Samstag, 29. August 2009

Kindergeld auch für volljährige „Nichtschüler“

Und schon wieder verlor die Familienkasse einen Rechtsstreit vor dem BFH:

In diesem Fall verließ eine volljährige Schülerin im Januar 2001 vorzeitig die Jahrgangsstufe 13 ihres Gymnasiums, um in Paris ein Studium für Französisch und französische Kultur aufzunehmen. Sie kehrte im Sommer 2002 zurück und meldete sich im darauffolgendem Herbst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Abiprüfung für Nichtschüler an. Die schriftlichen Prüfungen fanden im Februar 2003 und die mündlichen Prüfungen im Juni 2003 statt. Das Schicksal nahm seinen Lauf: Im Juni 2004 musste die „Nichtschülerin“ noch einmal zur Nachprüfung antreten, welche sie dann aber letztendlich bestand.

Nun verweigerte die Familienkasse jedoch ab Sommer 2002 die Kindergeldzahlung mit der Begründung, dass die „Abiturprüfung für Nichtschüler“ keine Ausbildung sei.

Nix da, entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen III R 26/06): „Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist – zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung – als Berufsausbildung anzusehen.“

Weiter heißt es: „Bereitet sich ein Kind ernsthaft auf das Abitur für Nichtschüler vor, ist es nicht gerechtfertigt, im Hinblick auf die fehlende schulische Mindestorganisation eine Berufs- bzw. Schulausbildung des Kindes zu verneinen und kein Kindergeld zu gewähren; denn in solchem Fall wird die Leistungsfähigkeit der Eltern durch Unterhaltsaufwendungen für das Kind ebenso gemindert wie bei der Abiturvorbereitung auf einem Gymnasium.“

Achtung: Auch hier gilt der Grenzbetrag aller Einkünfte des volljährigen Kindes von zurzeit 7.680 EUR (Stand 08/2009). Die weiteren Voraussetzungen zum Kindergeldanspruch für Eltern von volljährigen Kindern finden Sie in meinem Beitrag „Kindergeld in Gefahr“.

Artikel mit ähnlichem Thema:
Kindergeld auch nach verpatzter Ausbildung

Mittwoch, 26. August 2009

Ohne Risiko an der Börse zocken

Die Börse ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei sind gerade Aktien und Aktienfonds ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Geldanlage. Bei der aktiven und eigenverantwortlichen Finanzplanung spielen sowohl die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge als auch das Abwägen von Chancen und Risiken eine wesentliche Rolle. Ohne Risiko in der Finanzwelt mitmischen und dabei Geld gewinnen, wer möchte das nicht?

Schüler und Studenten haben nun die Gelegenheit spielerisch die Höhen und Tiefen des Börsianers kennenzulernen und dabei wertvolle Preise abzusahnen.


Planspiel Börse der Sparkassen in Deutschland und Europa

Spielstart: 05.10. 2009
Halbzeit: 10.11.2009
Spielende: 15.12.2009


Schüler- und Studententeams, die das strategische Vorgehen an der Börse praxisnah erleben wollen, können sich ab dem 16. September bei den teilnehmenden Sparkassen anmelden.

Weitere Informationen gibt es für Schüler hier, für Studenten hier sowie in der Pressemitteilung der Sparkassen.

Viel Glück!

Montag, 24. August 2009

Kindergeld auch nach verpatzter Ausbildung

Dass es sich lohnt, für sein Recht zu kämpfen, beweist wieder ein mal das jüngste Urteil des BFH (Aktenzeichen III R 85/08) zum Thema Kindergeld:

Im vorliegenden Fall wurde die Ausbildung eines volljährigen Kindes formal vom Lehrbetrieb beendet, da der Azubi seine Prüfung nicht bestanden hatte. Der Azubi gab nicht auf, sondern meldete sich daraufhin bei der Berufsschule zur Nachprüfung an und paukte in Eigenregie. Letzteres hätte eigentlich schon großes Lob verdienen müssen! Die Familienkasse strich jedoch das Kindergeld für den Zeitraum von 6 Monaten mit der Begründung, dass es keinen Nachweis für einen regelmäßigen Besuchs der Berufsschule gäbe. Eigeninitiative soll also bestraft werden???

Der Bundesfinanzhof schob diesem Gebaren jetzt einen Riegel vor und entschied:
  1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht.

  2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat.

Achtung: Auch hier gilt der Grenzbetrag aller Einkünfte des volljährigen Kindes von zurzeit 7.680 EUR (Stand 08/2009).

Die weiteren Voraussetzungen zum Kindergeldanspruch für Eltern von volljährigen Kindern finden Sie in meinem Beitrag „Kindergeld in Gefahr“ vom 9. August 2009.

Samstag, 22. August 2009

Gratis: 2 Kinokarten für Sturm

Für Personen mit gehobenen Ansprüchen werden diesmal Kinokarten für die Vorpremiere von Sturm von Hans-Christian Schmid verschenkt. Der offizielle deutsche Kinostart ist am 10. September 2009.

Jeder, der sich für die Preview auf den folgenden Links anmeldet, bekommt automatisch zwei Tickets. Die erfolgreiche Anmeldung wird per Mail bestätigt. Die Kinokarten gibt es Sie am Abend der Preview gegen Nennung des Namens an der Kinokasse.

*Update 24.08.2009 - 13:00*
Sämtliche Karten sind vergriffen. Die nächste Aktion folgt in Kürze.
*Update Ende*


*Update 22.08.2009 - 21:21*
Die Karten sind nur noch in Essen erhältlich.
*Update Ende*

Düsseldorf
Cinema, Schneider-Wibbel-Gasse 5, 40213 Düsseldorf
Vorstellung: 31.08.2009, 20:30 Uhr
Anmeldung

Essen
Astra, Teichstraße 2, 45127 Essen
Vorstellung: 31.08.2009, 20 Uhr
Anmeldung

Frankfurt
Cinema, Roßmarkt 7, 60311 Frankfurt
Vorstellung: 31.08.2009, 20:30 Uhr
Anmeldung

Köln
Cinenova, Herbrandstraße 11, 50825 Köln
Vorstellung: 31.08.2009, 20:00 Uhr
Anmeldung

Leipzig
Passage, Hainstraße 19a, 04109 Leipzig
Vorstellung: 31.08.2009, 20 Uhr
Anmeldung

München
City, Sonnenstraße 12, 80331 München
Vorstellung: 31.08.2009, 20:30 Uhr
Anmeldung

Nürnberg
Cinecitta, Gewerbemuseumsplatz 3, 90403 Nürnberg
Vorstellung: 31.08.2009, 20:00 Uhr
Anmeldung

Stuttgart
Atelier am Bollwerk, Hohestraße 26, 70176 Stuttgart
Vorstellung: 31.08.2009, 20:00 Uhr
Anmeldung

Weitere Informationen zum Film gibt es hier.

