Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Mitglieder von privaten Krankenkassen dürfen innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft zuschlagsfrei in einen günstigeren Tarif wechseln.
Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Zuschläge bei Tarifwechsel ohnehin verboten. Doch Gesetze sind schließlich dazu da, um umgangen zu werden, dachte sich wohl so mancher Versicherer.
Bisher war folgende Methode gängige Praxis: In regelmäßigen Abständen wurden die Tarife modifiziert, neu berechnet und als günstige Angebote speziell für Neukunden auf dem Markt platziert. Gleichzeitig wurden die alten Tarife für Neuzugänge geschlossen. Konsequenz: Während jüngere Kunden in die Neutarife einstiegen, wurden die Kunden der Alttarife älter. Mit zunehmenden Alter stiegen die Kosten für Gesundheit, was wieder zu einem Beitragsanstieg der Alttarife führte...
Nur verständlich, dass so mancher Bestandskunde dem günstigeren neuen Tarif beitreten wollte. Piffige private Krankenversicherer, wie z. B. die Allianz, verwiesen nun darauf, dass dieser vollkommen anders kalkuliert sei und erhoben einen Tarifstrukturzuschlag. Sozusagen ein pauschaler Risikozuschlag für den aktuellen Gesundheitszustand des Wechselwilligen.
Nein, sagte nun das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 8 C 42.09). Für die Einstufung im neuen Tarif ist einzig und allein der Gesundheitszustand, der beim ersten Versicherungseintritt festgestellt wurde, von Bedeutung! Versicherte, die früher völlig gesund waren und somit auch nach den neuen Kriterien entsprechend eingestuft worden wären, haben unabhängig von ihrem aktuellen Gesundheitszustand Anspruch auf einen zuschlagsfreien Tarifwechsel.
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Sonntag, 4. Juli 2010
Dienstag, 24. November 2009
Arbeitgeberzuschüsse für Studiengebühren endlich beitragsfrei
Duale Studiengänge werden aufgrund des wechselseitigen Spiels von Theorie und Praxis immer beliebter. Am häufigsten sind hierbei die Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen vertreten. Namenhafte Unternehmen schließen mit dem Studenten einen Ausbildungsvertrag ab und ziehen sich so zielgerichtete Nachwuchskräfte an Land. Die Studenten profitieren von einer Ausbildungsvergütung und einer sehr hohen Übernahmequote nach Beendigung des Studiums. Außerdem übernimmt das Unternehmen die Studiengebühren.
Bisher war strittig, ob diese übernommenen Gebühren als beitragspflichtige Vergütung in Betracht gezogen werden musste.
Seit 19. Oktober 2009 steht nun endgültig fest, dass man sich neben den Steuern nun auch die Sozialversicherungsabgaben für diese Zuschüsse sparen darf:
Gemäß §1 (19), 15 SvEV sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.
Folgende steuerrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen:
Den vollständigen Text der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gibt es >>hier.
Ähnliche Artikel:
Studienfinanzierung, aber wie? Teil I
Studienfinanzierung, aber wie Teil II
Mehr Geld fürs Studium vom Fiskus
Bisher war strittig, ob diese übernommenen Gebühren als beitragspflichtige Vergütung in Betracht gezogen werden musste.
Seit 19. Oktober 2009 steht nun endgültig fest, dass man sich neben den Steuern nun auch die Sozialversicherungsabgaben für diese Zuschüsse sparen darf:
Gemäß §1 (19), 15 SvEV sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.
Folgende steuerrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss ein Ausbildungsverhältnis (Achtung: kein normales Arbeitsverhältnis) bestehen
- Im Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber ausdrücklich zur Übernahme der Studiengebühren
- Die übernommenen Studiengebühren können vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, falls der Studierende das ausbildende Unternehmen innerhalb von 2 Jahren verlässt oder sein Studium abbricht
Den vollständigen Text der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gibt es >>hier.
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Mehr Geld fürs Studium vom Fiskus
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Mittwoch, 21. Oktober 2009
Mehr Geld fürs Studium vom Fiskus
Studenten, die erstmalig für eine zweite Ausbildung oder berufsgleitend studieren, dürfen aufatmen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Aktenzeichen VI R 14/07 sowie VI R 3107): Der Fiskus muss die Ausgaben für diese Erststudien in voller Höhe als Werbungskosten akzeptieren. Voraussetzung ist lediglich, dass der Student den Bezug zu seiner zukünftigen Arbeit belegen kann. Selbst wenn in den besagten Studienjahren keine Einnahmen anfallen sollten, muss das Finanzamt in späteren Jahren die steuerpflichtigen Einkünfte um diese Kosten reduzieren.
Bisher konnten die Kosten fürs Erststudium oder die erste Ausbildung nur als Sonderausgaben anerkannt. Da der Höchstbetrag für die Studienkosten als Sonderausgaben bei höchstens 4.000 EUR/Jahr liegt und Sonderausgaben nur im selben Jahr geltend gemacht werden können, liegt der Vorteil klar auf der Hand. Wie gesagt: Werbungskosten können in voller Höhe abgesetzt werden.
Laut dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 63/03) können auch Eltern im Erziehungsurlaub oder Arbeitslose von dieser Regelung profitieren, wenn sie durch das Absolvieren der Bildungsmaßnahme künftig Einnahmen erzielen wollen. Sollten die erwarteten Einkünfte ausbleiben, bleibt dieser Anspruch trotzdem weiterhin bestehen Aktenzeichen VI R 71/04).
Tipp 1:
Unter die Kosten fallen z. B. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für die Abschlussarbeit, Zinsen und Gebühren für Bildungskredite im jeweiligen Steuerjahr, Aufwendungen für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltführung, Fahrten zur Bildungsstätte (0,30 EUR /km oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel), Fahrten zu Lerngemeinschaften (unbedingt Lernziel angeben!), Arbeitzimmer als Mittelpunkt der „beruflichen Tätigkeit“, Verpflegunspauschalen (über 8 Stunden Abwesenheit: 6 EUR; über 14 Stunden Abwesenheit: 12 EUR; 24 Stunden Abwesenheit: 24 EUR) pro Reisetag bis zu drei Monaten, Übernachtungskosten (ohne Mahlzeiten),
Achtung: Alle Belege müssen gesammelt und mit der Steuererklärung eingereicht werden. Abrechnung unter Werbungskosten (Anlage N)! Der Arbeitsbezug zur derzeitigen oder künftigen Arbeit muss belegt werden. Bei nebenberuflichen Weiterbildungen könnte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber hilfreich sein.
Tipp 2:
Falls noch keine Steuererklärung für die letzten vier Jahre gemacht wurde oder die entsprechenden Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sein sollten, ist es ratsam, die Studienkosten nachträglich geltend zu machen.
Tipp 3:
Auch Studierende, die noch keine Ausbildung absolviert haben, sollten ihre Aufwendungen vorsichtshalber als Werbungskosten ansetzen. Beim Finanzgericht Niedersachsen läuft hierzu ein entsprechendes Gerichtsverfahren (Aktenzeichen 1 K 405/05).
Bei Fragen hilft euch ein Steuerberater gerne weiter.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Aktenzeichen VI R 14/07 sowie VI R 3107): Der Fiskus muss die Ausgaben für diese Erststudien in voller Höhe als Werbungskosten akzeptieren. Voraussetzung ist lediglich, dass der Student den Bezug zu seiner zukünftigen Arbeit belegen kann. Selbst wenn in den besagten Studienjahren keine Einnahmen anfallen sollten, muss das Finanzamt in späteren Jahren die steuerpflichtigen Einkünfte um diese Kosten reduzieren.
Bisher konnten die Kosten fürs Erststudium oder die erste Ausbildung nur als Sonderausgaben anerkannt. Da der Höchstbetrag für die Studienkosten als Sonderausgaben bei höchstens 4.000 EUR/Jahr liegt und Sonderausgaben nur im selben Jahr geltend gemacht werden können, liegt der Vorteil klar auf der Hand. Wie gesagt: Werbungskosten können in voller Höhe abgesetzt werden.
Laut dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 63/03) können auch Eltern im Erziehungsurlaub oder Arbeitslose von dieser Regelung profitieren, wenn sie durch das Absolvieren der Bildungsmaßnahme künftig Einnahmen erzielen wollen. Sollten die erwarteten Einkünfte ausbleiben, bleibt dieser Anspruch trotzdem weiterhin bestehen Aktenzeichen VI R 71/04).
