Sonntag, 20. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil I

Bildung ist eine langfristige Investition in die Zukunft und die entsprechenden Kosten sind nicht gerade ohne... Da nicht jeder mit dem goldenen Löffel im Mund zur Welt gekommen ist, müssen sich einige Studierende ganz schön strecken, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Ein Kredit kommt für viele Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Deshalb gehe ich heute auf besonderen Wunsch näher auf den Punkt „Stipendium“ näher ein.

Stipendien werden von verschiedene Organisationen vergeben. Die elf „großen“ Stiftungen kennt fast jeder. Daher ist der Wettbewerb hier ziemlich hoch. Entsprechend sieht es dann mit den Erfolgschancen aus... Bei den „kleinen“ Stiftungen ist genau anders herum. Diese Stiftungen haben tatsächlich das Problem, dass sich kaum jemand bewirbt... Schwer zu glauben, aber wahr. Daher lohnt es sich immer, bei der eigenen Hochschule bzw. dem Fachbereich nachzufragen, ob spezielle Angebote vor Ort oder gar speziell für das Studienfach oder andere passende Kriterien existieren. Aufgrund der niedrigen Berwerberzahlen ist das Auswahlsystem hier deutlich vereinfacht. Weniger Bewerber bedeutet letzendlich deutlich höhere Chancen auf ein Stipendium!

Selbstverständlich erwarten alle Stiftungen ein gewisses Engagement des Geförderten, innerhalb einer Partei, einer Kirche, einem Verein oder speziellen Initiativen.

Die „großen“ Stiftungen fördern im Allgemeinen in der Höhe des BAföG–Satzes mit dem Unterschied, dass mann später nichts zurückzahlen muss. Die konkrete Höhe der Förderung wird wie beim BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Oft gibt es ein Büchergeld von ca. 80 Euro/Monat hinzu. Außerdem gibt es eine "ideelle" Förderung, wie z. B. mit besonderen Veranstaltungen. Die Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen kann verpflichtend sein. Dies hängt von den Statuten der einzelnen Trägern ab. Auf jeden Fall müssen regelmäßige Berichte zum Studienfortgang angefertigt werden. Hält der Stipendiat sich nicht an diese Vorgaben oder wird das Studium grundlos hinausgezögert, kann die Förderung wieder gestrichen werden.

Heutzutage bieten fast alle Stiftungen eine Förderung ab Beginn des Studiums an. Die Bewerbung sollte daher rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens 6 Monate vorher, am besten noch früher. Einige Stiftungen sind bei der alten Regelung geblieben und übernehmen die Förderung erst nach Studienbeginn.



Hier nun eine Übersicht über die elf „großen“ Stiftungen:

  1. Cusanuswerk, das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche
    Der Studierende erhält ein monatlichen Stipendium und ein monatliches Büchergeld bzw. einer Forschungskostenpauschale. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge können hinzukommen. Außerdem werden Studienaufenthalte, Praktika und Sprachkurse im Ausland unterstützt.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • katholische Konfession
    • deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des BAföG §8 (siehe auch "Ausländische Studierende")
    • Immatrikulation bzw. Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz
    • Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerberinnen und Bewerber noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss ist die Bewerbung auch unmittelbar vor Beginn eines viersemestrigen Masterstudiengangs möglich.

  2. Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
    Der Studierende erhält ein Stipendium von bis zu 585 EUR/Monat (Stand 09/2009). Die Berechnung erfolgt familienabhängig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld. Es werden nur Vollzeit-Studien gefördert und keine Stipendien für berufsbegleitende Studiengänge vergeben.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • evangelische Konfession, in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich
    • Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union
    • überdurchschnittliche Leistungen in Schule und ggf. Studium
    • nachweisliches gesellschaftliches Engagement (z.B. Kirche, Politik, Soziales, Umwelt)
    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Hochschul-Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 5. Fachsemester nicht überschritten haben
    • Fachhochschul-Studierende dürfen zum Zeitpunkt der Auswahl das 4. Fachsemester nicht überschritten haben
    • Für Studierende im Doppelstudium gilt die Semesterzahl des zuerst begonnenen Studienfachs.

