Dienstag, 29. September 2009

Ohne Fallstrick Abgeltungssteuer sparen

Wer reich werden will, muss sparen und Kapital aufbauen. So weit, so gut. Allerdings möchte der Fiskus auch seinen Teil vom „Kuchen“ haben.

Die schleichende Kürzung des Sparerfreibetrages in den letzten Jahren sowie die diesjährige Abschaffung der Spekualtionsfrist auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hat schon so manchen Steuerzahler die Laune vermiest.

Die folgende Aufstellung verdeutlicht uns, wie „gut“ der Fiskus es mit uns meint:

Sparer-Freibetrag
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Ledige...............................................Verheiratete
1993-1999....3.068 EUR (6.000 DM)........6.136 EUR (12.000 DM)
2000-2001....1.534 EUR (3.000 DM)........3.068 EUR (6.000 DM)
2002-2003....1.550 EUR........................3.100 EUR
2004-2006....1.370 EUR........................2.740 EUR
2007-2008.......750 EUR........................1.500 EUR

Sparer-Pauschbetrag
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Ledige...............................................Verheiratete
2009..............801 EUR........................1.602 EUR


Um heute netto die gleichen Erträge zu erzielen, müssten wir bei gleichen Zinssätzen also deutlich höhere Geldsummen anlegen als noch vor 10 Jahren.

So viel zum Thema „Steuerentlastung“ und der Forderung in Eigeninitiative für die Zukunft vorzusorgen.

Wie können wir also den Fiskus austricksen? Viele Eltern haben die geniale Idee, ihr Vermögen/ihre Wertpapiere auf die Kinder umzuschreiben. Schließlich beträgt der Freibetrag für Kinder bei Schenkungen traumhafte 400.000 EUR. Außerdem verfügt jedes Kind über einen Grundfreibetrag von 7.834 EUR und einen Sparerpauschbetrag von 801 EUR. So lässt es sich gut leben...

Aber Vorsicht! Wer sein Vermögen auf die lieben „Kleinen“ überschreibt, muss dies unwiderruflich durchführen. Bei einer Schein-Überschreibung muss die gesparte Abgeltungssteuer nachgezahlt weden. Daher sollte die Geldanlagen/Spareinlagen, die auf den Namen der Kinder laufen sollen, ausschließlich die Kinder als Gläubiger bzw. Begünstigte aufweisen. Eine Umschreibung bestehender Sparpläne und Sparbriefe auf Dritte ist aufgrund der Grundsätze zur Kontenklarheit und Kontenwahrheit nicht möglich. Hier müssten neue Verträge abgeschlossen werden.

Alle Richtlinien beachtet? Damit das „Steuer sparen“ kein Eigentor wird, sollten Eltern volljähriger Kinder daran denken, dass der Grenzfreibetrag von 7.680 EUR (Stand 2009) nicht überschritten wird. Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Ansonsten gingen die Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie der Entlastungbetrag für Alleinerziehende verloren.

Einen weiteren Fallstrick müssen Eltern umgehen, deren Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Liegen die Einkünfte über 360 EUR/Monat bzw. 4.320 EUR/Jahr (Stand 2009), steht die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf dem Spiel. Hier müsste im Vorfeld sorgfältig durchgerechnet werden, welches Szenario günstiger wäre.

Tipp: Sollten die Kinder voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, sollte eine Nichtveranlagungssteuer beim Finanzamt beantragt werden. Wird diese beim Kreditinstitut vorgelegt, muss kein Freistellungsauftrag mehr erteilt werden.

1 Kommentar:

  1. schöne übersicht. die info ist echt gut dargestellt. prima geschrieben.

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