Viel Spaß bei der Vorstellung.

Freitag, 21. August 2009

Fantasy Filmfest: Gratis 2 Kinokarten für Push

Wer Actionfilme mag, wird diese Aktion im Rahmen des 23. Fantasy Filmfestes lieben. In ausgewählten Großstädten werden Freikarten für die Mittagsvorstellung zu Push (Englische Originalfassung mit deutschem Untertitel) verschenkt.

Die einzige Bedingung, um an dieses kostenlose Ticket zu kommen, ist: So schnell wie möglich an der Kinokasse erscheinen und die Karten abholen. Die Abgabe ist auf 2 Kinokarten pro Person beschränkt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Frankfurt
Metropolis 8, Eschenheimer Anlage 40, 60318 Frankfurt
Abholung: ab sofort
Vorstellung: 30.08.2009 um 12:45 Uhr

Hamburg

Cinemaxx 3, Dammtordamm 1, 20354 Hamburg
Abholung: ab sofort
Vorstellung: 23.08.2009 um 13:00 Uhr

Köln
Cinedom 6, Im Mediapark 1, 50670 Köln
Abholung: ab sofort
Vorstellung: 30.08.2009 um 13:00 Uhr

München
City Sonnenstrasse 12, 80331 München
Abholung: 24.08.2009 im Cinema, Nymphenburger Strasse 31
80335 München
Vorstellung: 06.09.2009 um 13:00 Uhr

Stuttgart
Metropol 1, Bolzstrasse10, 70173 Stuttgart
Abholung: ab 24.08.2009
Vorstellung: 06.09.2009 um 13:00 Uhr


Weitere Information gibt es hier (Push anklicken).

Viel Spaß bei der Vorstellung!

Donnerstag, 20. August 2009

Achtung: Krankenversicherungsschutz prüfen

Wer hätte damit gerechnet? Dem Privatpatienten werden nicht alle Kosten seiner Krankenhausbehandlung erstattet!

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen IV ZR 212/07) macht sehr deutlich, dass es empfehlenswert ist, den Umfang des Versicherungsschutzes vor Behandlung zu prüfen und sich mit seinem Versicherer konkret abzustimmen.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient in einer Klinik behandeln lassen, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnet. Als er die Rechnung einreichte, kam das böse Erwachen. Die Kosten wurden unter Berufung der Tarifbedingung des Versicherungsvertrages nur teilweise erstattet. Der Patient wähnte sich im Recht und zog vor Gericht.

Am 24. Juni 2009 beendetet der BGH den Streit endgültig und entschied: Eine Tarifbedingung in der privaten Krankenversicherung, die die Erstattung von Kosten privater Krankenhäuser auf höchstens 150% der durch die Bundespflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz für öffentlich geförderte Kliniken vorgegebenen Entgelte beschränkt, ist wirksam.

Tipp: Halten Sie vorher Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, wenn Ärzte oder Krankenhäuser Ihnen Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung zur Unterschrift vorlegen Denn: Überschreitet die vereinbarte Vergütung, den in den Versicherungsbedingungen genannten höchsten Erstattungssatz, müssen Sie die restlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Mittwoch, 19. August 2009

Achtung: Erste Krankenkasse fordert Zusatzbeitrag

Wer bisher gedacht hatte, mit dem Gesundheitsfonds wären unterschiedliche Beitragssätze passé, kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus...

Die GBK fordert als erste Krankenkasse in Deutschland rückwirkend zum 1. Juli 2009 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 EUR pro Mitglied. „Zusatzbeitrag, trotz des am 1. Januar 2009 eingeführten einheitlichen Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen?“, werden sich nun manche Mitglieder fragen. Ja, denn grundsätzlich gilt: Kommt eine Kasse mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht aus, haben die Mitglieder das Nachsehen. Die Kasse darf einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Betrag darf ohne Prüfung der Einkommensverhältnisse bei 8 EUR pro Mitglied liegen. Fällt der Zusatzbetag höher aus, darf er höchstens 1% vom Bruttoeinkommen eines Mitglieds betragen.

Als Begründung für den Zusatzbeitrag gibt die GBK rote Zahlen durch zwei seltene Krankheitsfälle in der Zeit von 2005 bis 2006 und – wie sollte es anders sein – die Bereitstellung von Mitteln für die Schweinegrippe-Impfung an. Wie lange der Zusatzbeitrag gezahlt werden muss, ist noch unklar.

Tipp: Wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, hat jeder Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dabei sollten bei einem Krankenkassenwechsel alle Leistungen der verschiedenen Krankenkassen und die wirtschaftliche Lage des Versicherers sorgfältig verglichen werden. Nur so lässt sich bares Geld sparen.

Dienstag, 18. August 2009

Zusatzeinkommen: Fotografieren

Personen, die gerne fotografieren und eine außergewöhnlichen Blick für das Besondere besitzen, haben die ideale Voraussetzung Hobby und Beruf nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung zu vereinen.

„Partyfotograf“
Der Fotokünstler besucht Veranstaltungen, Events und Parties und hält die Partystimmung in Bildern fest. Selbstverständlich fragt er die anvisierten Personen vorher, ob er sie fotografieren darf. Die Jagd nach dem guten Shoot erfolgt nachts und am Wochenende. Die Fotos werden auf eigene Faust verkauft.

