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Dienstag, 22. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil II

Mit einem schönen finanziellen Polster lässt es sich leichter studieren. Die „großen“ Stiftungen können sich vor Bewerber nicht retten, daher sind hier die Chancen das begehrte Stipendium zu ergattern, nicht sonderlich hoch. Bessere Aussichten auf ein Stipendium hat man bei den „kleinen“ Institutionen. Aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades, hält sich die Bewerberflut hier in Grenzen.

Es lohnt immer, sich mit der eigenen Hochschule oder mit dem Fachbereich in Kontakt zu setzen. Manchmal bestehen sogar schon passende Angebote vor Ort oder es können wertvolle Tipps gegeben werden. Manche Organisation verfügen über das nötige Geld, aber nicht über die entsprechenden Bewerber. Also nur Mut. Fragen kostet nichts!

Folgende Datenbanken erleichtern die Suche nach einem Stipendium ungemein. Hier findet man fast alles, was das Herz begehrt:

A. e-fellows
B. Stipendienlotse
C. Stipendiendatenbank des DAAD (für Auslandsstipendien)


Besonders interessant finde ich diese „Fundstücke“:

  1. Fulbright Kommission
    Das Stipendium wird zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA gewährt. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben. Der Studierende erhält ein Stipendium zur Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu 30.400 USD, bei Teilstipendien bis zu 21.500 USD. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich.Zusätzlich werden transatlantische Reisekosten, eine Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) sowie eine Kranken-/Unfallversicherung finanziert.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt zum Ausschluss)
    • Allgemeine Hochschulreife
    • gute Englischkenntnisse (TOEFL mind. 89 Punkte)
    • mind. 5 abgeschlossene Fachsemester
    • Altersgrenze: 35 Jahre

  2. Absolventa e.V.
    Gemeinsam mit namhaften Sponsoren aus der Wirtschaft hat absolventa e.V. diese Jahr ein 1. demokratisches Stipendium gestartet. Mit diesem Stipendium werden Kosten und Schulden, die beim Studium anfallen, bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR übernommen. Das Stipendium gilt auch als Auslandsstipendium oder Promotionsstipendium. Die Bewerber stellen sich mittels origniellen Motivationsschreiben, Filmen und/oder Präsentationen zur Wahl. Das Gremium besteht aus allen Studenten und Absolventen, die für ihren persönlichen Wunschkandiaten voten.

    Anfang 2010 startet die Registrierung zur nächsten Runde des demokratischen Stipendiums.

Sonntag, 20. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil I

Bildung ist eine langfristige Investition in die Zukunft und die entsprechenden Kosten sind nicht gerade ohne... Da nicht jeder mit dem goldenen Löffel im Mund zur Welt gekommen ist, müssen sich einige Studierende ganz schön strecken, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Ein Kredit kommt für viele Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Deshalb gehe ich heute auf besonderen Wunsch näher auf den Punkt „Stipendium“ näher ein.

Stipendien werden von verschiedene Organisationen vergeben. Die elf „großen“ Stiftungen kennt fast jeder. Daher ist der Wettbewerb hier ziemlich hoch. Entsprechend sieht es dann mit den Erfolgschancen aus... Bei den „kleinen“ Stiftungen ist genau anders herum. Diese Stiftungen haben tatsächlich das Problem, dass sich kaum jemand bewirbt... Schwer zu glauben, aber wahr. Daher lohnt es sich immer, bei der eigenen Hochschule bzw. dem Fachbereich nachzufragen, ob spezielle Angebote vor Ort oder gar speziell für das Studienfach oder andere passende Kriterien existieren. Aufgrund der niedrigen Berwerberzahlen ist das Auswahlsystem hier deutlich vereinfacht. Weniger Bewerber bedeutet letzendlich deutlich höhere Chancen auf ein Stipendium!

Selbstverständlich erwarten alle Stiftungen ein gewisses Engagement des Geförderten, innerhalb einer Partei, einer Kirche, einem Verein oder speziellen Initiativen.

