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Mittwoch, 21. September 2011

Bundesministerium sponsert 15 Monate kostenfreies Wohnen auf 130 qm

Familien aus Berlin und Brandenburg aufgepasst! Wer hat Lust, die Technologie der Zukunft zu testen? Keine eigene Investition! Und als "kleines" Bonbon: Keine Miete, keine Nebenkosten und die Nutzung der E-Mobile gibt es gratis dazu...

Zu schön um wahr zu sein??? Von wegen! Im Rahmen des Projektes "Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität" sucht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Testfamilie, die das energieeffiziente Wohnen kennenlernen möchte.

Familie Mustermann darf dann 15 Monate im Energie-Plus-Haus, Fasanenstraße 87a in Berlin Charlottenburg (gegenüber der TU) die Zukunft erleben und erfahren. Besser gehts nicht.


Hier nun die "unglaublichen" Hürden an die Bewerber:
  • Vierköpfige Familie mit 2 Kindern
  • Mindestens 1 Elternteil sollte erwerbstätig sein mit Arbeitsstätte Berlin oder Berliner Umgebung
  • Mindestens 1 Elternteil sollte Inhaber eines Führerscheins sein und die bereitgestellten Elektroautos / Elektrofahrräder / Elektroroller regelmäßig nutzen
  • Die "Kleinen" sollten den Kindergarten oder die Schule besuchen

Weitere Herausforderungen:
  • Bereitwilligkeit 15 Monate (03/2012 – 05/2013) im Modellhaus zu leben
  • Zur Verfügung gestellte Elektrofahrzeuge müssen genutzt werden
  • Messungen der Haustechnik (Strom-, Wasserverbrauch, Raumklima etc.) müssen zugelassen werden
  • Mitwirken an der wissenschaftlichen Begleitforschung (Beantwortung von Fragebögen, Führen von Tagebüchern zur Techniknutzung und Fahrtenbücher)
  • Teilnahme an öffentlichen Interviews

Die wichtigsten Leistungen:
  • Miete inkl. Nebenkosten werden vom BMVBS übernommen
  • Kostenlose Nutzung der gestellten Elektrofahrzeuge (abwechselnd je 3 Monate Audi, BMW, Daimler, Opel, VW)
  • Telefongebühren für Festnetzanschluss und Internetnutzung kostenfrei
  • Modellhaus komplett möbliert
  • Übernahme der Umzugskosten ins Testhaus (nur persönliche Dinge) durch das BMVBS
  • Bei Bedarf Übernahme der Kosten für Unterstellung der eigenen Möbel

Weitere Infos gibt es auf www.bmvbs.de. Das Bewerbungsformular stellt das BMVBS in Zusammenarbeit mit dem BIS hier zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2011. Die ausgewählte Familie wird im Dezember vorgestellt.

Viel Glück!

Quelle: www.bmvbs.de

Donnerstag, 26. November 2009

Super-Mastercard – Doch Kosten statt dauerhaft gebührenfrei???

Dauerhaft gebührenfrei als Mogelpackung? Seit März 2006 wurde bei Lidl die Super-Mastercard der CC-Bank (heute Santander Bank) mit dauerhafter Jahresgebührenbefreiung und 5% Tank-Rabatt bis zu einer Höhe von 100 EUR vertrieben. Zahlreiche Kunden griffen begeistert zu. Dauerhaft sparen, wer möchte das nicht?

Seit kurzem erhalten genau diese Kunden einen netten Brief von der Santander Bank, der darüber informiert, dass ab dem 1. Dezember 2009 eine monatliche Gebühr von 2 EUR fällig wird.

Dauerhafte Gebührenbefreiung kostet nun doch Geld? OK, möchte man denken: Die Bank möchte schließlich auch leben. Wenn man den hochgerechneten Kartenpreis von 24 EUR dem maximalen Sparvorteil beim Tanken in Höhe von 100 EUR gegenrechnet, verbleiben immer noch 76 EUR Vergünstigung für den Kunden.

Doch wie steht es mit dem Geschäftsgebahren der Santander Bank im Umgang mit dem Kunden?

  • In der Verkaufsaktion bei Lidl wurde mit dauerhafter Befreiung der Jahresgebühr geworben.
  • Rein äußerlich unterscheidet sich dieses Schreiben nicht von den üblichen Werbebriefen, die hin und wieder von diversen Banken verschickt werden. Zuerst werden die Vorteile einer Kreditkarte angepriesen, dann erscheint mitten im Fließtext der Hinweis "Für dieses attraktive Leistungspaket berechnen wir ab dem 01.12.2009 monatlich EUR 2,-."
  • Auf ein gesondertes Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht wird nicht hingewiesen.

Von einer international tätigen Bank kann man eigentlich etwas anderes erwarten!

Wer nicht einverstanden ist, sollte umgehend schriftlich Widerspruch gegen die neue Gebühr einlegen. Bei einigen Kunden hat die Bank anscheinend „aus Kulanz“ auf die Erhebung der Gebühr bereits abgesehen.

Agieren lohnt sich, wer schweigt verliert!

Dienstag, 24. November 2009

Arbeitgeberzuschüsse für Studiengebühren endlich beitragsfrei

Duale Studiengänge werden aufgrund des wechselseitigen Spiels von Theorie und Praxis immer beliebter. Am häufigsten sind hierbei die Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen vertreten. Namenhafte Unternehmen schließen mit dem Studenten einen Ausbildungsvertrag ab und ziehen sich so zielgerichtete Nachwuchskräfte an Land. Die Studenten profitieren von einer Ausbildungsvergütung und einer sehr hohen Übernahmequote nach Beendigung des Studiums. Außerdem übernimmt das Unternehmen die Studiengebühren.

Bisher war strittig, ob diese übernommenen Gebühren als beitragspflichtige Vergütung in Betracht gezogen werden musste.

