Dienstag, 29. September 2009

Ohne Fallstrick Abgeltungssteuer sparen

Wer reich werden will, muss sparen und Kapital aufbauen. So weit, so gut. Allerdings möchte der Fiskus auch seinen Teil vom „Kuchen“ haben.

Die schleichende Kürzung des Sparerfreibetrages in den letzten Jahren sowie die diesjährige Abschaffung der Spekualtionsfrist auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hat schon so manchen Steuerzahler die Laune vermiest.

Die folgende Aufstellung verdeutlicht uns, wie „gut“ der Fiskus es mit uns meint:

Sparer-Freibetrag
-----------------------------------------------------------------------
Ledige...............................................Verheiratete
1993-1999....3.068 EUR (6.000 DM)........6.136 EUR (12.000 DM)
2000-2001....1.534 EUR (3.000 DM)........3.068 EUR (6.000 DM)
2002-2003....1.550 EUR........................3.100 EUR
2004-2006....1.370 EUR........................2.740 EUR
2007-2008.......750 EUR........................1.500 EUR

Sparer-Pauschbetrag
-----------------------------------------------------------------------
Ledige...............................................Verheiratete
2009..............801 EUR........................1.602 EUR


Um heute netto die gleichen Erträge zu erzielen, müssten wir bei gleichen Zinssätzen also deutlich höhere Geldsummen anlegen als noch vor 10 Jahren.

So viel zum Thema „Steuerentlastung“ und der Forderung in Eigeninitiative für die Zukunft vorzusorgen.

Wie können wir also den Fiskus austricksen? Viele Eltern haben die geniale Idee, ihr Vermögen/ihre Wertpapiere auf die Kinder umzuschreiben. Schließlich beträgt der Freibetrag für Kinder bei Schenkungen traumhafte 400.000 EUR. Außerdem verfügt jedes Kind über einen Grundfreibetrag von 7.834 EUR und einen Sparerpauschbetrag von 801 EUR. So lässt es sich gut leben...

Aber Vorsicht! Wer sein Vermögen auf die lieben „Kleinen“ überschreibt, muss dies unwiderruflich durchführen. Bei einer Schein-Überschreibung muss die gesparte Abgeltungssteuer nachgezahlt weden. Daher sollte die Geldanlagen/Spareinlagen, die auf den Namen der Kinder laufen sollen, ausschließlich die Kinder als Gläubiger bzw. Begünstigte aufweisen. Eine Umschreibung bestehender Sparpläne und Sparbriefe auf Dritte ist aufgrund der Grundsätze zur Kontenklarheit und Kontenwahrheit nicht möglich. Hier müssten neue Verträge abgeschlossen werden.

Alle Richtlinien beachtet? Damit das „Steuer sparen“ kein Eigentor wird, sollten Eltern volljähriger Kinder daran denken, dass der Grenzfreibetrag von 7.680 EUR (Stand 2009) nicht überschritten wird. Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Ansonsten gingen die Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie der Entlastungbetrag für Alleinerziehende verloren.

Einen weiteren Fallstrick müssen Eltern umgehen, deren Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Liegen die Einkünfte über 360 EUR/Monat bzw. 4.320 EUR/Jahr (Stand 2009), steht die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf dem Spiel. Hier müsste im Vorfeld sorgfältig durchgerechnet werden, welches Szenario günstiger wäre.

Tipp: Sollten die Kinder voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, sollte eine Nichtveranlagungssteuer beim Finanzamt beantragt werden. Wird diese beim Kreditinstitut vorgelegt, muss kein Freistellungsauftrag mehr erteilt werden.

Samstag, 26. September 2009

Kindergeld – Eine unendliche Geschichte

Kleine Kinder, kleine Sorgen. Große Kinder, große Sorgen. Das Thema „Kindergeld“ kann Eltern volljähriger Kinder schon fast in den Wahnsinn treiben. Wer blickt bei den ganzen Paragrafen und Urteilen schon so richtig durch?

Grundsätzlich gilt:
„Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.“ (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Doch was versteht man in der heutigen Zeit unter „Ausbildung“? Die Lebensläufe einiger junger Menschen sind längst nicht mehr so gradlinig wie noch vor 20 Jahren. Schließlich wird in der heutigen Flexibilität, ständige Bildung und soziales Engagement verlangt.

Hat sich ein volljähriges Kind nun für ein alternatives Angebot zur Berufsorientierung oder zum sozialen Engagement entsschieden, ist der Ärger mit der Familienkasse fast schon vorprogrammiert. Immer häufiger werden solche Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen.

Was ist also eine Ausbildung? Ganz klar zählen hierzu die betriebliche Ausbildung sowie das Hochschulstudium. Die Übergangszeit bis max. 4 Monate zwischen Abitur und Studienaufnahme gehört ebenfalls dazu. Die Vorbeitung auf das Abitur ab Anmeldung zur Prüfung bei Nichtschülern (BFH, Aktenzeichen III R 26/06) sowie die Prüfungswiederholung in Eigenregie bei verpatzter betrieblicher Ausbildung (BFH, Aktenzeichen III R 85/08) zählen ebenfalls dazu.

Prinzipiell muss der Ausbildungscharakter, d. h. der erstmalige Erwerb theoretischer und praktischer Fähigkeiten im Vordergrund stehen. Zusätzlich muss der Teilnehmer muss Unterweisungen von Vorgesetzten unterstehen. Hierunter fallen z. B. Volontariate, Referendariate von Lehramtsanwärtern und Juristen sowie eine Promotion im Studienanschluss. Selbst eine auf das Studium folgende anstellung zum Trainee kann als Berfusausbildung zählen wenn sie an ein fertiges Hochschulstudium anschließt (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 4 K 41113/07).