Die „großen“ Stiftungen fördern im Allgemeinen in der Höhe des BAföG–Satzes mit dem Unterschied, dass mann später nichts zurückzahlen muss. Die konkrete Höhe der Förderung wird wie beim BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Oft gibt es ein Büchergeld von ca. 80 Euro/Monat hinzu. Außerdem gibt es eine "ideelle" Förderung, wie z. B. mit besonderen Veranstaltungen. Die Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen kann verpflichtend sein. Dies hängt von den Statuten der einzelnen Trägern ab. Auf jeden Fall müssen regelmäßige Berichte zum Studienfortgang angefertigt werden. Hält der Stipendiat sich nicht an diese Vorgaben oder wird das Studium grundlos hinausgezögert, kann die Förderung wieder gestrichen werden.

Heutzutage bieten fast alle Stiftungen eine Förderung ab Beginn des Studiums an. Die Bewerbung sollte daher rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens 6 Monate vorher, am besten noch früher. Einige Stiftungen sind bei der alten Regelung geblieben und übernehmen die Förderung erst nach Studienbeginn.

Mittwoch, 16. September 2009

Studienfinanzierung, aber wie? Teil II

Manchmal gibt es Situationen im Leben, in denen nicht alles so rund läuft wie man es sich wünschen würde. Trotz Sparsamkeit und Nebenjob kann es vorkommen, dass die Kosten den finanziellen Rahmen während des Studiums sprengen. Was tun? Einen weiteren Nebenjob annehmen, um mehr Geld reinzuholen? Einen Kredit aufnehmen, das Studium so schnell wie möglich durchzuziehen, um so schnell wie möglich ins besser bezahlte Berufsleben einzusteigen? Zeit ist Geld und mit knurrendem Magen studiert es sich schlecht...

Außer BaföG, Stipendium, Studienbeitragsdarlehen und Studienkredit gibt es noch weitere Finanzierungmöglichkeiten, die ich heute vorstelle:


1. KfW- Bildungskredit

In Situationen, in denen Studierende durch besondere Umstände einen höheren Finanzbedarf haben oder wo sich keine alternativen Geldquellen mehr anbieten, kann ein Bildungskredit aufgenommen werden. Dieser wird von der KfW-Bank in Zusammenarbeit mit dem Bund angeboten. Die Bewilligung geschieht unabhängig von der Einkommenssituation des Studierenden oder der Eltern. Der Bildungskredit ist für Phasen des Studiums gedacht, in denen kein BAföG mehr gezahlt wird oder in denen aus Studiengründen hohe Kosten anfallen. Folgende Konditionen sind beim Bildungskredit besonders zu beachten:

Anspruch auf den Bildungskredits haben neben Deutschen auch ausländische Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, bei denen ein Elternteil oder Ehepartner deutscher Staaatsangehöriger ist. Berechtigt sind auch Asylberechtigte, Flüchtlinge / Heimatlose, EU-Angehörige sowie Ausländer anderer Staaten, die selbst oder deren Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren. Die Voraussetzungen ähneln den Voraussetzungen für BaföG.

Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren. Anspruch auf das Bildungsdarlehen kann nur bestehen, wenn mindestens die Zwischenprüfung bestanden wurde. Ist eine Zwischenprüfung nicht Teil der Prüfungsordnung, muss alternativ eine erbrachte Studienleistung von der Hochschule bestätigt werden. Zusätzlich kann man den Bildungskredit auch für ein Aufbau- oder Zweitstudiengänge sowie das Masterstudium beantragen. Das Darlehen kann sich auch auf Zeiten erstrecken, in denen Praktika absolviert werden. Dies gilt jedoch nur, sofern diese Partika Teil des Studiums sind.

Die maximale Laufzeit des Bildungskredits beträgt 24 Monate. Studierende jenseits des zwölften Studiensemester, erhalten diesen Kredit nicht mehr. Es sei denn, der Betreffende kann nachweisen, dass er nicht nur zur abschließenden Prüfung zugelassen ist, sondern das Studium auch innerhalb der maximalen Kreditlaufzeit erfolgreich beenden wird.

Der Bildungskredit ist 4 Jahre tilgungsfrei. Die monatliche Tilgungsrate beträgt 120 EUR. Zusätzliche Tilgungen sind jederzeit bis zur Gesamthöhe der Schulden kostenfrei möglich. Es besteht also keine Verpflichtung zur Zahlung von den sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren für vorzeitige Tilgung wie bei anderen Kreditverträgen.