Tipp 1:
Unter die Kosten fallen z. B. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für die Abschlussarbeit, Zinsen und Gebühren für Bildungskredite im jeweiligen Steuerjahr, Aufwendungen für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltführung, Fahrten zur Bildungsstätte (0,30 EUR /km oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel), Fahrten zu Lerngemeinschaften (unbedingt Lernziel angeben!), Arbeitzimmer als Mittelpunkt der „beruflichen Tätigkeit“, Verpflegunspauschalen (über 8 Stunden Abwesenheit: 6 EUR; über 14 Stunden Abwesenheit: 12 EUR; 24 Stunden Abwesenheit: 24 EUR) pro Reisetag bis zu drei Monaten, Übernachtungskosten (ohne Mahlzeiten),
Achtung: Alle Belege müssen gesammelt und mit der Steuererklärung eingereicht werden. Abrechnung unter Werbungskosten (Anlage N)! Der Arbeitsbezug zur derzeitigen oder künftigen Arbeit muss belegt werden. Bei nebenberuflichen Weiterbildungen könnte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber hilfreich sein.
Tipp 2:
Falls noch keine Steuererklärung für die letzten vier Jahre gemacht wurde oder die entsprechenden Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sein sollten, ist es ratsam, die Studienkosten nachträglich geltend zu machen.
Tipp 3:
Auch Studierende, die noch keine Ausbildung absolviert haben, sollten ihre Aufwendungen vorsichtshalber als Werbungskosten ansetzen. Beim Finanzgericht Niedersachsen läuft hierzu ein entsprechendes Gerichtsverfahren (Aktenzeichen 1 K 405/05).
Bei Fragen hilft euch ein Steuerberater gerne weiter.
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Urteil
Dienstag, 29. September 2009
Ohne Fallstrick Abgeltungssteuer sparen
Wer reich werden will, muss sparen und Kapital aufbauen. So weit, so gut. Allerdings möchte der Fiskus auch seinen Teil vom „Kuchen“ haben.
Die schleichende Kürzung des Sparerfreibetrages in den letzten Jahren sowie die diesjährige Abschaffung der Spekualtionsfrist auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hat schon so manchen Steuerzahler die Laune vermiest.
Die folgende Aufstellung verdeutlicht uns, wie „gut“ der Fiskus es mit uns meint:
Sparer-Freibetrag
-----------------------------------------------------------------------
Ledige...............................................Verheiratete
1993-1999....3.068 EUR (6.000 DM)........6.136 EUR (12.000 DM)
2000-2001....1.534 EUR (3.000 DM)........3.068 EUR (6.000 DM)
2002-2003....1.550 EUR........................3.100 EUR
2004-2006....1.370 EUR........................2.740 EUR
2007-2008.......750 EUR........................1.500 EUR
Sparer-Pauschbetrag
-----------------------------------------------------------------------
Ledige...............................................Verheiratete
2009..............801 EUR........................1.602 EUR
Um heute netto die gleichen Erträge zu erzielen, müssten wir bei gleichen Zinssätzen also deutlich höhere Geldsummen anlegen als noch vor 10 Jahren.
So viel zum Thema „Steuerentlastung“ und der Forderung in Eigeninitiative für die Zukunft vorzusorgen.
Wie können wir also den Fiskus austricksen? Viele Eltern haben die geniale Idee, ihr Vermögen/ihre Wertpapiere auf die Kinder umzuschreiben. Schließlich beträgt der Freibetrag für Kinder bei Schenkungen traumhafte 400.000 EUR. Außerdem verfügt jedes Kind über einen Grundfreibetrag von 7.834 EUR und einen Sparerpauschbetrag von 801 EUR. So lässt es sich gut leben...
Aber Vorsicht! Wer sein Vermögen auf die lieben „Kleinen“ überschreibt, muss dies unwiderruflich durchführen. Bei einer Schein-Überschreibung muss die gesparte Abgeltungssteuer nachgezahlt weden. Daher sollte die Geldanlagen/Spareinlagen, die auf den Namen der Kinder laufen sollen, ausschließlich die Kinder als Gläubiger bzw. Begünstigte aufweisen. Eine Umschreibung bestehender Sparpläne und Sparbriefe auf Dritte ist aufgrund der Grundsätze zur Kontenklarheit und Kontenwahrheit nicht möglich. Hier müssten neue Verträge abgeschlossen werden.
Alle Richtlinien beachtet? Damit das „Steuer sparen“ kein Eigentor wird, sollten Eltern volljähriger Kinder daran denken, dass der Grenzfreibetrag von 7.680 EUR (Stand 2009) nicht überschritten wird. Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Ansonsten gingen die Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie der Entlastungbetrag für Alleinerziehende verloren.
Einen weiteren Fallstrick müssen Eltern umgehen, deren Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Liegen die Einkünfte über 360 EUR/Monat bzw. 4.320 EUR/Jahr (Stand 2009), steht die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf dem Spiel. Hier müsste im Vorfeld sorgfältig durchgerechnet werden, welches Szenario günstiger wäre.
Tipp: Sollten die Kinder voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, sollte eine Nichtveranlagungssteuer beim Finanzamt beantragt werden. Wird diese beim Kreditinstitut vorgelegt, muss kein Freistellungsauftrag mehr erteilt werden.
Die schleichende Kürzung des Sparerfreibetrages in den letzten Jahren sowie die diesjährige Abschaffung der Spekualtionsfrist auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hat schon so manchen Steuerzahler die Laune vermiest.
Die folgende Aufstellung verdeutlicht uns, wie „gut“ der Fiskus es mit uns meint:
Sparer-Freibetrag
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Ledige...............................................Verheiratete
1993-1999....3.068 EUR (6.000 DM)........6.136 EUR (12.000 DM)
2000-2001....1.534 EUR (3.000 DM)........3.068 EUR (6.000 DM)
2002-2003....1.550 EUR........................3.100 EUR
2004-2006....1.370 EUR........................2.740 EUR
2007-2008.......750 EUR........................1.500 EUR
Sparer-Pauschbetrag
-----------------------------------------------------------------------
Ledige...............................................Verheiratete
2009..............801 EUR........................1.602 EUR
Um heute netto die gleichen Erträge zu erzielen, müssten wir bei gleichen Zinssätzen also deutlich höhere Geldsummen anlegen als noch vor 10 Jahren.
So viel zum Thema „Steuerentlastung“ und der Forderung in Eigeninitiative für die Zukunft vorzusorgen.
Wie können wir also den Fiskus austricksen? Viele Eltern haben die geniale Idee, ihr Vermögen/ihre Wertpapiere auf die Kinder umzuschreiben. Schließlich beträgt der Freibetrag für Kinder bei Schenkungen traumhafte 400.000 EUR. Außerdem verfügt jedes Kind über einen Grundfreibetrag von 7.834 EUR und einen Sparerpauschbetrag von 801 EUR. So lässt es sich gut leben...
Aber Vorsicht! Wer sein Vermögen auf die lieben „Kleinen“ überschreibt, muss dies unwiderruflich durchführen. Bei einer Schein-Überschreibung muss die gesparte Abgeltungssteuer nachgezahlt weden. Daher sollte die Geldanlagen/Spareinlagen, die auf den Namen der Kinder laufen sollen, ausschließlich die Kinder als Gläubiger bzw. Begünstigte aufweisen. Eine Umschreibung bestehender Sparpläne und Sparbriefe auf Dritte ist aufgrund der Grundsätze zur Kontenklarheit und Kontenwahrheit nicht möglich. Hier müssten neue Verträge abgeschlossen werden.
Alle Richtlinien beachtet? Damit das „Steuer sparen“ kein Eigentor wird, sollten Eltern volljähriger Kinder daran denken, dass der Grenzfreibetrag von 7.680 EUR (Stand 2009) nicht überschritten wird. Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Ansonsten gingen die Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie der Entlastungbetrag für Alleinerziehende verloren.
Einen weiteren Fallstrick müssen Eltern umgehen, deren Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Liegen die Einkünfte über 360 EUR/Monat bzw. 4.320 EUR/Jahr (Stand 2009), steht die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf dem Spiel. Hier müsste im Vorfeld sorgfältig durchgerechnet werden, welches Szenario günstiger wäre.
Tipp: Sollten die Kinder voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, sollte eine Nichtveranlagungssteuer beim Finanzamt beantragt werden. Wird diese beim Kreditinstitut vorgelegt, muss kein Freistellungsauftrag mehr erteilt werden.
Keywords:
Abgeltungssteuer,
Einkommen,
Einkommensteuer,
Freibetrag,
Kindergeld,
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Dienstag, 22. September 2009
Studienfinanzierung mit Stipendium Teil II
Mit einem schönen finanziellen Polster lässt es sich leichter studieren. Die „großen“ Stiftungen können sich vor Bewerber nicht retten, daher sind hier die Chancen das begehrte Stipendium zu ergattern, nicht sonderlich hoch. Bessere Aussichten auf ein Stipendium hat man bei den „kleinen“ Institutionen. Aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades, hält sich die Bewerberflut hier in Grenzen.