Entgegen der landläufigen Meinung gilt jedoch der Wehr- und Zivildienst nicht als Ausbildung. Die Dienstzeit wird aber auf den möglichen Bezugszeitraum des Kindergeldes aufgeschlagen, da das Kind aufgrund der Dienstzeit die Ausbildung sehr wahrscheinlich später beenden wird.

Für Jugendliche im "Freiwilligendienst aller Generationen" wird jedoch widerum Kindergeld gezahlt. Gleiches gilt für junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

Anders verhält es sich widerum mit dem "freiwilliger Hilfsdienst" im Ausland, wie z. B bei "Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V". Hier wird kein Kindergeld gezahlt. Kinder im Freiwilligen Dienst werden nur berücksichtigt, wenn der Dienst von einem anerkannten Träger durchgeführt wird und es sich bei dem Teilnehmer um einen anerkannten Kriegsdienstverweigerer handelt, der diesen freiwilligen Dienst unentgeltlich anstelle des Zivildienstes leistet (BFH, Aktenzeichen III R 33/07).

Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass das Jahreseinkommen des volljährigen Kindes maximal 7.680 EUR (ab 2010: 8004 EUR) beträgt. Vom Bruttobetrag dürfen Werbungskosten und Aufwendungen zur Sozialversicherung abgezogen werden. Wird der Restbetrag jedoch nur um 1 EUR überschritten, tritt der sogenannte „Fallbeil-Effekt“ in Kraft und der Kindergeldanspruch erlischt komplett (BGH, Aktenzeichen 2 BvR 1874/08 und BFH, Aktenzeichen III R 54/06).


Ähnliche Artikel:
Kindergeld in Gefahr
Kindergeld auch nach verpatzter Ausbildung
Kindergeld auch für volljährige Nichschüler

Dienstag, 22. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil II

Mit einem schönen finanziellen Polster lässt es sich leichter studieren. Die „großen“ Stiftungen können sich vor Bewerber nicht retten, daher sind hier die Chancen das begehrte Stipendium zu ergattern, nicht sonderlich hoch. Bessere Aussichten auf ein Stipendium hat man bei den „kleinen“ Institutionen. Aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades, hält sich die Bewerberflut hier in Grenzen.

Es lohnt immer, sich mit der eigenen Hochschule oder mit dem Fachbereich in Kontakt zu setzen. Manchmal bestehen sogar schon passende Angebote vor Ort oder es können wertvolle Tipps gegeben werden. Manche Organisation verfügen über das nötige Geld, aber nicht über die entsprechenden Bewerber. Also nur Mut. Fragen kostet nichts!

Folgende Datenbanken erleichtern die Suche nach einem Stipendium ungemein. Hier findet man fast alles, was das Herz begehrt:

A. e-fellows
B. Stipendienlotse
C. Stipendiendatenbank des DAAD (für Auslandsstipendien)


Besonders interessant finde ich diese „Fundstücke“:

  1. Fulbright Kommission
    Das Stipendium wird zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA gewährt. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben. Der Studierende erhält ein Stipendium zur Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu 30.400 USD, bei Teilstipendien bis zu 21.500 USD. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich.Zusätzlich werden transatlantische Reisekosten, eine Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) sowie eine Kranken-/Unfallversicherung finanziert.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt zum Ausschluss)
    • Allgemeine Hochschulreife
    • gute Englischkenntnisse (TOEFL mind. 89 Punkte)
    • mind. 5 abgeschlossene Fachsemester
    • Altersgrenze: 35 Jahre

  2. Absolventa e.V.
    Gemeinsam mit namhaften Sponsoren aus der Wirtschaft hat absolventa e.V. diese Jahr ein 1. demokratisches Stipendium gestartet. Mit diesem Stipendium werden Kosten und Schulden, die beim Studium anfallen, bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR übernommen. Das Stipendium gilt auch als Auslandsstipendium oder Promotionsstipendium. Die Bewerber stellen sich mittels origniellen Motivationsschreiben, Filmen und/oder Präsentationen zur Wahl. Das Gremium besteht aus allen Studenten und Absolventen, die für ihren persönlichen Wunschkandiaten voten.

    Anfang 2010 startet die Registrierung zur nächsten Runde des demokratischen Stipendiums.

Sonntag, 20. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil I

Bildung ist eine langfristige Investition in die Zukunft und die entsprechenden Kosten sind nicht gerade ohne... Da nicht jeder mit dem goldenen Löffel im Mund zur Welt gekommen ist, müssen sich einige Studierende ganz schön strecken, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Ein Kredit kommt für viele Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Deshalb gehe ich heute auf besonderen Wunsch näher auf den Punkt „Stipendium“ näher ein.

Stipendien werden von verschiedene Organisationen vergeben. Die elf „großen“ Stiftungen kennt fast jeder. Daher ist der Wettbewerb hier ziemlich hoch. Entsprechend sieht es dann mit den Erfolgschancen aus... Bei den „kleinen“ Stiftungen ist genau anders herum. Diese Stiftungen haben tatsächlich das Problem, dass sich kaum jemand bewirbt... Schwer zu glauben, aber wahr. Daher lohnt es sich immer, bei der eigenen Hochschule bzw. dem Fachbereich nachzufragen, ob spezielle Angebote vor Ort oder gar speziell für das Studienfach oder andere passende Kriterien existieren. Aufgrund der niedrigen Berwerberzahlen ist das Auswahlsystem hier deutlich vereinfacht. Weniger Bewerber bedeutet letzendlich deutlich höhere Chancen auf ein Stipendium!

Selbstverständlich erwarten alle Stiftungen ein gewisses Engagement des Geförderten, innerhalb einer Partei, einer Kirche, einem Verein oder speziellen Initiativen.