Seit 19. Oktober 2009 steht nun endgültig fest, dass man sich neben den Steuern nun auch die Sozialversicherungsabgaben für diese Zuschüsse sparen darf:
Gemäß §1 (19), 15 SvEV sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.

Folgende steuerrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss ein Ausbildungsverhältnis (Achtung: kein normales Arbeitsverhältnis) bestehen
  • Im Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber ausdrücklich zur Übernahme der Studiengebühren
  • Die übernommenen Studiengebühren können vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, falls der Studierende das ausbildende Unternehmen innerhalb von 2 Jahren verlässt oder sein Studium abbricht

Den vollständigen Text der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gibt es >>hier.

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Studienfinanzierung, aber wie Teil II
Mehr Geld fürs Studium vom Fiskus

Montag, 9. November 2009

Geschenk von T-Mobile

T-Mobile hält heute für alle Kunden eine nette Überraschung parat: Anlässlich des Mauerfalls vor 20 Jahren verschenkt T-Mobile heute am 9. November 2009 kostenlose SMS in alle deutsche Netze.

Dieses Angebot gilt für alle T-Mobile Prepaid- und Vertragskunden. Die Aktion endet heute um 24:00 Uhr. Die Gratis-Nachrichten dürfen an alle Inlandsnummern ausgenommen Service- und Sonderrufnummern verschickt werden.

Viel Spaß beim simsen!

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Montag, 2. November 2009

Doppelleben zahlt sich aus – Teil II

Wer im Berufsleben erfolgreich sein will, muss in der heutigen Zeit sehr flexibel sein. Große Distanzen zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sind daher keine Seltenheit. Um Fahrtzeiten zu verkürzen bzw. zu vermeiden, kommt daher oft ein Zweitwohnsitz am Arbeitsort in Betracht. Der Fiskus muss sich an dieser „doppelten Haushaltsführung“ beteiligen.

Voraussetzung
  1. Eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz). Der Ort des Lebensmittelpunktes kann sich auch im Ausland befinden.
  1. Zweitunterkunft am Arbeitsort. Diese Unterkunft muss ständig zur Verfügung stehen, d.h. ein gelegentlich angemietetes Zimmer reicht nicht aus!

Was kann ich alles absetzen?

Aufwendungen zur Wohnungssuche
Hierunter fallen beispielsweise Fahrtkosten für die Besichtigung, Gebühren für Inserate,
Porto, Telefonkosten, Vermittlungsprovisionen etc.

Umzugskosten
Alle Transportkosten sowie Reisekosten am Tag des Umzuges können auf Nachweis geltend gemacht werden. Umzugspauschalen wie bei einem „normalen“ berufsbedingten Umzug gibt es hier jedoch nicht!

Kosten für die Zweitwohnung
Hier können alle Miet- und Mietnebenkosten sowie bei einer Eigentumswohnung laufende Betriebskosten, Abschreibungen und Schuldzinsen absetzten. Gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VI R 23/05) muss das Finanzamt jedoch höchstens die Kosten entsprechend einer ortsübliche Miete einer 60 m² großen Wohnung als angemessen anerkennen.

Ausstattung
Kosten für Bett, Bettwäsche, Schränke, Tische, Sitzmöbel, Gardinen, einfache Bodenbeläge, Koch- und Essgeschirr, Besteck, Lampen, Putzgeräte können zum üblichen Preis abgesetzt werden. „Luxusgegenstände“ wie z.B. Kücheneinrichtungen, Teppiche, Unterhaltungseletronik etc. können zurzeit noch nicht geltend gemacht werden.

Fahrtkosten
Fahrten zu Beginn und zum Schluss der doppelten Haushaltsführung können entweder pauschal mit 0,30 EUR/gefahrenen Kilometer oder mit vorgelegtem Ticket für öffentliche Verkehrsmittel abgerechnet werden. Die Heimfahrten (1 x pro Woche) können unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel mit 0,30 EUR/Entfernungskilometer abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur für tatsächlich durchgeführte Fahrten.

Verpflegungspauschalen
3 Monate lang können Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand während der Abwesenheitszeit vom Hauptwohnsitz abgerechnet werden. Es gelten folgende Pauschalen:

..6 EUR ab .8 Stunden
12 EUR ab 14 Stunden
24 EUR ab 24 Stunden

Gerade mit der Verpflegungspauschale lässt sich so mancher Steuer-Euro sparen! Zurzeit ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 10/08) anhängig. Hier soll entschieden werden, ob eine Anerkennung über die 3 Monate hinaus zulässig sein könnte. Bis zur endgültigen Entscheidung lohnt es sich also einen bereits ergangenen Steuerbescheid mittels Einspruch und Verweis auf das o.g. Verfahren offen zu halten bzw. von vornherein die tatsächliche Dauer bei der künftigen Steuererklärung anzugeben.

Bei Fragen hilft ein Steuerberater sehr gerne weiter.

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Sonntag, 25. Oktober 2009

Doppelleben zahlt sich aus – Teil I

Der Fiskus hat sich schon immer „gerne“ an den Kosten der doppelten Haushaltsführung beteiligt. Der Steuerzahler will sparen, der Fiskus auch... Ein Widerspruch in sich. Streit ist also vorprogrammiert.

Grundsätzlich gilt: Ist die Zweitwohnung am Arbeitsort aus beruflichen Gründen erforderlich, können neben den Umzugskosten auch Miete, Aufwendungen zur Heimreise sowie Verpflegungspauschalen von der Steuer abgesetzt werden.

