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Mittwoch, 21. September 2011

Bundesministerium sponsert 15 Monate kostenfreies Wohnen auf 130 qm

Familien aus Berlin und Brandenburg aufgepasst! Wer hat Lust, die Technologie der Zukunft zu testen? Keine eigene Investition! Und als "kleines" Bonbon: Keine Miete, keine Nebenkosten und die Nutzung der E-Mobile gibt es gratis dazu...

Zu schön um wahr zu sein??? Von wegen! Im Rahmen des Projektes "Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität" sucht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Testfamilie, die das energieeffiziente Wohnen kennenlernen möchte.

Familie Mustermann darf dann 15 Monate im Energie-Plus-Haus, Fasanenstraße 87a in Berlin Charlottenburg (gegenüber der TU) die Zukunft erleben und erfahren. Besser gehts nicht.


Hier nun die "unglaublichen" Hürden an die Bewerber:
  • Vierköpfige Familie mit 2 Kindern
  • Mindestens 1 Elternteil sollte erwerbstätig sein mit Arbeitsstätte Berlin oder Berliner Umgebung
  • Mindestens 1 Elternteil sollte Inhaber eines Führerscheins sein und die bereitgestellten Elektroautos / Elektrofahrräder / Elektroroller regelmäßig nutzen
  • Die "Kleinen" sollten den Kindergarten oder die Schule besuchen

Weitere Herausforderungen:
  • Bereitwilligkeit 15 Monate (03/2012 – 05/2013) im Modellhaus zu leben
  • Zur Verfügung gestellte Elektrofahrzeuge müssen genutzt werden
  • Messungen der Haustechnik (Strom-, Wasserverbrauch, Raumklima etc.) müssen zugelassen werden
  • Mitwirken an der wissenschaftlichen Begleitforschung (Beantwortung von Fragebögen, Führen von Tagebüchern zur Techniknutzung und Fahrtenbücher)
  • Teilnahme an öffentlichen Interviews

Die wichtigsten Leistungen:
  • Miete inkl. Nebenkosten werden vom BMVBS übernommen
  • Kostenlose Nutzung der gestellten Elektrofahrzeuge (abwechselnd je 3 Monate Audi, BMW, Daimler, Opel, VW)
  • Telefongebühren für Festnetzanschluss und Internetnutzung kostenfrei
  • Modellhaus komplett möbliert
  • Übernahme der Umzugskosten ins Testhaus (nur persönliche Dinge) durch das BMVBS
  • Bei Bedarf Übernahme der Kosten für Unterstellung der eigenen Möbel

Weitere Infos gibt es auf www.bmvbs.de. Das Bewerbungsformular stellt das BMVBS in Zusammenarbeit mit dem BIS hier zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2011. Die ausgewählte Familie wird im Dezember vorgestellt.

Viel Glück!

Quelle: www.bmvbs.de

Sonntag, 4. Juli 2010

PKV – Zuschlag bei internem Wechsel illegal

Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Mitglieder von privaten Krankenkassen dürfen innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft zuschlagsfrei in einen günstigeren Tarif wechseln.

Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Zuschläge bei Tarifwechsel ohnehin verboten. Doch Gesetze sind schließlich dazu da, um umgangen zu werden, dachte sich wohl so mancher Versicherer.

Bisher war folgende Methode gängige Praxis: In regelmäßigen Abständen wurden die Tarife modifiziert, neu berechnet und als günstige Angebote speziell für Neukunden auf dem Markt platziert. Gleichzeitig wurden die alten Tarife für Neuzugänge geschlossen. Konsequenz: Während jüngere Kunden in die Neutarife einstiegen, wurden die Kunden der Alttarife älter. Mit zunehmenden Alter stiegen die Kosten für Gesundheit, was wieder zu einem Beitragsanstieg der Alttarife führte...

Nur verständlich, dass so mancher Bestandskunde dem günstigeren neuen Tarif beitreten wollte. Piffige private Krankenversicherer, wie z. B. die Allianz, verwiesen nun darauf, dass dieser vollkommen anders kalkuliert sei und erhoben einen Tarifstrukturzuschlag. Sozusagen ein pauschaler Risikozuschlag für den aktuellen Gesundheitszustand des Wechselwilligen.

Nein, sagte nun das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 8 C 42.09). Für die Einstufung im neuen Tarif ist einzig und allein der Gesundheitszustand, der beim ersten Versicherungseintritt festgestellt wurde, von Bedeutung! Versicherte, die früher völlig gesund waren und somit auch nach den neuen Kriterien entsprechend eingestuft worden wären, haben unabhängig von ihrem aktuellen Gesundheitszustand Anspruch auf einen zuschlagsfreien Tarifwechsel.

Donnerstag, 26. November 2009

Super-Mastercard – Doch Kosten statt dauerhaft gebührenfrei???

Dauerhaft gebührenfrei als Mogelpackung? Seit März 2006 wurde bei Lidl die Super-Mastercard der CC-Bank (heute Santander Bank) mit dauerhafter Jahresgebührenbefreiung und 5% Tank-Rabatt bis zu einer Höhe von 100 EUR vertrieben. Zahlreiche Kunden griffen begeistert zu. Dauerhaft sparen, wer möchte das nicht?