Wichtig: Bei Rückzahlung des Bildungskredits tritt die Bundesrepublik Deutschland als Bürge ein. Sollte der Absolvent also seiner Tilgung dauerhaft nicht mehr nachkommen können, tritt der Bund ein. Der Bund übernimmt dann die Rolle des Gläubigers und wird das Geld nach einer bestimmten Zeit über das Bundesverwaltungsamt beim ehemaligen Studierenden einfordern.


2. Bildungsfonds

Bei dem Bildungsfonds investieren Kapitalgeber in die Ausbildung von Studenten. Nur ausgewählte Studierende erhalten Auszahlungen aus dem Fonds zur Finanzierung der Studiengebühren an privaten Hochschulen oder ihrer Lebenshaltungskosten während des Studiums. Um Leistungen über den Bildungsfonds zu erhalten, muss sich der Studierende mit den gängigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse) bewerben. Es werden fast alle Studiengänge gefördert. Die Bewilligungssumme sowie Rückzahldauer und -höhe orientieren sich an leistungsorientierten Auswahlkriterien verbunden mit den Karriereaussichten. Es werden individuelle Studienförderverträge abgeschlossen. Der finanzielle Hintergrund der Eltern oder frühere Studienkredite spielen keine Rolle.

Nach seinem Berufseinstieg zahlt der Absolvent den im Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass weniger, genau gleich, oder mehr an Rückzahlungen geleistet werden muss, als die Fördermittel ursprünglich betrugen. Letzteres dient dazu, dass wieder neue Studierende in den Genuss der finanzielle Förderung durch den Bildungsfonds kommen. Wer Gutes erhält, sollte später auch Gutes weitergeben...

Durch die einkommensabhängige Rückzahlung ist das Risiko einer Überschuldung etwas niedriger als bei herkömmlichen Studienkrediten. Im Gegenzug sind die Kriterien zur Förderungsbewilligung aber auch sehr hoch gesteckt.

Die Vertragsbedingungen einiger Bildungsfonds sehen vor, dass sich eine einkommensabhängige Rückzahlung bei Studienabbruch oder einem längeren Arbeitsaufenthalt in einem einkommensschwachen Land zu einer einkommensunabhängigen Tilgung umwandelt. Im Klartext: Es müssen nun festgelegte Tilgungsraten entrichtet werden. Dies sollte man unbedingt bei der persönlichen Studien- und Lebensplanung beachten, damit aus der Studienfinanzierung keine Schuldenfalle wird.


Weitere Informationen:
>>Info I Bildungskredit
>>Info II Bildungskredit
>>Info Bildungsfonds


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Studienfinanzierung, aber wie? Teil I
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Dienstag, 15. September 2009

Studienfinanzierung, aber wie? Teil I

Studiengebühren, Studentenbude, Bücher und Lebensmittel... Heutzutage kann das Leben eines Studenten so richtig ins Geld gehen. Durchschnittlich benötigt jeder Studierende 770 EUR/Monat. Für manche Familien einfach zu viel! Daher gehören Studentenkredite fast schon zum guten Ton. Aber ist dies auch der richtige Weg???

Verfügen Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, sollte die erste Anlaufstelle das BAföG-Amt sein. Begabte können versuchen, ein Stipendium bei diversen Stiftungen zu erlangen. Und ein Nebenjob ist zwar mühsam, aber immer noch tausendmal besser als sich bei einer Bank komplett zu verschulden!

Trotz allen Anstrengungen und sparsamen Leben bleibt für manche Studenten am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig... Was nun? Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte ein Kredit als Ergänzung in Frage kommen.


1. Studienbeitragsdarlehen

Hochschüler, die nur Ihre Studiengebühren bis zu 500 EUR/Semester abdecken wollen, können ein Studienbeitragsdarlehen in Betracht ziehen. In jedem Bundesland mit Studiengebühren (zurzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, NRW) wird dieses Darlehen von den jeweiligen Landesbanken oder der KfW angeboten. Hierbei zahlt die Bank die Studiengebühren direkt an die Hochschule. Die Höchstgrenze der Verschuldung beläuft sich von 10.000 bis 15.000 EUR je nach Bank.

Ausländische Studierende können dieses Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten stammen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, d. h. ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall gibt das jeweilige Landesministerium für Wissenschaft Auskunft.