Die „großen“ Stiftungen fördern im Allgemeinen in der Höhe des BAföG–Satzes mit dem Unterschied, dass mann später nichts zurückzahlen muss. Die konkrete Höhe der Förderung wird wie beim BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Oft gibt es ein Büchergeld von ca. 80 Euro/Monat hinzu. Außerdem gibt es eine "ideelle" Förderung, wie z. B. mit besonderen Veranstaltungen. Die Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen kann verpflichtend sein. Dies hängt von den Statuten der einzelnen Trägern ab. Auf jeden Fall müssen regelmäßige Berichte zum Studienfortgang angefertigt werden. Hält der Stipendiat sich nicht an diese Vorgaben oder wird das Studium grundlos hinausgezögert, kann die Förderung wieder gestrichen werden.

Heutzutage bieten fast alle Stiftungen eine Förderung ab Beginn des Studiums an. Die Bewerbung sollte daher rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens 6 Monate vorher, am besten noch früher. Einige Stiftungen sind bei der alten Regelung geblieben und übernehmen die Förderung erst nach Studienbeginn.

Freitag, 18. September 2009

„Tales of Monkey Island“ gratis am 19.09.2009

Etwas Abwechslung gefällig? In wenigen Stunden ist es soweit. Die Macher von Tales of Monkey Island bieten den ersten Teil der fünf separaten Episoden des PC-Games allen spielbegeisterten Piraten völlig kostenlos zum Download an.



Vom 19. September 2009 - 01:00 Uhr bis 20. September 2009 - 01:00 Uhr (GMT+1) kann man sich dieses Spiel gratis sichern.

Los geht es hier.

Viel Spaß beim Spielen!

Mittwoch, 16. September 2009

Studienfinanzierung, aber wie? Teil II

Manchmal gibt es Situationen im Leben, in denen nicht alles so rund läuft wie man es sich wünschen würde. Trotz Sparsamkeit und Nebenjob kann es vorkommen, dass die Kosten den finanziellen Rahmen während des Studiums sprengen. Was tun? Einen weiteren Nebenjob annehmen, um mehr Geld reinzuholen? Einen Kredit aufnehmen, das Studium so schnell wie möglich durchzuziehen, um so schnell wie möglich ins besser bezahlte Berufsleben einzusteigen? Zeit ist Geld und mit knurrendem Magen studiert es sich schlecht...

Außer BaföG, Stipendium, Studienbeitragsdarlehen und Studienkredit gibt es noch weitere Finanzierungmöglichkeiten, die ich heute vorstelle:


1. KfW- Bildungskredit

In Situationen, in denen Studierende durch besondere Umstände einen höheren Finanzbedarf haben oder wo sich keine alternativen Geldquellen mehr anbieten, kann ein Bildungskredit aufgenommen werden. Dieser wird von der KfW-Bank in Zusammenarbeit mit dem Bund angeboten. Die Bewilligung geschieht unabhängig von der Einkommenssituation des Studierenden oder der Eltern. Der Bildungskredit ist für Phasen des Studiums gedacht, in denen kein BAföG mehr gezahlt wird oder in denen aus Studiengründen hohe Kosten anfallen. Folgende Konditionen sind beim Bildungskredit besonders zu beachten:

Anspruch auf den Bildungskredits haben neben Deutschen auch ausländische Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, bei denen ein Elternteil oder Ehepartner deutscher Staaatsangehöriger ist. Berechtigt sind auch Asylberechtigte, Flüchtlinge / Heimatlose, EU-Angehörige sowie Ausländer anderer Staaten, die selbst oder deren Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren. Die Voraussetzungen ähneln den Voraussetzungen für BaföG.

Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren. Anspruch auf das Bildungsdarlehen kann nur bestehen, wenn mindestens die Zwischenprüfung bestanden wurde. Ist eine Zwischenprüfung nicht Teil der Prüfungsordnung, muss alternativ eine erbrachte Studienleistung von der Hochschule bestätigt werden. Zusätzlich kann man den Bildungskredit auch für ein Aufbau- oder Zweitstudiengänge sowie das Masterstudium beantragen. Das Darlehen kann sich auch auf Zeiten erstrecken, in denen Praktika absolviert werden. Dies gilt jedoch nur, sofern diese Partika Teil des Studiums sind.

Die maximale Laufzeit des Bildungskredits beträgt 24 Monate. Studierende jenseits des zwölften Studiensemester, erhalten diesen Kredit nicht mehr. Es sei denn, der Betreffende kann nachweisen, dass er nicht nur zur abschließenden Prüfung zugelassen ist, sondern das Studium auch innerhalb der maximalen Kreditlaufzeit erfolgreich beenden wird.

Der Bildungskredit ist 4 Jahre tilgungsfrei. Die monatliche Tilgungsrate beträgt 120 EUR. Zusätzliche Tilgungen sind jederzeit bis zur Gesamthöhe der Schulden kostenfrei möglich. Es besteht also keine Verpflichtung zur Zahlung von den sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren für vorzeitige Tilgung wie bei anderen Kreditverträgen.

Wichtig: Bei Rückzahlung des Bildungskredits tritt die Bundesrepublik Deutschland als Bürge ein. Sollte der Absolvent also seiner Tilgung dauerhaft nicht mehr nachkommen können, tritt der Bund ein. Der Bund übernimmt dann die Rolle des Gläubigers und wird das Geld nach einer bestimmten Zeit über das Bundesverwaltungsamt beim ehemaligen Studierenden einfordern.


