tag:blogger.com,1999:blog-89262105510356449512024-02-08T01:25:06.070+01:00Wie werde ich schnell reich?Kreative Gedanken, seriöse Tipps & Tricks rund um die finanzielle Freiheit.
Viel Spaß beim Lesen und bei der Umsetzung.Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.comBlogger74125tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-46035472603554754012011-09-21T15:21:00.011+02:002011-09-21T19:12:30.181+02:00Bundesministerium sponsert 15 Monate kostenfreies Wohnen auf 130 qmFamilien aus Berlin und Brandenburg aufgepasst! Wer hat Lust, die Technologie der Zukunft zu testen? Keine eigene Investition! Und als "kleines" Bonbon: Keine Miete, keine Nebenkosten und die Nutzung der E-Mobile gibt es gratis dazu...<br /><br />Zu schön um wahr zu sein??? Von wegen! Im Rahmen des Projektes "Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität" sucht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Testfamilie, die das energieeffiziente Wohnen kennenlernen möchte.<br /><br />Familie Mustermann darf dann 15 Monate im Energie-Plus-Haus, Fasanenstraße 87a in Berlin Charlottenburg (gegenüber der TU) die Zukunft er<span style="font-style: italic;">leben</span> und er<span style="font-style: italic;">fahren</span>. Besser gehts nicht.<br /><br /><br /><span style="font-weight: bold;">Hier nun die "unglaublichen" Hürden an die Bewerber:</span><br /><ul><li>Vierköpfige Familie mit 2 Kindern<br /></li></ul><ul><li>Mindestens 1 Elternteil sollte erwerbstätig sein mit Arbeitsstätte Berlin oder Berliner Umgebung</li></ul><ul><li>Mindestens 1 Elternteil sollte Inhaber eines Führerscheins sein und die bereitgestellten Elektroautos / Elektrofahrräder / Elektroroller regelmäßig nutzen</li></ul><ul><li>Die "Kleinen" sollten den Kindergarten oder die Schule besuchen</li></ul><br /><span style="font-weight: bold;">Weitere Herausforderungen:</span><br /><ul><li>Bereitwilligkeit 15 Monate (03/2012 – 05/2013) im Modellhaus zu leben</li></ul><ul><li>Zur Verfügung gestellte Elektrofahrzeuge müssen genutzt werden</li></ul><ul><li>Messungen der Haustechnik (Strom-, Wasserverbrauch, Raumklima etc.) müssen zugelassen werden</li></ul><ul><li>Mitwirken an der wissenschaftlichen Begleitforschung (Beantwortung von Fragebögen, Führen von Tagebüchern zur Techniknutzung und Fahrtenbücher)</li></ul><ul><li>Teilnahme an öffentlichen Interviews</li></ul><br /><span style="font-weight: bold;">Die wichtigsten Leistungen:</span><br /><ul><li>Miete inkl. Nebenkosten werden vom BMVBS übernommen</li></ul><ul><li>Kostenlose Nutzung der gestellten Elektrofahrzeuge (abwechselnd je 3 Monate Audi, BMW, Daimler, Opel, VW)<br /></li></ul><ul><li>Telefongebühren für Festnetzanschluss und Internetnutzung kostenfrei</li></ul><ul><li>Modellhaus komplett möbliert</li></ul><ul><li>Übernahme der Umzugskosten ins Testhaus (nur persönliche Dinge) durch das BMVBS</li></ul><ul><li>Bei Bedarf Übernahme der Kosten für Unterstellung der eigenen Möbel</li></ul><br />Weitere Infos gibt es auf <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/energie-plus-haus-infos-zum-projekt.html?nn=35704" target="blank">www.bmvbs.de</a>. Das Bewerbungsformular stellt das BMVBS in Zusammenarbeit mit dem BIS <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/energie-plus-haus-bewerbungsfragebogen.html?nn=35704" target="blank">hier</a> zur Verfügung.<br /><br />Die <span style="font-weight: bold;">Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2011</span>. Die ausgewählte Familie wird im Dezember vorgestellt.<br /><br />Viel Glück!<br /><br />Quelle: www.bmvbs.deGhostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-58958286766300265442011-03-17T18:53:00.007+01:002011-03-18T18:11:51.345+01:00Gratis nach Japan telefonieren!Die katastrophale Lage in Japan hat uns alle tief erschüttert. Zahlreiche Menschen aus Deutschland versuchen ihre Angehörigen und Freunde telefonisch zu erreichen. Damit dies ohne zusätzliche Geldsorgen geschehen kann, bietet die Deutsche Telekom AG Ihren <span style="font-weight: bold;">Privatkunden</span> kostenfreie Gespräche zu japanischen Anschlüssen an.<br /><br />Dieses Angebot gilt vorerst vom <span style="font-weight: bold;">10.03. - 09.04.2011</span> für Festnetz und Mobilfunk und umfasst Telefonate, SMS, MMS und Daten-Roaming.<br /><br />Die Gebühren für Gespräche zum japanischen Ausland werden im Nachhinein erstattet. Hierfür genügt ein Anruf bei der Servicehotline, die auf jeder Rechnung vermerkt ist.<br /><br />Eine tolle Geste wie ich finde.<br /><br /><span style="font-size:100%;">Quellen: <a href="http://twitter.com/deutschetelekom/status/48379763919826944" target="blank"">Twitter.com/deutschetelekom </a>und <a href="http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/595698?archivArticleID=1004896" target="blank"">Deutsche Telekom AG</a></span>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-58424671133169315702010-07-04T15:40:00.011+02:002010-07-04T16:12:06.397+02:00PKV – Zuschlag bei internem Wechsel illegalDas <a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/" target="blank">Bundesverwaltungsgericht</a> hat gesprochen: Mitglieder von privaten Krankenkassen dürfen innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft <span style="font-weight: bold;">zuschlagsfrei</span> in einen günstigeren Tarif wechseln.<br /><br />Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Zuschläge bei Tarifwechsel ohnehin verboten. Doch Gesetze sind schließlich dazu da, um umgangen zu werden, dachte sich wohl so mancher Versicherer.<br /><br />Bisher war folgende Methode gängige Praxis: In regelmäßigen Abständen wurden die Tarife modifiziert, neu berechnet und als günstige Angebote speziell für Neukunden auf dem Markt platziert. Gleichzeitig wurden die alten Tarife für Neuzugänge geschlossen. Konsequenz: Während jüngere Kunden in die Neutarife einstiegen, wurden die Kunden der Alttarife älter. Mit zunehmenden Alter stiegen die Kosten für Gesundheit, was wieder zu einem Beitragsanstieg der Alttarife führte...<br /><br />Nur verständlich, dass so mancher Bestandskunde dem günstigeren neuen Tarif beitreten wollte. Piffige private Krankenversicherer, wie z. B. die Allianz, verwiesen nun darauf, dass dieser vollkommen anders kalkuliert sei und erhoben einen Tarifstrukturzuschlag. Sozusagen ein pauschaler Risikozuschlag für den aktuellen Gesundheitszustand des Wechselwilligen.<br /><br />Nein, sagte nun das <a href="http://www.bundesverwaltungsgericht.de/" target="blank">Bundesverwaltungsgericht</a> (Aktenzeichen: 8 C 42.09). Für die Einstufung im neuen Tarif ist einzig und allein der Gesundheitszustand, der beim ersten Versicherungseintritt festgestellt wurde, von Bedeutung! <span style="font-weight: bold;">Versicherte, die früher völlig gesund waren und somit auch nach den neuen Kriterien entsprechend eingestuft worden wären, haben unabhängig von ihrem aktuellen Gesundheitszustand Anspruch auf einen zuschlagsfreien Tarifwechsel.</span>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-39491138200762694432009-11-26T12:12:00.009+01:002009-11-26T12:26:06.950+01:00Super-Mastercard – Doch Kosten statt dauerhaft gebührenfrei???Dauerhaft gebührenfrei als Mogelpackung? Seit März 2006 wurde bei Lidl die Super-Mastercard der CC-Bank (heute Santander Bank) mit dauerhafter Jahresgebührenbefreiung und 5% Tank-Rabatt bis zu einer Höhe von 100 EUR vertrieben. Zahlreiche Kunden griffen begeistert zu. Dauerhaft sparen, wer möchte das nicht?<br /><br />Seit kurzem erhalten genau diese Kunden einen netten Brief von der Santander Bank, der darüber informiert, dass <span style="font-weight: bold;">ab dem 1. Dezember 2009 eine monatliche Gebühr von 2 EUR fällig </span>wird.<br /><br />Dauerhafte Gebührenbefreiung kostet nun doch Geld? OK, möchte man denken: Die Bank möchte schließlich auch leben. Wenn man den hochgerechneten Kartenpreis von 24 EUR dem maximalen Sparvorteil beim Tanken in Höhe von 100 EUR gegenrechnet, verbleiben immer noch 76 EUR Vergünstigung für den Kunden.<br /><br />Doch wie steht es mit dem Geschäftsgebahren der Santander Bank im Umgang mit dem Kunden?<br /><br /><ul><li>In der Verkaufsaktion bei Lidl wurde mit <span style="font-weight: bold;">dauerhafter</span> Befreiung der Jahresgebühr geworben.</li></ul><ul><li>Rein äußerlich unterscheidet sich dieses Schreiben nicht von den üblichen Werbebriefen, die hin und wieder von diversen Banken verschickt werden. Zuerst werden die Vorteile einer Kreditkarte angepriesen, dann erscheint mitten im Fließtext der Hinweis "Für dieses attraktive Leistungspaket berechnen wir ab dem 01.12.2009 monatlich EUR 2,-."</li></ul><ul><li>Auf ein gesondertes Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht wird nicht hingewiesen.</li></ul><br />Von einer international tätigen Bank kann man eigentlich etwas anderes erwarten!<br /><br />Wer nicht einverstanden ist, sollte umgehend schriftlich Widerspruch gegen die neue Gebühr einlegen. Bei einigen Kunden hat die Bank anscheinend „aus Kulanz“ auf die Erhebung der Gebühr bereits abgesehen.<br /><br />Agieren lohnt sich, wer schweigt verliert!Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-13777118514670181692009-11-24T15:45:00.007+01:002009-11-24T17:51:40.733+01:00Arbeitgeberzuschüsse für Studiengebühren endlich beitragsfreiDuale Studiengänge werden aufgrund des wechselseitigen Spiels von Theorie und Praxis immer beliebter. Am häufigsten sind hierbei die Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen vertreten. Namenhafte Unternehmen schließen mit dem Studenten einen Ausbildungsvertrag ab und ziehen sich so zielgerichtete Nachwuchskräfte an Land. Die Studenten profitieren von einer Ausbildungsvergütung und einer sehr hohen Übernahmequote nach Beendigung des Studiums. Außerdem übernimmt das Unternehmen die Studiengebühren.<br /><br />Bisher war strittig, ob diese übernommenen Gebühren als beitragspflichtige Vergütung in Betracht gezogen werden musste.<br /><br />Seit 19. Oktober 2009 steht nun endgültig fest, dass man sich neben den Steuern nun auch die Sozialversicherungsabgaben für diese Zuschüsse sparen darf:<br /><blockquote></blockquote>Gemäß §1 (19), 15 SvEV sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.<br /><br />Folgende steuerrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen:<br /><br /><ul><li>Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss ein <span style="font-weight: bold;">Ausbildungsverhältnis </span>(<span style="font-weight: bold;">Achtung:</span> kein normales Arbeitsverhältnis) bestehen</li></ul><ul><li>Im Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber ausdrücklich zur Übernahme der Studiengebühren</li></ul><ul><li>Die übernommenen Studiengebühren können vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, falls der Studierende das ausbildende Unternehmen innerhalb von 2 Jahren verlässt oder sein Studium abbricht</li></ul><br />Den vollständigen Text der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gibt es <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/svev/gesamt.pdf" target="blank">>>hier</a>.<br /><br />Ähnliche Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-aber-wie-teil-i.html">Studienfinanzierung, aber wie? Teil I</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-aber-wie-teil-ii.html">Studienfinanzierung, aber wie Teil II</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/10/mehr-geld-furs-studium-vom-fiskus.html">Mehr Geld fürs Studium vom Fiskus</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-87232788023772691132009-11-09T11:21:00.006+01:002009-11-09T12:24:26.203+01:00Geschenk von T-MobileT-Mobile hält heute für alle Kunden eine nette Überraschung parat: Anlässlich des Mauerfalls vor 20 Jahren verschenkt T-Mobile heute am 9. November 2009 kostenlose SMS in alle deutsche Netze.