Sonntag, 16. August 2009

Jetzt BAföG sichern

Stress lass nach... Kurz vor dem Studium gibt es noch soviel zu erledigen! „Wie finanziere ich mein Studium?“, lautet wahrscheinlich die häufigste Frage dieses Monats.

Alle die BAföG beantragen wollen, sollten sich nun beeilen. Am Anfang haben die Götter den Schweiß gesetzt. Der Papierkrieg ist nicht ganz ohne!

....„Erfolg hat drei Buchstaben: TUN.“
...................Johann Wolfgang von Goethe

Es lohnt sich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt der Höchstsatz der Förderung beispielsweise für einen auswärts wohnenden Studenten ohne Kinder immerhin 643 EUR.


Wer sein Geld bereits zu Studienbeginn erhalten möchte, sollte sich nun sputen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Monaten betragen! Ich empfehle, den Antrag persönlich beim Amt abzugeben, damit der zuständige Sachbearbeiter die Unterlagen sofort auf Vollständigkeit prüfen kann. Fehlende Belege und Nachweise verzögern die Bearbeitungszeit nur unnötig!

Grundsätzlich gilt: Studenten die ihren BAföG -Antrag vor Aufnahme des Studiums stellen, erhalten die Förderung ab dem ersten Monat Ausbildungsmonat. Wer den Antrag erst im Laufe des Semesters stellt, bekommt sein Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.


Soll das Studium direkt im Ausland beginnen? Seit 2008 ist die obligatorische Orientierungsphase für Aufenthalte innerhalb der EU und der Schweiz weggefallen, d.h. Studenten sind nun nicht mehr gezwungen ihr Studium in Deutschland zu beginnen. Auch für Ausbildungsgänge, die vollständig im europäischen Ausland absolviert werden, kann BAföG beantragt werden. Die Auslandsförderung wird nun genau wie die Inlandsförderung als hälftiges Darlehen gewährt.


Wichtig: BAföG-Empfänger dürfen kontinuierlich einen 400-EUR-Minijob nachgehen, ohne dass die monatlichen Bafög-Bezüge gekürzt werden. Wer jedoch mehr verdient oder mehr als 5.200 EUR Vermögen besitzt, wird nicht gefördert!

BAföG -Empfänger, die selbst Kinder unter zehn Jahren haben, können einen Extra-Zuschuss bekommen. Dieser sogenannte Kinderbetreuungszuschlag wird pauschal als Vollzuschuss zusätzlich zum Bedarfssatz bewilligt, d. h. davon muss später nichts zurückgezahlt werden. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 113 EUR/Monat für das erste und 85 EUR/Monat für jedes weitere Kind.


Formulare und Erläuterungen sind direkt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Website www.das-neue-bafoeg.de erhältlich.

Allen, die sich nun in den Papierkrieg begeben, wünsche ich viel Erfolg!

2 Kommentare:

  1. Ich habe mir lieber als Fotograf für eine Hochschulmarketing Agentur mein Geld dazuverdient, alles was ich machen musste war Bilder vom Unileben zu machen. Hat spaß gemacht und es kam gut geld rein :)

    AntwortenLöschen
  2. Danke für deinen Beitrag. Solche Tipps sind natürlich immer wieder herzlich willkommen ;-)

    AntwortenLöschen