Studiengebühren, Studentenbude, Bücher und Lebensmittel... Heutzutage kann das Leben eines Studenten so richtig ins Geld gehen. Durchschnittlich benötigt jeder Studierende 770 EUR/Monat. Für manche Familien einfach zu viel! Daher gehören Studentenkredite fast schon zum guten Ton. Aber ist dies auch der richtige Weg???
Verfügen Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, sollte die erste Anlaufstelle das BAföG-Amt sein. Begabte können versuchen, ein Stipendium bei diversen Stiftungen zu erlangen. Und ein Nebenjob ist zwar mühsam, aber immer noch tausendmal besser als sich bei einer Bank komplett zu verschulden!
Trotz allen Anstrengungen und sparsamen Leben bleibt für manche Studenten am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig... Was nun? Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte ein Kredit als Ergänzung in Frage kommen.
1. Studienbeitragsdarlehen
Hochschüler, die nur Ihre Studiengebühren bis zu 500 EUR/Semester abdecken wollen, können ein Studienbeitragsdarlehen in Betracht ziehen. In jedem Bundesland mit Studiengebühren (zurzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, NRW) wird dieses Darlehen von den jeweiligen Landesbanken oder der KfW angeboten. Hierbei zahlt die Bank die Studiengebühren direkt an die Hochschule. Die Höchstgrenze der Verschuldung beläuft sich von 10.000 bis 15.000 EUR je nach Bank.
Ausländische Studierende können dieses Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten stammen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, d. h. ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall gibt das jeweilige Landesministerium für Wissenschaft Auskunft.
Für alle Studienbeitragsdarlehen gibt es eine Altersgrenze. Diese liegt überwiegend bei 35 Jahren, kann in einigen Bundesländern aber auch etwas höher sein. Die Altersgrenze kann auf Antrag entsprechend verschoben werden, wenn das Studium z. B. aufgrund Kindererziehung erst später aufgenommen werden konnte.
Eine Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen muss erst dann erfolgen, wenn der ehemalige Hochschüler als kinderloser Alleinstehender über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. Dieser Wert kann e nach Bundesland jedoch auch um 100 bis 300 € variieren. Hinzu kommen weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. Einkommen von Ehegatten und Kindern werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen geringen Einkommens erfolgt nur auf Antrag.
2. Studienkredit
Studierende, die zwar eine Hochschule ohne Studiengebühren besuchen, trotzdem aber mit ihren Lebenshaltungskosten nicht zurecht kommen, können sich Geld mit Studienkrediten von Privatbanken oder der KfW besorgen. Da die Angebote stark variieren, sollte man hier sehr genau auf den effektiven Jahreszins, sowie auf die Zinsstabilität achten.
Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass trotz der momentan niedrigen Zinsen ein Kredit der allerletzte Ausweg zur Geldbeschaffung bleiben sollte. Denn Kredite können der erste Weg in die Schuldenfalle sein.
Weitere Informationen:
>>Info BaföG
>>Info I Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info II Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info Studienkredit
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Dienstag, 15. September 2009
Sonntag, 16. August 2009
Jetzt BAföG sichern
Stress lass nach... Kurz vor dem Studium gibt es noch soviel zu erledigen! „Wie finanziere ich mein Studium?“, lautet wahrscheinlich die häufigste Frage dieses Monats.
Alle die BAföG beantragen wollen, sollten sich nun beeilen. Am Anfang haben die Götter den Schweiß gesetzt. Der Papierkrieg ist nicht ganz ohne!
Es lohnt sich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt der Höchstsatz der Förderung beispielsweise für einen auswärts wohnenden Studenten ohne Kinder immerhin 643 EUR.
Wer sein Geld bereits zu Studienbeginn erhalten möchte, sollte sich nun sputen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Monaten betragen! Ich empfehle, den Antrag persönlich beim Amt abzugeben, damit der zuständige Sachbearbeiter die Unterlagen sofort auf Vollständigkeit prüfen kann. Fehlende Belege und Nachweise verzögern die Bearbeitungszeit nur unnötig!
