Mittwoch, 19. August 2009

Achtung: Erste Krankenkasse fordert Zusatzbeitrag

Wer bisher gedacht hatte, mit dem Gesundheitsfonds wären unterschiedliche Beitragssätze passé, kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus...

Die GBK fordert als erste Krankenkasse in Deutschland rückwirkend zum 1. Juli 2009 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 EUR pro Mitglied. „Zusatzbeitrag, trotz des am 1. Januar 2009 eingeführten einheitlichen Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen?“, werden sich nun manche Mitglieder fragen. Ja, denn grundsätzlich gilt: Kommt eine Kasse mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht aus, haben die Mitglieder das Nachsehen. Die Kasse darf einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Betrag darf ohne Prüfung der Einkommensverhältnisse bei 8 EUR pro Mitglied liegen. Fällt der Zusatzbetag höher aus, darf er höchstens 1% vom Bruttoeinkommen eines Mitglieds betragen.

Als Begründung für den Zusatzbeitrag gibt die GBK rote Zahlen durch zwei seltene Krankheitsfälle in der Zeit von 2005 bis 2006 und – wie sollte es anders sein – die Bereitstellung von Mitteln für die Schweinegrippe-Impfung an. Wie lange der Zusatzbeitrag gezahlt werden muss, ist noch unklar.

Tipp: Wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, hat jeder Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dabei sollten bei einem Krankenkassenwechsel alle Leistungen der verschiedenen Krankenkassen und die wirtschaftliche Lage des Versicherers sorgfältig verglichen werden. Nur so lässt sich bares Geld sparen.

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