Viele Steuerzahler werden sich nun darüber freuen, dass der Bundesfinanzhof im März 2009 (Aktenzeichen VI R 58/06; VI R 23/07) die Rechtsprechung in einem entscheidenen Punkt geändert hat: Die Kosten einer doppelten Haushaltsführung können ab sofort auch dann abgesetzt werden, wenn der Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegt wird. Wichtig ist nur, dass die Zweitwohnung genutzt wird, um die Arbeitsstätte schneller zu erreichen und, dass sich der Lebensmittelpunkt im weiter entfernten Hauptwohnsitz befindet.

Der Haupthausstand ist grundsätzlich dort, wo sich die eigene Familie befindet! Ob ein Paar mit oder ohne Trauschein lebt, spielt dabei keine Rolle. Hauptsache, man lebt gemeinsam in der Hautpwohnung. Von alleinstehenden Personen werden besondere Nachweise verlangt, damit der Hauptsitz als Lebensmittelpunkt anerkannt wird. Neben den regelmäßigen Heimfahrten können Mitgliedschaften oder Mitarbeit am Heimatort bereits zur Berücksichtigung entscheidend sein.

Achtung: Das (Kinder-)zimmer bei Mama und Papa gilt nicht als eigener Hausstand. Sollte der Arbeitnehmer im Haus seiner Eltern wohnen, muss es sich schon um eine separate Wohnung mit finanzieller Gegenleistung handeln.

An den zweiten Haushalt werden übrigens keine sehr großen Anforderungen gestellt. Ob es sich hierbei um eine Mietwohnung, Eigentumswohnung, möbliertes Zimmer oder Hotelzimmer handelt, ist demnach völlig egal. Einzige Voraussetzung: Diese Unterkunft muss ständig für den Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen VI R 23/05) muss das Finanzamt jedoch höchstens die ortsübliche Miete einer 60 m² großen Wohnung als angemessen anerkennen.

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Dienstag, 29. September 2009

Ohne Fallstrick Abgeltungssteuer sparen

Wer reich werden will, muss sparen und Kapital aufbauen. So weit, so gut. Allerdings möchte der Fiskus auch seinen Teil vom „Kuchen“ haben.

Die schleichende Kürzung des Sparerfreibetrages in den letzten Jahren sowie die diesjährige Abschaffung der Spekualtionsfrist auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hat schon so manchen Steuerzahler die Laune vermiest.

Die folgende Aufstellung verdeutlicht uns, wie „gut“ der Fiskus es mit uns meint:

Sparer-Freibetrag
-----------------------------------------------------------------------
Ledige...............................................Verheiratete
1993-1999....3.068 EUR (6.000 DM)........6.136 EUR (12.000 DM)
2000-2001....1.534 EUR (3.000 DM)........3.068 EUR (6.000 DM)
2002-2003....1.550 EUR........................3.100 EUR
2004-2006....1.370 EUR........................2.740 EUR
2007-2008.......750 EUR........................1.500 EUR

Sparer-Pauschbetrag
-----------------------------------------------------------------------
Ledige...............................................Verheiratete
2009..............801 EUR........................1.602 EUR


Um heute netto die gleichen Erträge zu erzielen, müssten wir bei gleichen Zinssätzen also deutlich höhere Geldsummen anlegen als noch vor 10 Jahren.

So viel zum Thema „Steuerentlastung“ und der Forderung in Eigeninitiative für die Zukunft vorzusorgen.

Wie können wir also den Fiskus austricksen? Viele Eltern haben die geniale Idee, ihr Vermögen/ihre Wertpapiere auf die Kinder umzuschreiben. Schließlich beträgt der Freibetrag für Kinder bei Schenkungen traumhafte 400.000 EUR. Außerdem verfügt jedes Kind über einen Grundfreibetrag von 7.834 EUR und einen Sparerpauschbetrag von 801 EUR. So lässt es sich gut leben...

Aber Vorsicht! Wer sein Vermögen auf die lieben „Kleinen“ überschreibt, muss dies unwiderruflich durchführen. Bei einer Schein-Überschreibung muss die gesparte Abgeltungssteuer nachgezahlt weden. Daher sollte die Geldanlagen/Spareinlagen, die auf den Namen der Kinder laufen sollen, ausschließlich die Kinder als Gläubiger bzw. Begünstigte aufweisen. Eine Umschreibung bestehender Sparpläne und Sparbriefe auf Dritte ist aufgrund der Grundsätze zur Kontenklarheit und Kontenwahrheit nicht möglich. Hier müssten neue Verträge abgeschlossen werden.

Alle Richtlinien beachtet? Damit das „Steuer sparen“ kein Eigentor wird, sollten Eltern volljähriger Kinder daran denken, dass der Grenzfreibetrag von 7.680 EUR (Stand 2009) nicht überschritten wird. Für behinderte Kinder gelten Sondervorschriften! Ansonsten gingen die Ansprüche auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, sowie der Entlastungbetrag für Alleinerziehende verloren.

Einen weiteren Fallstrick müssen Eltern umgehen, deren Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind. Liegen die Einkünfte über 360 EUR/Monat bzw. 4.320 EUR/Jahr (Stand 2009), steht die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auf dem Spiel. Hier müsste im Vorfeld sorgfältig durchgerechnet werden, welches Szenario günstiger wäre.

Tipp: Sollten die Kinder voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen, sollte eine Nichtveranlagungssteuer beim Finanzamt beantragt werden. Wird diese beim Kreditinstitut vorgelegt, muss kein Freistellungsauftrag mehr erteilt werden.

Montag, 14. September 2009

Gezielt Vermögen aufbauen - Fondssparpläne

Vermögen aufbauen mit möglichst geringer monatlicher Belastung. Wer möchte das nicht? Nur ein schöner Traum? Ich denke, nein! Jeder, der die notwendige Disziplin und Geduld mitbringt, sich über Jahre auf einen Fondsparplan einzulassen, kann nach und nach sein Kapital vervielfachen.