Es lohnt immer, sich mit der eigenen Hochschule oder mit dem Fachbereich in Kontakt zu setzen. Manchmal bestehen sogar schon passende Angebote vor Ort oder es können wertvolle Tipps gegeben werden. Manche Organisation verfügen über das nötige Geld, aber nicht über die entsprechenden Bewerber. Also nur Mut. Fragen kostet nichts!
Folgende Datenbanken erleichtern die Suche nach einem Stipendium ungemein. Hier findet man fast alles, was das Herz begehrt:
A. e-fellows
B. Stipendienlotse
C. Stipendiendatenbank des DAAD (für Auslandsstipendien)
Besonders interessant finde ich diese „Fundstücke“:
Es lohnt immer, sich mit der eigenen Hochschule oder mit dem Fachbereich in Kontakt zu setzen. Manchmal bestehen sogar schon passende Angebote vor Ort oder es können wertvolle Tipps gegeben werden. Manche Organisation verfügen über das nötige Geld, aber nicht über die entsprechenden Bewerber. Also nur Mut. Fragen kostet nichts!
Folgende Datenbanken erleichtern die Suche nach einem Stipendium ungemein. Hier findet man fast alles, was das Herz begehrt:
A. e-fellows
B. Stipendienlotse
C. Stipendiendatenbank des DAAD (für Auslandsstipendien)
Besonders interessant finde ich diese „Fundstücke“:
- Fulbright Kommission
Das Stipendium wird zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA gewährt. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben. Der Studierende erhält ein Stipendium zur Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu 30.400 USD, bei Teilstipendien bis zu 21.500 USD. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich.Zusätzlich werden transatlantische Reisekosten, eine Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) sowie eine Kranken-/Unfallversicherung finanziert.
Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:- deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt zum Ausschluss)
- Allgemeine Hochschulreife
- gute Englischkenntnisse (TOEFL mind. 89 Punkte)
- mind. 5 abgeschlossene Fachsemester
- Altersgrenze: 35 Jahre
- Absolventa e.V.
Gemeinsam mit namhaften Sponsoren aus der Wirtschaft hat absolventa e.V. diese Jahr ein 1. demokratisches Stipendium gestartet. Mit diesem Stipendium werden Kosten und Schulden, die beim Studium anfallen, bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR übernommen. Das Stipendium gilt auch als Auslandsstipendium oder Promotionsstipendium. Die Bewerber stellen sich mittels origniellen Motivationsschreiben, Filmen und/oder Präsentationen zur Wahl. Das Gremium besteht aus allen Studenten und Absolventen, die für ihren persönlichen Wunschkandiaten voten.
Anfang 2010 startet die Registrierung zur nächsten Runde des demokratischen Stipendiums.
Keywords:
BaföG,
Finanzierung,
Förderung,
Geld,
Stipendium,
Student,
Studierender Studium,
Tipp
Sonntag, 20. September 2009
Studienfinanzierung mit Stipendium Teil I
Bildung ist eine langfristige Investition in die Zukunft und die entsprechenden Kosten sind nicht gerade ohne... Da nicht jeder mit dem goldenen Löffel im Mund zur Welt gekommen ist, müssen sich einige Studierende ganz schön strecken, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Ein Kredit kommt für viele Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Deshalb gehe ich heute auf besonderen Wunsch näher auf den Punkt „Stipendium“ näher ein.
Stipendien werden von verschiedene Organisationen vergeben. Die elf „großen“ Stiftungen kennt fast jeder. Daher ist der Wettbewerb hier ziemlich hoch. Entsprechend sieht es dann mit den Erfolgschancen aus... Bei den „kleinen“ Stiftungen ist genau anders herum. Diese Stiftungen haben tatsächlich das Problem, dass sich kaum jemand bewirbt... Schwer zu glauben, aber wahr. Daher lohnt es sich immer, bei der eigenen Hochschule bzw. dem Fachbereich nachzufragen, ob spezielle Angebote vor Ort oder gar speziell für das Studienfach oder andere passende Kriterien existieren. Aufgrund der niedrigen Berwerberzahlen ist das Auswahlsystem hier deutlich vereinfacht. Weniger Bewerber bedeutet letzendlich deutlich höhere Chancen auf ein Stipendium!
Selbstverständlich erwarten alle Stiftungen ein gewisses Engagement des Geförderten, innerhalb einer Partei, einer Kirche, einem Verein oder speziellen Initiativen.
Die „großen“ Stiftungen fördern im Allgemeinen in der Höhe des BAföG–Satzes mit dem Unterschied, dass mann später nichts zurückzahlen muss. Die konkrete Höhe der Förderung wird wie beim BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Oft gibt es ein Büchergeld von ca. 80 Euro/Monat hinzu. Außerdem gibt es eine "ideelle" Förderung, wie z. B. mit besonderen Veranstaltungen. Die Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen kann verpflichtend sein. Dies hängt von den Statuten der einzelnen Trägern ab. Auf jeden Fall müssen regelmäßige Berichte zum Studienfortgang angefertigt werden. Hält der Stipendiat sich nicht an diese Vorgaben oder wird das Studium grundlos hinausgezögert, kann die Förderung wieder gestrichen werden.
Heutzutage bieten fast alle Stiftungen eine Förderung ab Beginn des Studiums an. Die Bewerbung sollte daher rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens 6 Monate vorher, am besten noch früher. Einige Stiftungen sind bei der alten Regelung geblieben und übernehmen die Förderung erst nach Studienbeginn.
Stipendien werden von verschiedene Organisationen vergeben. Die elf „großen“ Stiftungen kennt fast jeder. Daher ist der Wettbewerb hier ziemlich hoch. Entsprechend sieht es dann mit den Erfolgschancen aus... Bei den „kleinen“ Stiftungen ist genau anders herum. Diese Stiftungen haben tatsächlich das Problem, dass sich kaum jemand bewirbt... Schwer zu glauben, aber wahr. Daher lohnt es sich immer, bei der eigenen Hochschule bzw. dem Fachbereich nachzufragen, ob spezielle Angebote vor Ort oder gar speziell für das Studienfach oder andere passende Kriterien existieren. Aufgrund der niedrigen Berwerberzahlen ist das Auswahlsystem hier deutlich vereinfacht. Weniger Bewerber bedeutet letzendlich deutlich höhere Chancen auf ein Stipendium!
Selbstverständlich erwarten alle Stiftungen ein gewisses Engagement des Geförderten, innerhalb einer Partei, einer Kirche, einem Verein oder speziellen Initiativen.
Die „großen“ Stiftungen fördern im Allgemeinen in der Höhe des BAföG–Satzes mit dem Unterschied, dass mann später nichts zurückzahlen muss. Die konkrete Höhe der Förderung wird wie beim BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Oft gibt es ein Büchergeld von ca. 80 Euro/Monat hinzu. Außerdem gibt es eine "ideelle" Förderung, wie z. B. mit besonderen Veranstaltungen. Die Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen kann verpflichtend sein. Dies hängt von den Statuten der einzelnen Trägern ab. Auf jeden Fall müssen regelmäßige Berichte zum Studienfortgang angefertigt werden. Hält der Stipendiat sich nicht an diese Vorgaben oder wird das Studium grundlos hinausgezögert, kann die Förderung wieder gestrichen werden.
Heutzutage bieten fast alle Stiftungen eine Förderung ab Beginn des Studiums an. Die Bewerbung sollte daher rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens 6 Monate vorher, am besten noch früher. Einige Stiftungen sind bei der alten Regelung geblieben und übernehmen die Förderung erst nach Studienbeginn.
Keywords:
BaföG,
Bewerber,
Finanzierung,
Förderung,
Geld,
Stipendiat,
Stipendium,
Student,
Studierender,
Studium,
Tipp
Mittwoch, 16. September 2009
Studienfinanzierung, aber wie? Teil II
Manchmal gibt es Situationen im Leben, in denen nicht alles so rund läuft wie man es sich wünschen würde. Trotz Sparsamkeit und Nebenjob kann es vorkommen, dass die Kosten den finanziellen Rahmen während des Studiums sprengen. Was tun? Einen weiteren Nebenjob annehmen, um mehr Geld reinzuholen? Einen Kredit aufnehmen, das Studium so schnell wie möglich durchzuziehen, um so schnell wie möglich ins besser bezahlte Berufsleben einzusteigen? Zeit ist Geld und mit knurrendem Magen studiert es sich schlecht...