Mit Fotos /Bildern im Internet Geld verdienen
Internetagenturen, wie zum Beispiel Fotolia und Shutterstock präsentieren Ihre Fotos weltweit. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Urheberrechte der hochgeladenen Bilder besitzen. Kunden haben so die Gelegenheit an lizenzfreie Fotos zu gelangen und Fotokünstler haben die Möglichkeit durch den mehrfachen Verkauf ein stattliches passives Einkommen aufzubauen.


Grundsätzlich sollte man beachten, dass diese Tätigkeit beim Ordnungsamt (Gewerbeschein) und beim Finanzamt angemeldet werden muss. Um Schwierigkeiten bei besagter Anmeldung zu vermeiden, sollte man wissen:

Fotograf ist ein geschützter Begriff. Das heißt, wer keine entsprechende Ausbildung besitzt, darf in Deutschland diese Berufsbezeichnung nicht verwenden. Personen, die keine Fotografenausbildung besitzen, dürfen aufgrund des deutschen Handwerksrechts kein stehendes Gewerbe unterhalten, nicht auf Bestellung arbeiten und keine Werbung betreiben.

Tipp: Da bei den hier vorgestellten Tätigkeiten weder ein stehendes Gewerbe, noch eine Arbeit auf Bestellung oder eigenständige Werbung betrieben wird, sollte man sich mit dem nicht geschützten Begriff Fotodesigner oder Fotokünstler bezeichnen.

Beim künstlerischen Schwerpunkt sollte eine Anerkennung als Freiberufler ohne Gewerbeschein möglich sein. Weitere Infos sind unter http://www.freie-berufe.de erhältlich.

Viel Erfolg bei der Jagd nach den richtigen Motiven!

Montag, 17. August 2009

Peter Fox, Pink, Rammstein, Schalke 04, Bayern München... - 11% Rabatt auf Konzert- und Fussballtickets

Rabattjäger aufgepasst! Für alle Fans, die knapp bei Kasse sind, aber trotzdem Spaß haben wollen, habe ich folgendes Bonbon entdeckt:

Viagogo.de bietet zurzeit 11% Rabatt auf den Netto-Preis seiner Tickets. Wer also etwas Geld sparen will, gibt den Gutschein-Code zanvia9 ins entsprechende Bestellfeld ein. Diese Aktion läuft noch bis zum 1. September 2009.

Das passende Fussballtrikot fehlt? Bei Fussball.de spart man bis zum 31. August 2009 ebenfalls 11 %. Hier einfach den Gutschein-Code 11PROZENT ins entsprechende Bestellfeld eingeben.

Viel Spaß!

Sonntag, 16. August 2009

Jetzt BAföG sichern

Stress lass nach... Kurz vor dem Studium gibt es noch soviel zu erledigen! „Wie finanziere ich mein Studium?“, lautet wahrscheinlich die häufigste Frage dieses Monats.

Alle die BAföG beantragen wollen, sollten sich nun beeilen. Am Anfang haben die Götter den Schweiß gesetzt. Der Papierkrieg ist nicht ganz ohne!

....„Erfolg hat drei Buchstaben: TUN.“
...................Johann Wolfgang von Goethe

Es lohnt sich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt der Höchstsatz der Förderung beispielsweise für einen auswärts wohnenden Studenten ohne Kinder immerhin 643 EUR.


Wer sein Geld bereits zu Studienbeginn erhalten möchte, sollte sich nun sputen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Monaten betragen! Ich empfehle, den Antrag persönlich beim Amt abzugeben, damit der zuständige Sachbearbeiter die Unterlagen sofort auf Vollständigkeit prüfen kann. Fehlende Belege und Nachweise verzögern die Bearbeitungszeit nur unnötig!

Grundsätzlich gilt: Studenten die ihren BAföG -Antrag vor Aufnahme des Studiums stellen, erhalten die Förderung ab dem ersten Monat Ausbildungsmonat. Wer den Antrag erst im Laufe des Semesters stellt, bekommt sein Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.


Soll das Studium direkt im Ausland beginnen? Seit 2008 ist die obligatorische Orientierungsphase für Aufenthalte innerhalb der EU und der Schweiz weggefallen, d.h. Studenten sind nun nicht mehr gezwungen ihr Studium in Deutschland zu beginnen. Auch für Ausbildungsgänge, die vollständig im europäischen Ausland absolviert werden, kann BAföG beantragt werden. Die Auslandsförderung wird nun genau wie die Inlandsförderung als hälftiges Darlehen gewährt.


Wichtig: BAföG-Empfänger dürfen kontinuierlich einen 400-EUR-Minijob nachgehen, ohne dass die monatlichen Bafög-Bezüge gekürzt werden. Wer jedoch mehr verdient oder mehr als 5.200 EUR Vermögen besitzt, wird nicht gefördert!

BAföG -Empfänger, die selbst Kinder unter zehn Jahren haben, können einen Extra-Zuschuss bekommen. Dieser sogenannte Kinderbetreuungszuschlag wird pauschal als Vollzuschuss zusätzlich zum Bedarfssatz bewilligt, d. h. davon muss später nichts zurückgezahlt werden. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 113 EUR/Monat für das erste und 85 EUR/Monat für jedes weitere Kind.


Formulare und Erläuterungen sind direkt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Website www.das-neue-bafoeg.de erhältlich.

Allen, die sich nun in den Papierkrieg begeben, wünsche ich viel Erfolg!

Freitag, 14. August 2009

Preisalarm bei Handy-Karten

Vertragshandy ade! Ständig zahlen, zahlen, zahlen, ob man nun telefoniert hat oder nicht... Das Geld kann man sich sparen! Nichts entfernt uns weiter von unserem Ziel, reich zu werden, als diese lästigen Vertragsbindungen. Es ist Zeit für Veränderungen, man ist ja schließlich nicht mit seinem Mobilfunkanbieter verheiratet? Also Tschüss, so schnell es geht!

Im Internet findet jede Quasselstrippe das passende Schnäppchen. Im Kampf um den Kunden scheint alles erlaubt. Die Angebote kommen quasi im Minutentakt. Doch Vorsicht: Damit der Schuss nicht nach hinten losgeht, sollte der Kunde alle Tarife gründlich vergleichen und sich über die Netzabdeckung informieren.