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Dieses Angebot gilt für alle T-Mobile Prepaid- und Vertragskunden.</span> Die Aktion endet heute um 24:00 Uhr. Die Gratis-Nachrichten dürfen an alle Inlandsnummern ausgenommen Service- und Sonderrufnummern verschickt werden.<br /><br />Viel Spaß beim simsen!<br /><br />Ähnlicher Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/07/reduzieren-sie-ihre-telefonkosten.html">Reduzieren Sie Ihre Telefonkosten</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-59153827699238444932009-11-02T18:28:00.007+01:002009-11-02T18:54:02.473+01:00Doppelleben zahlt sich aus – Teil IIWer im Berufsleben erfolgreich sein will, muss in der heutigen Zeit sehr flexibel sein. Große Distanzen zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sind daher keine Seltenheit. Um Fahrtzeiten zu verkürzen bzw. zu vermeiden, kommt daher oft ein Zweitwohnsitz am Arbeitsort in Betracht. Der Fiskus muss sich an dieser „doppelten Haushaltsführung“ beteiligen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Voraussetzung </span><br /><ol><li>Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz). Der Ort des Lebensmittelpunktes kann sich auch im Ausland befinden.</li></ol><ol><li>Zweitunterkunft am Arbeitsort. Diese Unterkunft muss ständig zur Verfügung stehen, d.h. ein gelegentlich angemietetes Zimmer reicht nicht aus!</li></ol><br /><span style="font-weight: bold;">Was kann ich alles absetzen? </span><br /><br /><span style="font-weight: bold;">Aufwendungen zur Wohnungssuche</span><br />Hierunter fallen beispielsweise Fahrtkosten für die Besichtigung, Gebühren für Inserate,<br />Porto, Telefonkosten, Vermittlungsprovisionen etc.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Umzugskosten</span><br />Alle Transportkosten sowie Reisekosten am Tag des Umzuges können auf Nachweis geltend gemacht werden. Umzugspauschalen wie bei einem „normalen“ berufsbedingten Umzug gibt es hier jedoch nicht!<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Kosten für die Zweitwohnung</span><br />Hier können alle Miet- und Mietnebenkosten sowie bei einer Eigentumswohnung laufende Betriebskosten, Abschreibungen und Schuldzinsen absetzten. Gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VI R 23/05) muss das Finanzamt jedoch höchstens die Kosten entsprechend einer ortsübliche Miete einer 60 m² großen Wohnung als angemessen anerkennen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Ausstattung</span><br />Kosten für Bett, Bettwäsche, Schränke, Tische, Sitzmöbel, Gardinen, einfache Bodenbeläge, Koch- und Essgeschirr, Besteck, Lampen, Putzgeräte können zum üblichen Preis abgesetzt werden. „Luxusgegenstände“ wie z.B. Kücheneinrichtungen, Teppiche, Unterhaltungseletronik etc. können zurzeit noch nicht geltend gemacht werden.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Fahrtkosten</span><br />Fahrten zu Beginn und zum Schluss der doppelten Haushaltsführung können entweder pauschal mit 0,30 EUR/gefahrenen Kilometer oder mit vorgelegtem Ticket für öffentliche Verkehrsmittel abgerechnet werden. Die Heimfahrten (1 x pro Woche) können unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel mit 0,30 EUR/Entfernungskilometer abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur für tatsächlich durchgeführte Fahrten.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Verpflegungspauschalen</span><br />3 Monate lang können Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand während der Abwesenheitszeit vom Hauptwohnsitz abgerechnet werden. Es gelten folgende Pauschalen:<br /><br /><span style="color: rgb(255, 255, 255);">..</span>6 EUR ab <span style="color: rgb(255, 255, 255);">.</span>8 Stunden<br />12 EUR ab 14 Stunden<br />24 EUR ab 24 Stunden<br /><br />Gerade mit der Verpflegungspauschale lässt sich so mancher Steuer-Euro sparen! Zurzeit ist ein Verfahren beim <a href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html" target="blank">Bundesfinanzhof</a> (Aktenzeichen VI R 10/08) anhängig. Hier soll entschieden werden, ob eine Anerkennung über die 3 Monate hinaus zulässig sein könnte. Bis zur endgültigen Entscheidung lohnt es sich also einen bereits ergangenen Steuerbescheid mittels Einspruch und Verweis auf das o.g. Verfahren offen zu halten bzw. von vornherein die tatsächliche Dauer bei der künftigen Steuererklärung anzugeben.<br /><br />Bei Fragen hilft ein Steuerberater sehr gerne weiter.<br /><br />Ähnliche Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/10/doppelleben-zahlt-sich-aus-teil-i.html">Doppelleben zahlt sich aus Teil I</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/10/mehr-geld-furs-studium-vom-fiskus.html">Mehr Geld vom Fiskus fürs Studium</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/ohne-fallstrick-abgeltungssteuer-sparen.html">Ohne Fallstrick Abgeltungssteuer sparen</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/himmlischer-erlass-von-50.html">Himmlischer Erlass von 50%</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/schone-grue-vom-finanzamt.html">Schöne Grüße vom Finanzamt</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-74677051497646538092009-10-25T22:07:00.007+01:002009-10-25T23:15:38.187+01:00Doppelleben zahlt sich aus – Teil IDer Fiskus hat sich schon immer „gerne“ an den Kosten der doppelten Haushaltsführung beteiligt. Der Steuerzahler will sparen, der Fiskus auch... Ein Widerspruch in sich. Streit ist also vorprogrammiert.<br /><br />Grundsätzlich gilt: Ist die Zweitwohnung am Arbeitsort aus beruflichen Gründen erforderlich, können neben den Umzugskosten auch Miete, Aufwendungen zur Heimreise sowie Verpflegungspauschalen von der Steuer abgesetzt werden.<br /><br />Viele Steuerzahler werden sich nun darüber freuen, dass der <a href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html" target=" blank=">Bundesfinanzhof</a> im März 2009 (Aktenzeichen VI R 58/06; VI R 23/07) die Rechtsprechung in einem entscheidenen Punkt geändert hat: Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung können ab sofort auch dann abgesetzt werden, wenn der Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegt wird. Wichtig ist nur, dass die Zweitwohnung genutzt wird, um die Arbeitsstätte schneller zu erreichen und, dass sich der Lebensmittelpunkt im weiter entfernten Hauptwohnsitz befindet.<br /><br />Der Haupthausstand ist grundsätzlich dort, wo sich die eigene Familie befindet! Ob ein Paar mit oder ohne Trauschein lebt, spielt dabei keine Rolle. Hauptsache, man lebt gemeinsam in der Hautpwohnung. Von alleinstehenden Personen werden besondere Nachweise verlangt, damit der Hauptsitz als Lebensmittelpunkt anerkannt wird. Neben den regelmäßigen Heimfahrten können Mitgliedschaften oder Mitarbeit am Heimatort bereits zur Berücksichtigung entscheidend sein.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Achtung:</span> Das (Kinder-)zimmer bei Mama und Papa gilt <span style="font-weight: bold;">nicht</span> als eigener Hausstand. Sollte der Arbeitnehmer im Haus seiner Eltern wohnen, muss es sich schon um eine separate Wohnung mit finanzieller Gegenleistung handeln.<br /><br />An den zweiten Haushalt werden übrigens keine sehr großen Anforderungen gestellt. Ob es sich hierbei um eine Mietwohnung, Eigentumswohnung, möbliertes Zimmer oder Hotelzimmer handelt, ist demnach völlig egal. Einzige Voraussetzung: Diese Unterkunft muss ständig für den Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Gemäß Entscheidung des <a href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html" target=" blank=">Bundesgerichtshofes</a> (Aktenzeichen VI R 23/05) muss das Finanzamt jedoch höchstens die ortsübliche Miete einer 60 m² großen Wohnung als angemessen anerkennen.<br /><br />Ähnliche Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/10/mehr-geld-furs-studium-vom-fiskus.html">Mehr Geld vom Fiskus fürs Studium</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/ohne-fallstrick-abgeltungssteuer-sparen.html">Ohne Fallstrick Abgeltungssteuer sparen</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/himmlischer-erlass-von-50.html">Himmlischer Erlass von 50%</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/schone-grue-vom-finanzamt.html">Schöne Grüße vom Finanzamt</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-15387461954983688792009-10-21T22:12:00.015+02:002009-10-25T22:32:43.585+01:00Mehr Geld fürs Studium vom FiskusStudenten, die <span style="font-weight: bold;">erstmalig</span> <span style="font-weight: bold;">für eine zweite Ausbildung oder berufsgleitend</span> studieren, dürfen aufatmen.<br /><br />Der <a href="http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html" target="blank">Bundesfinanzhof</a> hat entschieden (Aktenzeichen VI R 14/07 sowie VI R 3107): Der Fiskus muss die Ausgaben für diese Erststudien <span style="font-weight: bold;">in voller Höhe als Werbungskosten</span> akzeptieren. Voraussetzung ist lediglich, dass der Student den Bezug zu seiner zukünftigen Arbeit belegen kann. Selbst wenn in den besagten Studienjahren keine Einnahmen anfallen sollten, muss das Finanzamt in späteren Jahren die steuerpflichtigen Einkünfte um diese Kosten reduzieren.<br /><br />Bisher konnten die Kosten fürs Erststudium oder die erste Ausbildung nur als Sonderausgaben anerkannt. Da der Höchstbetrag für die Studienkosten als Sonderausgaben bei höchstens 4.000 EUR/Jahr liegt und Sonderausgaben nur im selben Jahr geltend gemacht werden können, liegt der Vorteil klar auf der Hand. Wie gesagt: <span>Werbungskosten können in voller Höhe abgesetzt werden</span>.<br /><br />Laut dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 63/03) können auch Eltern im Erziehungsurlaub oder Arbeitslose von dieser Regelung profitieren, wenn sie durch das Absolvieren der Bildungsmaßnahme künftig Einnahmen erzielen wollen. Sollten die erwarteten Einkünfte ausbleiben, bleibt dieser Anspruch trotzdem weiterhin bestehen Aktenzeichen VI R 71/04).<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Tipp 1:</span><br />Unter die Kosten fallen z. B. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für die Abschlussarbeit, Zinsen und Gebühren für Bildungskredite im jeweiligen Steuerjahr, Aufwendungen für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltführung, Fahrten zur Bildungsstätte (0,30 EUR /km oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel), Fahrten zu Lerngemeinschaften (unbedingt Lernziel angeben!), Arbeitzimmer als Mittelpunkt der „beruflichen Tätigkeit“, Verpflegunspauschalen (über 8 Stunden Abwesenheit: 6 EUR; über 14 Stunden Abwesenheit: 12 EUR; 24 Stunden Abwesenheit: 24 EUR) pro Reisetag bis zu drei Monaten, Übernachtungskosten (ohne Mahlzeiten),<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Achtung: </span>Alle Belege müssen gesammelt und mit der Steuererklärung eingereicht werden. Abrechnung unter Werbungskosten (Anlage N)! Der Arbeitsbezug zur derzeitigen oder künftigen Arbeit muss belegt werden. Bei nebenberuflichen Weiterbildungen könnte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber hilfreich sein.