Sonntag, 2. August 2009

Bargeld lacht - Nachrüstung mit Partikelfilter

Denken Sie über die Nachrüstung Ihres Dieselfahrzeugs mit einem Rußfilter (offizielle Bezeichnung: Partikelminderungssystem) nach? Seit gestern, dem 1. August 2009 winken hierfür 330 EUR in bar anstatt der vorher üblichen Verrechnung mit der Kfz-Steuer.

Wer von dieser Regelung profitieren möchte sollte sich allerdings sputen. Diese Förderung soll auf 200.000 Nachrüstungen begrenzt sein!

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Dieselfahrzeugen ihr Auto im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kfz bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde.

Die Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller/-in sowie die technische Verbesserung durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems muss anhand einer Kopie des Fahrzeugsscheins nachgewiesen werden. Bei bestimmten Fahrzeugen ist zusätzlich die Kopie des letzten Steuerbescheides erforderlich.

Achtung: Die Inanspruchnahme des Zuschusses ist ausgeschlossen, wenn für das Fahrzeug bereits eine Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrzeugsteuergesetz gewährt wird oder gewährt wurde.

Ab dem 1. September 2009 bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) die vollständig eingereichten Anträge.

Letzter Termin für Antragsstellung und Einbaunachweis ist der 15. Februar 2010!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html


Ihre Fragen werden ab morgen, dem 3. August 2009 unter der Hotline +49 30-346 465 480 von den zuständigen Mitarbeitern beantwortet.

Die Antragsformulare stehen ab dem 1. September 2009 unter www.pmsf.bafa.de zum Download bereit.

Zögern Sie noch? Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Nachrüstung ist die Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2010 in den meisten Umweltzonen keine Fahrzeuge mehr mit roter Plakette einfahren dürfen.

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