Sonntag, 9. August 2009

Kindergeld in Gefahr

Eltern von volljährigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden oder einen Ausbildungsplatz (bis 25J) bzw. arbeitslos sind (bis 21J), müssen höllisch aufpassen, damit sie Ihren Kindergeldanspruch nicht verlieren.

Mit dem Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes muss eine Erklärung über die Einkünfte und Bezüge des jungen Erwachsen abgegeben werden. Hierunter fallen alle aktiven und passiven Einkünfte (also auch Zinseinnahmen und sonstige Kapitaleinkünfte, Fahrtkostenzuschüsse etc.). Sollte das betreffende Kind selbst schon unterhaltspflichtig werden/sein, senkt die titulierte oder notariell beglaubigte Unterhaltsleistung selbstverständlich das persönliche Einkommen. Der Grenzbetrag für das eigene Einkommen liegt zurzeit bei 7.680 EUR (Stand 08/2009). Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Lebt das Kind im Ausland wird die Einkommensgrenze gemäß den Verhältnissen im Wohnsitzland gekürzt.

Ausführliche Informationen erhalten Sie >>hier.


Tipp 1Änderungen rechtzeitig mitteilen

Sollte das Einkommen später unvorhergesehen höher ausfallen als angegeben, nimmt die Familienkasse eine nachträgliche Änderung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gemäß § 70 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes vor. Dann wird das Kindergeld ab Beginn der Änderung zurück gefordert. Im schlimmsten Fall kann es sich aufgrund der verspäteten Bekanntgabe um eine komplette Jahressumme handeln.

Vermeiden Sie also böse Überraschungen und teilen Sie der Behörde sofort etwaige Änderungen (Einkommenserhöhungen, Abbruch von Ausbildung/Studium, Hochzeit etc.) mit.


Tipp 2Vorausschauend kalkulieren

Beugen Sie vor, indem Sie haarscharf kalkulieren. Vergessen Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht! Steuern Sie rechtzeitig entgegen:

  • Wird ein Nebenjob ausgeübt, sollte dieser notfalls im Dezember ruhen. Dadurch sinkt das Einkommen im laufenden Jahr zumindest um den entsprechenden Monatslohn.
  • Überlegen Sie, ob eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung sinnvoll wäre. Auch Auszubildende haben ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge! Neben dem positiven Vorsorgeeffekt kann der entsprechende Beitrag das Bruttoentgelt entscheidend senken. Der Arbeitgeber sollte rechtzeitig kontaktiert werden.

Tipp 3Versäumte Anträge nachholen
  • Antrag auf Kindergeld
    Haben Sie versäumt den Kindergeldantrag rechtzeitig zu stellen? Oder fallen die Einkünfte Ihres Nachwuchses niedriger aus als erwartet? Keine Grund zur Sorge! Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Die Frist beträgt 4 Jahre, sofern innerhalb dieser Zeit kein rechtskräftiger Ablehnungsbescheid erteilt wurde. In diesem Falle wird das Kindergeld erst wieder frühestens ab dem Folgemonat der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides gezahlt.

    >> Antrag Kindergeld
  • Antrag auf Kindergeldzuschlag
    Haben Sie Anspruch auf Kindergeld und reicht Ihr eigenes Einkommen vorne und hinten nicht? Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Kindergeldzuschlag haben. Dieser kann nicht mehr - wie früher möglich - rückwirkend beantragt werden.

    >>Antrag Kindergeldzuschlag

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