Außer BaföG, Stipendium, Studienbeitragsdarlehen und Studienkredit gibt es noch weitere Finanzierungmöglichkeiten, die ich heute vorstelle:
1. KfW- Bildungskredit
In Situationen, in denen Studierende durch besondere Umstände einen höheren Finanzbedarf haben oder wo sich keine alternativen Geldquellen mehr anbieten, kann ein Bildungskredit aufgenommen werden. Dieser wird von der KfW-Bank in Zusammenarbeit mit dem Bund angeboten. Die Bewilligung geschieht unabhängig von der Einkommenssituation des Studierenden oder der Eltern. Der Bildungskredit ist für Phasen des Studiums gedacht, in denen kein BAföG mehr gezahlt wird oder in denen aus Studiengründen hohe Kosten anfallen. Folgende Konditionen sind beim Bildungskredit besonders zu beachten:
Anspruch auf den Bildungskredits haben neben Deutschen auch ausländische Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, bei denen ein Elternteil oder Ehepartner deutscher Staaatsangehöriger ist. Berechtigt sind auch Asylberechtigte, Flüchtlinge / Heimatlose, EU-Angehörige sowie Ausländer anderer Staaten, die selbst oder deren Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren. Die Voraussetzungen ähneln den Voraussetzungen für BaföG.
Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren. Anspruch auf das Bildungsdarlehen kann nur bestehen, wenn mindestens die Zwischenprüfung bestanden wurde. Ist eine Zwischenprüfung nicht Teil der Prüfungsordnung, muss alternativ eine erbrachte Studienleistung von der Hochschule bestätigt werden. Zusätzlich kann man den Bildungskredit auch für ein Aufbau- oder Zweitstudiengänge sowie das Masterstudium beantragen. Das Darlehen kann sich auch auf Zeiten erstrecken, in denen Praktika absolviert werden. Dies gilt jedoch nur, sofern diese Partika Teil des Studiums sind.
Die maximale Laufzeit des Bildungskredits beträgt 24 Monate. Studierende jenseits des zwölften Studiensemester, erhalten diesen Kredit nicht mehr. Es sei denn, der Betreffende kann nachweisen, dass er nicht nur zur abschließenden Prüfung zugelassen ist, sondern das Studium auch innerhalb der maximalen Kreditlaufzeit erfolgreich beenden wird.
Der Bildungskredit ist 4 Jahre tilgungsfrei. Die monatliche Tilgungsrate beträgt 120 EUR. Zusätzliche Tilgungen sind jederzeit bis zur Gesamthöhe der Schulden kostenfrei möglich. Es besteht also keine Verpflichtung zur Zahlung von den sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren für vorzeitige Tilgung wie bei anderen Kreditverträgen.
Wichtig: Bei Rückzahlung des Bildungskredits tritt die Bundesrepublik Deutschland als Bürge ein. Sollte der Absolvent also seiner Tilgung dauerhaft nicht mehr nachkommen können, tritt der Bund ein. Der Bund übernimmt dann die Rolle des Gläubigers und wird das Geld nach einer bestimmten Zeit über das Bundesverwaltungsamt beim ehemaligen Studierenden einfordern.
2. Bildungsfonds
Bei dem Bildungsfonds investieren Kapitalgeber in die Ausbildung von Studenten. Nur ausgewählte Studierende erhalten Auszahlungen aus dem Fonds zur Finanzierung der Studiengebühren an privaten Hochschulen oder ihrer Lebenshaltungskosten während des Studiums. Um Leistungen über den Bildungsfonds zu erhalten, muss sich der Studierende mit den gängigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse) bewerben. Es werden fast alle Studiengänge gefördert. Die Bewilligungssumme sowie Rückzahldauer und -höhe orientieren sich an leistungsorientierten Auswahlkriterien verbunden mit den Karriereaussichten. Es werden individuelle Studienförderverträge abgeschlossen. Der finanzielle Hintergrund der Eltern oder frühere Studienkredite spielen keine Rolle.
Nach seinem Berufseinstieg zahlt der Absolvent den im Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass weniger, genau gleich, oder mehr an Rückzahlungen geleistet werden muss, als die Fördermittel ursprünglich betrugen. Letzteres dient dazu, dass wieder neue Studierende in den Genuss der finanzielle Förderung durch den Bildungsfonds kommen. Wer Gutes erhält, sollte später auch Gutes weitergeben...
Durch die einkommensabhängige Rückzahlung ist das Risiko einer Überschuldung etwas niedriger als bei herkömmlichen Studienkrediten. Im Gegenzug sind die Kriterien zur Förderungsbewilligung aber auch sehr hoch gesteckt.
Die Vertragsbedingungen einiger Bildungsfonds sehen vor, dass sich eine einkommensabhängige Rückzahlung bei Studienabbruch oder einem längeren Arbeitsaufenthalt in einem einkommensschwachen Land zu einer einkommensunabhängigen Tilgung umwandelt. Im Klartext: Es müssen nun festgelegte Tilgungsraten entrichtet werden. Dies sollte man unbedingt bei der persönlichen Studien- und Lebensplanung beachten, damit aus der Studienfinanzierung keine Schuldenfalle wird.
Weitere Informationen:
>>Info I Bildungskredit
>>Info II Bildungskredit
>>Info Bildungsfonds
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Außer BaföG, Stipendium, Studienbeitragsdarlehen und Studienkredit gibt es noch weitere Finanzierungmöglichkeiten, die ich heute vorstelle:
1. KfW- Bildungskredit
In Situationen, in denen Studierende durch besondere Umstände einen höheren Finanzbedarf haben oder wo sich keine alternativen Geldquellen mehr anbieten, kann ein Bildungskredit aufgenommen werden. Dieser wird von der KfW-Bank in Zusammenarbeit mit dem Bund angeboten. Die Bewilligung geschieht unabhängig von der Einkommenssituation des Studierenden oder der Eltern. Der Bildungskredit ist für Phasen des Studiums gedacht, in denen kein BAföG mehr gezahlt wird oder in denen aus Studiengründen hohe Kosten anfallen. Folgende Konditionen sind beim Bildungskredit besonders zu beachten:
Anspruch auf den Bildungskredits haben neben Deutschen auch ausländische Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, bei denen ein Elternteil oder Ehepartner deutscher Staaatsangehöriger ist. Berechtigt sind auch Asylberechtigte, Flüchtlinge / Heimatlose, EU-Angehörige sowie Ausländer anderer Staaten, die selbst oder deren Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren. Die Voraussetzungen ähneln den Voraussetzungen für BaföG.
Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren. Anspruch auf das Bildungsdarlehen kann nur bestehen, wenn mindestens die Zwischenprüfung bestanden wurde. Ist eine Zwischenprüfung nicht Teil der Prüfungsordnung, muss alternativ eine erbrachte Studienleistung von der Hochschule bestätigt werden. Zusätzlich kann man den Bildungskredit auch für ein Aufbau- oder Zweitstudiengänge sowie das Masterstudium beantragen. Das Darlehen kann sich auch auf Zeiten erstrecken, in denen Praktika absolviert werden. Dies gilt jedoch nur, sofern diese Partika Teil des Studiums sind.
Die maximale Laufzeit des Bildungskredits beträgt 24 Monate. Studierende jenseits des zwölften Studiensemester, erhalten diesen Kredit nicht mehr. Es sei denn, der Betreffende kann nachweisen, dass er nicht nur zur abschließenden Prüfung zugelassen ist, sondern das Studium auch innerhalb der maximalen Kreditlaufzeit erfolgreich beenden wird.
Der Bildungskredit ist 4 Jahre tilgungsfrei. Die monatliche Tilgungsrate beträgt 120 EUR. Zusätzliche Tilgungen sind jederzeit bis zur Gesamthöhe der Schulden kostenfrei möglich. Es besteht also keine Verpflichtung zur Zahlung von den sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren für vorzeitige Tilgung wie bei anderen Kreditverträgen.
Wichtig: Bei Rückzahlung des Bildungskredits tritt die Bundesrepublik Deutschland als Bürge ein. Sollte der Absolvent also seiner Tilgung dauerhaft nicht mehr nachkommen können, tritt der Bund ein. Der Bund übernimmt dann die Rolle des Gläubigers und wird das Geld nach einer bestimmten Zeit über das Bundesverwaltungsamt beim ehemaligen Studierenden einfordern.
2. Bildungsfonds
Bei dem Bildungsfonds investieren Kapitalgeber in die Ausbildung von Studenten. Nur ausgewählte Studierende erhalten Auszahlungen aus dem Fonds zur Finanzierung der Studiengebühren an privaten Hochschulen oder ihrer Lebenshaltungskosten während des Studiums. Um Leistungen über den Bildungsfonds zu erhalten, muss sich der Studierende mit den gängigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse) bewerben. Es werden fast alle Studiengänge gefördert. Die Bewilligungssumme sowie Rückzahldauer und -höhe orientieren sich an leistungsorientierten Auswahlkriterien verbunden mit den Karriereaussichten. Es werden individuelle Studienförderverträge abgeschlossen. Der finanzielle Hintergrund der Eltern oder frühere Studienkredite spielen keine Rolle.
