Dienstag, 22. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil II

Mit einem schönen finanziellen Polster lässt es sich leichter studieren. Die „großen“ Stiftungen können sich vor Bewerber nicht retten, daher sind hier die Chancen das begehrte Stipendium zu ergattern, nicht sonderlich hoch. Bessere Aussichten auf ein Stipendium hat man bei den „kleinen“ Institutionen. Aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades, hält sich die Bewerberflut hier in Grenzen.

Es lohnt immer, sich mit der eigenen Hochschule oder mit dem Fachbereich in Kontakt zu setzen. Manchmal bestehen sogar schon passende Angebote vor Ort oder es können wertvolle Tipps gegeben werden. Manche Organisation verfügen über das nötige Geld, aber nicht über die entsprechenden Bewerber. Also nur Mut. Fragen kostet nichts!

Folgende Datenbanken erleichtern die Suche nach einem Stipendium ungemein. Hier findet man fast alles, was das Herz begehrt:

A. e-fellows
B. Stipendienlotse
C. Stipendiendatenbank des DAAD (für Auslandsstipendien)


Besonders interessant finde ich diese „Fundstücke“:

  1. Fulbright Kommission
    Das Stipendium wird zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA gewährt. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben. Der Studierende erhält ein Stipendium zur Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu 30.400 USD, bei Teilstipendien bis zu 21.500 USD. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich.Zusätzlich werden transatlantische Reisekosten, eine Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) sowie eine Kranken-/Unfallversicherung finanziert.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt zum Ausschluss)
    • Allgemeine Hochschulreife
    • gute Englischkenntnisse (TOEFL mind. 89 Punkte)
    • mind. 5 abgeschlossene Fachsemester
    • Altersgrenze: 35 Jahre

  2. Absolventa e.V.
    Gemeinsam mit namhaften Sponsoren aus der Wirtschaft hat absolventa e.V. diese Jahr ein 1. demokratisches Stipendium gestartet. Mit diesem Stipendium werden Kosten und Schulden, die beim Studium anfallen, bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR übernommen. Das Stipendium gilt auch als Auslandsstipendium oder Promotionsstipendium. Die Bewerber stellen sich mittels origniellen Motivationsschreiben, Filmen und/oder Präsentationen zur Wahl. Das Gremium besteht aus allen Studenten und Absolventen, die für ihren persönlichen Wunschkandiaten voten.

    Anfang 2010 startet die Registrierung zur nächsten Runde des demokratischen Stipendiums.



  3. Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH
    Studierende im Vollzeitstudium erhalten ein Stipendium von 650 EUR/Monat. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld von 80 EUR. Darüber hinaus wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

    Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für Personen, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung (ZPO) oder §284 der Abgabenordnung 1977 abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder an einer gleichwertigen Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz
    • Studiengang, der zu einem Bachelor-, Diplom-,Magisterabschluss oder Staatsexamen führt. Ein Masterstudium wird nurgefördert, wenn die Zulassung hierzu auf der Anerkennung beruflicherQualifikationen beruht
    • Berechtigung nach § 8 Abs. 1 und 2 BaföG
    • 2. Fachsemester noch nicht abgeschlossen
    • Ausbildungsabschluss in einem nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 25 der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf, einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Ausbildungsabschluss oder einen sonstigen Nachweis über eine entsprechende berufliche Qualifikation erworben haben oder eine nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben
    • Bestehen der Berufsabschlussprüfung oder einer Fortbildungsprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Note von 1,9 oder besser
    • Nachweis einer der Berufsausbildung anschließenden zweijährigen, den Lebensunterhalt sichernden Berufstätigkeit oder Erwerbstätigkeit

Ausführliche Information gibt es unter den jeweiligen Links zu den Organisationen.


Tipp: Einige Bundesländer und Städte bieten weitere an. Die entsprechenden Informationen gibt es bei der jeweiligen Landesregierung oder in der Stadtverwaltung.


Es werden für praktisch jeden Bereich und jedes Bildungsvorhaben Stipendien vergeben. Und mit der entsprechenden Hartnäckigkeit findet man auch seinen potentiellen „Geldgeber“.

Ich wünsche allen Stipendienbewerbern viel Erfolg!

Sicherlich konnte ich nicht alle Aspekte abdecken. Daher freue ich mich auf Kommentare oder Erfahrungsberichte, damit auch andere Studierende davon profitieren können. Gastbeiträge sind herzlich willkommen!


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