  3. Friedrich-Ebert-Stiftung
    Gefördert werden Erststudiengänge in allen Fachbereichen an staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und Fachhochschulen sowie Aufbau- und Masterstudiengänge. Nicht gefördert werden ausschließliche Auslandsstudiengänge außerhalb EU, Zweitstudiengänge und Studienabschlussphasen

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Bildungsinländer mit Migrationshintergrund
    • Immatrikulation an einer staatlichen deutschen Hochschule bzw. Hochschulzulassung/Studienplatzzusage
    • überdurchschnittliche Leistungen in Schule und ggf. Studium
    • gesellschaftpolitisches Engagement
    • Hochschulzugangsberechtigung

  4. Friedrich Naumann Stiftung
    Die Höhe der Stipendien richtet sich nach dem Studierenden- bzw. Promovierendenstatus. Deutsche Studierende werden elternabhängig gefördert. Ausländische Studierende und alle Pormovierenden erhalten elternunabhängige Stipendien.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche oder ausländische Staatsangehörigkeit
    • Studierende mit Erststudium (Diplomstudium, BA- und MAStudiengänge) an deutscher Hochschule oder Graduierte
    • gute bis sehr gute fachspezifische Begabung, und fachübergreifende Interessen
    • Zuverlässigkeit, Leistungswille, Entschlussfreudigkeit sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
    • Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer politischen Jugend- oder studentischen Organisation sowie in andere gesellschaftliche Aktivitäten

  5. Hanns-Seidel-Stiftung
    Die Höhe des Stipendiums beträgt für Studienstipendien maximal 585 EUR/Monat. Hinzu kommt ein elternunabhängiges Büchergeld von 80 EUR/Monat gegeben. Ist der Stipendiat selbst krankenversichert, kann ein monatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung bis zu 50 EUR und zur Pflegeversicherung von 9 EUR gewährt werden. Bei Verheirateten kann das Stipendium um einen Familienzuschlag von 155 EUR erhöht werden, wenn das Einkommen des Ehegatten 12.000 EUR/Jahr netto nicht übersteigt. Studieren mit Kind: Verheiratete und nicht verheiratete Stipendiaten (auch Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren im selben Haushalt erhalten zusätzlich eine monatliche Kinderbetreuungspauschale. Diese Regelung gilt nur, wenn der andere Elternteil keinen Kinderbetreuungszuschlag erhält.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • Deutsche Studierende, Studienanfänger oder Bildungsinländer
    • Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen
    • Altersgrenze: 32 Jahre
    • Immatrikulation als als ordentlicher Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder der Schweiz
    • überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen
    • Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
    • eine persönliche Eignung: Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein, politische Aufgeschlossenheit und ein Bejahen der Ziele der Hanns-Seidel-Stiftung

  6. Hans Böckler Stiftung
    Gefördert werden Studierende deren Einkommen und Vermögen müssen so bemessen sind, dass ein voller BAföG-Anspruch besteht.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Bildungsinländer mit Migrationshintergrund
    • angehendes Abitur bzw. andere Hochschulzugangsberechtigung
    • soziale Bedürftigkeit
    • Leistungsbereitschaft
    • Bereitschaft, sich gesellschaftspolitisch zu engagieren, z. B. in Gewerkschaften bzw. Hochschulgruppen oder Vereinen, die sich gesellschaftspolitisch im Sinne gewerkschaftlicher Grundwerte betätigen
    • Bereitschaft zur Teilnahme an Angeboten der ideellen Förderung (wird später überprüft)

  7. Heinrich Böll Stiftung
    Die Höhe des Stipendiums beträgt für deutsche Studierende und Bildungsinländer max. 585 EUR/Monat. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld von 80 EUR/Monat. Deutsche Promovierende erhalten max. 1.050 EUR/Monat und evtl. 100 EUR/Monat Forschungszulage. Zusätzlich können weitere Leistungen, wie Kinderbetreuungszuschläge, Auslandszuschläge, Krankenversicherung für Studierende und pauschalierte Beihilfen für ausländische Studierende und Promovierende,gewährt werden.

    Tipp: Es wird das Sonderförderprogramm „Migrantinnen und Migranten in den Journalismus“ angeboten.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • alle Staatsangehörigkeiten
    • alle Fachrichtungen
    • hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen
    • gesellschaftpolitisches Engagement
    • interkulturelle Kompetenz
    • aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit

  8. Konrad-Adenauer-Stiftung
    Das Stipendium kann - je nach der wirtschaftlichen Lage der Eltern bis zu 585 EUR/Monat betragen. Zusätzlich erhält man ein Büchergeld von 80 EUR/Monat. Nach Ablauf der Probeförderungszeit können Auslandsstudien bis zu zwei Semestern finanziell unterstützt werden.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • alle Staatsangehörigkeiten
    • überdurchschnittliches Abitur und/oder Studienleistung
    • Immatrikulation an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, einer Hochschule für Bildende Künste und Musik oder einer Fachhochschule
    • politisches, soziales, kirchliches oder kulturelles Engagement
    • Aufgeschlossenheit für neue Fragestellungen, Mut zum eigenen Standpunkt, Toleranz gegenüber Andersdenkenden
    • Fähigkeit zum Dialog und zur Kooperation mit Vertretern der eigenen und anderer Fachrichtungen sowie ein fundiertes persönliches Ethos
    • Nähe zu den geistigen Grundlagen der Stiftung

  9. Rosa-Luxemburg-Stiftung
    Der Studierende wird mit max. bei 585 EUR/Monat gefördert hinzukommen ggf. verschiedene Zuschläge. Zusätzlich kann ein einkommensunabhängiges Büchergeld in Höhe von 80 EUR/Monat gezahlt werden. Es können auch Auslandsaufenthalte (z.B. Studienreisen, Konferenzbesuche, Auslandssemester und Pflicht-Auslandspraktika) gefördert werden. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen wird es bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen) vergeben.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit mit Studiumszulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in den EU-Staaten und in der Schweiz
    • ausländische Staatsangehörigkeit mit Studiumszulassung an an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
    • Altersgrenze: 30 Jahre, begründete Ausnahmen möglich
    • Berechtigung nach nach BAföG § 8, Absatz 1 und 2
    • alle Fachrichtungen
    • sehr hohe fachliche Leistung
    • Nachweis eines ausgeprägten gesellschaftlichen Engagements im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung

  10. Stiftung der deutschen Wirtschaft
    Neben der finanziellen Förderung erhält der Stipendiat ein umfangreiches Förderprogramm, das in enger Kooperation mit Unternehmen und Verbänden durchgeführt wird. Hierzu zählen Seminare und Akademien zu gesellschaftspolitischen Themen, Trainings und Workshops zu Schlüsselkompetenzen, Dialogforen mit Unternehmen zu Managementthemen, zusätzliche Veranstaltungen exklusiv für Promovierende sowie eigenständige Projektarbeit der Stipendiaten am Hochschulort. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Reisekostenzuschuss eine BahnCard 25 zur Verfügung gestellt.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • Studierende, die nach § 8 BAföG förderungsberechtigt sind oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes besitzen
    • Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamenstudiengänge
    • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in der Schweiz oder im EU-Ausland
    • Altersgrenze: 30 Jahre
    • gesellschaftliches Engagement, z.B. Gremienarbeit an der Hochschule, Mitwirkung in Vereinen oder in einer Partei, ehrenamtliches Engagement in der Kirche oder in sozialen Einrichtungen
    • Zielstrebigkeit
    • soziale Kompetenz
    • Kommunikative Fähigkeiten

  11. Studienstiftung des deutschen Volkes
    Der Studierende erhält ein Lebenshaltungsstipendium abhängig vom Elterneinkommen bis max. 585 EUR/Monat. Zusätzlich gibt es ein Büchergeld von 80 EUR/Monat. Dies gilt auch für Studienanfänger im Ausland. Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Stipendiaten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind. Stipendiaten mit Kind werden durch einen Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale zusätzlich gefördert. Das Stipendium erhalten Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien sind ausgenommen.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit, Bildungsinländer mit deutscher Hochschulgangsberechtigung und langfristiger Aufenthaltsberechtigung bzw. dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes
    • Studium überwiegend in Deutschland und Studienabschluss in Deutschland
    • Altersgrenze: 30 Jahre, Ausnahme bei Kindererziehung oder bei zweitem Bildungsweg möglich
    • Freude an intellektuellen Herausforderungen
    • echtes Interesse am intensiven Austausch mit anderen Menschen und Kulturen
    • Ausdauer, sich auch mit fachfremden Themen eingehend zu beschäftigen
    • Neugier, intellektuell oder praktisch neue Welten zu erfahren
    • Bereitschaft, aus Überzeugung gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen
Nähere Informationen gibt es auf den jeweiligen Links der Organisationen.

Sicherlich konnte ich nicht alle Aspekte abdecken. Daher freue ich mich auf Kommentare oder Erfahrungsberichte von Stipendiaten, damit auch andere Studierende davon profitieren können. Gastbeiträge sind also herzlich willkommen!

Informationen zu weiteren Organisationen folgen in Kürze...

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