Sonntag, 6. September 2009

Himmlischer Erlass von 50%

Die Wirtschaftskrise und ihre Folgen auf den Arbeitsmarkt sind hinreichend bekannt. Viele Entlassungen jenseits des Presserummels um Arcandor, Quelle und Konsorten werden jedoch kaum beachtet. Für die Betroffenen bedeutet der Arbeitsplatz eine persönliche und finanzielle Tragödie. Zahlungen von Abfindungen sind nur ein kleines Trostpflaster, an der Fiskus jedoch auch noch beteiligt wird. Kirchenmitglieder werden zusätzlich mit der Kirchensteuer belastet, obwohl gerade jetzt jeder Cent nützlich wäre.

Wussten Sie, dass die Kirchen mehrheitlich bereit sind, die Kirchensteuer in diesem Falle um 50% zu reduzieren? Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch auf einen Erlass der Kirchensteuer, aber Sie haben sehr wohl ein Recht auf Prüfung, ob ein Erlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommt. (FG Köln 09.07.2008, EFG 2008, Seite 1769) Sie müssen lediglich einen schriftlichen Erlassantrag beim zuständigen Kirchensteueramt (Achtung: nicht beim Finanzamt) einreichen und sorgfältig begründen.

Warum also auf Geld verzichten, was Sie in einer unsicheren Zukunft sicherlich gut gebrauchen könnten?

Wer im vergangenen Jahr oder in den Jahren davor eine Abfindung erhalten hat, sollte einen formlosen Antrag bei seiner Diözese (Katholiken) bzw. seiner evangelischen Landeskirche einreichen. Bitten Sie um einen 50%igen Erlass der Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Begründen Sie Ihren Antrag sorgfältig! Jeweils eine Kopie des betreffenden Steuerbescheides sowie der betreffenden Gehaltsabrechnung sollte dem Antrag unbedingt hinzugefügt werden. Personen die in diesem Jahr eine Abfindung erhalten haben, sollten den Antrag im nächsten Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides einreichen.

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