Grundsätzlich gilt: Studenten die ihren BAföG -Antrag vor Aufnahme des Studiums stellen, erhalten die Förderung ab dem ersten Monat Ausbildungsmonat. Wer den Antrag erst im Laufe des Semesters stellt, bekommt sein Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.
Soll das Studium direkt im Ausland beginnen? Seit 2008 ist die obligatorische Orientierungsphase für Aufenthalte innerhalb der EU und der Schweiz weggefallen, d.h. Studenten sind nun nicht mehr gezwungen ihr Studium in Deutschland zu beginnen. Auch für Ausbildungsgänge, die vollständig im europäischen Ausland absolviert werden, kann BAföG beantragt werden. Die Auslandsförderung wird nun genau wie die Inlandsförderung als hälftiges Darlehen gewährt.
Wichtig: BAföG-Empfänger dürfen kontinuierlich einen 400-EUR-Minijob nachgehen, ohne dass die monatlichen Bafög-Bezüge gekürzt werden. Wer jedoch mehr verdient oder mehr als 5.200 EUR Vermögen besitzt, wird nicht gefördert!
BAföG -Empfänger, die selbst Kinder unter zehn Jahren haben, können einen Extra-Zuschuss bekommen. Dieser sogenannte Kinderbetreuungszuschlag wird pauschal als Vollzuschuss zusätzlich zum Bedarfssatz bewilligt, d. h. davon muss später nichts zurückgezahlt werden. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 113 EUR/Monat für das erste und 85 EUR/Monat für jedes weitere Kind.
Formulare und Erläuterungen sind direkt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Website www.das-neue-bafoeg.de erhältlich.
Allen, die sich nun in den Papierkrieg begeben, wünsche ich viel Erfolg!
Alle die BAföG beantragen wollen, sollten sich nun beeilen. Am Anfang haben die Götter den Schweiß gesetzt. Der Papierkrieg ist nicht ganz ohne!
....„Erfolg hat drei Buchstaben: TUN.“
...................Johann Wolfgang von Goethe
Es lohnt sich. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt der Höchstsatz der Förderung beispielsweise für einen auswärts wohnenden Studenten ohne Kinder immerhin 643 EUR.
Wer sein Geld bereits zu Studienbeginn erhalten möchte, sollte sich nun sputen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Monaten betragen! Ich empfehle, den Antrag persönlich beim Amt abzugeben, damit der zuständige Sachbearbeiter die Unterlagen sofort auf Vollständigkeit prüfen kann. Fehlende Belege und Nachweise verzögern die Bearbeitungszeit nur unnötig!
Grundsätzlich gilt: Studenten die ihren BAföG -Antrag vor Aufnahme des Studiums stellen, erhalten die Förderung ab dem ersten Monat Ausbildungsmonat. Wer den Antrag erst im Laufe des Semesters stellt, bekommt sein Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.
Soll das Studium direkt im Ausland beginnen? Seit 2008 ist die obligatorische Orientierungsphase für Aufenthalte innerhalb der EU und der Schweiz weggefallen, d.h. Studenten sind nun nicht mehr gezwungen ihr Studium in Deutschland zu beginnen. Auch für Ausbildungsgänge, die vollständig im europäischen Ausland absolviert werden, kann BAföG beantragt werden. Die Auslandsförderung wird nun genau wie die Inlandsförderung als hälftiges Darlehen gewährt.
Wichtig: BAföG-Empfänger dürfen kontinuierlich einen 400-EUR-Minijob nachgehen, ohne dass die monatlichen Bafög-Bezüge gekürzt werden. Wer jedoch mehr verdient oder mehr als 5.200 EUR Vermögen besitzt, wird nicht gefördert!
BAföG -Empfänger, die selbst Kinder unter zehn Jahren haben, können einen Extra-Zuschuss bekommen. Dieser sogenannte Kinderbetreuungszuschlag wird pauschal als Vollzuschuss zusätzlich zum Bedarfssatz bewilligt, d. h. davon muss später nichts zurückgezahlt werden. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 113 EUR/Monat für das erste und 85 EUR/Monat für jedes weitere Kind.