<br /><br /><span style="font-weight: bold;"></span><span style="font-weight: bold;">Tipp 2:</span><br />Falls noch keine Steuererklärung für die letzten vier Jahre gemacht wurde oder die entsprechenden Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sein sollten, ist es ratsam, die Studienkosten nachträglich geltend zu machen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Tipp 3:</span><br />Auch Studierende, die noch keine Ausbildung absolviert haben, sollten ihre Aufwendungen vorsichtshalber als Werbungskosten ansetzen. Beim Finanzgericht Niedersachsen läuft hierzu ein entsprechendes Gerichtsverfahren (Aktenzeichen 1 K 405/05).<br /><br />Bei Fragen hilft euch ein Steuerberater gerne weiter.Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-86149315246307070612009-10-17T15:12:00.015+02:002009-11-06T13:11:30.072+01:00Gratis Schokolade naschen<span style="color: rgb(255, 153, 0); font-weight: bold;">*Update 26.10.2009</span><span style="color: rgb(255, 153, 0);"><span style="font-weight: bold;">*<br /></span></span> Da innerhalb von 6 Tagen alle Tafeln reserviert waren, wird diese Aktion verlängert. Bis zum 16.11.209 stehen noch einmal 1.000 Schokoboxen/Tag zur Verfügung.<span style="color: rgb(255, 153, 0);"><span style="font-weight: bold;"><br /></span><span style="font-weight: bold;">*Update Ende*</span></span><br /><br />Der Countdown läuft. Pünktlich zum 7. Dezember 2009 verschickt Axe 50.000 Tafeln Schokolade.<br /><br /><span style="color: rgb(255, 153, 0); font-weight: bold;">*Update 21.10.2009</span><span style="color: rgb(255, 153, 0);"><span style="font-weight: bold;"> - 19:35*<br /></span></span> End<span style="color: rgb(255, 153, 0);"><span style="color: rgb(0, 0, 0);">spurt! Es sind nur noch rund 3.700 Schokoladenboxen verfügbar.</span><span style="font-weight: bold;"><br /></span><span style="font-weight: bold;">*Update Ende*</span><br /><br /><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Alles was man dafür tun muss, ist die Adresse des Empfängers sowie eine gültige EmailAdresse für die Zusendung des Bestätigungslinks anzugeben. Ich empfehle, eine "Wegwerf-EmailAdresse" zu benutzen.</span><br /><br /><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Da sich so eine Aktion sehr schnell herumspricht, sind nur noch rund 37.500 Schokoladenpakete verfügbar.</span><br /><span style="color: rgb(51, 51, 51);">(Stand 17.10.2009 – 15:15 Uhr)</span><br /><br /><a href="http://www.axe.de/darktemptation/chocolatebox/index_de_de.html" target="blank">Gratis Schokolade</a><br /><br /><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Laut Teilnahmebedingungen werden die Daten des Empfängers nur für diese Aktion genutzt und anschließend gelöscht.</span><br /><br /><span style="color: rgb(51, 51, 51);">Falls später doch mal "versehentlich" Werbepost im Briefkasten landet, sollte man dem unter </span><strong style="color: rgb(51, 51, 51);">datenschutz@unilever.com </strong><span style="color: rgb(51, 51, 51);">widersprechen.</span><strong><br /><br /></strong></span>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-76198318803269421432009-10-08T13:58:00.001+02:002009-10-08T14:03:56.904+02:00Wohnsitz im Ausland? Anspruch auf ArbeitslosengeldUnd wieder hat die Bundesagentur für Arbeit eine Schlappe vor dem Gericht hinnehmen müssen:<br /><br />Gestern, am 7. Oktober 2009, entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Aktenzeichen: B 11 AL 25/08 R), dass auch ein Arbeitsloser der nicht in Deutschland lebt, Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland hat, sofern er die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt.<br /><br />Der arbeitslose Kläger wohnte und arbeitete von 2002 bis 2003 in Aachen. Danach bezog er bis 2004 Erziehungsgeld. Ebenfalls in 2004 zog er in die Niederlande nahe der deutschen Grenze. Im Januar 2006 meldete er sich in Deutschland arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte seinen Antrag auf Arbeitslosengeld mit der Begründung ab, dass ein Anspruch nur für Personen im Inland bestehe. Er hätte schließlich vorher auch nicht als Grenzgänger gearbeitet. Sozialgericht und Landessozialgericht waren der selben Auffassung.<br /><br />Nun zog der arbeitslose Vater vor das Bundessozialgericht, weil dies seiner Meinung nach ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union sei.<br /><br />Das Bundesgericht entschied, dass es in diesem Fall noch nicht einmal auf das genannte Gemeinschaftsrecht ankäme. Vielmehr habe jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland gelebt habe, beitragspflichtig gewesen sei und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfülle, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, selbst dann wenn er im grenznahen Ausland wohnt.Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-19531156994305964232009-10-06T22:43:00.004+02:002009-10-06T22:55:22.250+02:00Private Krankenversicherung? Mehr Geld vom JobcenterWieder einmal hat es sich gezeigt, dass es sich lohnt für sein Recht zu kämpfen:<br /><br />Eine arbeitslose privatversicherte Mutter mit drei Kindern beantragte Arbeitslosengeld II. So weit, so gut. Das Jobcenter weigerte sich jedoch, den vollen Krankenversicherungsbeitrag zu erstatten. Da die Hartz-IV-Empfängerin die zusätzliche Belastung von rund 300 EUR nicht tragen konnte, verlor sie zwischenzeitlich ihren Versicherungsschutz. Die Voraussetzungen zum Wechsel in eine gesetzliche Familienversicherung erfüllte sie leider nicht. Für eine Mutter mit drei Kindern ein unzumutbarer Zustand! Daraufhin zog sie vor Gericht.<br /><br />Per Eilbeschluss setzte das Sozialgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen S 31 AS 174/09 ER) diesem Gebaren des Jobcenters nun ein Ende:<br /><br />Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, haben ein Anrecht auf die Erstattung der vollen Beträge. Die Tatsache, dass das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge der Privatkassen erstatte habe und somit viele Arbeitslose letzendlich draufzahlen müssten, sei als „systemwidrige Belastung“ zu werten, welche den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Besonders vor dem Hintergrund, dass zahlreichen Personen die Rückkehr in die gesetzliche Kasse verwehrt bliebe.<br /><br />Betroffen sind alle Arbeitslose, die vorher privat versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen.Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-75149478884370669122009-10-05T16:13:00.003+02:002009-10-05T16:25:06.313+02:00Das Spiel beginntAlle Schüler und Studenten, die spielend die Regeln einer nachhaltigen Geldanlage in Teamwork kennenlernen möchten, haben noch bis zum 10. November 2009 die Gelegenheit sich beim Planspiel Börse der Sparkassen in Deutschland und Europa zu registrieren.<br /><br />Der Startschuss ist heute gefallen. Wer also Lust hat, mit einem virtuellen Startkapital (Schüler 50.000 EUR/Studenten 100.000 EUR) in der Finanzwelt mitzumischen und sich seine Chance auf wertvolle Geld- und Sachpreise sichern möchte, sollte sich so schnell wie möglich anmelden.<br /><br />Spielstart: 5. Oktober<br />Halbzeit: 10. November<br />Spielende: 15. Dezember<br /><br />Weitere Informationen gibt es für Schüler <a href="http://www.planspiel-boerse.com/toplevel/deutsch/index.htm" target="" blank="">hier</a>, für Studenten <a href="http://www.planspiel-boerse.de/studenten/" target="" blank="">hier</a> sowie in der<span style="text-decoration: underline;"> </span><a href="http://www.planspiel-boerse.com/toplevel_cmsdata/137_PM__Spielstart_2009.pdf" target="" blank="">Pressemitteilung</a> der Sparkassen.<br /><br />Viel Glück!Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-43825300709461273842009-09-29T20:58:00.024+02:002009-09-29T21:32:38.813+02:00Ohne Fallstrick Abgeltungssteuer sparenWer reich werden will, muss sparen und Kapital aufbauen. So weit, so gut. Allerdings möchte der Fiskus auch seinen Teil vom „Kuchen“ haben.<br /><br />Die schleichende Kürzung des Sparerfreibetrages in den letzten Jahren sowie die diesjährige Abschaffung der Spekualtionsfrist auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hat schon so manchen Steuerzahler die Laune vermiest.<br /><br />Die folgende Aufstellung verdeutlicht uns, wie „gut“ der Fiskus es mit uns meint:<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Sparer-Freibetrag</span><br />-----------------------------------------------------------------------<br />Ledige<span style="color: rgb(255, 255, 255);">...............................................</span>Verheiratete<br />1993-1999<span style="color: rgb(255, 255, 255);">....</span>3.068 EUR (6.000 DM)<span style="color: rgb(255, 255, 255);">........</span>6.136 EUR (12.000 DM)<br />2000-2001<span style="color: rgb(255, 255, 255);">....</span>1.534 EUR (3.000 DM)<span style="color: rgb(255, 255, 255);">........</span>3.068 EUR (6.000 DM)<br />2002-2003<span style="color: rgb(255, 255, 255);">....</span>1.550 EUR<span style="color: rgb(255, 255, 255);">........................</span>3.100 EUR<br />2004-2006<span style="color: rgb(255, 255, 255);">....</span>1.370 EUR<span style="color: rgb(255, 255, 255);">........................</span>2.740 EUR<br />2007-2008<span style="color: rgb(255, 255, 255);">.......</span>750 EUR<span style="color: rgb(255, 255, 255);">........................</span>1.500 EUR<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Sparer-Pauschbetrag</span><br />-----------------------------------------------------------------------<br />Ledige<span style="color: rgb(255, 255, 255);">...............................................</span>Verheiratete<br />2009<span style="color: rgb(255, 255, 255);">..............</span>801 EUR<span style="color: rgb(255, 255, 255);">........................</span>1.602 EUR<br /><br /><br />Um heute netto die gleichen Erträge zu erzielen, müssten wir bei gleichen Zinssätzen also deutlich höhere Geldsummen anlegen als noch vor 10 Jahren.<br /><br />So viel zum Thema „Steuerentlastung“ und der Forderung in Eigeninitiative für die Zukunft vorzusorgen.<br /><br />Wie können wir also den Fiskus austricksen? Viele Eltern haben die geniale Idee, ihr Vermögen/ihre Wertpapiere auf die Kinder umzuschreiben. Schließlich beträgt der Freibetrag für Kinder bei Schenkungen traumhafte 400.000 EUR. Außerdem verfügt jedes Kind über einen Grundfreibetrag von 7.834 EUR und einen Sparerpauschbetrag von 801 EUR. So lässt es sich gut leben...<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Aber Vorsicht!</span> Wer sein Vermögen auf die lieben „Kleinen“ überschreibt, muss dies unwiderruflich durchführen. Bei einer Schein-Überschreibung muss die gesparte Abgeltungssteuer nachgezahlt weden. Daher sollte die Geldanlagen/Spareinlagen, die auf den Namen der Kinder laufen sollen, ausschließlich die Kinder als Gläubiger bzw. Begünstigte aufweisen. Eine Umschreibung bestehender Sparpläne und Sparbriefe auf Dritte ist aufgrund der Grundsätze zur Kontenklarheit und Kontenwahrheit nicht möglich. Hier müssten neue Verträge abgeschlossen werden.<br /><br />Alle Richtlinien beachtet? Damit das „Steuer sparen“ kein Eigentor wird, sollten Eltern volljähriger Kinder daran denken, dass der Grenzfreibetrag von 7.680 EUR (Stand 2009) nicht überschritten wird. Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Ansonsten gingen die Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie der Entlastungbetrag für Alleinerziehende verloren.<br /><br />Einen weiteren Fallstrick müssen Eltern umgehen, deren Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Liegen die Einkünfte über 360 EUR/Monat bzw. 4.320 EUR/Jahr (Stand 2009), steht die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf dem Spiel. Hier müsste im Vorfeld sorgfältig durchgerechnet werden, welches Szenario günstiger wäre.