2. Bildungsfonds

Bei dem Bildungsfonds investieren Kapitalgeber in die Ausbildung von Studenten. Nur ausgewählte Studierende erhalten Auszahlungen aus dem Fonds zur Finanzierung der Studiengebühren an privaten Hochschulen oder ihrer Lebenshaltungskosten während des Studiums. Um Leistungen über den Bildungsfonds zu erhalten, muss sich der Studierende mit den gängigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse) bewerben. Es werden fast alle Studiengänge gefördert. Die Bewilligungssumme sowie Rückzahldauer und -höhe orientieren sich an leistungsorientierten Auswahlkriterien verbunden mit den Karriereaussichten. Es werden individuelle Studienförderverträge abgeschlossen. Der finanzielle Hintergrund der Eltern oder frühere Studienkredite spielen keine Rolle.

Nach seinem Berufseinstieg zahlt der Absolvent den im Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass weniger, genau gleich, oder mehr an Rückzahlungen geleistet werden muss, als die Fördermittel ursprünglich betrugen. Letzteres dient dazu, dass wieder neue Studierende in den Genuss der finanzielle Förderung durch den Bildungsfonds kommen. Wer Gutes erhält, sollte später auch Gutes weitergeben...

Durch die einkommensabhängige Rückzahlung ist das Risiko einer Überschuldung etwas niedriger als bei herkömmlichen Studienkrediten. Im Gegenzug sind die Kriterien zur Förderungsbewilligung aber auch sehr hoch gesteckt.

Die Vertragsbedingungen einiger Bildungsfonds sehen vor, dass sich eine einkommensabhängige Rückzahlung bei Studienabbruch oder einem längeren Arbeitsaufenthalt in einem einkommensschwachen Land zu einer einkommensunabhängigen Tilgung umwandelt. Im Klartext: Es müssen nun festgelegte Tilgungsraten entrichtet werden. Dies sollte man unbedingt bei der persönlichen Studien- und Lebensplanung beachten, damit aus der Studienfinanzierung keine Schuldenfalle wird.


Weitere Informationen:
>>Info I Bildungskredit
>>Info II Bildungskredit
>>Info Bildungsfonds


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Studienfinanzierung, aber wie? Teil I
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Dienstag, 15. September 2009

Studienfinanzierung, aber wie? Teil I

Studiengebühren, Studentenbude, Bücher und Lebensmittel... Heutzutage kann das Leben eines Studenten so richtig ins Geld gehen. Durchschnittlich benötigt jeder Studierende 770 EUR/Monat. Für manche Familien einfach zu viel! Daher gehören Studentenkredite fast schon zum guten Ton. Aber ist dies auch der richtige Weg???

Verfügen Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, sollte die erste Anlaufstelle das BAföG-Amt sein. Begabte können versuchen, ein Stipendium bei diversen Stiftungen zu erlangen. Und ein Nebenjob ist zwar mühsam, aber immer noch tausendmal besser als sich bei einer Bank komplett zu verschulden!

Trotz allen Anstrengungen und sparsamen Leben bleibt für manche Studenten am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig... Was nun? Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte ein Kredit als Ergänzung in Frage kommen.


1. Studienbeitragsdarlehen

Hochschüler, die nur Ihre Studiengebühren bis zu 500 EUR/Semester abdecken wollen, können ein Studienbeitragsdarlehen in Betracht ziehen. In jedem Bundesland mit Studiengebühren (zurzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, NRW) wird dieses Darlehen von den jeweiligen Landesbanken oder der KfW angeboten. Hierbei zahlt die Bank die Studiengebühren direkt an die Hochschule. Die Höchstgrenze der Verschuldung beläuft sich von 10.000 bis 15.000 EUR je nach Bank.

Ausländische Studierende können dieses Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten stammen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, d. h. ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall gibt das jeweilige Landesministerium für Wissenschaft Auskunft.

Für alle Studienbeitragsdarlehen gibt es eine Altersgrenze. Diese liegt überwiegend bei 35 Jahren, kann in einigen Bundesländern aber auch etwas höher sein. Die Altersgrenze kann auf Antrag entsprechend verschoben werden, wenn das Studium z. B. aufgrund Kindererziehung erst später aufgenommen werden konnte.

Eine Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen muss erst dann erfolgen, wenn der ehemalige Hochschüler als kinderloser Alleinstehender über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. Dieser Wert kann e nach Bundesland jedoch auch um 100 bis 300 € variieren. Hinzu kommen weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. Einkommen von Ehegatten und Kindern werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen geringen Einkommens erfolgt nur auf Antrag.


2. Studienkredit

Studierende, die zwar eine Hochschule ohne Studiengebühren besuchen, trotzdem aber mit ihren Lebenshaltungskosten nicht zurecht kommen, können sich Geld mit Studienkrediten von Privatbanken oder der KfW besorgen. Da die Angebote stark variieren, sollte man hier sehr genau auf den effektiven Jahreszins, sowie auf die Zinsstabilität achten.

Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass trotz der momentan niedrigen Zinsen ein Kredit der allerletzte Ausweg zur Geldbeschaffung bleiben sollte. Denn Kredite können der erste Weg in die Schuldenfalle sein.

Weitere Informationen:
>>Info BaföG
>>Info I Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info II Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info Studienkredit


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Montag, 14. September 2009

Gezielt Vermögen aufbauen - Fondssparpläne

Vermögen aufbauen mit möglichst geringer monatlicher Belastung. Wer möchte das nicht? Nur ein schöner Traum? Ich denke, nein! Jeder, der die notwendige Disziplin und Geduld mitbringt, sich über Jahre auf einen Fondsparplan einzulassen, kann nach und nach sein Kapital vervielfachen.