Seit kurzem erhalten genau diese Kunden einen netten Brief von der Santander Bank, der darüber informiert, dass ab dem 1. Dezember 2009 eine monatliche Gebühr von 2 EUR fällig wird.

Dauerhafte Gebührenbefreiung kostet nun doch Geld? OK, möchte man denken: Die Bank möchte schließlich auch leben. Wenn man den hochgerechneten Kartenpreis von 24 EUR dem maximalen Sparvorteil beim Tanken in Höhe von 100 EUR gegenrechnet, verbleiben immer noch 76 EUR Vergünstigung für den Kunden.

Doch wie steht es mit dem Geschäftsgebahren der Santander Bank im Umgang mit dem Kunden?

  • In der Verkaufsaktion bei Lidl wurde mit dauerhafter Befreiung der Jahresgebühr geworben.
  • Rein äußerlich unterscheidet sich dieses Schreiben nicht von den üblichen Werbebriefen, die hin und wieder von diversen Banken verschickt werden. Zuerst werden die Vorteile einer Kreditkarte angepriesen, dann erscheint mitten im Fließtext der Hinweis "Für dieses attraktive Leistungspaket berechnen wir ab dem 01.12.2009 monatlich EUR 2,-."
  • Auf ein gesondertes Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht wird nicht hingewiesen.

Von einer international tätigen Bank kann man eigentlich etwas anderes erwarten!

Wer nicht einverstanden ist, sollte umgehend schriftlich Widerspruch gegen die neue Gebühr einlegen. Bei einigen Kunden hat die Bank anscheinend „aus Kulanz“ auf die Erhebung der Gebühr bereits abgesehen.

Agieren lohnt sich, wer schweigt verliert!

Dienstag, 24. November 2009

Arbeitgeberzuschüsse für Studiengebühren endlich beitragsfrei

Duale Studiengänge werden aufgrund des wechselseitigen Spiels von Theorie und Praxis immer beliebter. Am häufigsten sind hierbei die Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen vertreten. Namenhafte Unternehmen schließen mit dem Studenten einen Ausbildungsvertrag ab und ziehen sich so zielgerichtete Nachwuchskräfte an Land. Die Studenten profitieren von einer Ausbildungsvergütung und einer sehr hohen Übernahmequote nach Beendigung des Studiums. Außerdem übernimmt das Unternehmen die Studiengebühren.

Bisher war strittig, ob diese übernommenen Gebühren als beitragspflichtige Vergütung in Betracht gezogen werden musste.

Seit 19. Oktober 2009 steht nun endgültig fest, dass man sich neben den Steuern nun auch die Sozialversicherungsabgaben für diese Zuschüsse sparen darf:
Gemäß §1 (19), 15 SvEV sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen.

Folgende steuerrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss ein Ausbildungsverhältnis (Achtung: kein normales Arbeitsverhältnis) bestehen
  • Im Ausbildungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber ausdrücklich zur Übernahme der Studiengebühren
  • Die übernommenen Studiengebühren können vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, falls der Studierende das ausbildende Unternehmen innerhalb von 2 Jahren verlässt oder sein Studium abbricht

Den vollständigen Text der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gibt es >>hier.

Ähnliche Artikel:
Studienfinanzierung, aber wie? Teil I
Studienfinanzierung, aber wie Teil II
Mehr Geld fürs Studium vom Fiskus

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Mehr Geld fürs Studium vom Fiskus

Studenten, die erstmalig für eine zweite Ausbildung oder berufsgleitend studieren, dürfen aufatmen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Aktenzeichen VI R 14/07 sowie VI R 3107): Der Fiskus muss die Ausgaben für diese Erststudien in voller Höhe als Werbungskosten akzeptieren. Voraussetzung ist lediglich, dass der Student den Bezug zu seiner zukünftigen Arbeit belegen kann. Selbst wenn in den besagten Studienjahren keine Einnahmen anfallen sollten, muss das Finanzamt in späteren Jahren die steuerpflichtigen Einkünfte um diese Kosten reduzieren.

Bisher konnten die Kosten fürs Erststudium oder die erste Ausbildung nur als Sonderausgaben anerkannt. Da der Höchstbetrag für die Studienkosten als Sonderausgaben bei höchstens 4.000 EUR/Jahr liegt und Sonderausgaben nur im selben Jahr geltend gemacht werden können, liegt der Vorteil klar auf der Hand. Wie gesagt: Werbungskosten können in voller Höhe abgesetzt werden.

Laut dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 63/03) können auch Eltern im Erziehungsurlaub oder Arbeitslose von dieser Regelung profitieren, wenn sie durch das Absolvieren der Bildungsmaßnahme künftig Einnahmen erzielen wollen. Sollten die erwarteten Einkünfte ausbleiben, bleibt dieser Anspruch trotzdem weiterhin bestehen Aktenzeichen VI R 71/04).