Nach seinem Berufseinstieg zahlt der Absolvent den im Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass weniger, genau gleich, oder mehr an Rückzahlungen geleistet werden muss, als die Fördermittel ursprünglich betrugen. Letzteres dient dazu, dass wieder neue Studierende in den Genuss der finanzielle Förderung durch den Bildungsfonds kommen. Wer Gutes erhält, sollte später auch Gutes weitergeben...
Durch die einkommensabhängige Rückzahlung ist das Risiko einer Überschuldung etwas niedriger als bei herkömmlichen Studienkrediten. Im Gegenzug sind die Kriterien zur Förderungsbewilligung aber auch sehr hoch gesteckt.
Die Vertragsbedingungen einiger Bildungsfonds sehen vor, dass sich eine einkommensabhängige Rückzahlung bei Studienabbruch oder einem längeren Arbeitsaufenthalt in einem einkommensschwachen Land zu einer einkommensunabhängigen Tilgung umwandelt. Im Klartext: Es müssen nun festgelegte Tilgungsraten entrichtet werden. Dies sollte man unbedingt bei der persönlichen Studien- und Lebensplanung beachten, damit aus der Studienfinanzierung keine Schuldenfalle wird.
Weitere Informationen:
>>Info I Bildungskredit
>>Info II Bildungskredit
>>Info Bildungsfonds
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Dienstag, 15. September 2009
Studienfinanzierung, aber wie? Teil I
Studiengebühren, Studentenbude, Bücher und Lebensmittel... Heutzutage kann das Leben eines Studenten so richtig ins Geld gehen. Durchschnittlich benötigt jeder Studierende 770 EUR/Monat. Für manche Familien einfach zu viel! Daher gehören Studentenkredite fast schon zum guten Ton. Aber ist dies auch der richtige Weg???
Verfügen Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, sollte die erste Anlaufstelle das BAföG-Amt sein. Begabte können versuchen, ein Stipendium bei diversen Stiftungen zu erlangen. Und ein Nebenjob ist zwar mühsam, aber immer noch tausendmal besser als sich bei einer Bank komplett zu verschulden!
Trotz allen Anstrengungen und sparsamen Leben bleibt für manche Studenten am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig... Was nun? Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte ein Kredit als Ergänzung in Frage kommen.
1. Studienbeitragsdarlehen
Hochschüler, die nur Ihre Studiengebühren bis zu 500 EUR/Semester abdecken wollen, können ein Studienbeitragsdarlehen in Betracht ziehen. In jedem Bundesland mit Studiengebühren (zurzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, NRW) wird dieses Darlehen von den jeweiligen Landesbanken oder der KfW angeboten. Hierbei zahlt die Bank die Studiengebühren direkt an die Hochschule. Die Höchstgrenze der Verschuldung beläuft sich von 10.000 bis 15.000 EUR je nach Bank.
Ausländische Studierende können dieses Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten stammen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, d. h. ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall gibt das jeweilige Landesministerium für Wissenschaft Auskunft.
Für alle Studienbeitragsdarlehen gibt es eine Altersgrenze. Diese liegt überwiegend bei 35 Jahren, kann in einigen Bundesländern aber auch etwas höher sein. Die Altersgrenze kann auf Antrag entsprechend verschoben werden, wenn das Studium z. B. aufgrund Kindererziehung erst später aufgenommen werden konnte.
Eine Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen muss erst dann erfolgen, wenn der ehemalige Hochschüler als kinderloser Alleinstehender über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. Dieser Wert kann e nach Bundesland jedoch auch um 100 bis 300 € variieren. Hinzu kommen weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. Einkommen von Ehegatten und Kindern werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen geringen Einkommens erfolgt nur auf Antrag.
2. Studienkredit
Studierende, die zwar eine Hochschule ohne Studiengebühren besuchen, trotzdem aber mit ihren Lebenshaltungskosten nicht zurecht kommen, können sich Geld mit Studienkrediten von Privatbanken oder der KfW besorgen. Da die Angebote stark variieren, sollte man hier sehr genau auf den effektiven Jahreszins, sowie auf die Zinsstabilität achten.
Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass trotz der momentan niedrigen Zinsen ein Kredit der allerletzte Ausweg zur Geldbeschaffung bleiben sollte. Denn Kredite können der erste Weg in die Schuldenfalle sein.
Weitere Informationen:
>>Info BaföG
>>Info I Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info II Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info Studienkredit
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Verfügen Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, sollte die erste Anlaufstelle das BAföG-Amt sein. Begabte können versuchen, ein Stipendium bei diversen Stiftungen zu erlangen. Und ein Nebenjob ist zwar mühsam, aber immer noch tausendmal besser als sich bei einer Bank komplett zu verschulden!
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1. Studienbeitragsdarlehen
Hochschüler, die nur Ihre Studiengebühren bis zu 500 EUR/Semester abdecken wollen, können ein Studienbeitragsdarlehen in Betracht ziehen. In jedem Bundesland mit Studiengebühren (zurzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, NRW) wird dieses Darlehen von den jeweiligen Landesbanken oder der KfW angeboten. Hierbei zahlt die Bank die Studiengebühren direkt an die Hochschule. Die Höchstgrenze der Verschuldung beläuft sich von 10.000 bis 15.000 EUR je nach Bank.
Ausländische Studierende können dieses Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten stammen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, d. h. ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall gibt das jeweilige Landesministerium für Wissenschaft Auskunft.
Für alle Studienbeitragsdarlehen gibt es eine Altersgrenze. Diese liegt überwiegend bei 35 Jahren, kann in einigen Bundesländern aber auch etwas höher sein. Die Altersgrenze kann auf Antrag entsprechend verschoben werden, wenn das Studium z. B. aufgrund Kindererziehung erst später aufgenommen werden konnte.
Eine Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen muss erst dann erfolgen, wenn der ehemalige Hochschüler als kinderloser Alleinstehender über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. Dieser Wert kann e nach Bundesland jedoch auch um 100 bis 300 € variieren. Hinzu kommen weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. Einkommen von Ehegatten und Kindern werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen geringen Einkommens erfolgt nur auf Antrag.
2. Studienkredit
Studierende, die zwar eine Hochschule ohne Studiengebühren besuchen, trotzdem aber mit ihren Lebenshaltungskosten nicht zurecht kommen, können sich Geld mit Studienkrediten von Privatbanken oder der KfW besorgen. Da die Angebote stark variieren, sollte man hier sehr genau auf den effektiven Jahreszins, sowie auf die Zinsstabilität achten.
Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass trotz der momentan niedrigen Zinsen ein Kredit der allerletzte Ausweg zur Geldbeschaffung bleiben sollte. Denn Kredite können der erste Weg in die Schuldenfalle sein.
Weitere Informationen:
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>>Info II Begabtenförderung im Hochschulbereich
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BaföG,
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Stipendium,
Student,
Studium,
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Sonntag, 6. September 2009
Himmlischer Erlass von 50%
Die Wirtschaftskrise und ihre Folgen auf den Arbeitsmarkt sind hinreichend bekannt. Viele Entlassungen jenseits des Presserummels um Arcandor, Quelle und Konsorten werden jedoch kaum beachtet. Für die Betroffenen bedeutet der Arbeitsplatz eine persönliche und finanzielle Tragödie. Zahlungen von Abfindungen sind nur ein kleines Trostpflaster, an der Fiskus jedoch auch noch beteiligt wird. Kirchenmitglieder werden zusätzlich mit der Kirchensteuer belastet, obwohl gerade jetzt jeder Cent nützlich wäre.
Wussten Sie, dass die Kirchen mehrheitlich bereit sind, die Kirchensteuer in diesem Falle um 50% zu reduzieren? Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch auf einen Erlass der Kirchensteuer, aber Sie haben sehr wohl ein Recht auf Prüfung, ob ein Erlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommt. (FG Köln 09.07.2008, EFG 2008, Seite 1769) Sie müssen lediglich einen schriftlichen Erlassantrag beim zuständigen Kirchensteueramt (Achtung: nicht beim Finanzamt) einreichen und sorgfältig begründen.
Warum also auf Geld verzichten, was Sie in einer unsicheren Zukunft sicherlich gut gebrauchen könnten?
Wer im vergangenen Jahr oder in den Jahren davor eine Abfindung erhalten hat, sollte einen formlosen Antrag bei seiner Diözese (Katholiken) bzw. seiner evangelischen Landeskirche einreichen. Bitten Sie um einen 50%igen Erlass der Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Begründen Sie Ihren Antrag sorgfältig! Jeweils eine Kopie des betreffenden Steuerbescheides sowie der betreffenden Gehaltsabrechnung sollte dem Antrag unbedingt hinzugefügt werden. Personen die in diesem Jahr eine Abfindung erhalten haben, sollten den Antrag im nächsten Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides einreichen.