Hier einige interessante Beispiele zur Auswahl:

Aktion blau.de bis 18.08.2009
Sim-Karte für 9,90EUR
inkl. 10 EUR Startguthaben
+ 25 EUR Extraguthaben bei Mitnahme der Handynummer
keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
>>Aktion blau.de

Aktion congstar bis zum 30.09.2009
Sim-Karte für 10,00 EUR
inkl. 10,00 EUR Startguthaben
Keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
>> Aktion congstar

Aktion T-Mobile
Sim-Karte für 10,00 EUR
inkl. 10,00 EUR Startguthaben
Keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
>>Aktion T-Mobile

Aktion Klarmobil
Sim-Karte 9,95 EUR
inkl. 10,00 EUR Startguthaben (3 Monate gültig)
Keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
Ab dem 4. Monat wird eine ein Rechnungsbetrag von 3;00 EUR vorausgesetzt. Bleibt der Rechnungsbetrag darunter wird für die Kontenpflege 1,00 EUR für den jeweiligen Monat in Rechnung gestellt.
>>Aktion Klarmobil

Donnerstag, 13. August 2009

Abgezockt von der eigenen Bank

Blicken Sie noch durch den Gebührendschungel Ihrer Bank durch? Fragen Sie sich auch, ob tatsächlich alles mit rechten Dingen zugeht? Eine kleine Portion Misstrauen an der einen oder anderen Stelle schadet keineswegs!

Trotz eindeutiger Rechtsprechung versucht so manche Bank den Privatkunden mit kleinen Tricks abzukassieren. „Wegen ein paar lächerlichen Euros wird schon niemand vor Gericht ziehen wird.“, so die einhellige Meinung. Leider geht diese Spekulation in den meisten Fällen auch tatsächlich auf:
  • Gebühren für Bargeldabhebung
    Bei Kontenmodelle, bei denen jede Buchung einzeln abgerechnet wird, müssen laut BGH Urteil (Aktenzeichen XI ZR 217/95) monatlich mindestens 5 Bar Ein/Auszahlungen aufs/vom eigenen Konto kostenfrei bleiben.
  • Gebühren wegen Nichtausführung von Lastschriften, Daueraufträgen, Überweisungen und Schecks mangels Kontodeckung
    Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96) entschied, dass die Bank hierfür keine Bearbeitungsgebühr oder Schadenersatzforderung an den Kunden weitergeben darf. Auch die Berechnung von „Kosten“ für die Benachrichtigung des Schuldners ist laut BGH Urteil (Aktenzeichen XI ZR 197/00) untersagt. Die Bank hat mit ihrer Verweigerung zur Zahlung nicht im Sinne des Kunden, sondern ausschließlich im eigenen Interesse gehandelt.
  • Gebühren bei Kontopfändung
    Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 219/98) urteilte, dass Gebühren für die Kontopfändung und für die Benachrichtigung des Schuldners hierüber untersagt sind.
  • Mahnungkosten für rückständige Kreditraten
    Mahnungen aufgrund von Verzug müssen gemäß BGH Urteil (Aktenzeichen III ZR 120/87) sowie Urteil des LG Dortmund (Aktenzeichen 8 O 217/07) kostenfrei bleiben, sobald das Geldinstitut als Verzugsschaden die üblichen Marktzinsen verlangt.
  • Nachforschungsauftrag
    Falls Ihre Überweisung nicht beim Empfänger ankommt, muss die Bank kostenlos Nachforschungen anstellen. Dies entschieden das OLG Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 5 U 116/98) sowie das LG Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2 O 16/99).
  • Gebühren für Depotwechsel
    Vor dem OLG Stuttgart (Aktenzeichen 2 U 112/03) wurde entschieden, dass für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen darf. Eine zusätzliche Gebühr ist gemäß BGH Urteil (Aktenzeichen XI ZR 200/03; XI ZR 49/04) ebenfalls unangemessen, weil die Bank mit der Übertragung lediglich ihre gesetzliche Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere erfüllt.
  • Gebühren für Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen
    Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 269/96) entschied, dass solche Gebühren unzulässig sind.
  • Kontoauflösung
    Auflösungen von Girokonten müssen gemäß § 307 BGB kostenfrei durchgeführt werden. Zusätzlich entschied das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 1 U 108/99): Im Voraus bezahlte Jahresgebühren für Kredit- und EC-Karten müssen anteilig erstattet werden.
  • Erbabwicklung
    Kontoübertragung und -information an die Erben eines verstorbenen Kontoinhabers haben laut Urteil des LG Frankfurt (Aktenzeichen 2/2 O 46/99) kostenfrei erfolgen.
..........Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Schutzgemeinschaft für Bankkunden,
..................BGB, www.bundesgerichtshof.de


Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und reklamieren Sie unrechtmäßige Gebühren. Sie wissen ja: „Kleinvieh macht auch Mist.“ Alles, was in Ihrer Tasche bleibt, macht Sie ein kleines bisschen reicher.

Übrigens, jede Reklamationsbearbeitung ist gemäß Urteil des LG Köln (Aktenzeichen 26 O 30/00) ebenfalls kostenfrei, selbst dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass alles ordnungsgemäß war.

Gemäß §§ 195, 199 BGB muss die Rückforderung innerhalb von drei Jahren erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Sollte sich die Bank auf eine kürzere Frist, z. B. mit Hinweis auf vierteljährliche Kontoabschlüsse berufen, ist dies rechtswidrig. Die Reklamation sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen.

Im Zweifelsfall helfen Ihnen die Ombudsleute der Banken und Sparkassen, Verbraucherzentralen sowie die Schutzgemeinschaft für Bankkunden oder der Bund der Bankkunden weiter.

Mittwoch, 12. August 2009

Der Traum vom sparsamen Drucken

Wir schreiben das Jahr 2009 und sind vom papierlosen Büro weiter entfernt denn je. Unter dem täglichen Druckwahn leiden Umwelt und Geldbeutel.