Anleger können bereits ab 25 EUR monatlich in viele Fonds investieren, allerdings sollte hierbei auf die richtigen Produkte geachtet werden. Je höher der Anlagebetrag, desto größer die Auswahl an entsprechenden Produkten. Rentenfonds gelten sicherer als Aktienfonds, weisen jedoch eine geringere Rendite auf. Wer die Wahl hat, hat die Qual... Allein auf dem deutschen Markt existieren 8600 Investmentfonds.

Je nachdem, welcher Fonds gewählt wurde, kann der Anleger an der Entwicklung gesamter Branchen, Märkte oder Indizes partizipieren. Durch die breite Streuung auf verschiedene Wertpapiere innerhalb eines Fonds ist das Risiko gegenüber einer Anlage in Einzelwerte deutlich reduziert.

Zurzeit befinden sich die Börsen im Aufwärtswind. „Wer weiß wie lange!“, wäre jetzt das klassische Gegenargument. Doch auch in volatilen Börsenzeiten ist es interessant sich mit Fondsparplänen zu beschäftigen. Hohe Kursschwankungen wirken sich bei Sparplänen sind nicht automatisch nachteilig aus – ganz anders als bei Einmalanlagen. Aufgrund der Tatsache, dass man regelmäßig einen festen Betrag investiert, erreicht man, dass bei fallenden Kursen mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben werden. Diese regelmäßige Einzahlung fester Beträge über einen längeren Zeitraum hat für den Anleger den Vorteil, dass er die Anteile bei unterschiedlichen Ausgabepreisen zu einem insgesamt günstigeren Durchschnittspreis („Cost Average-Effekt“) kauft. Gerade bei einem langfristigem Investment (Anlagezeitraum: 10 bis 20 Jahre) können größere Kursschwankungen so unter dem Strich sogar zu einer Verbesserung der Rendite führen.

Ein weiterer Vorteil, der von Arbeitnehmern nicht einfach beiseite geschoben werden sollte: Fondssparpläne sind als Vermögenswirksame Leistung (VL) sehr gut geeignet.

Einen kleinen Wermutstropfen hat die ganze Geschichte jedoch: Seit Januar 2009 unterliegen die Kursgewinne der Abgeltungssteuer, d.h. auch nach einer Haltedauer von 1 Jahr können die Gewinne nicht mehr steuerfrei realisiert werden. Mögliche Dividendenzahlungen werden leider auch nicht mehr nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern voll besteuert. Da der bisherige Sparerfreibetrag den gesetzlichen Neuerungen ab Januar 2009 wegfiel, verfügen Anleger nur noch über den Sparerpauschbetrag von zurzeit auf 801 EUR/Jahr (Alleinstehende) bzw. 1602 EUR/Jahr (gemeinsam veranlagten Ehegatten). Mit diesem Pauschbetrag sind sämtliche Werbungskosten vollständig abgegolten. Insbesondere laufende Depotgebühren können so in Zukunft nicht mehr abgesetzt werden. Darum heißt es clever sein, und Depotgebühren vergleichen!

Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte auf Qualität und eine positive Wertentwicklung achten. Mit zunehmender Laufzeit erhält der Sparplan mehr und mehr den Charakter einer Einmalanlage. Je näher das Laufzeitende rückt, desto genauer sollte man den Kurs beobachten. Es wäre beispielsweise sinnvoll das Kapital teilweise aus stark schwankenden Aktienfonds nach und nach in sichere Rentenfonds umzuschichten.

Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte grundsätzlich die Gebühren der einzelnen Anbieter einkalkulieren. Gerade beim Ausgabeaufschlag sollte man mit dem Anbieter verhandeln. Im Allgemeinen werden nämlich zwischen 0,5 bis 6% des Anteilwertes zur Deckung von Gebühren und Verwaltungsaufwand genutzt. Dieser Aufschlag ist wichtig, da der Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag den Ausgabepreis ergibt.

Im Klartext bedeutet dies: Bei einem Rücknahmepreis von 100 Euro, müssen zunächst bei einem Ausgabeaufschlag von 5% pro Anteil 105 Euro gezahlt werden. Der jeweilige Anteil sollte also um mindestens 5% steigen, damit der Rücknahmepreis ebenfalls 105 Euro beträgt. Da wir einen Gewinn anstreben, sollte der Kursanstieg selbstverständlich deutlich über 5% liegen.

Fondssparpläne können direkt bei der Fondsgesellschaft oder bei den bekannten Discount-Brokern abgeschlossen werden. Die meisten Hausbanken verlangen Depotgebühren für die Aufbewahrung der Fondsanteile. Zahlreiche Investmentfondsgesellschaften richten kostenlose Investmentkonto ein. Die Fondsgesellschaften, die Depotgebühren erheben, sind meistens kostengünstiger als die Hausbanken. Ein Vergleich lohnt sich!

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“

Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Holen Sie sich jedoch unterschiedliche Meinungen ein. Informieren Sie sich gründlich über das Produkt für das Sie sich entscheiden. Halten sie sich immer vor Augen: Ihr „Bankberater“ ist in erster Linie Verkäufer und ist am Verkaufsabschluß in Form von Provision, Bonus oder Erfolgsprämie beteiligt.

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Geldanlage mit Köpchen

Donnerstag, 3. September 2009

Geldanlage mit Köpfchen

Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sparziel der Deutschen. Gemäß einer Umfrage zum Sparverhalten von TNS Infratest in Bielefeld benennen rund 62 % der Befragten die Altersvorsorge als ihr erstes Sparziel. Kein Wunder, die Rentenkassen sind praktisch leer! Wer also keine Erbschaft oder sonstige Geldgeschenke in Aussicht hat muss sein Geld gut anlegen.


Das magische Dreieck der Geldanlage verdeutlicht das Zusammenspiel von Sicherheit, Liquidität (Verfügbarkeit) und Rentabilität (Ertrag). Dabei stehen diese Begriffe als Sparziele zueinander, wie die Eckpunkte in einem Dreieck.

