Sonntag, 4. Juli 2010

PKV – Zuschlag bei internem Wechsel illegal

Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Mitglieder von privaten Krankenkassen dürfen innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft zuschlagsfrei in einen günstigeren Tarif wechseln.

Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Zuschläge bei Tarifwechsel ohnehin verboten. Doch Gesetze sind schließlich dazu da, um umgangen zu werden, dachte sich wohl so mancher Versicherer.

Bisher war folgende Methode gängige Praxis: In regelmäßigen Abständen wurden die Tarife modifiziert, neu berechnet und als günstige Angebote speziell für Neukunden auf dem Markt platziert. Gleichzeitig wurden die alten Tarife für Neuzugänge geschlossen. Konsequenz: Während jüngere Kunden in die Neutarife einstiegen, wurden die Kunden der Alttarife älter. Mit zunehmenden Alter stiegen die Kosten für Gesundheit, was wieder zu einem Beitragsanstieg der Alttarife führte...

Nur verständlich, dass so mancher Bestandskunde dem günstigeren neuen Tarif beitreten wollte. Piffige private Krankenversicherer, wie z. B. die Allianz, verwiesen nun darauf, dass dieser vollkommen anders kalkuliert sei und erhoben einen Tarifstrukturzuschlag. Sozusagen ein pauschaler Risikozuschlag für den aktuellen Gesundheitszustand des Wechselwilligen.

Nein, sagte nun das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 8 C 42.09). Für die Einstufung im neuen Tarif ist einzig und allein der Gesundheitszustand, der beim ersten Versicherungseintritt festgestellt wurde, von Bedeutung! Versicherte, die früher völlig gesund waren und somit auch nach den neuen Kriterien entsprechend eingestuft worden wären, haben unabhängig von ihrem aktuellen Gesundheitszustand Anspruch auf einen zuschlagsfreien Tarifwechsel.

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