Was können wir also tun, um Papier, Tinte und Geld zu sparen?
  • Kontrollieren Sie regelmäßig auf www.treiber.de, ob Ihr Druckerhersteller eine neue Treiberversion für Ihr Gerät anbietet und installieren Sie diese. Ein neuer Treiber kann mitunter den Tintenverbrauch senken.
  • Drucken Sie doppelseitig! Dies ist auch ohne Duplexdrucker möglich. Wählen Sie im Menüpunkt DRUCKEN bei der "Druckauswahl" zuerst ‚gerade Seiten‘. Legen Sie anschließend die bedruckten Blätter seitenverkehrt in den Schacht und starten Sie den Druck für ‚ungerade Seiten‘.
  • Manche Geräte unterstützen den verkleinerten Druck von bis zu 16 Seiten auf einer Blattseite. Schauen Sie im Menüpunkt DRUCKEN unter „Eigenschaften“ nach. Mehr als zwei Seiten ist jedoch aufgrund der Buchstabengröße nicht zu empfehlen.
  • Viel Tinte sparen Sie, wenn Sie den Drucker je nach Gerät in den Konzept- Entwurfs- oder Layoutmodus wechseln.
  • Benötigen Sie unbedingt farbige Drucke? Wechseln Sie im Menüpunkt DRUCKEN unter „Eigenschaften“ in den Grau- oder Schwarzweißmodus. Sie haben die Möglichkeit diese Druckereinstellung unter Systemsteuerung als Standard für Ihr Gerät festlegen.
  • Bei modernen Druckern können Sie den prozentualen Tintenverbrauch flexibel einstellen. So sparen Sie auch bei Farbdrucken.
  • Das Gerät sollte ab und zu von innen mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Außerdem sollte das Papier, bevor es in den Druckerschacht einlegt wird, kurz aufgefächert werden. So können Papierstaus durch Aneinanderkleben vermieden werden.
  • Schalten Sie den Drucker direkt am Gerät und nicht über eine separate Steckerleiste aus. Die Tinte könnte sonst schneller austrocknen, da der Patronenwagen nicht in die richtige Position zurückfahren kann.
  • Vermeiden Sie direkte Sonnenbestrahlung oder sonstige Hitzeeinwirkungen, z. B. durch eine Heizung. Dies würde das Austrocknen der Tinte begünstigen.
  • Es muss nicht immer die teure Originaltinte Ihres Druckerherstellers sein. Inzwischen werden Alternativtinten oder Nachfüllsets in hochwertiger Qualität angeboten.

Günstige Produkte für Ihren Drucker mit bis zu 98% Einsparpotenzial erhalten Sie unter anderem hier:

banner11.gif
In Partnerschaft mit druckerzubehoer.de


Pro Bestellung darf man sich hier zurzeit zusätzlich eine exklusive Zettelbox mit 450 Blatt und 25 Blatt Deluxe Fotocards 180g/m2 und 1 Packung mit 48 Stück selbsthaftenden Fotoaufklebern 180 g/m2 zum Nulltarif in den Warenkorb legen. Man gönnt sich ja sonst nichts... Geschenke ablehnen ist schließlich unhöflich ;-)

Haben Sie noch weitere Spartipps fürs Drucken? Ich freue mich auf Ihre Vorschläge.

Dienstag, 11. August 2009

Schöne Grüße vom Finanzamt

Langsam flattern wieder sie uns wieder ins Haus: Unsere geliebten Steuerbescheide. Viele freuen sich dank Pendlerpauschale über eine kräftige Erstattung, andere sehen dem Bescheid mit mulmigem Gefühl entgegen...

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist jedoch besser! Es geht um Ihr Geld.

Falsche Steuerbescheide sind leider keine Seltenheit. Warum passieren die Fehler eigentlich größtenteils zugunsten des Fiskus? Steckt böse Absicht dahinter? Ich denke, nein. Finanzbeamte sind auch nur Menschen und wo gehobelt wird da fallen Späne...

Grundsätzlich sollte man den Steuerbescheid mit seiner eingereichten Steuererklärung, welche man doch hoffentlich vorher kopiert hat, vergleichen. Haben Sie Ihre Steuererklärung mit einer entsprechenden Steuersoftware gemacht? Gut, dass erleichtert den Vergleich natürlich ungemein!

Prüfen sollte man auf Zahlendreher, fehlende Werbungskosten oder Steuervorauszahlungen, nicht oder falsch angerechnete im Ausland entrichtete Steuern... Die Liste könnte endlos fortgesetzt werden!

Bewusste Differenzen finden sich oft in der Entfernungspauschale. Ist Ihre km-Angabe reduziert worden? Das Fiskus legt von Hause aus die kürzeste Entfernung zum Arbeitgeber fest. Bestehen Sie auf Ihr Recht zur Erstattung der schnellsten Verbindung, auch wenn diese länger ist. Unnötig lange Fahrtzeiten aufgrund unwirtschaftlicher Verkehrslage (Baustellen, langen Ampelphasen, Stau etc. ) sind wenig sinnvoll und unzumutbar! Wurde die Anzahl Ihrer Anfahrtstage nicht anerkannt? Lassen Sie sich diese von Ihrem Arbeitgeber (z. B. für samstags) nachträglich bescheinigen.

Finden Sie im Steuerbescheid keine Begründung für etwaige Abweichungen zu Ihren Angaben? Dann hat der Sachbearbeiter die Abzüge wahrscheinlich schlichtweg vergessen. Differenzen zur eingereichten Steuererklärung müssen erläutert werden.

Zweifeln Sie also an der Richtigkeit Ihres Steuerbescheides? Dann sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat nach Bekanntgabe. Möchten Sie, dass eine festgesetzte Nachzahlung aufgeschoben wird? Dann sollten Sie in Ihrem Einspruch darum bitten. Nur o ersparen Sie sich teure Verzugszinsen. Sie dürfen Ihre Zahlung nicht ohne Zustimmung des Finanzamtes zurückhalten!

Haben Sie selbst vergessen, etwas abzusetzen? Kein Problem. Solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, können Sie über einen Einspruch Ihre Unterlagen nachreichen.