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Tipp:</span> Sollten die Kinder voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, sollte eine Nichtveranlagungssteuer beim Finanzamt beantragt werden. Wird diese beim Kreditinstitut vorgelegt, muss kein Freistellungsauftrag mehr erteilt werden.Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-61291740591196416982009-09-26T13:22:00.008+02:002009-09-26T13:47:33.910+02:00Kindergeld – Eine unendliche GeschichteKleine Kinder, kleine Sorgen. Große Kinder, große Sorgen. Das Thema „Kindergeld“ kann Eltern volljähriger Kinder schon fast in den Wahnsinn treiben. Wer blickt bei den ganzen Paragrafen und Urteilen schon so richtig durch?<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Grundsätzlich gilt:</span><br /><blockquote>„Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.“ <span style="font-size:85%;"><a style="font-style: italic;" href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html%29" target="blank">(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)</a></span><br /></blockquote><br />Doch was versteht man in der heutigen Zeit unter „Ausbildung“? Die Lebensläufe einiger junger Menschen sind längst nicht mehr so gradlinig wie noch vor 20 Jahren. Schließlich wird in der heutigen Flexibilität, ständige Bildung und soziales Engagement verlangt.<br /><br />Hat sich ein volljähriges Kind nun für ein alternatives Angebot zur Berufsorientierung oder zum sozialen Engagement entsschieden, ist der Ärger mit der Familienkasse fast schon vorprogrammiert. Immer häufiger werden solche Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen.<br /><br />Was ist also eine Ausbildung? Ganz klar zählen hierzu die betriebliche Ausbildung sowie das Hochschulstudium. Die Übergangszeit bis max. 4 Monate zwischen Abitur und Studienaufnahme gehört ebenfalls dazu. Die Vorbeitung auf das Abitur ab Anmeldung zur Prüfung bei Nichtschülern (BFH, Aktenzeichen III R 26/06) sowie die Prüfungswiederholung in Eigenregie bei verpatzter betrieblicher Ausbildung (BFH, Aktenzeichen III R 85/08) zählen ebenfalls dazu.<br /><br />Prinzipiell muss der Ausbildungscharakter, d. h. der erstmalige Erwerb theoretischer und praktischer Fähigkeiten im Vordergrund stehen. Zusätzlich muss der Teilnehmer muss Unterweisungen von Vorgesetzten unterstehen. Hierunter fallen z. B. Volontariate, Referendariate von Lehramtsanwärtern und Juristen sowie eine Promotion im Studienanschluss. Selbst eine auf das Studium folgende anstellung zum Trainee kann als Berfusausbildung zählen wenn sie an ein fertiges Hochschulstudium anschließt (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 4 K 41113/07).<br /><br />Entgegen der landläufigen Meinung gilt jedoch der Wehr- und Zivildienst <span style="font-weight: bold;">nicht</span> als Ausbildung. Die Dienstzeit wird aber auf den möglichen Bezugszeitraum des Kindergeldes aufgeschlagen, da das Kind aufgrund der Dienstzeit die Ausbildung sehr wahrscheinlich später beenden wird.<br /><br />Für Jugendliche im "Freiwilligendienst aller Generationen" wird jedoch widerum Kindergeld gezahlt. Gleiches gilt für junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).<br /><br />Anders verhält es sich widerum mit dem "freiwilliger Hilfsdienst" im Ausland, wie z. B bei "Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V". Hier wird kein Kindergeld gezahlt. Kinder im Freiwilligen Dienst werden nur berücksichtigt, wenn der Dienst von <span style="font-weight: bold;">einem anerkannten Träger</span> durchgeführt wird und es sich bei dem Teilnehmer um einen <span style="font-weight: bold;">anerkannten Kriegsdienstverweigerer</span> handelt, der diesen freiwilligen Dienst unentgeltlich anstelle des Zivildienstes leistet (BFH, Aktenzeichen III R 33/07).<br /><br />Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass das Jahreseinkommen des volljährigen Kindes maximal 7.680 EUR (ab 2010: 8004 EUR) beträgt. Vom Bruttobetrag dürfen Werbungskosten und Aufwendungen zur Sozialversicherung abgezogen werden. Wird der Restbetrag jedoch nur um 1 EUR überschritten, tritt der sogenannte „Fallbeil-Effekt“ in Kraft und der Kindergeldanspruch erlischt komplett (BGH, Aktenzeichen 2 BvR 1874/08 und BFH, Aktenzeichen III R 54/06).<br /><br /><br />Ähnliche Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/kindergeld-in-gefahr.html" target="blank">Kindergeld in Gefahr</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/kindergeld-auch-nach-verpatzter.html" target="blank">Kindergeld auch nach verpatzter Ausbildung</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/kindergeld-auch-fur-volljahrige.html" target="blank">Kindergeld auch für volljährige Nichschüler</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-30318008156879963742009-09-22T23:55:00.013+02:002009-09-23T12:42:10.749+02:00Studienfinanzierung mit Stipendium Teil IIMit einem schönen finanziellen Polster lässt es sich leichter studieren. Die „großen“ Stiftungen können sich vor Bewerber nicht retten, daher sind hier die Chancen das begehrte Stipendium zu ergattern, nicht sonderlich hoch. Bessere Aussichten auf ein Stipendium hat man bei den „kleinen“ Institutionen. Aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades, hält sich die Bewerberflut hier in Grenzen.<br /><br />Es lohnt immer, sich mit der eigenen Hochschule oder mit dem Fachbereich in Kontakt zu setzen. Manchmal bestehen sogar schon passende Angebote vor Ort oder es können wertvolle Tipps gegeben werden. Manche Organisation verfügen über das nötige Geld, aber nicht über die entsprechenden Bewerber. Also nur Mut. Fragen kostet nichts!<br /><br />Folgende Datenbanken erleichtern die Suche nach einem Stipendium ungemein. Hier findet man fast alles, was das Herz begehrt:<br /><br />A. <a href="https://www.e-fellows.net/show/detail.php/5789" target="blank"">e-fellows</a><br />B. <a href="http://www.stipendienlotse.de/suche_stipendien.php" target="blank"">Stipendienlotse</a><br />C. <a href="http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html" target="blank"">Stipendiendatenbank des DAAD (für Auslandsstipendien) </a><br /><br /><br />Besonders interessant finde ich diese „Fundstücke“:<br /><br /><ol><li><a style="font-weight: bold;" href="http://www.fulbright.de/tousa/stipendien/studierende-uni.html" target="blank"">Fulbright Kommission</a><br /><span style="font-weight: normal;">Das Stipendium wird zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA gewährt. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben. Der Studierende erhält ein Stipendium zur Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu 30.400 USD, bei Teilstipendien bis zu 21.500 USD. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich.Zusätzlich werden transatlantische Reisekosten, eine Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) sowie eine Kranken-/Unfallversicherung finanziert.<br /><br /></span><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt zum Ausschluss)</li><li>Allgemeine Hochschulreife</li><li>gute Englischkenntnisse (TOEFL mind. 89 Punkte)</li><li>mind. 5 abgeschlossene Fachsemester</li><li>Altersgrenze: 35 Jahre<br /><br /></li></ul></li><li><a style="font-weight: bold;" href="http://www.absolventa.de/stipendium" target="blank"">Absolventa e.V.</a><br />Gemeinsam mit namhaften Sponsoren aus der Wirtschaft hat absolventa e.V. diese Jahr ein 1. <span style="font-weight: bold;">demokratisches Stipendium</span> gestartet. Mit diesem Stipendium werden Kosten und Schulden, die beim Studium anfallen, bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR übernommen. Das Stipendium gilt auch als Auslandsstipendium oder Promotionsstipendium. Die Bewerber stellen sich mittels origniellen Motivationsschreiben, Filmen und/oder Präsentationen zur Wahl. Das Gremium besteht aus allen Studenten und Absolventen, die für ihren persönlichen Wunschkandiaten voten.<br /><br />Anfang 2010 startet die Registrierung zur nächsten Runde des demokratischen Stipendiums.<br /><br /><a name='more'></a><br /><br /></li><li><a style="font-weight: bold;" href="http://www.begabtenfoerderung.de/Stipendium.199.0.html" target="blank"">Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH</a><br />Studierende im Vollzeitstudium erhalten ein Stipendium von 650 EUR/Monat. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld von 80 EUR. Darüber hinaus wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.<br /><br />Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung (ZPO) oder §284 der Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder an einer gleichwertigen Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz</li><li>Studiengang, der zu einem Bachelor-, Diplom-,Magisterabschluss oder Staatsexamen führt. Ein Masterstudium wird nurgefördert, wenn die Zulassung hierzu auf der Anerkennung beruflicherQualifikationen beruht</li><li>Berechtigung nach § 8 Abs. 1 und 2 BaföG</li><li>2. Fachsemester noch nicht abgeschlossen</li><li>Ausbildungsabschluss in einem nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 25 der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf, einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Ausbildungsabschluss oder einen sonstigen Nachweis über eine entsprechende berufliche Qualifikation erworben haben oder eine nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben</li><li>Bestehen der Berufsabschlussprüfung oder einer Fortbildungsprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Note von 1,9 oder besser</li><li>Nachweis einer der Berufsausbildung anschließenden zweijährigen, den Lebensunterhalt sichernden Berufstätigkeit oder Erwerbstätigkeit<br /></li></ul></li></ol><br />Ausführliche Information gibt es unter den jeweiligen Links zu den Organisationen.<br /><br /><br /><span style="font-weight: bold;">Tipp:</span> Einige Bundesländer und Städte bieten weitere an. Die entsprechenden Informationen gibt es bei der jeweiligen Landesregierung oder in der Stadtverwaltung.<br /><br /><br />Es werden für praktisch jeden Bereich und jedes Bildungsvorhaben Stipendien vergeben. Und mit der entsprechenden Hartnäckigkeit findet man auch seinen potentiellen „Geldgeber“.<br /><br />Ich wünsche allen Stipendienbewerbern viel Erfolg!<br /><br />Sicherlich konnte ich nicht alle Aspekte abdecken. Daher freue ich mich auf Kommentare oder Erfahrungsberichte, damit auch andere Studierende davon profitieren können. Gastbeiträge sind herzlich willkommen!<br /><br /><br />Ähnliche Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-mit-stipendium-teil.html">Studienfinanzierung mit Stipendium Teil I</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-aber-wie-teil-i.html">Studienfinanzierung, aber wie? Teil I</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-aber-wie-teil-ii.html">Studienfinanzierung, aber wie? Teil II</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/jetzt-bafog-sichern.html">Jetzt BAföG sichern</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-24353976965161731552009-09-20T19:47:00.010+02:002009-09-20T22:54:14.246+02:00Studienfinanzierung mit Stipendium Teil IBildung ist eine langfristige Investition in die Zukunft und die entsprechenden Kosten sind nicht gerade ohne... Da nicht jeder mit dem goldenen Löffel im Mund zur Welt gekommen ist, müssen sich einige Studierende ganz schön strecken, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Ein Kredit kommt für viele Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Deshalb gehe ich heute auf besonderen Wunsch näher auf den Punkt „Stipendium“ näher ein.