Maximale Rendite, minimales Risiko und schnelle Verfügbarkeit: Der Traum eines jeden Anlegers. Doch Anlagen, die alle drei Kriterien auf einmal erfüllen, gibt es nicht. Deshalb sollte man über seine persönliche Anlagestrategie sehr gut nachdenken. Je risikoreicher die Geldanlage, desto höher wird Ihre Rendite ausfallen. Wenn Sie großen Wert auf die Verfügbarkeit Ihrer Vermögensposition legen, dann wird die Rendite geringer ausfallen. Längere Bindung bedeutet eine höhere Rendite.

  1. Rentabilität

    Um später böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Geldanlagen nicht ausschließlich nach ihren Brutto- oder Nominalrenditen beurteilen. Wichtig ist, was am Ende tatsächlich herauskommt!

    Von Gewinnen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen) sollte man in erster Linie alle Kosten des Kaufs und Verkaufs der Anlageform abziehen. Nun wäre es fatal seine Finanzplanung ohne den Wirt (sprich: dem Finanzamt) zu machen. Neben dem Renditekiller „Steuern“ sollte man zusätzlich die Inflationsrate berücksichtigen. Danach ergibt sich folgende Rechenformel:

    Gewinn nach Steuern / Kapitaleinsatz x 100 / Inflationsrate = Nettorendite


  2. Sicherheit

    Können Sie nachts gut schlafen? Seit der Finanzkrise ist bei den meisten privaten Anlegern das Thema „Sicherheit“ wieder stärker ins Blickfeld gerückt. Anleger, die das Verlustrisiko scheuen, werden sicherlich einige Abstriche bei der Rendite in Kauf nehmen müssen.


  3. Liquidität

    Wie schnell kann ich meine Anlage wieder in Bargeld umwandeln? Viele Anlagen können aufgrund vertraglicher Bindungen schlecht oder nur mit großen Verlusten aufgelöst. Je nach Lebenssituation sollten immer Reserven (z. B. Termingeld) zur Verfügung stehen.


Rendite ist nicht alles! Jeder sollte für sich seine eigene Anlagestrategie finden, dabei aber nicht alles auf eine „Karte“ setzen. Kluges Abwägen schützt vor Verlusten. Anlageberatern, die hohe Renditen bei geringem Risiko und schneller Liquidität versprechen, sollte man grundsätzlich nicht vertrauen.

Dienstag, 1. September 2009

Gepflegt Sparen mit Dove (50%)

Ab heute verwöhnt Dove seine Kunden mit einem Rabattcoupon der Extraklasse:

Beim Kauf von mindestens 3 Dove Produkten Ihrer Wahl gewähren Ihnen alle teilnehmenden Märkte einen Rabatt von 4,00 EUR. Der Einkaufswert muss mindestens 8,00 EUR betragen. Diese Aktion läuft bis zum 31. Dezember 2009.

Wer die Produkte geschickt auswählt, kann also bis zu 50% sparen! Clevere Sparfüchse vergleichen vorher die Preise in den einzelnen Märkten. Es lohnt sich. Achtung: Pro Einkauf ist nur ein Gutschein einlösbar. Aber, wer kann uns schon verbieten, mehrfach einkaufen zu gehen?

>>Dove Rabattcoupon

Tipp: Damit der Barcode später an der Kasse problemlos eingelesen werden kann, sollte der Coupon nicht im Layout- oder Entwurfsmodus ausgedruckt werden. Der Gutschein ist auch in schwarz-weiß einlösbar.

Folgende Märkte lösen den Gutschein ein:
Budni, Citti, Combi, diska, dm, drospa, Edeka (einzelne Märkte von Center, neukauf Comet, Struve und Reichelt), famila, Globus, Handelshof, Herkules, IhrPlatz, Jibi, Kaufland, Kaufmarkt, Kloppenburg, Marktkauf, Müller, Ratio, Real, Rossmann, Schlecker, SBK, tegut, toom, V-Markt, Wasgau


Happy Shopping!

Montag, 17. August 2009

Peter Fox, Pink, Rammstein, Schalke 04, Bayern München... - 11% Rabatt auf Konzert- und Fussballtickets

Rabattjäger aufgepasst! Für alle Fans, die knapp bei Kasse sind, aber trotzdem Spaß haben wollen, habe ich folgendes Bonbon entdeckt:

Viagogo.de bietet zurzeit 11% Rabatt auf den Netto-Preis seiner Tickets. Wer also etwas Geld sparen will, gibt den Gutschein-Code zanvia9 ins entsprechende Bestellfeld ein. Diese Aktion läuft noch bis zum 1. September 2009.

Das passende Fussballtrikot fehlt? Bei Fussball.de spart man bis zum 31. August 2009 ebenfalls 11 %. Hier einfach den Gutschein-Code 11PROZENT ins entsprechende Bestellfeld eingeben.

Viel Spaß!

Freitag, 14. August 2009

Preisalarm bei Handy-Karten

Vertragshandy ade! Ständig zahlen, zahlen, zahlen, ob man nun telefoniert hat oder nicht... Das Geld kann man sich sparen! Nichts entfernt uns weiter von unserem Ziel, reich zu werden, als diese lästigen Vertragsbindungen. Es ist Zeit für Veränderungen, man ist ja schließlich nicht mit seinem Mobilfunkanbieter verheiratet? Also Tschüss, so schnell es geht!

Im Internet findet jede Quasselstrippe das passende Schnäppchen. Im Kampf um den Kunden scheint alles erlaubt. Die Angebote kommen quasi im Minutentakt. Doch Vorsicht: Damit der Schuss nicht nach hinten losgeht, sollte der Kunde alle Tarife gründlich vergleichen und sich über die Netzabdeckung informieren.

