Dienstag, 11. August 2009

Schöne Grüße vom Finanzamt

Langsam flattern wieder sie uns wieder ins Haus: Unsere geliebten Steuerbescheide. Viele freuen sich dank Pendlerpauschale über eine kräftige Erstattung, andere sehen dem Bescheid mit mulmigem Gefühl entgegen...

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist jedoch besser! Es geht um Ihr Geld.

Falsche Steuerbescheide sind leider keine Seltenheit. Warum passieren die Fehler eigentlich größtenteils zugunsten des Fiskus? Steckt böse Absicht dahinter? Ich denke, nein. Finanzbeamte sind auch nur Menschen und wo gehobelt wird da fallen Späne...

Grundsätzlich sollte man den Steuerbescheid mit seiner eingereichten Steuererklärung, welche man doch hoffentlich vorher kopiert hat, vergleichen. Haben Sie Ihre Steuererklärung mit einer entsprechenden Steuersoftware gemacht? Gut, dass erleichtert den Vergleich natürlich ungemein!

Prüfen sollte man auf Zahlendreher, fehlende Werbungskosten oder Steuervorauszahlungen, nicht oder falsch angerechnete im Ausland entrichtete Steuern... Die Liste könnte endlos fortgesetzt werden!

Bewusste Differenzen finden sich oft in der Entfernungspauschale. Ist Ihre km-Angabe reduziert worden? Das Fiskus legt von Hause aus die kürzeste Entfernung zum Arbeitgeber fest. Bestehen Sie auf Ihr Recht zur Erstattung der schnellsten Verbindung, auch wenn diese länger ist. Unnötig lange Fahrtzeiten aufgrund unwirtschaftlicher Verkehrslage (Baustellen, langen Ampelphasen, Stau etc. ) sind wenig sinnvoll und unzumutbar! Wurde die Anzahl Ihrer Anfahrtstage nicht anerkannt? Lassen Sie sich diese von Ihrem Arbeitgeber (z. B. für samstags) nachträglich bescheinigen.

Finden Sie im Steuerbescheid keine Begründung für etwaige Abweichungen zu Ihren Angaben? Dann hat der Sachbearbeiter die Abzüge wahrscheinlich schlichtweg vergessen. Differenzen zur eingereichten Steuererklärung müssen erläutert werden.

Zweifeln Sie also an der Richtigkeit Ihres Steuerbescheides? Dann sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Bekanntgabe. Möchten Sie, dass eine festgesetzte Nachzahlung aufgeschoben wird? Dann sollten Sie in Ihrem Einspruch darum bitten. Nur o ersparen Sie sich teure Verzugszinsen. Sie dürfen Ihre Zahlung nicht ohne Zustimmung des Finanzamtes zurückhalten!

Haben Sie selbst vergessen, etwas abzusetzen? Kein Problem. Solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, können Sie über einen Einspruch Ihre Unterlagen nachreichen.

Selbstverständlich hat das Finanzamt jetzt noch einmal Gelegenheit den Steuerbescheid gründlich zu prüfen. Sollte der Behörde hierdurch ein Fehler auffallen, der Ihre Steuerlast erhöhen könnte, müssen Sie konkret darauf hingewiesen werden. Der Fiskus darf Sie nicht ohne Weiteres schlechter stellen! Sie haben jetzt die Gelegenheit Ihren Einspruch zurückzuziehen. Wägen Sie vorher die Vor- und Nachteile genau ab.

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Steuerberater!

2 Kommentare:

  1. Na da bin ich ja mal gespannt! Musste zum ersten mal meine steuererklärung einreichen ich hoffe das war alles korrekt...mir ist ja schon ziemlich bange wenn ich das so lese!

    AntwortenLöschen
  2. Hallo Markisen,

    bei der ersten Steuererklärung ist man immer etwas unsicher. Die Erfahrung kommt mit den Jahren. Man sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, denn: Unsere Steuerbeamten kochen auch nur mit Wasser!

    Im Zweifelsfall wenden Sie sich später an einen örtlichen Lohnsteuerhilfeverein. Hier werden Sie oft kostengünstiger beraten als bei einem Steuerberater.

    Liebe Grüße
    Ghostwriter

    AntwortenLöschen