Wussten Sie, dass die Kirchen mehrheitlich bereit sind, die Kirchensteuer in diesem Falle um 50% zu reduzieren? Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch auf einen Erlass der Kirchensteuer, aber Sie haben sehr wohl ein Recht auf Prüfung, ob ein Erlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommt. (FG Köln 09.07.2008, EFG 2008, Seite 1769) Sie müssen lediglich einen schriftlichen Erlassantrag beim zuständigen Kirchensteueramt (Achtung: nicht beim Finanzamt) einreichen und sorgfältig begründen.
Warum also auf Geld verzichten, was Sie in einer unsicheren Zukunft sicherlich gut gebrauchen könnten?
Wer im vergangenen Jahr oder in den Jahren davor eine Abfindung erhalten hat, sollte einen formlosen Antrag bei seiner Diözese (Katholiken) bzw. seiner evangelischen Landeskirche einreichen. Bitten Sie um einen 50%igen Erlass der Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Begründen Sie Ihren Antrag sorgfältig! Jeweils eine Kopie des betreffenden Steuerbescheides sowie der betreffenden Gehaltsabrechnung sollte dem Antrag unbedingt hinzugefügt werden. Personen die in diesem Jahr eine Abfindung erhalten haben, sollten den Antrag im nächsten Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides einreichen.
Samstag, 5. September 2009
Ohne Arbeit bis zu 130 EUR verdienen
*Update 19.09.2009*
Wichtiger Nachtrag für alle, die sich für das Comdirect Konto entschieden haben oder noch entscheiden werden (nur noch bei über comdirect mit Geldvorteil von bis zu 100 EUR möglich):
Der Finanzreport wird monatlich kostenlos in die PostBox eingestellt. Wenn dieser Report nicht innerhalb eines Monats gelesen wird, wird er gegen Gebühr per Post nach Hause gesandt.
Also regelmäßig PostBox checken und Geld sparen!
*Update Ende*
*Update 14.09.2009*
Heute ist die Aktion bei GMX abgelaufen. Alle, die dieses lukrative Angebot verpasst haben, können aber noch bei comdirect die 100 EUR "mitnehmen".

>>Zum Angebot
*Update Ende*
Wie kann man seine Finanzen schnell und ohne Arbeit aufstocken? Auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen, bin ich auf folgenden Slogan von comdirekt gestoßen:
Comdirect schenkt allen Neukunden 50 EUR für die Eröffnung eines kostenlosen Girokontos. Bedingung: In den ersten 3 Monaten nach Kontoeröffnung müssen mindestens 5 Transaktionen über jeweils mindestens 25 EUR werden. Die Prämie in Höhe von 50 EUR wird dann im 4. Monat auf dem neuen Girokonto gutgeschrieben. Als Neukunden gelten übrigens alle Personen, die in den letzten 6 Monaten nicht Kunde bei comdirect waren.
Alle Personen, die nicht dauerhaft zufrieden sind und ihr Girokonto frühestens 12 (spätestens 15 Monate) nach Eröffnung unter Nennung der Gründe kündigen, erhalten zusätzlich 50 EUR. Weitere Bedingung hierfür ist , dass das Konto aktiv genutzt wurde. Will heißen: Neben den bereits erwähnten 5 Transaktionen in den ersten 3 Monaten müssen ab dem 4. Monat mindestens 5 Transaktionen pro Monat über jeweils mindestens 25 EUR durchgeführt werden. Dies sollte wirklich kein Problem sein, da als Transaktionen alle Ein- und Auszahlungen, Überweisungseingänge und -ausgänge, Zahlungen per Lastschrift, Abhebungen am Geldautomaten, Wertpapierkäufe und -verkäufe, Kartenumsätze, Sorten- und Reisescheckkäufe gelten.
GMX-Mitglieder erhalten zusätzlich einen Gutschein über 30 EUR von Media Markt.
Kein Mitglied? Kein Problem! Da sich jeder bei GMX einen kostenlosen Email Account (FreeMail) einrichten kann, ist dieses Hindernis sofort überwunden.
Solche Angebote sind grundsätzlich von sehr kurzer Dauer. Interessierte sollten deshalb schnell zuschlagen.
Einfacher kann man wirklich nicht an Geld kommen!
Wichtiger Nachtrag für alle, die sich für das Comdirect Konto entschieden haben oder noch entscheiden werden (nur noch bei über comdirect mit Geldvorteil von bis zu 100 EUR möglich):
Der Finanzreport wird monatlich kostenlos in die PostBox eingestellt. Wenn dieser Report nicht innerhalb eines Monats gelesen wird, wird er gegen Gebühr per Post nach Hause gesandt.
Also regelmäßig PostBox checken und Geld sparen!
*Update Ende*
*Update 14.09.2009*
Heute ist die Aktion bei GMX abgelaufen. Alle, die dieses lukrative Angebot verpasst haben, können aber noch bei comdirect die 100 EUR "mitnehmen".
>>Zum Angebot
*Update Ende*
Wie kann man seine Finanzen schnell und ohne Arbeit aufstocken? Auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen, bin ich auf folgenden Slogan von comdirekt gestoßen:
________„50 EUR wenn Sie uns mögen...
_______...100 EUR wenn nicht.“
Comdirect schenkt allen Neukunden 50 EUR für die Eröffnung eines kostenlosen Girokontos. Bedingung: In den ersten 3 Monaten nach Kontoeröffnung müssen mindestens 5 Transaktionen über jeweils mindestens 25 EUR werden. Die Prämie in Höhe von 50 EUR wird dann im 4. Monat auf dem neuen Girokonto gutgeschrieben. Als Neukunden gelten übrigens alle Personen, die in den letzten 6 Monaten nicht Kunde bei comdirect waren.
Alle Personen, die nicht dauerhaft zufrieden sind und ihr Girokonto frühestens 12 (spätestens 15 Monate) nach Eröffnung unter Nennung der Gründe kündigen, erhalten zusätzlich 50 EUR. Weitere Bedingung hierfür ist , dass das Konto aktiv genutzt wurde. Will heißen: Neben den bereits erwähnten 5 Transaktionen in den ersten 3 Monaten müssen ab dem 4. Monat mindestens 5 Transaktionen pro Monat über jeweils mindestens 25 EUR durchgeführt werden. Dies sollte wirklich kein Problem sein, da als Transaktionen alle Ein- und Auszahlungen, Überweisungseingänge und -ausgänge, Zahlungen per Lastschrift, Abhebungen am Geldautomaten, Wertpapierkäufe und -verkäufe, Kartenumsätze, Sorten- und Reisescheckkäufe gelten.
GMX-Mitglieder erhalten zusätzlich einen Gutschein über 30 EUR von Media Markt.
Solche Angebote sind grundsätzlich von sehr kurzer Dauer. Interessierte sollten deshalb schnell zuschlagen.
Einfacher kann man wirklich nicht an Geld kommen!
Mittwoch, 26. August 2009
Ohne Risiko an der Börse zocken
Die Börse ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei sind gerade Aktien und Aktienfonds ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Geldanlage. Bei der aktiven und eigenverantwortlichen Finanzplanung spielen sowohl die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge als auch das Abwägen von Chancen und Risiken eine wesentliche Rolle. Ohne Risiko in der Finanzwelt mitmischen und dabei Geld gewinnen, wer möchte das nicht?
Schüler und Studenten haben nun die Gelegenheit spielerisch die Höhen und Tiefen des Börsianers kennenzulernen und dabei wertvolle Preise abzusahnen.

Planspiel Börse der Sparkassen in Deutschland und Europa
Spielstart: 05.10. 2009
Halbzeit: 10.11.2009
Spielende: 15.12.2009
Schüler- und Studententeams, die das strategische Vorgehen an der Börse praxisnah erleben wollen, können sich ab dem 16. September bei den teilnehmenden Sparkassen anmelden.
Weitere Informationen gibt es für Schüler hier, für Studenten hier sowie in der Pressemitteilung der Sparkassen.
Viel Glück!
Schüler und Studenten haben nun die Gelegenheit spielerisch die Höhen und Tiefen des Börsianers kennenzulernen und dabei wertvolle Preise abzusahnen.

Planspiel Börse der Sparkassen in Deutschland und Europa
Spielstart: 05.10. 2009
Halbzeit: 10.11.2009
Spielende: 15.12.2009
Schüler- und Studententeams, die das strategische Vorgehen an der Börse praxisnah erleben wollen, können sich ab dem 16. September bei den teilnehmenden Sparkassen anmelden.
Weitere Informationen gibt es für Schüler hier, für Studenten hier sowie in der Pressemitteilung der Sparkassen.
Viel Glück!