Selbstverständlich hat das Finanzamt jetzt noch einmal Gelegenheit den Steuerbescheid gründlich zu prüfen. Sollte der Behörde hierdurch ein Fehler auffallen, der Ihre Steuerlast erhöhen könnte, müssen Sie konkret darauf hingewiesen werden. Der Fiskus darf Sie nicht ohne Weiteres schlechter stellen! Sie haben jetzt die Gelegenheit Ihren Einspruch zurückzuziehen. Wägen Sie vorher die Vor- und Nachteile genau ab.

Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Steuerberater!

Montag, 10. August 2009

Lust auf Abenteuer? Urlaub zum Nulltarif!

Träumen Sie auch vom gewissen Etwas unter der heißen Sonne Afrikas? Ihr Budget lässt es nicht zu? Kein Problem! Wer schweißtreibende Aufgaben nicht scheut, keine Angst vor kleinen oder großen Tieren hat und mindestens 21 Jahre ist, wird mit einzigartigen Erlebnissen bei der Südafrika-Challenge belohnt.

Ein Gewinn für alle Beteiligten:
  • SAT1 übernimmt alle Kosten und berichtet in eigener Sendung
  • Die Teampartner (sprich: Sponsoren) haben eine originelle Werbeplattform
  • Die ausgewählten Teilnehmer erleben gratis einen unvergeßlichen Abenteuerurlaub

Die Reise beginnt am 24. November 2009. In neun Tagen treten fünf Teams gegeneinander an und erleben Südafrika hautnah. Safari, Chakalaka, 4x4 Offroad-Spaß... Abenteuerspaß pur!

Hat Sie das Reisefieber gepackt? Online-Bewerbungen können noch bis zum 30. September 2009 eingereicht werden.

>>Anmeldung hier

Viel Erfolg und gute Reise!

Erfahrungsberichte dürfen hier sehr gerne veröffentlicht werden ;-)

Sonntag, 9. August 2009

Kindergeld in Gefahr

Eltern von volljährigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden oder einen Ausbildungsplatz (bis 25J) bzw. arbeitslos sind (bis 21J), müssen höllisch aufpassen, damit sie Ihren Kindergeldanspruch nicht verlieren.

Mit dem Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes muss eine Erklärung über die Einkünfte und Bezüge des jungen Erwachsen abgegeben werden. Hierunter fallen alle aktiven und passiven Einkünfte (also auch Zinseinnahmen und sonstige Kapitaleinkünfte, Fahrtkostenzuschüsse etc.). Sollte das betreffende Kind selbst schon unterhaltspflichtig werden/sein, senkt die titulierte oder notariell beglaubigte Unterhaltsleistung selbstverständlich das persönliche Einkommen. Der Grenzbetrag für das eigene Einkommen liegt zurzeit bei 7.680 EUR (Stand 08/2009). Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Lebt das Kind im Ausland wird die Einkommensgrenze gemäß den Verhältnissen im Wohnsitzland gekürzt.

Ausführliche Informationen erhalten Sie >>hier.


Tipp 1Änderungen rechtzeitig mitteilen

Sollte das Einkommen später unvorhergesehen höher ausfallen als angegeben, nimmt die Familienkasse eine nachträgliche Änderung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gemäß § 70 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes vor. Dann wird das Kindergeld ab Beginn der Änderung zurück gefordert. Im schlimmsten Fall kann es sich aufgrund der verspäteten Bekanntgabe um eine komplette Jahressumme handeln.

Vermeiden Sie also böse Überraschungen und teilen Sie der Behörde sofort etwaige Änderungen (Einkommenserhöhungen, Abbruch von Ausbildung/Studium, Hochzeit etc.) mit.


Tipp 2Vorausschauend kalkulieren

Beugen Sie vor, indem Sie haarscharf kalkulieren. Vergessen Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht! Steuern Sie rechtzeitig entgegen:

  • Wird ein Nebenjob ausgeübt, sollte dieser notfalls im Dezember ruhen. Dadurch sinkt das Einkommen im laufenden Jahr zumindest um den entsprechenden Monatslohn.
  • Überlegen Sie, ob eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung sinnvoll wäre. Auch Auszubildende haben ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge! Neben dem positiven Vorsorgeeffekt kann der entsprechende Beitrag das Bruttoentgelt entscheidend senken. Der Arbeitgeber sollte rechtzeitig kontaktiert werden.

Tipp 3Versäumte Anträge nachholen
  • Antrag auf Kindergeld
    Haben Sie versäumt den Kindergeldantrag rechtzeitig zu stellen? Oder fallen die Einkünfte Ihres Nachwuchses niedriger aus als erwartet? Keine Grund zur Sorge! Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden. Die Frist beträgt 4 Jahre, sofern innerhalb dieser Zeit kein rechtskräftiger Ablehnungsbescheid erteilt wurde. In diesem Falle wird das Kindergeld erst wieder frühestens ab dem Folgemonat der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides gezahlt.

    >> Antrag Kindergeld
  • Antrag auf Kindergeldzuschlag
    Haben Sie Anspruch auf Kindergeld und reicht Ihr eigenes Einkommen vorne und hinten nicht? Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Kindergeldzuschlag haben. Dieser kann nicht mehr - wie früher möglich - rückwirkend beantragt werden.

    >>Antrag Kindergeldzuschlag

Samstag, 8. August 2009

Kostenlos - Das große Fressen

Knapp, knapper, am knappsten! Kein Geld in der Kasse? Auch schlechten Zeiten kann man etwas Gutes abgewinnen. Hemmungslos senken die Discounter ihre Preise, um Kunden in ihr „Einkaufsparadies“ zu locken. Gerade jetzt kämpfen Markenhersteller mit allen Mitteln, um Ihre Produkte an den Mann bzw. an die Frau zu bringen. „20% auf alles außer Tiernahrung?“ Lachhaft!