Für alle Studienbeitragsdarlehen gibt es eine Altersgrenze. Diese liegt überwiegend bei 35 Jahren, kann in einigen Bundesländern aber auch etwas höher sein. Die Altersgrenze kann auf Antrag entsprechend verschoben werden, wenn das Studium z. B. aufgrund Kindererziehung erst später aufgenommen werden konnte.

Eine Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen muss erst dann erfolgen, wenn der ehemalige Hochschüler als kinderloser Alleinstehender über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. Dieser Wert kann e nach Bundesland jedoch auch um 100 bis 300 € variieren. Hinzu kommen weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. Einkommen von Ehegatten und Kindern werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen geringen Einkommens erfolgt nur auf Antrag.


2. Studienkredit

Studierende, die zwar eine Hochschule ohne Studiengebühren besuchen, trotzdem aber mit ihren Lebenshaltungskosten nicht zurecht kommen, können sich Geld mit Studienkrediten von Privatbanken oder der KfW besorgen. Da die Angebote stark variieren, sollte man hier sehr genau auf den effektiven Jahreszins, sowie auf die Zinsstabilität achten.

Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass trotz der momentan niedrigen Zinsen ein Kredit der allerletzte Ausweg zur Geldbeschaffung bleiben sollte. Denn Kredite können der erste Weg in die Schuldenfalle sein.

Weitere Informationen:
>>Info BaföG
>>Info I Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info II Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info Studienkredit


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Sonntag, 16. August 2009

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Stress lass nach... Kurz vor dem Studium gibt es noch soviel zu erledigen! „Wie finanziere ich mein Studium?“, lautet wahrscheinlich die häufigste Frage dieses Monats.

Alle die BAföG beantragen wollen, sollten sich nun beeilen. Am Anfang haben die Götter den Schweiß gesetzt. Der Papierkrieg ist nicht ganz ohne!

....„Erfolg hat drei Buchstaben: TUN.“
...................Johann Wolfgang von Goethe

Es lohnt sich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt der Höchstsatz der Förderung beispielsweise für einen auswärts wohnenden Studenten ohne Kinder immerhin 643 EUR.


Wer sein Geld bereits zu Studienbeginn erhalten möchte, sollte sich nun sputen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Monaten betragen! Ich empfehle, den Antrag persönlich beim Amt abzugeben, damit der zuständige Sachbearbeiter die Unterlagen sofort auf Vollständigkeit prüfen kann. Fehlende Belege und Nachweise verzögern die Bearbeitungszeit nur unnötig!

Grundsätzlich gilt: Studenten die ihren BAföG -Antrag vor Aufnahme des Studiums stellen, erhalten die Förderung ab dem ersten Monat Ausbildungsmonat. Wer den Antrag erst im Laufe des Semesters stellt, bekommt sein Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.


Soll das Studium direkt im Ausland beginnen? Seit 2008 ist die obligatorische Orientierungsphase für Aufenthalte innerhalb der EU und der Schweiz weggefallen, d.h. Studenten sind nun nicht mehr gezwungen ihr Studium in Deutschland zu beginnen. Auch für Ausbildungsgänge, die vollständig im europäischen Ausland absolviert werden, kann BAföG beantragt werden. Die Auslandsförderung wird nun genau wie die Inlandsförderung als hälftiges Darlehen gewährt.


Wichtig: BAföG-Empfänger dürfen kontinuierlich einen 400-EUR-Minijob nachgehen, ohne dass die monatlichen Bafög-Bezüge gekürzt werden. Wer jedoch mehr verdient oder mehr als 5.200 EUR Vermögen besitzt, wird nicht gefördert!

BAföG -Empfänger, die selbst Kinder unter zehn Jahren haben, können einen Extra-Zuschuss bekommen. Dieser sogenannte Kinderbetreuungszuschlag wird pauschal als Vollzuschuss zusätzlich zum Bedarfssatz bewilligt, d. h. davon muss später nichts zurückgezahlt werden. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 113 EUR/Monat für das erste und 85 EUR/Monat für jedes weitere Kind.


Formulare und Erläuterungen sind direkt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Website www.das-neue-bafoeg.de erhältlich.

Allen, die sich nun in den Papierkrieg begeben, wünsche ich viel Erfolg!