Formulare und Erläuterungen sind direkt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf der Website www.das-neue-bafoeg.de erhältlich.
Allen, die sich nun in den Papierkrieg begeben, wünsche ich viel Erfolg!
Sonntag, 2. August 2009
Bargeld lacht - Nachrüstung mit Partikelfilter
Denken Sie über die Nachrüstung Ihres Dieselfahrzeugs mit einem Rußfilter (offizielle Bezeichnung: Partikelminderungssystem) nach? Seit gestern, dem 1. August 2009 winken hierfür 330 EUR in bar anstatt der vorher üblichen Verrechnung mit der Kfz-Steuer.
Wer von dieser Regelung profitieren möchte sollte sich allerdings sputen. Diese Förderung soll auf 200.000 Nachrüstungen begrenzt sein!
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Dieselfahrzeugen ihr Auto im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kfz bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde.
Die Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller/-in sowie die technische Verbesserung durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems muss anhand einer Kopie des Fahrzeugsscheins nachgewiesen werden. Bei bestimmten Fahrzeugen ist zusätzlich die Kopie des letzten Steuerbescheides erforderlich.
Achtung: Die Inanspruchnahme des Zuschusses ist ausgeschlossen, wenn für das Fahrzeug bereits eine Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrzeugsteuergesetz gewährt wird oder gewährt wurde.
Ab dem 1. September 2009 bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) die vollständig eingereichten Anträge.
Letzter Termin für Antragsstellung und Einbaunachweis ist der 15. Februar 2010!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html
Ihre Fragen werden ab morgen, dem 3. August 2009 unter der Hotline +49 30-346 465 480 von den zuständigen Mitarbeitern beantwortet.
Die Antragsformulare stehen ab dem 1. September 2009 unter www.pmsf.bafa.de zum Download bereit.
Zögern Sie noch? Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Nachrüstung ist die Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2010 in den meisten Umweltzonen keine Fahrzeuge mehr mit roter Plakette einfahren dürfen.
Wer von dieser Regelung profitieren möchte sollte sich allerdings sputen. Diese Förderung soll auf 200.000 Nachrüstungen begrenzt sein!
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Halter von Dieselfahrzeugen ihr Auto im Zeitraum vom 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachrüsten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kfz bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde.
Die Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller/-in sowie die technische Verbesserung durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems muss anhand einer Kopie des Fahrzeugsscheins nachgewiesen werden. Bei bestimmten Fahrzeugen ist zusätzlich die Kopie des letzten Steuerbescheides erforderlich.
Achtung: Die Inanspruchnahme des Zuschusses ist ausgeschlossen, wenn für das Fahrzeug bereits eine Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrzeugsteuergesetz gewährt wird oder gewährt wurde.
Ab dem 1. September 2009 bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) die vollständig eingereichten Anträge.
Letzter Termin für Antragsstellung und Einbaunachweis ist der 15. Februar 2010!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA:
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html
Ihre Fragen werden ab morgen, dem 3. August 2009 unter der Hotline +49 30-346 465 480 von den zuständigen Mitarbeitern beantwortet.
Die Antragsformulare stehen ab dem 1. September 2009 unter www.pmsf.bafa.de zum Download bereit.
Zögern Sie noch? Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Nachrüstung ist die Tatsache, dass ab dem 1. Januar 2010 in den meisten Umweltzonen keine Fahrzeuge mehr mit roter Plakette einfahren dürfen.
Keywords:
Bargeld,
Dieselfahrzeug,
Kfz,
staatliche Förderung
Donnerstag, 23. Juli 2009
Bloß nichts überstürzen
Ein erster Reflex bei drohender oder plötzlicher Arbeitslosigkeit ist oft, die private Altersvorsorge aufzugeben. Das darf und muss nicht sein! Bevor Sie Verträge übereilt kündigen und das ersparte Kapital auflösen, sollten Sie die Verträge noch einmal in Ruhe durchsehen und nachrechnen. Sie erhalten ihr eingezahltes Geld nicht vollständig zurück. Außerdem müssen Sie bei Kündigung eines Riester-Vertrages alle bisherigen Zulagen zurückzahlen. Können Sie sich das jetzt leisten?