Anleger können bereits ab 25 EUR monatlich in viele Fonds investieren, allerdings sollte hierbei auf die richtigen Produkte geachtet werden. Je höher der Anlagebetrag, desto größer die Auswahl an entsprechenden Produkten. Rentenfonds gelten sicherer als Aktienfonds, weisen jedoch eine geringere Rendite auf. Wer die Wahl hat, hat die Qual... Allein auf dem deutschen Markt existieren 8600 Investmentfonds.

Je nachdem, welcher Fonds gewählt wurde, kann der Anleger an der Entwicklung gesamter Branchen, Märkte oder Indizes partizipieren. Durch die breite Streuung auf verschiedene Wertpapiere innerhalb eines Fonds ist das Risiko gegenüber einer Anlage in Einzelwerte deutlich reduziert.

Zurzeit befinden sich die Börsen im Aufwärtswind. „Wer weiß wie lange!“, wäre jetzt das klassische Gegenargument. Doch auch in volatilen Börsenzeiten ist es interessant sich mit Fondsparplänen zu beschäftigen. Hohe Kursschwankungen wirken sich bei Sparplänen sind nicht automatisch nachteilig aus – ganz anders als bei Einmalanlagen. Aufgrund der Tatsache, dass man regelmäßig einen festen Betrag investiert, erreicht man, dass bei fallenden Kursen mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben werden. Diese regelmäßige Einzahlung fester Beträge über einen längeren Zeitraum hat für den Anleger den Vorteil, dass er die Anteile bei unterschiedlichen Ausgabepreisen zu einem insgesamt günstigeren Durchschnittspreis („Cost Average-Effekt“) kauft. Gerade bei einem langfristigem Investment (Anlagezeitraum: 10 bis 20 Jahre) können größere Kursschwankungen so unter dem Strich sogar zu einer Verbesserung der Rendite führen.

Ein weiterer Vorteil, der von Arbeitnehmern nicht einfach beiseite geschoben werden sollte: Fondssparpläne sind als Vermögenswirksame Leistung (VL) sehr gut geeignet.

Einen kleinen Wermutstropfen hat die ganze Geschichte jedoch: Seit Januar 2009 unterliegen die Kursgewinne der Abgeltungssteuer, d.h. auch nach einer Haltedauer von 1 Jahr können die Gewinne nicht mehr steuerfrei realisiert werden. Mögliche Dividendenzahlungen werden leider auch nicht mehr nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern voll besteuert. Da der bisherige Sparerfreibetrag den gesetzlichen Neuerungen ab Januar 2009 wegfiel, verfügen Anleger nur noch über den Sparerpauschbetrag von zurzeit auf 801 EUR/Jahr (Alleinstehende) bzw. 1602 EUR/Jahr (gemeinsam veranlagten Ehegatten). Mit diesem Pauschbetrag sind sämtliche Werbungskosten vollständig abgegolten. Insbesondere laufende Depotgebühren können so in Zukunft nicht mehr abgesetzt werden. Darum heißt es clever sein, und Depotgebühren vergleichen!

Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte auf Qualität und eine positive Wertentwicklung achten. Mit zunehmender Laufzeit erhält der Sparplan mehr und mehr den Charakter einer Einmalanlage. Je näher das Laufzeitende rückt, desto genauer sollte man den Kurs beobachten. Es wäre beispielsweise sinnvoll das Kapital teilweise aus stark schwankenden Aktienfonds nach und nach in sichere Rentenfonds umzuschichten.

Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte grundsätzlich die Gebühren der einzelnen Anbieter einkalkulieren. Gerade beim Ausgabeaufschlag sollte man mit dem Anbieter verhandeln. Im Allgemeinen werden nämlich zwischen 0,5 bis 6% des Anteilwertes zur Deckung von Gebühren und Verwaltungsaufwand genutzt. Dieser Aufschlag ist wichtig, da der Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag den Ausgabepreis ergibt.

Im Klartext bedeutet dies: Bei einem Rücknahmepreis von 100 Euro, müssen zunächst bei einem Ausgabeaufschlag von 5% pro Anteil 105 Euro gezahlt werden. Der jeweilige Anteil sollte also um mindestens 5% steigen, damit der Rücknahmepreis ebenfalls 105 Euro beträgt. Da wir einen Gewinn anstreben, sollte der Kursanstieg selbstverständlich deutlich über 5% liegen.

Fondssparpläne können direkt bei der Fondsgesellschaft oder bei den bekannten Discount-Brokern abgeschlossen werden. Die meisten Hausbanken verlangen Depotgebühren für die Aufbewahrung der Fondsanteile. Zahlreiche Investmentfondsgesellschaften richten kostenlose Investmentkonto ein. Die Fondsgesellschaften, die Depotgebühren erheben, sind meistens kostengünstiger als die Hausbanken. Ein Vergleich lohnt sich!

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“

Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Holen Sie sich jedoch unterschiedliche Meinungen ein. Informieren Sie sich gründlich über das Produkt für das Sie sich entscheiden. Halten sie sich immer vor Augen: Ihr „Bankberater“ ist in erster Linie Verkäufer und ist am Verkaufsabschluß in Form von Provision, Bonus oder Erfolgsprämie beteiligt.

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Donnerstag, 10. September 2009

Gratis nach „Oben“

Das Wochenende ist in Sicht und es gibt wieder Kinofreikarten. Wer in Süddeutschland lebt und Animationsfilme liebt, darf mit der neuen 3D-Technik gratis in die Welt von „Oben“ eintauchen.

Dieser Film stammt aus den Disney/Pixar Studios (Die Unglaublichen, Ratatouille, Wall-E) und handelt vom Rentner Carl, dem außer seinen Erinnerungen an gute alte Zeiten nur noch sein Häuschen geblieben. Als sein Alterswohnsitz einem Neubau weichen soll, wagt er ein letztes, großes Abenteuer. Der ehemalige Ballonverkäufer fliegt mitsamt seinem Haus davon, indem er es an tausende Heliumballons bindet. Sein Ziel: Südamerika ...