<br /><br />Stipendien werden von verschiedene Organisationen vergeben. Die elf „großen“ Stiftungen kennt fast jeder. Daher ist der Wettbewerb hier ziemlich hoch. Entsprechend sieht es dann mit den Erfolgschancen aus... Bei den „kleinen“ Stiftungen ist genau anders herum. Diese Stiftungen haben tatsächlich das Problem, dass sich kaum jemand bewirbt... Schwer zu glauben, aber wahr. Daher lohnt es sich immer, bei der eigenen Hochschule bzw. dem Fachbereich nachzufragen, ob spezielle Angebote vor Ort oder gar speziell für das Studienfach oder andere passende Kriterien existieren. Aufgrund der niedrigen Berwerberzahlen ist das Auswahlsystem hier deutlich vereinfacht. Weniger Bewerber bedeutet letzendlich deutlich höhere Chancen auf ein Stipendium!<br /><br />Selbstverständlich erwarten alle Stiftungen ein gewisses Engagement des Geförderten, innerhalb einer Partei, einer Kirche, einem Verein oder speziellen Initiativen.<br /><br />Die „großen“ Stiftungen fördern im Allgemeinen in der Höhe des BAföG–Satzes mit dem Unterschied, dass mann später nichts zurückzahlen muss. Die konkrete Höhe der Förderung wird wie beim BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Oft gibt es ein Büchergeld von ca. 80 Euro/Monat hinzu. Außerdem gibt es eine "ideelle" Förderung, wie z. B. mit besonderen Veranstaltungen. Die Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen kann verpflichtend sein. Dies hängt von den Statuten der einzelnen Trägern ab. Auf jeden Fall müssen regelmäßige Berichte zum Studienfortgang angefertigt werden. Hält der Stipendiat sich nicht an diese Vorgaben oder wird das Studium grundlos hinausgezögert, kann die Förderung wieder gestrichen werden.<br /><br />Heutzutage bieten fast alle Stiftungen eine Förderung ab Beginn des Studiums an. Die Bewerbung sollte daher rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens 6 Monate vorher, am besten noch früher. Einige Stiftungen sind bei der alten Regelung geblieben und übernehmen die Förderung erst nach Studienbeginn.<br /><a name='more'></a><br /><br /><br />Hier nun eine Übersicht über die elf „großen“ Stiftungen:<br /><br /><ol><li><a style="font-weight: bold;" href="http://www.cusanuswerk.de/" target="blank">Cusanuswerk</a>, das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche<br />Der Studierende erhält ein monatlichen Stipendium und ein monatliches Büchergeld bzw. einer Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge können hinzukommen. Außerdem werden Studienaufenthalte, Praktika und Sprachkurse im Ausland unterstützt.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>katholische Konfession</li><li>deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8 (siehe auch "Ausländische Studierende")</li><li>Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz</li><li>Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.</li></ul><br /></li><li><a style="font-weight: bold;" href="http://www.evstudienwerk.de:8080/" target="blank">Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst</a><br />Der Studierende erhält ein Stipendium von bis zu 585 EUR/Monat (Stand 09/2009). Die Berechnung erfolgt familienabhängig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld. Es werden nur Vollzeit-Studien gefördert und keine Stipendien für berufsbegleitende Studiengänge vergeben.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>evangelische Konfession, in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich</li><li>Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union</li><li> überdurchschnittliche Leistungen in Schule und ggf. Studium</li><li>nachweisliches gesellschaftliches Engagement (z.B. Kirche, Politik, Soziales, Umwelt)</li><li>Hochschulzugangsberechtigung</li><li>Hochschul-Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5. Fachsemester nicht überschritten haben</li><li>Fachhochschul-Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 4. Fachsemester nicht überschritten haben</li><li>Für Studierende im Doppelstudium gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs.<br /><br /></li></ul></li><li><a href="http://www.fes.de/studienfoerderung/" target="blank"><span style="font-weight: bold;">Friedrich-Ebert-Stiftung</span></a><br />Gefördert werden Erststudiengänge in allen Fachbereichen an staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und Fachhochschulen sowie Aufbau- und Masterstudiengänge. Nicht gefördert werden ausschließliche Auslandsstudiengänge außerhalb EU, Zweitstudiengänge und Studienabschlussphasen<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>deutsche Staatsangehörigkeit oder Bildungsinländer mit Migrationshintergrund</li><li> Immatrikulation an einer staatlichen deutschen Hochschule bzw. Hochschulzulassung/Studienplatzzusage</li><li>überdurchschnittliche Leistungen in Schule und ggf. Studium</li><li>gesellschaftpolitisches Engagement</li><li>Hochschulzugangsberechtigung<br /></li></ul><br /></li><li><a href="http://www.freiheit.org/" target="blank"><span style="font-weight: bold;">Friedrich Naumann Stiftung</span></a><br />Die Höhe der Stipendien richtet sich nach dem Studierenden- bzw. Promovierendenstatus. Deutsche Studierende werden elternabhängig gefördert. Ausländische Studierende und alle Pormovierenden erhalten elternunabhängige Stipendien.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>deutsche oder ausländische Staatsangehörigkeit</li><li>Studierende mit Erststudium (Diplomstudium, BA- und MAStudiengänge) an deutscher Hochschule oder Graduierte</li><li>gute bis sehr gute fachspezifische Begabung, und fachübergreifende Interessen</li><li>Zuverlässigkeit, Leistungswille, Entschlussfreudigkeit sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen</li><li>Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer politischen Jugend- oder studentischen Organisation sowie in andere gesellschaftliche Aktivitäten<br /><br /></li></ul></li><li><a href="http://www.hss.de/" target="blank"><span style="font-weight: bold;">Hanns-Seidel-Stiftung</span></a><br />Die Höhe des Stipendiums beträgt für Studienstipendien maximal 585 EUR/Monat. Hinzu kommt ein elternunabhängiges Büchergeld von 80 EUR/Monat gegeben. Ist der Stipendiat selbst krankenversichert, kann ein monatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu 50 EUR und zur Pflegeversicherung von 9 EUR gewährt werden. Bei Verheirateten kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 EUR erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 12.000 EUR/Jahr netto nicht übersteigt. Studieren mit Kind: Verheiratete und nicht verheiratete Stipendiaten (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren im selben Haushalt erhalten zusätzlich eine monatliche Kinderbetreuungspauschale. Diese Regelung gilt nur, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag erhält.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>Deutsche Studierende, Studienanfänger oder Bildungsinländer</li><li>Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen</li><li>Altersgrenze: 32 Jahre</li><li>Immatrikulation als als ordentlicher Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder der Schweiz</li><li>überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen</li><li>Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld</li><li>eine persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und ein Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung<br /><br /></li></ul></li><li><a style="font-weight: bold;" href="http://www.boeckler.de/" target="blank">Hans Böckler Stiftung</a><br />Gefördert werden Studierende deren Einkommen und Vermögen müssen so bemessen sind, dass ein voller BAföG-Anspruch besteht.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>Deutsche Staatsangehörigkeit oder Bildungsinländer mit Migrationshintergrund</li><li> angehendes Abitur bzw. andere Hochschulzugangsberechtigung</li><li>soziale Bedürftigkeit</li><li>Leistungsbereitschaft</li><li>Bereitschaft, sich gesellschaftspolitisch zu engagieren, z. B. in Gewerkschaften bzw. Hochschulgruppen oder Vereinen, die sich gesellschaftspolitisch im Sinne gewerkschaftlicher Grundwerte betätigen</li><li>Bereitschaft zur Teilnahme an Angeboten der ideellen Förderung (wird später überprüft)<br /><br /></li></ul></li><li><a href="http://www.boell.de/" target="blank"><span style="font-weight: bold;">Heinrich Böll Stiftung</span></a><br />Die Höhe des Stipendiums beträgt für deutsche Studierende und Bildungsinländer max. 585 EUR/Monat. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld von 80 EUR/Monat. Deutsche Promovierende erhalten max. 1.050 EUR/Monat und evtl. 100 EUR/Monat Forschungszulage. Zusätzlich können weitere Leistungen, wie Kinderbetreuungszuschläge, Auslandszuschläge, Krankenversicherung für Studierende und pauschalierte Beihilfen für ausländische Studierende und Promovierende,gewährt werden.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Tipp:</span> Es wird das Sonderförderprogramm „Migrantinnen und Migranten in den Journalismus“ angeboten.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>alle Staatsangehörigkeiten</li><li>alle Fachrichtungen</li><li>hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen</li><li>gesellschaftpolitisches Engagement</li><li>interkulturelle Kompetenz</li><li>aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit<br /><br /></li></ul></li><li><a style="font-weight: bold;" href="http://www.kas.de/wf/de/42.34/" target="blank">Konrad-Adenauer-Stiftung</a><br />Das Stipendium kann - je nach der wirtschaftlichen Lage der Eltern bis zu 585 EUR/Monat betragen. Zusätzlich erhält man ein Büchergeld von 80 EUR/Monat. Nach Ablauf der Probeförderungszeit können Auslandsstudien bis zu zwei Semestern finanziell unterstützt werden.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>alle Staatsangehörigkeiten</li><li>überdurchschnittliches Abitur und/oder Studienleistung</li><li>Immatrikulation an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, einer Hochschule für Bildende Künste und Musik oder einer Fachhochschule</li><li>politisches, soziales, kirchliches oder kulturelles Engagement</li><li>Aufgeschlossenheit für neue Fragestellungen, Mut zum eigenen Standpunkt, Toleranz gegenüber Andersdenkenden</li><li>Fähigkeit zum Dialog und zur Kooperation mit Vertretern der eigenen und anderer Fachrichtungen sowie ein fundiertes persönliches Ethos</li><li>Nähe zu den geistigen Grundlagen der Stiftung<br /><br /></li></ul></li><li><a href="http://www.rosalux.de/" target="blank"><span style="font-weight: bold;">Rosa-Luxemburg-Stiftung</span></a><br />Der Studierende wird mit max. bei 585 EUR/Monat gefördert hinzukommen ggf. verschiedene Zuschläge. Zusätzlich kann ein einkommensunabhängiges Büchergeld in Höhe von 80 EUR/Monat gezahlt werden. Es können auch Auslandsaufenthalte (z.B. Studienreisen, Konferenzbesuche, Auslandssemester und Pflicht-Auslandspraktika) gefördert werden. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen wird es bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen) vergeben.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>deutsche Staatsangehörigkeit mit Studiumszulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in den EU-Staaten und in der Schweiz</li><li>ausländische Staatsangehörigkeit mit Studiumszulassung an an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland</li><li>Altersgrenze: 30 Jahre, begründete Ausnahmen möglich</li><li>Berechtigung nach nach BAföG § 8, Absatz 1 und 2</li><li>alle Fachrichtungen</li><li>sehr hohe fachliche Leistung</li><li>Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung<br /><br /></li></ul></li><li><span style="font-weight: bold;"><a href="http://www.sdw.org/" target="blank">Stiftung der deutschen Wirtschaft</a> </span><br />Neben der finanziellen Förderung erhält der Stipendiat ein umfangreiches Förderprogramm, das in enger Kooperation mit Unternehmen und Verbänden durchgeführt wird. Hierzu zählen Seminare und Akademien zu gesellschaftspolitischen Themen, Trainings und Workshops zu Schlüsselkompetenzen, Dialogforen mit Unternehmen zu Managementthemen, zusätzliche Veranstaltungen exklusiv für Promovierende sowie eigenständige Projektarbeit der Stipendiaten am Hochschulort. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Reisekostenzuschuss eine BahnCard 25 zur Verfügung gestellt.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>Studierende, die nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes besitzen</li><li>Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengänge</li><li>Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland</li><li>Altersgrenze: 30 Jahre</li><li>gesellschaftliches Engagement, z.B. Gremienarbeit an der Hochschule, Mitwirkung in Vereinen oder in einer Partei, ehrenamtliches Engagement in der Kirche oder in sozialen Einrichtungen</li><li>Zielstrebigkeit</li><li>soziale Kompetenz</li><li>Kommunikative Fähigkeiten<br /><br /></li></ul></li><li><a href="http://www.studienstiftung.de/" target="blank"><span style="font-weight: bold;">Studienstiftung des deutschen Volkes</span></a><br />Der Studierende erhält ein Lebenshaltungsstipendium abhängig vom Elterneinkommen bis max. 585 EUR/Monat. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld von 80 EUR/Monat. Dies gilt auch für Studienanfänger im Ausland. Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Stipendiaten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind. Stipendiaten mit Kind werden durch einen Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale zusätzlich gefördert. Das Stipendium erhalten Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien sind ausgenommen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:</span><br /><ul><li>deutsche Staatsangehörigkeit, Bildungsinländer mit deutscher Hochschulgangsberechtigung und langfristiger Aufenthaltsberechtigung bzw. dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes</li><li>Studium überwiegend in Deutschland und Studienabschluss in Deutschland</li><li> Altersgrenze: 30 Jahre, Ausnahme bei Kindererziehung oder bei zweitem Bildungsweg möglich</li><li>Freude an intellektuellen Herausforderungen</li><li>echtes Interesse am intensiven Austausch mit anderen Menschen und Kulturen</li><li>Ausdauer, sich auch mit fachfremden Themen eingehend zu beschäftigen</li><li>Neugier, intellektuell oder praktisch neue Welten zu erfahren</li><li>Bereitschaft, aus Überzeugung gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen<br /></li></ul></li></ol>Nähere Informationen gibt es auf den jeweiligen Links der Organisationen.<br /><br />Sicherlich konnte ich nicht alle Aspekte abdecken. Daher freue ich mich auf Kommentare oder Erfahrungsberichte von Stipendiaten, damit auch andere Studierende davon profitieren können. Gastbeiträge sind also herzlich willkommen!<br /><br />Informationen zu weiteren Organisationen folgen in Kürze...<br /><br />Ähnliche Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-aber-wie-teil-i.html">Studienfinanzierung, aber wie? Teil I</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-aber-wie-teil-ii.html">Studienfinanzierung, aber wie? Teil II</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/jetzt-bafog-sichern.html">Jetzt Bafög sichern</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-75383615271554067602009-09-18T12:39:00.014+02:002009-09-18T20:37:57.966+02:00„Tales of Monkey Island“ gratis am 19.09.2009Etwas Abwechslung gefällig? In wenigen Stunden ist es soweit. Die Macher von Tales of Monkey Island bieten den ersten Teil der fünf separaten Episoden des PC-Games allen spielbegeisterten Piraten völlig kostenlos zum Download an.<br /><br /><div style="text-align: center;"><a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://www.telltalegames.com/playlikeapirate" target="_blank"><img style="cursor: pointer; width: 342px; height: 128px;" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhm3LobF5A99b5ohyC_dChIGLcxniDZHx4Vx_sCWDSqPVqSxJGR1InOhJgkM5CH8FOJZ81WJmaO27hF6ktCGNlDCkUn1LasJhynYGCYGc_9stlg9mRnRrqV6vZwxqoI8eu3yylqpxHwx9I/s320/%23+Finanzblog+-+tales+of+Monkey+Island.JPG" alt="" id="BLOGGER_PHOTO_ID_5382755510769841026" border="0" /></a><br /></div><br />Vom <span style="font-weight: bold;">19. September 2009 - 01:00 Uhr bis 20. September 2009 - 01:00 Uhr</span> (GMT+1) kann man sich dieses Spiel gratis sichern.<br /><br />Los geht es <a href="http://www.telltalegames.com/playlikeapirate" target="_blank">hier</a>.<br /><br />Viel Spaß beim Spielen!Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-81137932670493022302009-09-16T13:47:00.008+02:002009-09-18T15:17:24.485+02:00Studienfinanzierung, aber wie? Teil IIManchmal gibt es Situationen im Leben, in denen nicht alles so rund läuft wie man es sich wünschen würde. Trotz Sparsamkeit und Nebenjob kann es vorkommen, dass die Kosten den finanziellen Rahmen während des Studiums sprengen. Was tun? Einen weiteren Nebenjob annehmen, um mehr Geld reinzuholen? Einen Kredit aufnehmen, das Studium so schnell wie möglich durchzuziehen, um so schnell wie möglich ins besser bezahlte Berufsleben einzusteigen? Zeit ist Geld und mit knurrendem Magen studiert es sich schlecht...<br /><br />Außer BaföG, Stipendium, Studienbeitragsdarlehen und Studienkredit gibt es noch weitere Finanzierungmöglichkeiten, die ich heute vorstelle:<br /><br /><br /><span style="font-weight: bold;">1. KfW- Bildungskredit</span><br /><br />In Situationen, in denen Studierende durch besondere Umstände einen höheren Finanzbedarf haben oder wo sich keine alternativen Geldquellen mehr anbieten, kann ein Bildungskredit aufgenommen werden. Dieser wird von der KfW-Bank in Zusammenarbeit mit dem Bund angeboten. Die Bewilligung geschieht unabhängig von der Einkommenssituation des Studierenden oder der Eltern. Der Bildungskredit ist für Phasen des Studiums gedacht, in denen kein BAföG mehr gezahlt wird oder in denen aus Studiengründen hohe Kosten anfallen. Folgende Konditionen sind beim Bildungskredit besonders zu beachten:<br /><br />Anspruch auf den Bildungskredits haben neben Deutschen auch ausländische Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, bei denen ein Elternteil oder Ehepartner deutscher Staaatsangehöriger ist. Berechtigt sind auch Asylberechtigte, Flüchtlinge / Heimatlose, EU-Angehörige sowie Ausländer anderer Staaten, die selbst oder deren Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren. Die Voraussetzungen ähneln den Voraussetzungen für BaföG.<br /><br />Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren. Anspruch auf das Bildungsdarlehen kann nur bestehen, wenn mindestens die Zwischenprüfung bestanden wurde. Ist eine Zwischenprüfung nicht Teil der Prüfungsordnung, muss alternativ eine erbrachte Studienleistung von der Hochschule bestätigt werden. Zusätzlich kann man den Bildungskredit auch für ein Aufbau- oder Zweitstudiengänge sowie das Masterstudium beantragen. Das Darlehen kann sich auch auf Zeiten erstrecken, in denen Praktika absolviert werden. Dies gilt jedoch nur, sofern diese Partika Teil des Studiums sind.<br /><br />Die maximale Laufzeit des Bildungskredits beträgt 24 Monate. Studierende jenseits des zwölften Studiensemester, erhalten diesen Kredit nicht mehr. Es sei denn, der Betreffende kann nachweisen, dass er nicht nur zur abschließenden Prüfung zugelassen ist, sondern das Studium auch innerhalb der maximalen Kreditlaufzeit erfolgreich beenden wird.<br /><br />Der Bildungskredit ist 4 Jahre tilgungsfrei. Die monatliche Tilgungsrate beträgt 120 EUR. Zusätzliche Tilgungen sind jederzeit bis zur Gesamthöhe der Schulden kostenfrei möglich. Es besteht also keine Verpflichtung zur Zahlung von den sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren für vorzeitige Tilgung wie bei anderen Kreditverträgen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Wichtig:</span> Bei Rückzahlung des Bildungskredits tritt die Bundesrepublik Deutschland als Bürge ein. Sollte der Absolvent also seiner Tilgung dauerhaft nicht mehr nachkommen können, tritt der Bund ein. Der Bund übernimmt dann die Rolle des Gläubigers und wird das Geld nach einer bestimmten Zeit über das Bundesverwaltungsamt beim ehemaligen Studierenden einfordern.<br /><br /><br /><span style="font-weight: bold;">2. Bildungsfonds</span><br /><br />Bei dem Bildungsfonds investieren Kapitalgeber in die Ausbildung von Studenten. Nur ausgewählte Studierende erhalten Auszahlungen aus dem Fonds zur Finanzierung der Studiengebühren an privaten Hochschulen oder ihrer Lebenshaltungskosten während des Studiums. Um Leistungen über den Bildungsfonds zu erhalten, muss sich der Studierende mit den gängigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse) bewerben. Es werden <span style="font-weight: bold;">fast alle Studiengänge</span> gefördert. Die Bewilligungssumme sowie Rückzahldauer und -höhe orientieren sich an leistungsorientierten Auswahlkriterien verbunden mit den Karriereaussichten. Es werden <span style="font-weight: bold;">individuelle Studienförderverträge</span> abgeschlossen. Der finanzielle Hintergrund der Eltern oder frühere Studienkredite spielen keine Rolle.<br /><br />Nach seinem Berufseinstieg zahlt der Absolvent den im Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass weniger, genau gleich, oder mehr an Rückzahlungen geleistet werden muss, als die Fördermittel ursprünglich betrugen. Letzteres dient dazu, dass wieder neue Studierende in den Genuss der finanzielle Förderung durch den Bildungsfonds kommen. Wer Gutes erhält, sollte später auch Gutes weitergeben...<br /><br />Durch die einkommensabhängige Rückzahlung ist das Risiko einer Überschuldung etwas niedriger als bei herkömmlichen Studienkrediten. Im Gegenzug sind die Kriterien zur Förderungsbewilligung aber auch sehr hoch gesteckt.<br /><br />Die Vertragsbedingungen einiger Bildungsfonds sehen vor, dass sich eine einkommensabhängige Rückzahlung bei Studienabbruch oder einem längeren Arbeitsaufenthalt in einem einkommensschwachen Land zu einer einkommensunabhängigen Tilgung umwandelt. Im Klartext: Es müssen nun festgelegte Tilgungsraten entrichtet werden. Dies sollte man unbedingt bei der persönlichen Studien- und Lebensplanung beachten, damit aus der Studienfinanzierung keine Schuldenfalle wird.<br /><br /><br />Weitere Informationen:<br /><a href="http://www.bva.bund.de/cln_108/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildungskredit-node.html?__nnn=true" target="_blank">>>Info I Bildungskredit</a><br /><a href="http://www.bva.bund.de/cln_108/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/Flyer_20KfW,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Flyer%20KfW.pdf" target="_blank">>>Info II Bildungskredi</a><a href="http://www.bva.bund.de/cln_108/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/Flyer_20KfW,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Flyer%20KfW.pdf">t</a><br /><a href="http://www.bildungsfonds.de/de/index.html" target="_blank">>>Info Bildungsfonds</a><br /><br /><br />Ähnliche Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/studienfinanzierung-aber-wie-teil-i.html">Studienfinanzierung, aber wie? Teil I</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/jetzt-bafog-sichern.html">Jetzt Bafög sichern</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com2tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-58619902495284592772009-09-15T20:18:00.018+02:002009-09-18T15:18:37.007+02:00Studienfinanzierung, aber wie? Teil IStudiengebühren, Studentenbude, Bücher und Lebensmittel... Heutzutage kann das Leben eines Studenten so richtig ins Geld gehen. Durchschnittlich benötigt jeder Studierende 770 EUR/Monat. Für manche Familien einfach zu viel! Daher gehören Studentenkredite fast schon zum guten Ton. Aber ist dies auch der richtige Weg???