Hier einige interessante Beispiele zur Auswahl:

Aktion blau.de bis 18.08.2009
Sim-Karte für 9,90EUR
inkl. 10 EUR Startguthaben
+ 25 EUR Extraguthaben bei Mitnahme der Handynummer
keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
>>Aktion blau.de

Aktion congstar bis zum 30.09.2009
Sim-Karte für 10,00 EUR
inkl. 10,00 EUR Startguthaben
Keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
>> Aktion congstar

Aktion T-Mobile
Sim-Karte für 10,00 EUR
inkl. 10,00 EUR Startguthaben
Keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
>>Aktion T-Mobile

Aktion Klarmobil
Sim-Karte 9,95 EUR
inkl. 10,00 EUR Startguthaben (3 Monate gültig)
Keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung
Ab dem 4. Monat wird eine ein Rechnungsbetrag von 3;00 EUR vorausgesetzt. Bleibt der Rechnungsbetrag darunter wird für die Kontenpflege 1,00 EUR für den jeweiligen Monat in Rechnung gestellt.
>>Aktion Klarmobil

Mittwoch, 12. August 2009

Der Traum vom sparsamen Drucken

Wir schreiben das Jahr 2009 und sind vom papierlosen Büro weiter entfernt denn je. Unter dem täglichen Druckwahn leiden Umwelt und Geldbeutel.

Was können wir also tun, um Papier, Tinte und Geld zu sparen?
  • Kontrollieren Sie regelmäßig auf www.treiber.de, ob Ihr Druckerhersteller eine neue Treiberversion für Ihr Gerät anbietet und installieren Sie diese. Ein neuer Treiber kann mitunter den Tintenverbrauch senken.
  • Drucken Sie doppelseitig! Dies ist auch ohne Duplexdrucker möglich. Wählen Sie im Menüpunkt DRUCKEN bei der "Druckauswahl" zuerst ‚gerade Seiten‘. Legen Sie anschließend die bedruckten Blätter seitenverkehrt in den Schacht und starten Sie den Druck für ‚ungerade Seiten‘.
  • Manche Geräte unterstützen den verkleinerten Druck von bis zu 16 Seiten auf einer Blattseite. Schauen Sie im Menüpunkt DRUCKEN unter „Eigenschaften“ nach. Mehr als zwei Seiten ist jedoch aufgrund der Buchstabengröße nicht zu empfehlen.
  • Viel Tinte sparen Sie, wenn Sie den Drucker je nach Gerät in den Konzept- Entwurfs- oder Layoutmodus wechseln.
  • Benötigen Sie unbedingt farbige Drucke? Wechseln Sie im Menüpunkt DRUCKEN unter „Eigenschaften“ in den Grau- oder Schwarzweißmodus. Sie haben die Möglichkeit diese Druckereinstellung unter Systemsteuerung als Standard für Ihr Gerät festlegen.
  • Bei modernen Druckern können Sie den prozentualen Tintenverbrauch flexibel einstellen. So sparen Sie auch bei Farbdrucken.
  • Das Gerät sollte ab und zu von innen mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Außerdem sollte das Papier, bevor es in den Druckerschacht einlegt wird, kurz aufgefächert werden. So können Papierstaus durch Aneinanderkleben vermieden werden.
  • Schalten Sie den Drucker direkt am Gerät und nicht über eine separate Steckerleiste aus. Die Tinte könnte sonst schneller austrocknen, da der Patronenwagen nicht in die richtige Position zurückfahren kann.
  • Vermeiden Sie direkte Sonnenbestrahlung oder sonstige Hitzeeinwirkungen, z. B. durch eine Heizung. Dies würde das Austrocknen der Tinte begünstigen.
  • Es muss nicht immer die teure Originaltinte Ihres Druckerherstellers sein. Inzwischen werden Alternativtinten oder Nachfüllsets in hochwertiger Qualität angeboten.

Günstige Produkte für Ihren Drucker mit bis zu 98% Einsparpotenzial erhalten Sie unter anderem hier:

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In Partnerschaft mit druckerzubehoer.de


Pro Bestellung darf man sich hier zurzeit zusätzlich eine exklusive Zettelbox mit 450 Blatt und 25 Blatt Deluxe Fotocards 180g/m2 und 1 Packung mit 48 Stück selbsthaftenden Fotoaufklebern 180 g/m2 zum Nulltarif in den Warenkorb legen. Man gönnt sich ja sonst nichts... Geschenke ablehnen ist schließlich unhöflich ;-)

Haben Sie noch weitere Spartipps fürs Drucken? Ich freue mich auf Ihre Vorschläge.

Samstag, 8. August 2009

Kostenlos - Das große Fressen

Knapp, knapper, am knappsten! Kein Geld in der Kasse? Auch schlechten Zeiten kann man etwas Gutes abgewinnen. Hemmungslos senken die Discounter ihre Preise, um Kunden in ihr „Einkaufsparadies“ zu locken. Gerade jetzt kämpfen Markenhersteller mit allen Mitteln, um Ihre Produkte an den Mann bzw. an die Frau zu bringen. „20% auf alles außer Tiernahrung?“ Lachhaft!

Damit Sie nicht die buchstäbliche „Katze im Sack“ kaufen laden eine Reihe von Herstellern Ihre vierbeinigen Freunde zum Essen ein:

Pedigree begrüßt ihre Hundewelpen mit einer 400g Pedigree® Dosennahrung, einer 80-seitigen Welpenfibel, kuscheligen Decke und einem Rabattgutscheinheft:

>>Kostenloses Rundumpaket für Hundewelpen

Ein weiteres individuelles Testpaket mit Welpenfibel gibt es von Royal-Canin:

>>Gratis-Testpaket für Hundewelpen

Attraktive Sofortgewinne für kleine Kätzchen Whiskas/Catsan:

>>Gewinnspiel von Whiskas/Catsan

Und weiter geht’s... Schließlich ist einseitige Ernährung völlig ungesund:

>>Gratisprobe Dinner for Dogs

>>Gratisprobe Veritas für Hund oder Katze

>>Gratisprobe von Wittis für Hund oder Katze

>>Gratisprobe von Happy Dog

>>Gratisprobe von Happy Cat


Und damit Frauchen oder Herrchen sich vom ganzen Bestellstress erholen kann, gibt es eine von sieben Erlebnisreisen bei Kitekat zu gewinnen:

>> Jubiläumgewinnspiel von Kitekat

Good Luck!

