Dienstag, 18. August 2009

Zusatzeinkommen: Fotografieren

Personen, die gerne fotografieren und eine außergewöhnlichen Blick für das Besondere besitzen, haben die ideale Voraussetzung Hobby und Beruf nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung zu vereinen.

„Partyfotograf“
Der Fotokünstler besucht Veranstaltungen, Events und Parties und hält die Partystimmung in Bildern fest. Selbstverständlich fragt er die anvisierten Personen vorher, ob er sie fotografieren darf. Die Jagd nach dem guten Shoot erfolgt nachts und am Wochenende. Die Fotos werden auf eigene Faust verkauft.

Mit Fotos /Bildern im Internet Geld verdienen
Internetagenturen, wie zum Beispiel Fotolia und Shutterstock präsentieren Ihre Fotos weltweit. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Urheberrechte der hochgeladenen Bilder besitzen. Kunden haben so die Gelegenheit an lizenzfreie Fotos zu gelangen und Fotokünstler haben die Möglichkeit durch den mehrfachen Verkauf ein stattliches passives Einkommen aufzubauen.


Grundsätzlich sollte man beachten, dass diese Tätigkeit beim Ordnungsamt (Gewerbeschein) und beim Finanzamt angemeldet werden muss. Um Schwierigkeiten bei besagter Anmeldung zu vermeiden, sollte man wissen:

Fotograf ist ein geschützter Begriff. Das heißt, wer keine entsprechende Ausbildung besitzt, darf in Deutschland diese Berufsbezeichnung nicht verwenden. Personen, die keine Fotografenausbildung besitzen, dürfen aufgrund des deutschen Handwerksrechts kein stehendes Gewerbe unterhalten, nicht auf Bestellung arbeiten und keine Werbung betreiben.

Tipp: Da bei den hier vorgestellten Tätigkeiten weder ein stehendes Gewerbe, noch eine Arbeit auf Bestellung oder eigenständige Werbung betrieben wird, sollte man sich mit dem nicht geschützten Begriff Fotodesigner oder Fotokünstler bezeichnen.

Beim künstlerischen Schwerpunkt sollte eine Anerkennung als Freiberufler ohne Gewerbeschein möglich sein. Weitere Infos sind unter http://www.freie-berufe.de erhältlich.

Viel Erfolg bei der Jagd nach den richtigen Motiven!

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