<br /><br />Verfügen Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, sollte die erste Anlaufstelle das BAföG-Amt sein. Begabte können versuchen, ein <a href="http://www.stipendiumplus.de/">Stipendium</a> bei diversen Stiftungen zu erlangen. Und ein Nebenjob ist zwar mühsam, aber immer noch tausendmal besser als sich bei einer Bank komplett zu verschulden!<br /><br />Trotz allen Anstrengungen und sparsamen Leben bleibt für manche Studenten am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig... Was nun? Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte ein Kredit als Ergänzung in Frage kommen.<br /><br /><br /><span style="font-weight: bold;">1. Studienbeitragsdarlehen</span><br /><br />Hochschüler, die nur Ihre Studiengebühren bis zu 500 EUR/Semester abdecken wollen, können ein Studienbeitragsdarlehen in Betracht ziehen. In jedem Bundesland mit Studiengebühren (zurzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, NRW) wird dieses Darlehen von den jeweiligen Landesbanken oder der KfW angeboten. Hierbei zahlt die Bank die Studiengebühren direkt an die Hochschule. Die Höchstgrenze der Verschuldung beläuft sich von 10.000 bis 15.000 EUR je nach Bank.<br /><br />Ausländische Studierende können dieses Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten stammen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, d. h. ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall gibt das jeweilige Landesministerium für Wissenschaft Auskunft.<br /><br />Für alle Studienbeitragsdarlehen gibt es eine Altersgrenze. Diese liegt überwiegend bei 35 Jahren, kann in einigen Bundesländern aber auch etwas höher sein. <span style="font-weight: bold;">Die Altersgrenze kann auf Antrag entsprechend verschoben werden</span>, wenn das Studium z. B. aufgrund Kindererziehung erst später aufgenommen werden konnte.<br /><br />Eine Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen muss erst dann erfolgen, wenn der ehemalige Hochschüler als kinderloser Alleinstehender über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. Dieser Wert kann e nach Bundesland jedoch auch um 100 bis 300 € variieren. Hinzu kommen weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. Einkommen von Ehegatten und Kindern werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Die <span style="font-weight: bold;">Rückstellung von der Darlehensrückzahlung</span> wegen geringen Einkommens erfolgt <span style="font-weight: bold;">nur auf Antrag</span>.<br /><br /><br /><span style="font-weight: bold;">2. Studienkredit</span><br /><br />Studierende, die zwar eine Hochschule ohne Studiengebühren besuchen, trotzdem aber mit ihren Lebenshaltungskosten nicht zurecht kommen, können sich Geld mit Studienkrediten von Privatbanken oder der KfW besorgen. Da die Angebote stark variieren, sollte man hier sehr genau auf den effektiven Jahreszins, sowie auf die Zinsstabilität achten.<br /><br />Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass trotz der momentan niedrigen Zinsen ein Kredit der allerletzte Ausweg zur Geldbeschaffung bleiben sollte. Denn Kredite können der erste Weg in die Schuldenfalle sein.<br /><br />Weitere Informationen:<br /><a href="http://www.das-neue-bafoeg.de/" target="_blank">>>Info BaföG</a><br /><a href="http://www.stipendiumplus.de/" target="_blank">>>Info I Begabtenförderung im Hochschulbereich</a><br /><a href="http://www.stipendienlotse.de/" target="_blank">>>Info II Begabtenförderung im Hochschulbereich</a><br /><a href="http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/Wissenskredite_fuer_Studenten/KfW_Studienkredit/index.jsp" target="_blank">>>Info Studienkredit</a><br /><br /><br />Ähnlicher Artikel:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/jetzt-bafog-sichern.html">Jetzt Bafög sichern</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-24747709514309339552009-09-14T22:00:00.011+02:002009-09-15T14:57:58.266+02:00Gezielt Vermögen aufbauen - FondssparpläneVermögen aufbauen mit möglichst geringer monatlicher Belastung. Wer möchte das nicht? Nur ein schöner Traum? Ich denke, nein! Jeder, der die notwendige Disziplin und Geduld mitbringt, sich über Jahre auf einen Fondsparplan einzulassen, kann nach und nach sein Kapital vervielfachen.<br /><br />Anleger können bereits ab 25 EUR monatlich in viele Fonds investieren, allerdings sollte hierbei auf die richtigen Produkte geachtet werden. Je höher der Anlagebetrag, desto größer die Auswahl an entsprechenden Produkten. Rentenfonds gelten sicherer als Aktienfonds, weisen jedoch eine geringere Rendite auf. Wer die Wahl hat, hat die Qual... Allein auf dem deutschen Markt existieren 8600 Investmentfonds.<br /><br />Je nachdem, welcher Fonds gewählt wurde, kann der Anleger an der Entwicklung gesamter Branchen, Märkte oder Indizes partizipieren. Durch die breite Streuung auf verschiedene Wertpapiere innerhalb eines Fonds ist das Risiko gegenüber einer Anlage in Einzelwerte deutlich reduziert.<br /><br />Zurzeit befinden sich die Börsen im Aufwärtswind. „Wer weiß wie lange!“, wäre jetzt das klassische Gegenargument. Doch auch in volatilen Börsenzeiten ist es interessant sich mit Fondsparplänen zu beschäftigen. Hohe Kursschwankungen wirken sich bei Sparplänen sind nicht automatisch nachteilig aus – ganz anders als bei Einmalanlagen. Aufgrund der Tatsache, dass man regelmäßig einen festen Betrag investiert, erreicht man, dass bei fallenden Kursen mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben werden. Diese regelmäßige Einzahlung fester Beträge über einen längeren Zeitraum hat für den Anleger den Vorteil, dass er die Anteile bei unterschiedlichen Ausgabepreisen zu einem insgesamt günstigeren Durchschnittspreis („Cost Average-Effekt“) kauft. Gerade bei einem langfristigem Investment (Anlagezeitraum: 10 bis 20 Jahre) können größere Kursschwankungen so unter dem Strich sogar zu einer Verbesserung der Rendite führen.<br /><br />Ein weiterer Vorteil, der von Arbeitnehmern nicht einfach beiseite geschoben werden sollte: Fondssparpläne sind als Vermögenswirksame Leistung (VL) sehr gut geeignet.<br /><br />Einen kleinen Wermutstropfen hat die ganze Geschichte jedoch: Seit Januar 2009 unterliegen die Kursgewinne der Abgeltungssteuer, d.h. auch nach einer Haltedauer von 1 Jahr können die Gewinne nicht mehr steuerfrei realisiert werden. Mögliche Dividendenzahlungen werden leider auch nicht mehr nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern voll besteuert. Da der bisherige Sparerfreibetrag den gesetzlichen Neuerungen ab Januar 2009 wegfiel, verfügen Anleger nur noch über den Sparerpauschbetrag von zurzeit auf 801 EUR/Jahr (Alleinstehende) bzw. 1602 EUR/Jahr (gemeinsam veranlagten Ehegatten). Mit diesem Pauschbetrag sind sämtliche Werbungskosten vollständig abgegolten. Insbesondere laufende Depotgebühren können so in Zukunft nicht mehr abgesetzt werden. Darum heißt es clever sein, und Depotgebühren vergleichen!<br /><br />Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte auf Qualität und eine positive Wertentwicklung achten. Mit zunehmender Laufzeit erhält der Sparplan mehr und mehr den Charakter einer Einmalanlage. Je näher das Laufzeitende rückt, desto genauer sollte man den Kurs beobachten. Es wäre beispielsweise sinnvoll das Kapital teilweise aus stark schwankenden Aktienfonds nach und nach in sichere Rentenfonds umzuschichten.<br /><br />Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte grundsätzlich die Gebühren der einzelnen Anbieter einkalkulieren. Gerade beim Ausgabeaufschlag sollte man mit dem Anbieter verhandeln. Im Allgemeinen werden nämlich zwischen 0,5 bis 6% des Anteilwertes zur Deckung von Gebühren und Verwaltungsaufwand genutzt. Dieser Aufschlag ist wichtig, da der Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag den Ausgabepreis ergibt.<br /><br />Im Klartext bedeutet dies: Bei einem Rücknahmepreis von 100 Euro, müssen zunächst bei einem Ausgabeaufschlag von 5% pro Anteil 105 Euro gezahlt werden. Der jeweilige Anteil sollte also um mindestens 5% steigen, damit der Rücknahmepreis ebenfalls 105 Euro beträgt. Da wir einen Gewinn anstreben, sollte der Kursanstieg selbstverständlich deutlich über 5% liegen.<br /><br />Fondssparpläne können direkt bei der Fondsgesellschaft oder bei den bekannten Discount-Brokern abgeschlossen werden. Die meisten Hausbanken verlangen Depotgebühren für die Aufbewahrung der Fondsanteile. Zahlreiche Investmentfondsgesellschaften richten kostenlose Investmentkonto ein. Die Fondsgesellschaften, die Depotgebühren erheben, sind meistens kostengünstiger als die Hausbanken. Ein Vergleich lohnt sich!<br /><br /><blockquote style="font-weight: bold;">„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“</blockquote><br />Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Holen Sie sich jedoch unterschiedliche Meinungen ein. Informieren Sie sich gründlich über das Produkt für das Sie sich entscheiden. Halten sie sich immer vor Augen: Ihr „Bankberater“ ist in erster Linie Verkäufer und ist am Verkaufsabschluß in Form von Provision, Bonus oder Erfolgsprämie beteiligt.<br /><br />Artikel mit ähnlichem Thema:<br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/08/wie-lege-ich-mein-geld-am-sichersten.html">Wie lege ich mein Geld am sichersten an?</a><br /><a href="http://wie-werde-ich-schnell-reich.blogspot.com/2009/09/geldanlage-mit-kopfchen.html">Geldanlage mit Köpchen</a>Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com2tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-77638743763760915342009-09-10T17:40:00.010+02:002009-09-10T18:05:10.203+02:00Gratis nach „Oben“Das Wochenende ist in Sicht und es gibt wieder Kinofreikarten. Wer in Süddeutschland lebt und Animationsfilme liebt, darf mit der neuen 3D-Technik gratis in die Welt von „Oben“ eintauchen.<br /><br />Dieser Film stammt aus den Disney/Pixar Studios (Die Unglaublichen, Ratatouille, Wall-E) und handelt vom Rentner Carl, dem außer seinen Erinnerungen an gute alte Zeiten nur noch sein Häuschen geblieben. Als sein Alterswohnsitz einem Neubau weichen soll, wagt er ein letztes, großes Abenteuer. Der ehemalige Ballonverkäufer fliegt mitsamt seinem Haus davon, indem er es an tausende Heliumballons bindet. Sein Ziel: Südamerika ...