Keywords:
Aktien,
Börse,
Geld,
Tipp,
Wertpapiere,
Wettbewerb
Donnerstag, 20. August 2009
Achtung: Krankenversicherungsschutz prüfen
Wer hätte damit gerechnet? Dem Privatpatienten werden nicht alle Kosten seiner Krankenhausbehandlung erstattet!
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen IV ZR 212/07) macht sehr deutlich, dass es empfehlenswert ist, den Umfang des Versicherungsschutzes vor Behandlung zu prüfen und sich mit seinem Versicherer konkret abzustimmen.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient in einer Klinik behandeln lassen, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnet. Als er die Rechnung einreichte, kam das böse Erwachen. Die Kosten wurden unter Berufung der Tarifbedingung des Versicherungsvertrages nur teilweise erstattet. Der Patient wähnte sich im Recht und zog vor Gericht.
Am 24. Juni 2009 beendetet der BGH den Streit endgültig und entschied: Eine Tarifbedingung in der privaten Krankenversicherung, die die Erstattung von Kosten privater Krankenhäuser auf höchstens 150% der durch die Bundespflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz für öffentlich geförderte Kliniken vorgegebenen Entgelte beschränkt, ist wirksam.
Tipp: Halten Sie vorher Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, wenn Ärzte oder Krankenhäuser Ihnen Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung zur Unterschrift vorlegen Denn: Überschreitet die vereinbarte Vergütung, den in den Versicherungsbedingungen genannten höchsten Erstattungssatz, müssen Sie die restlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen IV ZR 212/07) macht sehr deutlich, dass es empfehlenswert ist, den Umfang des Versicherungsschutzes vor Behandlung zu prüfen und sich mit seinem Versicherer konkret abzustimmen.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient in einer Klinik behandeln lassen, die nicht nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnet. Als er die Rechnung einreichte, kam das böse Erwachen. Die Kosten wurden unter Berufung der Tarifbedingung des Versicherungsvertrages nur teilweise erstattet. Der Patient wähnte sich im Recht und zog vor Gericht.
Am 24. Juni 2009 beendetet der BGH den Streit endgültig und entschied: Eine Tarifbedingung in der privaten Krankenversicherung, die die Erstattung von Kosten privater Krankenhäuser auf höchstens 150% der durch die Bundespflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz für öffentlich geförderte Kliniken vorgegebenen Entgelte beschränkt, ist wirksam.
Tipp: Halten Sie vorher Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, wenn Ärzte oder Krankenhäuser Ihnen Vereinbarungen über die Höhe der Vergütung zur Unterschrift vorlegen Denn: Überschreitet die vereinbarte Vergütung, den in den Versicherungsbedingungen genannten höchsten Erstattungssatz, müssen Sie die restlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Keywords:
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BGH,
Geld,
Gerichtsurteile,
Kosten,
Krankenkasse,
Krankenversicherung,
Tipp,
Urteil
Dienstag, 18. August 2009
Zusatzeinkommen: Fotografieren
Personen, die gerne fotografieren und eine außergewöhnlichen Blick für das Besondere besitzen, haben die ideale Voraussetzung Hobby und Beruf nebenberuflich bei freier Zeiteinteilung zu vereinen.
„Partyfotograf“
Der Fotokünstler besucht Veranstaltungen, Events und Parties und hält die Partystimmung in Bildern fest. Selbstverständlich fragt er die anvisierten Personen vorher, ob er sie fotografieren darf. Die Jagd nach dem guten Shoot erfolgt nachts und am Wochenende. Die Fotos werden auf eigene Faust verkauft.
Mit Fotos /Bildern im Internet Geld verdienen
Internetagenturen, wie zum Beispiel Fotolia und Shutterstock präsentieren Ihre Fotos weltweit. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Urheberrechte der hochgeladenen Bilder besitzen. Kunden haben so die Gelegenheit an lizenzfreie Fotos zu gelangen und Fotokünstler haben die Möglichkeit durch den mehrfachen Verkauf ein stattliches passives Einkommen aufzubauen.
Grundsätzlich sollte man beachten, dass diese Tätigkeit beim Ordnungsamt (Gewerbeschein) und beim Finanzamt angemeldet werden muss. Um Schwierigkeiten bei besagter Anmeldung zu vermeiden, sollte man wissen:
„Fotograf“ ist ein geschützter Begriff. Das heißt, wer keine entsprechende Ausbildung besitzt, darf in Deutschland diese Berufsbezeichnung nicht verwenden. Personen, die keine Fotografenausbildung besitzen, dürfen aufgrund des deutschen Handwerksrechts kein stehendes Gewerbe unterhalten, nicht auf Bestellung arbeiten und keine Werbung betreiben.
Tipp: Da bei den hier vorgestellten Tätigkeiten weder ein stehendes Gewerbe, noch eine Arbeit auf Bestellung oder eigenständige Werbung betrieben wird, sollte man sich mit dem nicht geschützten Begriff „Fotodesigner“ oder „Fotokünstler“ bezeichnen.
Beim künstlerischen Schwerpunkt sollte eine Anerkennung als Freiberufler ohne Gewerbeschein möglich sein. Weitere Infos sind unter http://www.freie-berufe.de erhältlich.
Viel Erfolg bei der Jagd nach den richtigen Motiven!
„Partyfotograf“
Der Fotokünstler besucht Veranstaltungen, Events und Parties und hält die Partystimmung in Bildern fest. Selbstverständlich fragt er die anvisierten Personen vorher, ob er sie fotografieren darf. Die Jagd nach dem guten Shoot erfolgt nachts und am Wochenende. Die Fotos werden auf eigene Faust verkauft.
Mit Fotos /Bildern im Internet Geld verdienen
Internetagenturen, wie zum Beispiel Fotolia und Shutterstock präsentieren Ihre Fotos weltweit. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Urheberrechte der hochgeladenen Bilder besitzen. Kunden haben so die Gelegenheit an lizenzfreie Fotos zu gelangen und Fotokünstler haben die Möglichkeit durch den mehrfachen Verkauf ein stattliches passives Einkommen aufzubauen.
Grundsätzlich sollte man beachten, dass diese Tätigkeit beim Ordnungsamt (Gewerbeschein) und beim Finanzamt angemeldet werden muss. Um Schwierigkeiten bei besagter Anmeldung zu vermeiden, sollte man wissen:
„Fotograf“ ist ein geschützter Begriff. Das heißt, wer keine entsprechende Ausbildung besitzt, darf in Deutschland diese Berufsbezeichnung nicht verwenden. Personen, die keine Fotografenausbildung besitzen, dürfen aufgrund des deutschen Handwerksrechts kein stehendes Gewerbe unterhalten, nicht auf Bestellung arbeiten und keine Werbung betreiben.
Tipp: Da bei den hier vorgestellten Tätigkeiten weder ein stehendes Gewerbe, noch eine Arbeit auf Bestellung oder eigenständige Werbung betrieben wird, sollte man sich mit dem nicht geschützten Begriff „Fotodesigner“ oder „Fotokünstler“ bezeichnen.
Beim künstlerischen Schwerpunkt sollte eine Anerkennung als Freiberufler ohne Gewerbeschein möglich sein. Weitere Infos sind unter http://www.freie-berufe.de erhältlich.
Viel Erfolg bei der Jagd nach den richtigen Motiven!
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Fotograf,
Fotokünstler,
Freiberufler,
Geld,
Gewerbe,
Nebenjob,
passives Einkommen,
Tipp,
Zusatzeinkommen
Mittwoch, 12. August 2009
Der Traum vom sparsamen Drucken
Wir schreiben das Jahr 2009 und sind vom papierlosen Büro weiter entfernt denn je. Unter dem täglichen Druckwahn leiden Umwelt und Geldbeutel.
Was können wir also tun, um Papier, Tinte und Geld zu sparen?
Günstige Produkte für Ihren Drucker mit bis zu 98% Einsparpotenzial erhalten Sie unter anderem hier:

In Partnerschaft mit druckerzubehoer.de
Pro Bestellung darf man sich hier zurzeit zusätzlich eine exklusive Zettelbox mit 450 Blatt und 25 Blatt Deluxe Fotocards 180g/m2 und 1 Packung mit 48 Stück selbsthaftenden Fotoaufklebern 180 g/m2 zum Nulltarif in den Warenkorb legen. Man gönnt sich ja sonst nichts... Geschenke ablehnen ist schließlich unhöflich ;-)
Haben Sie noch weitere Spartipps fürs Drucken? Ich freue mich auf Ihre Vorschläge.
Was können wir also tun, um Papier, Tinte und Geld zu sparen?
- Kontrollieren Sie regelmäßig auf www.treiber.de, ob Ihr Druckerhersteller eine neue Treiberversion für Ihr Gerät anbietet und installieren Sie diese. Ein neuer Treiber kann mitunter den Tintenverbrauch senken.