Damit Sie nicht die buchstäbliche „Katze im Sack“ kaufen laden eine Reihe von Herstellern Ihre vierbeinigen Freunde zum Essen ein:

Pedigree begrüßt ihre Hundewelpen mit einer 400g Pedigree® Dosennahrung, einer 80-seitigen Welpenfibel, kuscheligen Decke und einem Rabattgutscheinheft:

>>Kostenloses Rundumpaket für Hundewelpen

Ein weiteres individuelles Testpaket mit Welpenfibel gibt es von Royal-Canin:

>>Gratis-Testpaket für Hundewelpen

Attraktive Sofortgewinne für kleine Kätzchen Whiskas/Catsan:

>>Gewinnspiel von Whiskas/Catsan

Und weiter geht’s... Schließlich ist einseitige Ernährung völlig ungesund:

>>Gratisprobe Dinner for Dogs

>>Gratisprobe Veritas für Hund oder Katze

>>Gratisprobe von Wittis für Hund oder Katze

>>Gratisprobe von Happy Dog

>>Gratisprobe von Happy Cat


Und damit Frauchen oder Herrchen sich vom ganzen Bestellstress erholen kann, gibt es eine von sieben Erlebnisreisen bei Kitekat zu gewinnen:

>> Jubiläumgewinnspiel von Kitekat

Good Luck!

Donnerstag, 6. August 2009

Gepflegt Sparen mit Nivea

Nivea hält für seine Kunden ein spezielles Bonbon bereit: Neben den obligatorischen Gewinnspielen, bei denen man einige Pflegeprodukte absahnen kann, bietet Nivea einen Rabattgutschein der Extraklasse.

Mit diesem Coupon gewähren Ihnen alle teilnehmenden Märkte beim Kauf von mindestens 3 Nivea Produkten Ihrer Wahl einen Rabatt von 3,00 EUR. Der Einkaufswert muss mindestens 5,00 EUR betragen. Diese Aktion läuft bis zum 31. August 2009.

Wer die Produkte geschickt auswählt, kann also bis zu 60% sparen! Clevere Sparfüchse vergleichen vorher die Preise in den einzelnen Märkten. Es lohnt sich. Achtung: Pro Einkauf ist nur ein Gutschein einlösbar. Aber, wer kann uns schon verbieten, mehrfach einkaufen zu gehen?

>>Sommergewinnspiel und Rabattgutschein

Tipp: Damit der Barcode später an der Kasse problemlos eingelesen werden kann, sollte der Coupon nicht im Layout- oder Entwurfsmodus ausgedruckt werden.

Folgende Märkte lösen den Gutschein ein:
Budni, diska, dm, drospa, Glahn, Globus, Handelshof, Herkules, Hit, IhrPlatz, Kaufland, Kaufmarkt, Kloppenburg, Müller, Ratio, Real, Rossmann, Schlecker, tegut, Wasgau

Happy Shopping!


Für alle Glücksritter hat Nivea noch weitere Schmankerl in petto:

Bis zum 31. August 2009 können Sie einen von drei Erlebnisgutscheinen „Helikopter selber fliegen“ oder 10 Produkt-Sets von Silver Protect Deo gewinnen:

>>Gewinnspiel Silver Protect

Bis zum 30. September 2009 können Sie eines von 50 Q10 Plus Produkt-Sets gewinnen:

>> Gewinnspiel Q10 Plus

Viel Glück!

Mittwoch, 5. August 2009

„Wohngeld“ für Eigenheimbesitzer!

Die Wirtschaftskrise hinterlässt überall Ihre Spuren. Besitzen Sie ein Haus oder Eigentumswohnung? Droht Ihnen Arbeitslosigkeit oder haben Sie bereits Ihren Job verloren? Fällt es Ihnen immer schwerer, die monatlichen Raten für Ihre Baufinanzierung aufzubringen?

Werfen Sie nicht gleich die Flinte ins Korn! Falls Sie unverschuldet in Not geraten sind, haben auch Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Was dem Mieter sein Wohngeld, ist dem Eigenheimbesitzer sein Lastenzuschuss. Sie haben Anspruch auf einen Lastenzuschuss, wenn Sie zum Beispiel:

  • Eigentümer eines Eigenheims mit nicht mehr als zwei Wohnungen sind, von denen Sie eine Wohnung selbst bewohnen
  • Eigentümer einer Eigentumswohnung sind , die Sie selbst bewohnen oder die für Ihre Angehörigen bestimmt ist
  • Eigentümer eines Hauses mit zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Eigenversorgung, zum Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten oder zur gewerblichen Gartenbaunutzung

Diese Liste ist nur ein kleiner Auszug. Lassen Sie sich bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle umfassend beraten!


Erfreulicherweise spielt Ihr Vermögen bei Ihrem Anspruch keine Rolle, sofern es

  • für das erste Haushaltsmitglied 60.000 EUR nicht übersteigt
  • für jedes weitere Haushaltsmitglied 30.000 EUR nicht übersteigt

Nicht angerechnet werden hier das Eigentum für den selbstgenutzten Wohnraum, für den dieser Antrag gestellt wurde, ein angemessenes Fahrzeug für jedes volljährige zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, angemessener Hausrat sowie die Altersvorsorge.

Achtung: Einnahmen aus Ihrem Vermögen, z. B. Zinsen, Aktiengewinne etc. werden auf den Lastenzuschuss angerechnet.

Verlieren Sie keine Zeit! Denn: Ein Anspruch auf Lastenzuschuss besteht erst ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Behörde eingereicht wurde.

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle.

Montag, 3. August 2009

Gratis den Gaumen verwöhnen

Es ist Urlaubszeit. Sehnen Sie sich auch nach Sonne, Strand und der leckeren spanischen Urlaubsküche? Das Tapas-Oliven Team schenkt Ihnen Oliven aus dem sonnigen Süden.

>>Gratisprobe spanische Oliven hier
*Update*
Aktion Gratisoliven abgelaufen *Update Ende*


Ein erfrischendes Getränk wäre jetzt genau das Richtige? Holen Sie sich Ihr kostenloses Fruchtgetränk von Bolero.

>>1 Gratisgetränk hier


Sie haben keine Zeit oder Lust großartig zu kochen, wollen sich aber trotzdem gesund ernähren? Nur ein paar Fragen beantworten und Sie erhalten Ihr Gratispaket Suppen von Gefro.

