Montag, 7. September 2009

Vom Versicherungsmakler abgezockt

Bei manchen Gerichtsurteilen kann man sich nur an den Kopf fassen... Gemäß einem BGH Urteil (Aktenzeichen IV ZR 16/08) sollte man sehr gut aufpassen, wem man seine Lebensversicherungspolice anvertraut.

Im vorliegenden Fall wollte sich ein Versicherungsnehmer seine beiden Lebensversicherungen auszahlen lassen. Zu seinem Schrecken erfuhr er nun, dass dies schon zwei Jahre zuvor passiert sei. Der Versicherungsnehmer erinnerte sich nun, dass er ungefähr zu diesem Zeitpunkt die Originalpolicen seinem Versicherungsmakler ausgehändigt hatte, da dieser die Versicherungen beitragsfrei stellen sollte. Die Versicherungsschein wurden ihm später nicht wieder gegeben. Recherchen ergaben, dass der „gute“ Makler die Policen mit einem gefälschtem Kündigungsschreiben beim Versicherer eingereicht und das Geld auf das Konto eines Dritten hatte überweisen lassen.

Klarer Fall von grober Nachlässigkeit des Versicherers sollte man meinen. Der Versicherungsnehmer klagte gegen die Assekuranz. Doch die Entscheidung fiel anders aus als erwartet.

Wortwörtlich lautet das Urteil:
„Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete Zahlstelle leisten, selbst wenn die Unterschrift unter der Kündigungserklärung - wie sich später herausstellt - gefälscht war.“

Nach Meinung des BGH hatte der Versicherungsnehmer mit Übergabe der Originalpolicen an den Versicherungsmakler grob fahrlässig gehandelt. Er könne nun lediglich gegen den unrechtmäßigen Zahlungsempfänger gerichtlich vorgehen.

Im besagten Fall sind die Aussichten jedoch eher miserabel, dass der Geschädigte sein Geld erhält. Der Versicherungsmakler wurde bereits in einem anderen Betrugsfall zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und finanziell ist bei ihm nichts mehr zu holen.

Moral von der Geschichte: Vertrauen ist gut, aber bei Geld hört die „Freundschaft“ auf!

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