Mittwoch, 21. September 2011

Bundesministerium sponsert 15 Monate kostenfreies Wohnen auf 130 qm

Familien aus Berlin und Brandenburg aufgepasst! Wer hat Lust, die Technologie der Zukunft zu testen? Keine eigene Investition! Und als "kleines" Bonbon: Keine Miete, keine Nebenkosten und die Nutzung der E-Mobile gibt es gratis dazu...

Zu schön um wahr zu sein??? Von wegen! Im Rahmen des Projektes "Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität" sucht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Testfamilie, die das energieeffiziente Wohnen kennenlernen möchte.

Familie Mustermann darf dann 15 Monate im Energie-Plus-Haus, Fasanenstraße 87a in Berlin Charlottenburg (gegenüber der TU) die Zukunft erleben und erfahren. Besser gehts nicht.


Hier nun die "unglaublichen" Hürden an die Bewerber:
  • Vierköpfige Familie mit 2 Kindern
  • Mindestens 1 Elternteil sollte erwerbstätig sein mit Arbeitsstätte Berlin oder Berliner Umgebung
  • Mindestens 1 Elternteil sollte Inhaber eines Führerscheins sein und die bereitgestellten Elektroautos / Elektrofahrräder / Elektroroller regelmäßig nutzen
  • Die "Kleinen" sollten den Kindergarten oder die Schule besuchen

Weitere Herausforderungen:
  • Bereitwilligkeit 15 Monate (03/2012 – 05/2013) im Modellhaus zu leben
  • Zur Verfügung gestellte Elektrofahrzeuge müssen genutzt werden
  • Messungen der Haustechnik (Strom-, Wasserverbrauch, Raumklima etc.) müssen zugelassen werden
  • Mitwirken an der wissenschaftlichen Begleitforschung (Beantwortung von Fragebögen, Führen von Tagebüchern zur Techniknutzung und Fahrtenbücher)
  • Teilnahme an öffentlichen Interviews

Die wichtigsten Leistungen:
  • Miete inkl. Nebenkosten werden vom BMVBS übernommen
  • Kostenlose Nutzung der gestellten Elektrofahrzeuge (abwechselnd je 3 Monate Audi, BMW, Daimler, Opel, VW)
  • Telefongebühren für Festnetzanschluss und Internetnutzung kostenfrei
  • Modellhaus komplett möbliert
  • Übernahme der Umzugskosten ins Testhaus (nur persönliche Dinge) durch das BMVBS
  • Bei Bedarf Übernahme der Kosten für Unterstellung der eigenen Möbel

Weitere Infos gibt es auf www.bmvbs.de. Das Bewerbungsformular stellt das BMVBS in Zusammenarbeit mit dem BIS hier zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2011. Die ausgewählte Familie wird im Dezember vorgestellt.

Viel Glück!

Quelle: www.bmvbs.de

Donnerstag, 17. März 2011

Gratis nach Japan telefonieren!

Die katastrophale Lage in Japan hat uns alle tief erschüttert. Zahlreiche Menschen aus Deutschland versuchen ihre Angehörigen und Freunde telefonisch zu erreichen. Damit dies ohne zusätzliche Geldsorgen geschehen kann, bietet die Deutsche Telekom AG Ihren Privatkunden kostenfreie Gespräche zu japanischen Anschlüssen an.

Dieses Angebot gilt vorerst vom 10.03. - 09.04.2011 für Festnetz und Mobilfunk und umfasst Telefonate, SMS, MMS und Daten-Roaming.

Die Gebühren für Gespräche zum japanischen Ausland werden im Nachhinein erstattet. Hierfür genügt ein Anruf bei der Servicehotline, die auf jeder Rechnung vermerkt ist.

Eine tolle Geste wie ich finde.

Quellen: Twitter.com/deutschetelekom und Deutsche Telekom AG

Sonntag, 4. Juli 2010

PKV – Zuschlag bei internem Wechsel illegal

Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Mitglieder von privaten Krankenkassen dürfen innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft zuschlagsfrei in einen günstigeren Tarif wechseln.

Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Zuschläge bei Tarifwechsel ohnehin verboten. Doch Gesetze sind schließlich dazu da, um umgangen zu werden, dachte sich wohl so mancher Versicherer.

Bisher war folgende Methode gängige Praxis: In regelmäßigen Abständen wurden die Tarife modifiziert, neu berechnet und als günstige Angebote speziell für Neukunden auf dem Markt platziert. Gleichzeitig wurden die alten Tarife für Neuzugänge geschlossen. Konsequenz: Während jüngere Kunden in die Neutarife einstiegen, wurden die Kunden der Alttarife älter. Mit zunehmenden Alter stiegen die Kosten für Gesundheit, was wieder zu einem Beitragsanstieg der Alttarife führte...

Nur verständlich, dass so mancher Bestandskunde dem günstigeren neuen Tarif beitreten wollte. Piffige private Krankenversicherer, wie z. B. die Allianz, verwiesen nun darauf, dass dieser vollkommen anders kalkuliert sei und erhoben einen Tarifstrukturzuschlag. Sozusagen ein pauschaler Risikozuschlag für den aktuellen Gesundheitszustand des Wechselwilligen.

Nein, sagte nun das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 8 C 42.09). Für die Einstufung im neuen Tarif ist einzig und allein der Gesundheitszustand, der beim ersten Versicherungseintritt festgestellt wurde, von Bedeutung! Versicherte, die früher völlig gesund waren und somit auch nach den neuen Kriterien entsprechend eingestuft worden wären, haben unabhängig von ihrem aktuellen Gesundheitszustand Anspruch auf einen zuschlagsfreien Tarifwechsel.