>>1 kostenloses Suppenpaket hier


Zum Abschluss noch einen rassigen Kaffee gefällig? Der Carribean Coffee Shop erfüllt Ihren Wunsch kostenfrei.

>>Gratisprobe Kaffee "Santo Domingo" hier


Kostenloser Genuss... Ach, das Leben kann so schön sein!

Sonntag, 2. August 2009

Bargeld lacht - Nachrüstung mit Partikelfilter

Denken Sie über die Nachrüstung Ihres Dieselfahrzeugs mit einem Rußfilter (offizielle Bezeichnung: Partikelminderungssystem) nach? Seit gestern, dem 1. August 2009 winken hierfür 330 EUR in bar anstatt der vorher üblichen Verrechnung mit der Kfz-Steuer.

Wer von dieser Regelung profitieren möchte sollte sich allerdings sputen. Diese Förderung soll auf 200.000 Nachrüstungen begrenzt sein!

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Dieselfahrzeugen ihr Auto im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kfz bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde.

Die Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller/-in sowie die technische Verbesserung durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems muss anhand einer Kopie des Fahrzeugsscheins nachgewiesen werden. Bei bestimmten Fahrzeugen ist zusätzlich die Kopie des letzten Steuerbescheides erforderlich.

Achtung: Die Inanspruchnahme des Zuschusses ist ausgeschlossen, wenn für das Fahrzeug bereits eine Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrzeugsteuergesetz gewährt wird oder gewährt wurde.

Ab dem 1. September 2009 bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) die vollständig eingereichten Anträge.

Letzter Termin für Antragsstellung und Einbaunachweis ist der 15. Februar 2010!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html


Ihre Fragen werden ab morgen, dem 3. August 2009 unter der Hotline +49 30-346 465 480 von den zuständigen Mitarbeitern beantwortet.

Die Antragsformulare stehen ab dem 1. September 2009 unter www.pmsf.bafa.de zum Download bereit.

Zögern Sie noch? Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Nachrüstung ist die Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2010 in den meisten Umweltzonen keine Fahrzeuge mehr mit roter Plakette einfahren dürfen.

Samstag, 1. August 2009

Wie lege ich mein Geld am sichersten an?

Es gibt verschiedene Varianten, sein Geld anzulegen oder zu investieren. Doch was ist optimal? Eine Entscheidung hierüber sollte stets individuell nach Vermögenslage getroffen werden. Grundsätzlich sollten Sie sich zuerst eine sichere Kapitalbasis aufbauen bevor Sie sich wachstums- und/oder chancenorientierten Aktivitäten zuwenden. Siehe auch mein Post „Etappe I – Finanzieller Schutz“ vom 2. Juni 2009. Halten Sie sich stets vor Augen: Je höher die Rendite Chancen desto höher die Risiken!

Wenn Sie Ihr Geld so sicher wie möglich anlegen wollen, kommen im Wesentlichen nur Tages- und Festgeld sowie Bundesanleihen und Pfandbriefe in Betracht. Pfandbriefe haben den Nachteil, dass sie zurzeit schlecht handelbar sind. Diese Schwierigkeiten können Sie jedoch mit einem Kauf von Pfandbriefindexfonds umgehen. Beachten Sie bei allen Aktivitäten, dass die betreffende Bank durch eine deutsche Einlagensicherung abgesichert ist.

Möchten Sie für eine höhere Rendite mehr Risiko eingehen? Dann können Sie Staatsanleihen anderer Länder aus dem Euro-Raum erwerben. Diese rentieren sich mehr als Bundeswertpapiere und haben ein begrenztes Risiko. Kaufen Sie diese Papiere nicht einzeln, sondern über Indexfonds.

Gute Renditen bieten derzeit auch Anleihen kapitalkräftiger Unternehmen. Hierbei sollten Sie ausschließlich Produkte mit dem Rating AAA, AA, A oder BBB in Betracht ziehen. Achtung: Einzelne Unternehmensanleihen sind schwer handelbar. Greifen Sie deshalb lieber zu Fonds.

Was sagt das Rating aus? Beim Rating handelt sich um eine einheitliche standardisierte Bonitätsbeurteilung von Anleihen und Geldmarktpapieren. Es ist also eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und dient dem Anleger zur Risikoeinschätzung seines Investments. Die international führenden Ratingagenturen sind Standard & Poor's, Moody's Investors Service und Fitch Ratings.


Die verschiedenen Rating Gruppen:

AAA, AA
Hierzu zählen erstklassige Industrie-, Bank- und Staatsadressen bzw. Schuldtitel, die dem Anleger eine risikolose Anlage bieten.

A, BBB
Hierzu zählen Unternehmen mit gutem bis durchschnittlichem Marktstanding. Die Schuldtitel sind bei stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen meistens als sichere Wertpapieranlage anzusehen.

BB, B, CCC, CC
Diese Papiere sind spekulativ! Die Emittenten (= Herausgeber) befinden sich in wirtschaftlichen bzw. finanziellen Schwierigkeiten, Zins- und Tilgungsleistungen sind nicht immer gewährleistet. Nur etwas für Leute, die den bestimmten Nervenkitzel brauchen und einen etwaigen Verlust gut verkraften können.

C, D
Diese Papiere sind notleidend! Finger weg!


Für welche Anlage Sie sich auch immer entscheiden: Wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld über das Produkt und über die entsprechende Bank informieren. Vertrauen Sie Ihrem Bankberater nicht blindlings. Heutzutage sind die Bankberater nur noch Verkäufer, die an ihren Abschlüssen bzw. Quoten gemessen werden. Sehr bedenklich ist, dass nach aktuellen Zahlen des Deutschen Derivate Verbandes vom April 2009 wieder gerne Zertifikate verkauft werden. Auch wenn es sich um Garantiezertifikate handeln sollte: Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen! Sollte die Emissionsbank in die Insolvenz gehen, kann Totalverlust drohen. Trotz der beworbenen „Sicherheit“. Die Pleite Lehman Brothers lässt grüßen...