Im Falle einer Arbeitslosigkeit sind die meisten Verträge flexibel: Beiträge können gestundet, reduziert oder beitragsfrei gestellt werden. Bei Riester-Verträgen werden die Zulagen dann anteilig gekürzt oder entfallen für diese Phasen ganz. Ihr Kapital arbeitete jedoch für Sie weiter. Solange Sie ALG I erhalten, sind Sie gesetzlich nicht gezwungen, ihr Vermögen nicht antasten.
Beim Bezug von ALG II (Hartz IV) wird bei geförderten Altersvorsorgeprodukten (z. B. Riester-, Basis- bzw. Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge) das ersparte Guthaben nicht als Vermögen angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die bereits eingezahlten Beiträge sind. Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen, verzinst sich Ihr Sparguthaben und bringt im Alter eine zusätzliche Einnahme. Wird der Vertrag bereits vor Rentenbeginn aufgelöst und ein Guthaben ausgezahlt, stellt dies jedoch ein Einkommen dar, welches auf den ALG II Anspruch angerechnet wird.
Private Rentenverträge ohne staatliche Förderung sind weniger geschützt. Hier gelten die allgemeinen Vermögensfreibeträge (150 Euro pro Lebensjahr, maximal 9.750 Euro) und der zusätzliche Altersvorsorge-Freibetrag (250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro). Liegt der Rückkaufswert der Police unter 90% dürfen die Freibeträge überschritten werden. Ein Verlust von mehr als 10% gilt als unzumutbar!
Voraussetzung für den Altersvorsorge-Freibetrag ist jedoch, dass im Vertrag festgelegt ist, dass das gesparte Vermögen erst im Rentenalter zur Verfügung steht. Diese Vereinbarung muss mit dem Anbieter des Sparproduktes vorher geschlossen worden sein.
Bewahren Sie einen kühlen Kopf und führen Sie Ihre private Altersvorsorge weiter. Sie haben nichts zu verlieren!
Im Falle einer Arbeitslosigkeit sind die meisten Verträge flexibel: Beiträge können gestundet, reduziert oder beitragsfrei gestellt werden. Bei Riester-Verträgen werden die Zulagen dann anteilig gekürzt oder entfallen für diese Phasen ganz. Ihr Kapital arbeitete jedoch für Sie weiter. Solange Sie ALG I erhalten, sind Sie gesetzlich nicht gezwungen, ihr Vermögen nicht antasten.
Beim Bezug von ALG II (Hartz IV) wird bei geförderten Altersvorsorgeprodukten (z. B. Riester-, Basis- bzw. Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge) das ersparte Guthaben nicht als Vermögen angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die bereits eingezahlten Beiträge sind. Auch wenn Sie keine Beiträge zahlen, verzinst sich Ihr Sparguthaben und bringt im Alter eine zusätzliche Einnahme. Wird der Vertrag bereits vor Rentenbeginn aufgelöst und ein Guthaben ausgezahlt, stellt dies jedoch ein Einkommen dar, welches auf den ALG II Anspruch angerechnet wird.
Private Rentenverträge ohne staatliche Förderung sind weniger geschützt. Hier gelten die allgemeinen Vermögensfreibeträge (150 Euro pro Lebensjahr, maximal 9.750 Euro) und der zusätzliche Altersvorsorge-Freibetrag (250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro). Liegt der Rückkaufswert der Police unter 90% dürfen die Freibeträge überschritten werden. Ein Verlust von mehr als 10% gilt als unzumutbar!
Voraussetzung für den Altersvorsorge-Freibetrag ist jedoch, dass im Vertrag festgelegt ist, dass das gesparte Vermögen erst im Rentenalter zur Verfügung steht. Diese Vereinbarung muss mit dem Anbieter des Sparproduktes vorher geschlossen worden sein.
Bewahren Sie einen kühlen Kopf und führen Sie Ihre private Altersvorsorge weiter. Sie haben nichts zu verlieren!
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