- Drucken Sie doppelseitig! Dies ist auch ohne Duplexdrucker möglich. Wählen Sie im Menüpunkt DRUCKEN bei der "Druckauswahl" zuerst ‚gerade Seiten‘. Legen Sie anschließend die bedruckten Blätter seitenverkehrt in den Schacht und starten Sie den Druck für ‚ungerade Seiten‘.
- Manche Geräte unterstützen den verkleinerten Druck von bis zu 16 Seiten auf einer Blattseite. Schauen Sie im Menüpunkt DRUCKEN unter „Eigenschaften“ nach. Mehr als zwei Seiten ist jedoch aufgrund der Buchstabengröße nicht zu empfehlen.
- Viel Tinte sparen Sie, wenn Sie den Drucker je nach Gerät in den Konzept- Entwurfs- oder Layoutmodus wechseln.
- Benötigen Sie unbedingt farbige Drucke? Wechseln Sie im Menüpunkt DRUCKEN unter „Eigenschaften“ in den Grau- oder Schwarzweißmodus. Sie haben die Möglichkeit diese Druckereinstellung unter Systemsteuerung als Standard für Ihr Gerät festlegen.
- Bei modernen Druckern können Sie den prozentualen Tintenverbrauch flexibel einstellen. So sparen Sie auch bei Farbdrucken.
- Das Gerät sollte ab und zu von innen mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Außerdem sollte das Papier, bevor es in den Druckerschacht einlegt wird, kurz aufgefächert werden. So können Papierstaus durch Aneinanderkleben vermieden werden.
- Schalten Sie den Drucker direkt am Gerät und nicht über eine separate Steckerleiste aus. Die Tinte könnte sonst schneller austrocknen, da der Patronenwagen nicht in die richtige Position zurückfahren kann.
- Vermeiden Sie direkte Sonnenbestrahlung oder sonstige Hitzeeinwirkungen, z. B. durch eine Heizung. Dies würde das Austrocknen der Tinte begünstigen.
- Es muss nicht immer die teure Originaltinte Ihres Druckerherstellers sein. Inzwischen werden Alternativtinten oder Nachfüllsets in hochwertiger Qualität angeboten.
Günstige Produkte für Ihren Drucker mit bis zu 98% Einsparpotenzial erhalten Sie unter anderem hier:

In Partnerschaft mit druckerzubehoer.de
Pro Bestellung darf man sich hier zurzeit zusätzlich eine exklusive Zettelbox mit 450 Blatt und 25 Blatt Deluxe Fotocards 180g/m2 und 1 Packung mit 48 Stück selbsthaftenden Fotoaufklebern 180 g/m2 zum Nulltarif in den Warenkorb legen. Man gönnt sich ja sonst nichts... Geschenke ablehnen ist schließlich unhöflich ;-)
Haben Sie noch weitere Spartipps fürs Drucken? Ich freue mich auf Ihre Vorschläge.
Keywords:
drucken,
Druckerzubehör,
Geld,
sparen,
Tipp
Samstag, 4. Juli 2009
Reduzieren Sie Ihre „Notwendigkeiten“
Wieso kamen die Menschen früher eigentlich mit viel weniger Geld zurecht? „Es ist halt alles teurer geworden.“, werden Sie jetzt sagen. „Und dann noch die Finanzkrise...“ Stimmt nur bedingt. Krisen hat es früher schon gegeben. Die durch den „schwarzen Freitag“ verursachte Weltwirtschaftskrise, die Nachkriegszeit oder die beiden Ölkrisen in den 70ern. Die Preise waren zwar niedriger, aber es wurde auch weniger eingenommen. Fragen Sie mal die ältere Generation, wie hoch damals z. B. das Kindergeld war. Sie werden sich über die Antwort wundern. War das Leben also früher einfacher als heute? Nein. Worin liegt also der Unterschied? Der Großteil der Menschen damals war bescheidener, ließ sich etwas einfallen und ging bewusster mit seinen Ressourcen um. Auch Sie können bewusster konsumieren:
Täglicher Bedarf
Kleidung / Schuhe
Energiekosten
Dies sind nur einige Beispiele. Spüren Sie wie ein Detektiv jede Kleinigkeit auf. Auf dem ersten Blick mag es sich vielleicht nur um „Peanuts“ handeln, aber: Kleinvieh macht auch Mist!
Täglicher Bedarf
- Nehmen Sie sich Zeit zum Preisvergleich und vergessen Sie Ihren Einkaufszettel nicht. Spontankäufe können teuer werden.
- Gehen Sie nicht hungrig einkaufen. Ein leerer Magen verführt zu zügellosem Einkauf.
- Achten Sie auf den Preis per kg / 100g / Liter. Denn: Großpackungen müssen nicht zwangsläufig günstiger sein als Kleinpackungen und seit der neuen EU-Richtlinie gibt es bei den meisten Produkten keine Einheitsgrößen mehr.
- Kaufen Sie Großpackungen nur, wenn Sie diese tatsächlich benötigen. Wenn sie später die Hälfte wegwerfen, hat es sich nicht gelohnt.
- Kaufen Sie schnell verderbliche Ware nur nach Bedarf ein. Was nützt das günstige Brot, wenn er hinterher verdorben im Müll landet?
- Nutzen Sie bei Bedarf Sonderangebote bei Waren mit langer Haltbarkeit (z. B. Nudeln, Reis) und kaufen diese auf Vorrat.
- Kaufen Sie keine Fertigprodukte, sondern kochen Sie selbst.
- Kaufen Sie Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt oder, falls sie ländlich wohnen, direkt beim Bauern. Das ist oft günstiger als man denkt. Kaufen Sie nur saisonale Ware.
- Schließen Sie sich mit Nachbarn/Freunden zusammen und nehmen Sie größere Paletten ab.
- Die günstigen Artikel stehen meistens links im Regal, da die Waren für Rechtshänder einsortiert werden. Achten Sie mal beim nächsten Einkauf darauf. Außerdem stehen die teuersten Artikel immer in Sichthöhe, das „einzusparende Geld“ liegt also praktisch zu Ihren Füßen.
Kleidung / Schuhe
- Versuchen Sie, den Preis herunterzuhandeln. Was haben Sie zu verlieren?
- Mode ist reine Geschmacksache. Modelle aus der letzten Saison werden günstiger angeboten.
- Kinder wachsen so schnell aus Ihrer Kleidung heraus. Secondhand-Shops helfen Ihnen sparen.
- Haben Sie die Möglichkeit direkt ab Fabrik oder im Outlet zu kaufen? Hier können Sie jede Menge sparen. Achten Sie hier jedoch besonders auf Fabrikationsfehler.
- Ihre Sachen sollen so lange wir möglich halten und attraktiv bleiben. Daher pflegen Sie sie gut.
Energiekosten
- Ziehen Sie den Stecker Ihrer Kleingeräte nach dem Gebrauch aus der Steckdose. Ein ungenutztes Lade-Netzteil sollte ebenfalls von der Steckdose getrennt werden.
- Schalten Sie den Standby-Modus Ihrer Geräte ab oder nutzen Sie eine Steckerleiste mit Schalter.
- Wählen Sie Pfannen- und Topfdurchmesser passend zur Herdplatte. Nutzen Sie die Nachwärme von Herd und Backofen. Heizen Sie den Backofen nicht lange vor. Kochen Sie Wasser im Wasserkocher statt auf dem Herd. Nutzen Sie beim Erwärmen von kleinen Portionen die Mikrowelle statt dem Herd. Bei größeren Mengen sollten Sie umgekehrt vorgehen.
- Nutzen Sie Ihre Kaffeemaschine nicht als Heizplatte, sondern verwenden Sie die gute alte Thermoskanne.
- Entkalken Sie Ihre Geräte regelmäßig.
- Stellen Sie Kühl-/Gefrierschränke nicht neben Herd oder Heizung. Ein Gefrierschrank arbeitet am sparsamsten, wenn er nur zu 70% gefüllt ist. Regelmäßiges Abtauen spart Geld.
- Nutzen Sie Ihre Spül- und Waschmaschine nur mit voller Ladung. Das Sparprogramm verbraucht mehr als 50% des Normalprogramms.
- Drehen Sie das Wasser während des Zähneputzens ab. Duschen Sie anstatt ein Vollbad zu nehmen.
- Lassen Sie das Auto bei kleineren Strecken stehen. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Reifendruck. Schalten Sie bei längeren Wartezeiten den Motor aus. Bilden Sie Fahrgemeinschaften. Fahren Sie vorausschauend.
Dies sind nur einige Beispiele. Spüren Sie wie ein Detektiv jede Kleinigkeit auf. Auf dem ersten Blick mag es sich vielleicht nur um „Peanuts“ handeln, aber: Kleinvieh macht auch Mist!
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