Dieser Film wird als kostenloses Preview am Sonntag, 13. September 2009, um 15:00 Uhr in diesen zehn Kinos gezeigt:

  1. Bad Aibling
    Aibvision, Bahnhofstraße 15, 83043 Bad Aibling

  2. Dettelbach
    Cineworld im Mainfrankenpark, Mainfrankenpark 21, 97337 Dettelbach

  3. Füssen
    Alpen Filmtheater, Augustenstraße 15, 87629 Füssen

  4. Gilching
    Filmstation, Römerstraße 11, 82205 Gilching

  5. Hof
    Central, Altstadt 8, 95028 Hof

  6. Neu-Ulm
    Dietrich, Grethe-Weiser-Straße 2, 89231 Neu-Ulm

  7. Passau
    Cineplex, Nibelungenplatz 5a, 94032 Passau

  8. Schrobenhausen
    Cinepark, Bürgermeister-Stocker-Ring 1, 86529 Schrobenhausen

  9. Schwabach
    Luna, Neutorstraße 1, 91126 Schwabach

  10. Weiden
    Capitol, Bürgermeister-Prechtl-Straße 27, 92637 Weiden in der Oberpfalz

Alles , was man tun muss, ist:
Morgen - Freitag, 11.09.2009 um 17:00 Uhr - im jeweiligen Kino erscheinen und die Tickets abholen. Pro Person werden maximal zwei Karten abgegeben. Solange der Vorrat reicht! Deshalb sollte man frühzeitig erscheinen.

Der offizielle Kinostart ist am 17. September 2009.

Den Trailer kann man sich hier auf Youtube ansehen.

Viel Spaß im Kino!

Montag, 7. September 2009

Vom Versicherungsmakler abgezockt

Bei manchen Gerichtsurteilen kann man sich nur an den Kopf fassen... Gemäß einem BGH Urteil (Aktenzeichen IV ZR 16/08) sollte man sehr gut aufpassen, wem man seine Lebensversicherungspolice anvertraut.

Im vorliegenden Fall wollte sich ein Versicherungsnehmer seine beiden Lebensversicherungen auszahlen lassen. Zu seinem Schrecken erfuhr er nun, dass dies schon zwei Jahre zuvor passiert sei. Der Versicherungsnehmer erinnerte sich nun, dass er ungefähr zu diesem Zeitpunkt die Originalpolicen seinem Versicherungsmakler ausgehändigt hatte, da dieser die Versicherungen beitragsfrei stellen sollte. Die Versicherungsschein wurden ihm später nicht wieder gegeben. Recherchen ergaben, dass der „gute“ Makler die Policen mit einem gefälschtem Kündigungsschreiben beim Versicherer eingereicht und das Geld auf das Konto eines Dritten hatte überweisen lassen.

Klarer Fall von grober Nachlässigkeit des Versicherers sollte man meinen. Der Versicherungsnehmer klagte gegen die Assekuranz. Doch die Entscheidung fiel anders aus als erwartet.

Wortwörtlich lautet das Urteil:
„Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete Zahlstelle leisten, selbst wenn die Unterschrift unter der Kündigungserklärung - wie sich später herausstellt - gefälscht war.“

Nach Meinung des BGH hatte der Versicherungsnehmer mit Übergabe der Originalpolicen an den Versicherungsmakler grob fahrlässig gehandelt. Er könne nun lediglich gegen den unrechtmäßigen Zahlungsempfänger gerichtlich vorgehen.

Im besagten Fall sind die Aussichten jedoch eher miserabel, dass der Geschädigte sein Geld erhält. Der Versicherungsmakler wurde bereits in einem anderen Betrugsfall zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und finanziell ist bei ihm nichts mehr zu holen.

Moral von der Geschichte: Vertrauen ist gut, aber bei Geld hört die „Freundschaft“ auf!

Sonntag, 6. September 2009

Himmlischer Erlass von 50%

Die Wirtschaftskrise und ihre Folgen auf den Arbeitsmarkt sind hinreichend bekannt. Viele Entlassungen jenseits des Presserummels um Arcandor, Quelle und Konsorten werden jedoch kaum beachtet. Für die Betroffenen bedeutet der Arbeitsplatz eine persönliche und finanzielle Tragödie. Zahlungen von Abfindungen sind nur ein kleines Trostpflaster, an der Fiskus jedoch auch noch beteiligt wird. Kirchenmitglieder werden zusätzlich mit der Kirchensteuer belastet, obwohl gerade jetzt jeder Cent nützlich wäre.

Wussten Sie, dass die Kirchen mehrheitlich bereit sind, die Kirchensteuer in diesem Falle um 50% zu reduzieren? Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch auf einen Erlass der Kirchensteuer, aber Sie haben sehr wohl ein Recht auf Prüfung, ob ein Erlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommt. (FG Köln 09.07.2008, EFG 2008, Seite 1769) Sie müssen lediglich einen schriftlichen Erlassantrag beim zuständigen Kirchensteueramt (Achtung: nicht beim Finanzamt) einreichen und sorgfältig begründen.

Warum also auf Geld verzichten, was Sie in einer unsicheren Zukunft sicherlich gut gebrauchen könnten?

Wer im vergangenen Jahr oder in den Jahren davor eine Abfindung erhalten hat, sollte einen formlosen Antrag bei seiner Diözese (Katholiken) bzw. seiner evangelischen Landeskirche einreichen. Bitten Sie um einen 50%igen Erlass der Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Begründen Sie Ihren Antrag sorgfältig! Jeweils eine Kopie des betreffenden Steuerbescheides sowie der betreffenden Gehaltsabrechnung sollte dem Antrag unbedingt hinzugefügt werden. Personen die in diesem Jahr eine Abfindung erhalten haben, sollten den Antrag im nächsten Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides einreichen.