<br /><br />Dieser Film wird als <span style="font-weight: bold;">kostenloses Preview am Sonntag, 13. September 2009, um 15:00 Uhr</span> in diesen zehn Kinos gezeigt:<br /><br /><ol><li><span style="font-weight: bold;">Bad Aibling</span><br />Aibvision, Bahnhofstraße 15, 83043 <em></em>Bad Aibling<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Dettelbach<br /></span> Cineworld im Mainfrankenpark, Mainfrankenpark 21, 97337 Dettelbach<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Füssen<br /></span> Alpen Filmtheater, Augustenstraße 15, 87629 Füssen<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Gilching</span><br />Filmstation, Römerstraße 11, 82205 Gilching<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Hof</span><br />Central, Altstadt 8, 95028 <em></em>Hof<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Neu-Ulm<br /></span> Dietrich, Grethe-Weiser-Straße 2, 89231 <em></em>Neu-Ulm<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Passau</span><br />Cineplex, Nibelungenplatz 5a, 94032 Passau<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Schrobenhausen<br /></span> Cinepark, Bürgermeister-Stocker-Ring 1, 86529 Schrobenhausen<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Schwabach<br /></span> Luna, Neutorstraße 1, 91126 Schwabach<br /><br /></li><li><span style="font-weight: bold;">Weiden<br /></span> Capitol, Bürgermeister-Prechtl-Straße 27, 92637 Weiden in der Oberpfalz<br /></li></ol><br /><span style="font-weight: bold;">Alles , was man tun muss, ist:</span><br />Morgen - <span style="font-weight: bold;">Freitag, 11.09.2009</span> <span style="font-weight: bold;">um</span> <span style="font-weight: bold;">17:00 Uhr </span>- im jeweiligen Kino erscheinen und die Tickets abholen. <span style="font-weight: bold;">Pro Person werden maximal zwei Karten abgegeben. Solange der Vorrat reicht!</span> Deshalb sollte man frühzeitig erscheinen.<br /><br />Der offizielle Kinostart ist am 17. September 2009.<br /><br />Den Trailer kann man sich <a href="http://www.youtube.com/watch?v=zW0q433yfqM">hier auf Youtube</a> ansehen.<br /><br />Viel Spaß im Kino!Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-10420366478515140312009-09-07T21:53:00.004+02:002009-09-07T22:38:06.107+02:00Vom Versicherungsmakler abgezocktBei manchen Gerichtsurteilen kann man sich nur an den Kopf fassen... Gemäß einem BGH Urteil (Aktenzeichen IV ZR 16/08) sollte man sehr gut aufpassen, wem man seine Lebensversicherungspolice anvertraut.<br /><br />Im vorliegenden Fall wollte sich ein Versicherungsnehmer seine beiden Lebensversicherungen auszahlen lassen. Zu seinem Schrecken erfuhr er nun, dass dies schon zwei Jahre zuvor passiert sei. Der Versicherungsnehmer erinnerte sich nun, dass er ungefähr zu diesem Zeitpunkt die Originalpolicen seinem Versicherungsmakler ausgehändigt hatte, da dieser die Versicherungen beitragsfrei stellen sollte. Die Versicherungsschein wurden ihm später nicht wieder gegeben. Recherchen ergaben, dass der „gute“ Makler die Policen mit einem gefälschtem Kündigungsschreiben beim Versicherer eingereicht und das Geld auf das Konto eines Dritten hatte überweisen lassen.<br /><br />Klarer Fall von grober Nachlässigkeit des Versicherers sollte man meinen. Der Versicherungsnehmer klagte gegen die Assekuranz. Doch die Entscheidung fiel anders aus als erwartet.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Wortwörtlich lautet das Urteil:</span><br /><blockquote>„Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete Zahlstelle leisten, selbst wenn die Unterschrift unter der Kündigungserklärung - wie sich später herausstellt - gefälscht war.“<br /></blockquote><br />Nach Meinung des BGH hatte der Versicherungsnehmer mit Übergabe der Originalpolicen an den Versicherungsmakler grob fahrlässig gehandelt. Er könne nun lediglich gegen den unrechtmäßigen Zahlungsempfänger gerichtlich vorgehen.<br /><br />Im besagten Fall sind die Aussichten jedoch eher miserabel, dass der Geschädigte sein Geld erhält. Der Versicherungsmakler wurde bereits in einem anderen Betrugsfall zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und finanziell ist bei ihm nichts mehr zu holen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Moral von der Geschichte</span>: Vertrauen ist gut, aber bei Geld hört die „Freundschaft“ auf!Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-958891783986682742009-09-06T21:51:00.010+02:002009-09-15T11:56:44.727+02:00Himmlischer Erlass von 50%Die Wirtschaftskrise und ihre Folgen auf den Arbeitsmarkt sind hinreichend bekannt. Viele Entlassungen jenseits des Presserummels um Arcandor, Quelle und Konsorten werden jedoch kaum beachtet. Für die Betroffenen bedeutet der Arbeitsplatz eine persönliche und finanzielle Tragödie. Zahlungen von Abfindungen sind nur ein kleines Trostpflaster, an der Fiskus jedoch auch noch beteiligt wird. Kirchenmitglieder werden zusätzlich mit der Kirchensteuer belastet, obwohl gerade jetzt jeder Cent nützlich wäre.<br /><br />Wussten Sie, dass die Kirchen mehrheitlich bereit sind, die Kirchensteuer in diesem Falle um 50% zu reduzieren? Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch auf einen Erlass der Kirchensteuer, aber Sie haben sehr wohl ein Recht auf Prüfung, ob ein Erlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommt. (FG Köln 09.07.2008, EFG 2008, Seite 1769) Sie müssen lediglich einen schriftlichen Erlassantrag beim zuständigen Kirchensteueramt (<span style="font-weight: bold;">Achtung: nicht</span> beim Finanzamt) einreichen und sorgfältig begründen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Warum also auf Geld verzichten, was Sie in einer unsicheren Zukunft sicherlich gut gebrauchen könnten?</span><br /><br />Wer im vergangenen Jahr oder in den Jahren davor eine Abfindung erhalten hat, sollte einen formlosen Antrag bei seiner Diözese (Katholiken) bzw. seiner evangelischen Landeskirche einreichen. Bitten Sie um einen 50%igen Erlass der Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Begründen Sie Ihren Antrag sorgfältig! Jeweils eine Kopie des betreffenden Steuerbescheides sowie der betreffenden Gehaltsabrechnung sollte dem Antrag unbedingt hinzugefügt werden. Personen die in diesem Jahr eine Abfindung erhalten haben, sollten den Antrag im nächsten Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides einreichen.Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-8926210551035644951.post-53425680184196879632009-09-05T15:39:00.035+02:002009-09-19T17:33:53.822+02:00Ohne Arbeit bis zu 130 EUR verdienen<span style="color: rgb(255, 153, 0); font-weight: bold;">*Update 19.09.2009</span><span style="color: rgb(255, 153, 0);">*<br /><span style="color: rgb(0, 0, 0);"><span style="font-weight: bold;">Wichtiger Nachtrag</span> für alle, die sich für das Comdirect Konto entschieden haben oder noch entscheiden werden (nur noch bei über comdirect mit Geldvorteil von bis zu 100 EUR möglich):<br /><br />Der Finanzreport wird monatlich kostenlos in die PostBox eingestellt. Wenn dieser Report nicht innerhalb eines Monats gelesen wird, wird er gegen Gebühr per Post nach Hause gesandt.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Also regelmäßig PostBox checken und Geld sparen!</span><br /></span></span><span style="color: rgb(0, 0, 0);"><span style="color: rgb(255, 153, 0); font-weight: bold;">*Update Ende*</span></span><br /><span style="color: rgb(255, 153, 0);"><span style="color: rgb(0, 0, 0);"></span><span style="color: rgb(0, 0, 0);"></span><br /></span><span style="color: rgb(255, 153, 0); font-weight: bold;"><br />*Update 14.09.2009</span><span style="color: rgb(255, 153, 0);">*</span><br /><span style="color: rgb(0, 0, 0);">Heute ist die Aktion bei GMX abgelaufen. Alle, die dieses lukrative Angebot verpasst haben, können aber noch bei comdirect die 100 EUR</span><span style="color: rgb(0, 0, 0);"> "mitnehmen".<br /><br /><br /></span><a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://www.comdirect.de/pbl/cms/cms/direct/cori4148_ps_girokonto_start.html?ad=2009233493004joTS0008900001010&" target="blank"><img style="margin: 0pt 10px 10px 0pt; float: left; cursor: pointer; width: 320px; height: 91px;" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhhMbLP63WFZnV4JYIDwjashclRe6YpLLdFuUdi1nH6w8pUogxdKFF5XW-lGt_c_sGG5aCQfkoF3z-Gdjb1IlQ0NDPHSI-0Ve6d_s11-x87tHwB3zZiLnrToG42-LrYG7I97IQdiDORREA/s320/%23+Finanzblog+-+comdirect.JPG" alt="" id="BLOGGER_PHOTO_ID_5381344106354006146" border="0" /></a><br /><br /><br /><br /><span style="color: rgb(0, 0, 0);"><span style="color: rgb(255, 153, 0); font-weight: bold;"><br /><br /><br /><a href="http://www.comdirect.de/pbl/cms/cms/direct/cori4148_ps_girokonto_start.html?ad=2009233493004joTS0008900001010"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: rgb(0, 0, 0);">>></span></span></a></span><a href="http://www.comdirect.de/pbl/cms/cms/direct/cori4148_ps_girokonto_start.html?ad=2009233493004joTS0008900001010"><span style="color: rgb(255, 153, 0);"><span style="color: rgb(0, 0, 0);" target="blank">Zum Angebot</span></span></a><span style="color: rgb(255, 153, 0); font-weight: bold;"><br />*Update Ende*</span><br /></span><br /><br />Wie kann man seine Finanzen schnell und ohne Arbeit aufstocken? Auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen, bin ich auf folgenden Slogan von comdirekt gestoßen:<br /><br /><blockquote><span style="color: rgb(255, 255, 255);">________</span><a href="http://www.comdirect.de/pbl/cms/cms/direct/cori4148_ps_girokonto_start.html?ad=2009233493004joTS0008900001010&" target="blank"><span style="font-weight: bold;">„50 EUR wenn Sie uns mögen...</span><br /><span style="color: rgb(255, 255, 255); font-weight: bold;">_______</span><span style="font-weight: bold;">...100 EUR wenn nicht.“</span></a></blockquote><br /><span style="font-weight: bold;">Comdirect</span> <span style="font-weight: bold;">schenkt allen Neukunden 50 EUR</span> für die Eröffnung eines kostenlosen Girokontos. Bedingung: In den ersten 3 Monaten nach Kontoeröffnung müssen mindestens 5 Transaktionen über jeweils mindestens 25 EUR werden. Die Prämie in Höhe von 50 EUR wird dann im 4. Monat auf dem neuen Girokonto gutgeschrieben. Als Neukunden gelten übrigens alle Personen, die in den letzten 6 Monaten nicht Kunde bei comdirect waren.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Alle Personen, die nicht dauerhaft zufrieden sind</span> und ihr Girokonto frühestens 12 (spätestens 15 Monate) nach Eröffnung unter Nennung der Gründe kündigen, <span style="font-weight: bold;">erhalten</span> <span style="font-weight: bold;">zusätzlich 50 EUR</span>. Weitere Bedingung hierfür ist , dass das Konto aktiv genutzt wurde. Will heißen: Neben den bereits erwähnten 5 Transaktionen in den ersten 3 Monaten müssen ab dem 4. Monat mindestens 5 Transaktionen pro Monat über jeweils mindestens 25 EUR durchgeführt werden. Dies sollte wirklich kein Problem sein, da als Transaktionen alle Ein- und Auszahlungen, Überweisungseingänge und -ausgänge, Zahlungen per Lastschrift, Abhebungen am Geldautomaten, Wertpapierkäufe und -verkäufe, Kartenumsätze, Sorten- und Reisescheckkäufe gelten.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">GMX-Mitgliede</span><span style="font-weight: bold;">r erhalten zu</span><span style="font-weight: bold;">s</span><span style="font-weight: bold;">ätzlich einen Gutschein über 30 EUR von Media Markt.</span><br /><br /><a onblur="try {parent.deselectBloggerImageGracefully();} catch(e) {}" href="http://portal.gmx.net/de/shopping/bestprice/archiv/index.html"><img style="margin: 0pt 10px 10px 0pt; float: left; cursor: pointer; width: 282px; height: 163px;" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjDpe-TClfnaH5piOZkruq9f6d386r8r1UrF7vb_eYiBPBqcAjQsBZgBQW_7ZzL8jHD5JKXvb62TtsOxPUsFDMB7COlExYpbhLdjDWpP7V-Z-inKuc6uGyMuajtY2MZQEPsb5U6ws5WijQ/s320/comdirekt.JPG" alt="" id="BLOGGER_PHOTO_ID_5377980240069178866" border="0" /></a>Kein Mitglied? Kein Problem! Da sich jeder bei GMX einen kostenlosen Email Account (FreeMail) einrichten kann, ist dieses Hindernis sofort überwunden.<br /><br /><br /><br />Solche Angebote sind grundsätzlich von sehr kurzer Dauer. Interessierte sollten deshalb schnell zuschlagen.<br /><br />Einfacher kann man wirklich nicht an Geld kommen!Ghostwriterhttp://www.blogger.com/profile/08171201004487288908noreply@blogger.com2