Donnerstag, 6. August 2009

Gepflegt Sparen mit Nivea

Nivea hält für seine Kunden ein spezielles Bonbon bereit: Neben den obligatorischen Gewinnspielen, bei denen man einige Pflegeprodukte absahnen kann, bietet Nivea einen Rabattgutschein der Extraklasse.

Mit diesem Coupon gewähren Ihnen alle teilnehmenden Märkte beim Kauf von mindestens 3 Nivea Produkten Ihrer Wahl einen Rabatt von 3,00 EUR. Der Einkaufswert muss mindestens 5,00 EUR betragen. Diese Aktion läuft bis zum 31. August 2009.

Wer die Produkte geschickt auswählt, kann also bis zu 60% sparen! Clevere Sparfüchse vergleichen vorher die Preise in den einzelnen Märkten. Es lohnt sich. Achtung: Pro Einkauf ist nur ein Gutschein einlösbar. Aber, wer kann uns schon verbieten, mehrfach einkaufen zu gehen?

>>Sommergewinnspiel und Rabattgutschein

Tipp: Damit der Barcode später an der Kasse problemlos eingelesen werden kann, sollte der Coupon nicht im Layout- oder Entwurfsmodus ausgedruckt werden.

Folgende Märkte lösen den Gutschein ein:
Budni, diska, dm, drospa, Glahn, Globus, Handelshof, Herkules, Hit, IhrPlatz, Kaufland, Kaufmarkt, Kloppenburg, Müller, Ratio, Real, Rossmann, Schlecker, tegut, Wasgau

Happy Shopping!


Für alle Glücksritter hat Nivea noch weitere Schmankerl in petto:

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Viel Glück!

Montag, 3. August 2009

Gratis den Gaumen verwöhnen

Es ist Urlaubszeit. Sehnen Sie sich auch nach Sonne, Strand und der leckeren spanischen Urlaubsküche? Das Tapas-Oliven Team schenkt Ihnen Oliven aus dem sonnigen Süden.

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Kostenloser Genuss... Ach, das Leben kann so schön sein!

Dienstag, 28. Juli 2009

Gebühr für Apotheken-Notdienst? Nein danke!

Kennen Sie das? Endlich das rosa Rezept vom Arzt bekommen, doch die Apotheke nebenan hat bereits geschlossen. Also auf zum nächsten Notdienst...

Obwohl wir als Patient nicht schon genug gestraft wären, erhebt der freundliche Apotheker auch noch eine Nachtgebühr von 2,50 EUR. Das muss nicht sein!

Wenn das Rezept am gleichen Tag ausgestellt wurde und auf der Vorderseite der Arzt das Feld „noctu“ (lat.: nachts / keine Nachttaxe) ankreuzt, muss die gesetzliche Krankenkasse die Gebühr für den Notdienst übernehmen. Im Eifer des Gefechts wird dieser Vermerk aber oft vom Arzt vergessen.

Folgende Worte weisen den Patienten auf der Rückseite des rosafarbenen Rezeptformulars auf diese Bestimmung hin:

„Wird das Arzneimittel während der allgemeinen Ladenschlusszeiten gemäß §3 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss abgeholt, so hat der Patient eine Gebühr (2,50 EUR) zu zahlen, sofern der Arzt nicht einen entsprechenden Vermerk (noctu) anbringt.“

Daher aufgepasst und Geld gespart!

Donnerstag, 23. Juli 2009

Bloß nichts überstürzen

Ein erster Reflex bei drohender oder plötzlicher Arbeitslosigkeit ist oft, die private Altersvorsorge aufzugeben. Das darf und muss nicht sein! Bevor Sie Verträge übereilt kündigen und das ersparte Kapital auflösen, sollten Sie die Verträge noch einmal in Ruhe durchsehen und nachrechnen. Sie erhalten ihr eingezahltes Geld nicht vollständig zurück. Außerdem müssen Sie bei Kündigung eines Riester-Vertrages alle bisherigen Zulagen zurückzahlen. Können Sie sich das jetzt leisten?

Im Falle einer Arbeitslosigkeit sind die meisten Verträge flexibel: Beiträge können gestundet, reduziert oder beitragsfrei gestellt werden. Bei Riester-Verträgen werden die Zulagen dann anteilig gekürzt oder entfallen für diese Phasen ganz. Ihr Kapital arbeitete jedoch für Sie weiter. Solange Sie ALG I erhalten, sind Sie gesetzlich nicht gezwungen, ihr Vermögen nicht antasten.

Beim Bezug von ALG II (Hartz IV) wird bei geförderten Altersvorsorgeprodukten (z. B. Riester-, Basis- bzw. Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge) das ersparte Guthaben nicht als Vermögen angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die bereits eingezahlten Beiträge sind. Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen, verzinst sich Ihr Sparguthaben und bringt im Alter eine zusätzliche Einnahme. Wird der Vertrag bereits vor Rentenbeginn aufgelöst und ein Guthaben ausgezahlt, stellt dies jedoch ein Einkommen dar, welches auf den ALG II Anspruch angerechnet wird.