Samstag, 5. September 2009

Ohne Arbeit bis zu 130 EUR verdienen

*Update 19.09.2009*
Wichtiger Nachtrag für alle, die sich für das Comdirect Konto entschieden haben oder noch entscheiden werden (nur noch bei über comdirect mit Geldvorteil von bis zu 100 EUR möglich):

Der Finanzreport wird monatlich kostenlos in die PostBox eingestellt. Wenn dieser Report nicht innerhalb eines Monats gelesen wird, wird er gegen Gebühr per Post nach Hause gesandt.

Also regelmäßig PostBox checken und Geld sparen!
*Update Ende*


*Update 14.09.2009
*
Heute ist die Aktion bei GMX abgelaufen. Alle, die dieses lukrative Angebot verpasst haben, können aber noch bei comdirect die 100 EUR "mitnehmen".









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*Update Ende*



Wie kann man seine Finanzen schnell und ohne Arbeit aufstocken? Auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen, bin ich auf folgenden Slogan von comdirekt gestoßen:

________„50 EUR wenn Sie uns mögen...
_______...100 EUR wenn nicht.“

Comdirect schenkt allen Neukunden 50 EUR für die Eröffnung eines kostenlosen Girokontos. Bedingung: In den ersten 3 Monaten nach Kontoeröffnung müssen mindestens 5 Transaktionen über jeweils mindestens 25 EUR werden. Die Prämie in Höhe von 50 EUR wird dann im 4. Monat auf dem neuen Girokonto gutgeschrieben. Als Neukunden gelten übrigens alle Personen, die in den letzten 6 Monaten nicht Kunde bei comdirect waren.

Alle Personen, die nicht dauerhaft zufrieden sind und ihr Girokonto frühestens 12 (spätestens 15 Monate) nach Eröffnung unter Nennung der Gründe kündigen, erhalten zusätzlich 50 EUR. Weitere Bedingung hierfür ist , dass das Konto aktiv genutzt wurde. Will heißen: Neben den bereits erwähnten 5 Transaktionen in den ersten 3 Monaten müssen ab dem 4. Monat mindestens 5 Transaktionen pro Monat über jeweils mindestens 25 EUR durchgeführt werden. Dies sollte wirklich kein Problem sein, da als Transaktionen alle Ein- und Auszahlungen, Überweisungseingänge und -ausgänge, Zahlungen per Lastschrift, Abhebungen am Geldautomaten, Wertpapierkäufe und -verkäufe, Kartenumsätze, Sorten- und Reisescheckkäufe gelten.

GMX-Mitglieder erhalten zusätzlich einen Gutschein über 30 EUR von Media Markt.

Kein Mitglied? Kein Problem! Da sich jeder bei GMX einen kostenlosen Email Account (FreeMail) einrichten kann, ist dieses Hindernis sofort überwunden.



Solche Angebote sind grundsätzlich von sehr kurzer Dauer. Interessierte sollten deshalb schnell zuschlagen.

Einfacher kann man wirklich nicht an Geld kommen!

Freitag, 4. September 2009

Glänzende Aussichten mit Gold

Die Anleger am Goldmarkt dürfen jubeln. Das gelbe Edelmetall steht zurzeit bei knapp 995 Dollar. Einige Fachleute sagen für Ende dieses Jahres Rekordstände von bis zu 1200 Dollar voraus.

Ursache der plötzlichen Nachfrage könnte in erster Linie die Sorge der Anleger vor einer weiteren Abschwächung der Konjunktur und einem wiederholten Einbruch der Börsen sein. Gold galt schon immer als sichere Anlage. Besonders in Krisenzeiten flüchten Anleger in Sachwerte. Betrachten wir zum Beispiel die letzten 24 Monate: Trotz der kürzlichen Erholung am Kapitalmarkt sind Wertpapiere um ca. 35% gefallen, während die Feinunze Gold um fast 30% zulegen konnte. Erfreulich für diejenigen, die seit dieser Zeit bereits am Goldmarkt investiert waren.

Eine weitere Erklärung für den diesjährigen Kursanstieg könnte eine technische Reaktion sein, verursacht durch Deckungskäufe von Investoren, die mit Wetten auf einen fallenden Goldpreis daneben gelegen haben.

Der Goldpreis dürfte wohl auch von allgemeinen Inflationsängsten profitieren. Laut einer Studie des World Gold Council stieg das gelbe Edelmetall zwischen 1974 und 2008 in Jahren mit hoher Inflation durchschnittlich um reale 15 %. Dies macht deutlich, weshalb viele Investoren sich durch den Kauf von Gold gegen eine Inflation absichern wollen.

So weit so gut. Sollte man nun kurzfristig auf den fahrenden Zug aufspringen? Getreu nach dem Motto „The trend is your friend“? Auf der anderen Seite warnen gerade Experten vor den sogenannten Herdentrieb. Wer hoch einsteigt, kann kurzfristig tief fallen, wenn er den rechtzeitigen Ausstieg verpasst.

Letztendlich muss jeder seine eigene Entscheidung treffen. Dies kann und sollte Ihnen kein Finanzexperte abnehmen! Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass man nur das Kapital einsetzt, welches man im ungünstigsten Fall für längere Zeit entbehren könnte!

Alle diejenigen, für die weder eine Spekulation am Goldmarkt noch ein wildes Stapeln von Goldbarren im heimischen Wohnzimmer in Frage kommt, können auf eine andere Weise vorm gestiegenen Goldpreis profitieren.

Die drei magischen Wörter lauten Altgold (alte Schmuckstücke), Bruchgold (defekte Schmuckstücke) und Dentalgold (Zahngold). Es ist erstaunlich, was für „Schätze“ vergessen in manchen Winkeln lauern. Man muss nur danach suchen... Und dann heißt es: Goldpreis gut im Auge behalten und verkaufen.

Prinzipiell sollte man sich vor Aufkäufern im Internet oder den „traditionellen“ An- und Verkäufern hüten. Hier tummeln sich zu viele schwarze Schafe. Bei einzelnen Schmuckstücken ist der Juwelier des Vertrauens der richtige Ansprechpartner. Vergessen Sie nicht zu handeln, um das Optimum herauszuholen. Bei größere Mengen sollte man den „Zwischenhändler“ ausschalten und das Edelmetall direkt in die Scheideanstalt bringen.

Wer bedacht handelt, kann so eine Finanzen mit einem netten Gewinn aufpolstern.

Donnerstag, 3. September 2009

Geldanlage mit Köpfchen

Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sparziel der Deutschen. Gemäß einer Umfrage zum Sparverhalten von TNS Infratest in Bielefeld benennen rund 62 % der Befragten die Altersvorsorge als ihr erstes Sparziel. Kein Wunder, die Rentenkassen sind praktisch leer! Wer also keine Erbschaft oder sonstige Geldgeschenke in Aussicht hat muss sein Geld gut anlegen.


Das magische Dreieck der Geldanlage verdeutlicht das Zusammenspiel von Sicherheit, Liquidität (Verfügbarkeit) und Rentabilität (Ertrag). Dabei stehen diese Begriffe als Sparziele zueinander, wie die Eckpunkte in einem Dreieck.

Maximale Rendite, minimales Risiko und schnelle Verfügbarkeit: Der Traum eines jeden Anlegers. Doch Anlagen, die alle drei Kriterien auf einmal erfüllen, gibt es nicht. Deshalb sollte man über seine persönliche Anlagestrategie sehr gut nachdenken. Je risikoreicher die Geldanlage, desto höher wird Ihre Rendite ausfallen. Wenn Sie großen Wert auf die Verfügbarkeit Ihrer Vermögensposition legen, dann wird die Rendite geringer ausfallen. Längere Bindung bedeutet eine höhere Rendite.

  1. Rentabilität

    Um später böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Geldanlagen nicht ausschließlich nach ihren Brutto- oder Nominalrenditen beurteilen. Wichtig ist, was am Ende tatsächlich herauskommt!

    Von Gewinnen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen) sollte man in erster Linie alle Kosten des Kaufs und Verkaufs der Anlageform abziehen. Nun wäre es fatal seine Finanzplanung ohne den Wirt (sprich: dem Finanzamt) zu machen. Neben dem Renditekiller „Steuern“ sollte man zusätzlich die Inflationsrate berücksichtigen. Danach ergibt sich folgende Rechenformel:

    Gewinn nach Steuern / Kapitaleinsatz x 100 / Inflationsrate = Nettorendite


  2. Sicherheit

    Können Sie nachts gut schlafen? Seit der Finanzkrise ist bei den meisten privaten Anlegern das Thema „Sicherheit“ wieder stärker ins Blickfeld gerückt. Anleger, die das Verlustrisiko scheuen, werden sicherlich einige Abstriche bei der Rendite in Kauf nehmen müssen.


  3. Liquidität

    Wie schnell kann ich meine Anlage wieder in Bargeld umwandeln? Viele Anlagen können aufgrund vertraglicher Bindungen schlecht oder nur mit großen Verlusten aufgelöst. Je nach Lebenssituation sollten immer Reserven (z. B. Termingeld) zur Verfügung stehen.


Rendite ist nicht alles! Jeder sollte für sich seine eigene Anlagestrategie finden, dabei aber nicht alles auf eine „Karte“ setzen. Kluges Abwägen schützt vor Verlusten. Anlageberatern, die hohe Renditen bei geringem Risiko und schneller Liquidität versprechen, sollte man grundsätzlich nicht vertrauen.

Dienstag, 1. September 2009

Gepflegt Sparen mit Dove (50%)

Ab heute verwöhnt Dove seine Kunden mit einem Rabattcoupon der Extraklasse:

Beim Kauf von mindestens 3 Dove Produkten Ihrer Wahl gewähren Ihnen alle teilnehmenden Märkte einen Rabatt von 4,00 EUR. Der Einkaufswert muss mindestens 8,00 EUR betragen. Diese Aktion läuft bis zum 31. Dezember 2009.

Wer die Produkte geschickt auswählt, kann also bis zu 50% sparen! Clevere Sparfüchse vergleichen vorher die Preise in den einzelnen Märkten. Es lohnt sich. Achtung: Pro Einkauf ist nur ein Gutschein einlösbar. Aber, wer kann uns schon verbieten, mehrfach einkaufen zu gehen?

>>Dove Rabattcoupon

Tipp: Damit der Barcode später an der Kasse problemlos eingelesen werden kann, sollte der Coupon nicht im Layout- oder Entwurfsmodus ausgedruckt werden. Der Gutschein ist auch in schwarz-weiß einlösbar.

Folgende Märkte lösen den Gutschein ein:
Budni, Citti, Combi, diska, dm, drospa, Edeka (einzelne Märkte von Center, neukauf Comet, Struve und Reichelt), famila, Globus, Handelshof, Herkules, IhrPlatz, Jibi, Kaufland, Kaufmarkt, Kloppenburg, Marktkauf, Müller, Ratio, Real, Rossmann, Schlecker, SBK, tegut, toom, V-Markt, Wasgau


Happy Shopping!