Private Rentenverträge ohne staatliche Förderung sind weniger geschützt. Hier gelten die allgemeinen Vermögensfreibeträge (150 Euro pro Lebensjahr, maximal 9.750 Euro) und der zusätzliche Altersvorsorge-Freibetrag (250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro). Liegt der Rückkaufswert der Police unter 90% dürfen die Freibeträge überschritten werden. Ein Verlust von mehr als 10% gilt als unzumutbar!

Voraussetzung für den Altersvorsorge-Freibetrag ist jedoch, dass im Vertrag festgelegt ist, dass das gesparte Vermögen erst im Rentenalter zur Verfügung steht. Diese Vereinbarung muss mit dem Anbieter des Sparproduktes vorher geschlossen worden sein.

Bewahren Sie einen kühlen Kopf und führen Sie Ihre private Altersvorsorge weiter. Sie haben nichts zu verlieren!

Sonntag, 19. Juli 2009

Reduzieren Sie Ihre Telefonkosten

Haben Sie auch das Gefühl Ihr Telefonanbieter „frisst Ihnen langsam die Haare vom Kopf“? Dabei gehen die Minutenpreise seit langem zurück. Wenn Ihr Telefonrechnung trotzdem immer höher ausfällt, liegt es oft an falsch abgeschlossenen Verträgen.

Egal ob Festnetz, Internetanschluss oder Handy, Sie sollten sich zuerst überlegen, was Sie genau benötigen. Kein Anbieter ist daran interessiert, die Telefonkosten seines Kunden zu senken. Im Gegenteil! Er möchte möglichst viele Leistungen verkaufen. Auch wenn der nette Call Center Agent Ihnen etwas anderes erzählen will. Der beste Weg Geld zu sparen und reich zu werden, ist auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten. Überprüfen Sie Ihr Verträge sorgfältig. Treten Sie auf die Kostenbremse und behalten Sie nur die Leistungen, die für Sie tatsächlich notwendig sind.

Wer beispielsweise bereits für sein Handy eine Sprachflatrate ins inländische Festnetz bezahlt, kann auf eine Flatrate bei seinem Festnetzanschluss verzichten. Schließlich funktioniert das Handy auch im trauten Heim! Eventuell könnte gerade für Sie das Telefonieren über Internet anstatt über Festnetz in Frage kommen. Wer weder eine Sprach- noch Internetflatrate hat, sollte die günstigen Call-by-call Nummern nutzen. So umgehen Sie die teueren Telefontarife Ihres Festnetzanbieters und können Ihre Telefonkosten bis zu 80% senken.


Eine Auflistung der call-by-call Anbieter finden Sie unter:

>>Billiger-telefonieren.de
>>Telcolist.de
Im ZDF Videotext Seite 587-589


Wer häufig Auslandsgespräche führt, sollte das Internet für seine Telefonate nutzen. Neben den reinen Kommunikationskosten kommen hier jedoch noch die Anschaffungskosten für geeignete VoIP-Hardware hinzu. Für Personen, die eine Internetflatrate besitzen, ist Skype eine clevere Alternative. Sollten Sie jedoch Headsets, Registrierungen oder Softwareinstallationen ablehnen, können Sie über das Portal „peter.zahlt.de“ kostenlos telefonieren. Dieser Dienst finanziert sich über Werbung, die Ihnen während des Gesprächs auf dem Bildschirm angezeigt wird. Die Gesprächsdauer ist pro Tag auf 30 Minuten begrenzt und funktioniert täglich von 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr (für angemeldete Nutzer von 6.00 Uhr bis 3.00 Uhr).

>>Peter zahlt.de
verbindet Sie aus dem deutschen Festnetz gratis in die Festnetze der folgenden Länder:
  • Australien
  • Belgien
  • China (auch Mobilnetze)
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Hongkong (auch Mobilnetze)
  • Irland
  • Italien
  • Kanada (auch Mobilnetze)
  • Luxemburg
  • Malaysia
  • Mexiko
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Singapur (auch Mobilnetze)
  • Spanien
  • Südkorea
  • Thailand
  • USA (auch Mobilnetze)
  • Vatikan

Viel Spaß beim sparsamen Telefonieren!

Samstag, 18. Juli 2009

Gepflegt sparen mit Gratisproben

In Zeiten einer schwachen Konjunktur sind alle Hersteller gezwungen, Kunden an sich zu binden. Wer jetzt seine Köder geschickt auslegt, hat bei wieder ansteigender Konjunktur die Nase vorn. Deshalb handeln die Unternehmen frei nach dem Motto „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“. Der gewiefte Sparfuchs denkt sich sein Teil und nimmt dieses freundliche Angebot gerne an.

Der beste Weg um reich zu werden, ist wenig Geld auszugeben. Die Königsdisziplin ist jedoch nichts auszugeben! Profitieren Sie jetzt von den zahlreichen Angeboten zum Nulltarif solange der Vorrat reicht.


Düfte

>>Avril Lavigne: black star

>> Bruno Banani: Magic Woman

>> Hugo Boss: element

>> Hugo Boss: XY oder XX

>>Lacoste: Challenge

>>Mexx: Black

>>Naomi Campbell: Cat deluxe

>>Puma: Urban Motion

>>Replay: for her und for him


Haarpflege

>>head & shoulders: intense repair oder soft & silky


>>John Frieda: Sheer Blonde® Go Blonder Testbox

>>Stieprox: AntiSchuppen Shampoo


Hautpflege

>>Calu Naturkosmetik: Testpaket

>>Dove: Pflegedusche go fresh energise
.......Erst links auf „FrischeKick“ , dann auf „Gratisprobe bestellen“ klicken.

>>Imlan: Pflegeprodukte für trockene Haut

>>Physiogel® Hypoallergen

>>Products of Nature: Hand-, Fuß- oder Körper- und Gesichtspeeling


Viel Spaß mit Ihren Gratisproben!
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