Tipp 1:
Unter die Kosten fallen z. B. Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für die Abschlussarbeit, Zinsen und Gebühren für Bildungskredite im jeweiligen Steuerjahr, Aufwendungen für Arbeitsmittel, doppelte Haushaltführung, Fahrten zur Bildungsstätte (0,30 EUR /km oder Kosten für öffentliche Verkehrsmittel), Fahrten zu Lerngemeinschaften (unbedingt Lernziel angeben!), Arbeitzimmer als Mittelpunkt der „beruflichen Tätigkeit“, Verpflegunspauschalen (über 8 Stunden Abwesenheit: 6 EUR; über 14 Stunden Abwesenheit: 12 EUR; 24 Stunden Abwesenheit: 24 EUR) pro Reisetag bis zu drei Monaten, Übernachtungskosten (ohne Mahlzeiten),

Achtung: Alle Belege müssen gesammelt und mit der Steuererklärung eingereicht werden. Abrechnung unter Werbungskosten (Anlage N)! Der Arbeitsbezug zur derzeitigen oder künftigen Arbeit muss belegt werden. Bei nebenberuflichen Weiterbildungen könnte eine Bescheinigung vom Arbeitgeber hilfreich sein.

Tipp 2:
Falls noch keine Steuererklärung für die letzten vier Jahre gemacht wurde oder die entsprechenden Steuerbescheide noch nicht rechtskräftig sein sollten, ist es ratsam, die Studienkosten nachträglich geltend zu machen.

Tipp 3:
Auch Studierende, die noch keine Ausbildung absolviert haben, sollten ihre Aufwendungen vorsichtshalber als Werbungskosten ansetzen. Beim Finanzgericht Niedersachsen läuft hierzu ein entsprechendes Gerichtsverfahren (Aktenzeichen 1 K 405/05).

Bei Fragen hilft euch ein Steuerberater gerne weiter.

Donnerstag, 8. Oktober 2009

Wohnsitz im Ausland? Anspruch auf Arbeitslosengeld

Und wieder hat die Bundesagentur für Arbeit eine Schlappe vor dem Gericht hinnehmen müssen:

Gestern, am 7. Oktober 2009, entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Aktenzeichen: B 11 AL 25/08 R), dass auch ein Arbeitsloser der nicht in Deutschland lebt, Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland hat, sofern er die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt.

Der arbeitslose Kläger wohnte und arbeitete von 2002 bis 2003 in Aachen. Danach bezog er bis 2004 Erziehungsgeld. Ebenfalls in 2004 zog er in die Niederlande nahe der deutschen Grenze. Im Januar 2006 meldete er sich in Deutschland arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeit lehnte seinen Antrag auf Arbeitslosengeld mit der Begründung ab, dass ein Anspruch nur für Personen im Inland bestehe. Er hätte schließlich vorher auch nicht als Grenzgänger gearbeitet. Sozialgericht und Landessozialgericht waren der selben Auffassung.

Nun zog der arbeitslose Vater vor das Bundessozialgericht, weil dies seiner Meinung nach ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern in der Europäischen Union sei.

Das Bundesgericht entschied, dass es in diesem Fall noch nicht einmal auf das genannte Gemeinschaftsrecht ankäme. Vielmehr habe jeder Arbeitnehmer, der in Deutschland gelebt habe, beitragspflichtig gewesen sei und die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfülle, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, selbst dann wenn er im grenznahen Ausland wohnt.

Dienstag, 6. Oktober 2009

Private Krankenversicherung? Mehr Geld vom Jobcenter

Wieder einmal hat es sich gezeigt, dass es sich lohnt für sein Recht zu kämpfen:

Eine arbeitslose privatversicherte Mutter mit drei Kindern beantragte Arbeitslosengeld II. So weit, so gut. Das Jobcenter weigerte sich jedoch, den vollen Krankenversicherungsbeitrag zu erstatten. Da die Hartz-IV-Empfängerin die zusätzliche Belastung von rund 300 EUR nicht tragen konnte, verlor sie zwischenzeitlich ihren Versicherungsschutz. Die Voraussetzungen zum Wechsel in eine gesetzliche Familienversicherung erfüllte sie leider nicht. Für eine Mutter mit drei Kindern ein unzumutbarer Zustand! Daraufhin zog sie vor Gericht.

Per Eilbeschluss setzte das Sozialgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen S 31 AS 174/09 ER) diesem Gebaren des Jobcenters nun ein Ende:

Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, haben ein Anrecht auf die Erstattung der vollen Beträge. Die Tatsache, dass das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge der Privatkassen erstatte habe und somit viele Arbeitslose letzendlich draufzahlen müssten, sei als „systemwidrige Belastung“ zu werten, welche den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Besonders vor dem Hintergrund, dass zahlreichen Personen die Rückkehr in die gesetzliche Kasse verwehrt bliebe.

Betroffen sind alle Arbeitslose, die vorher privat versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen.

Montag, 5. Oktober 2009

Das Spiel beginnt

Alle Schüler und Studenten, die spielend die Regeln einer nachhaltigen Geldanlage in Teamwork kennenlernen möchten, haben noch bis zum 10. November 2009 die Gelegenheit sich beim Planspiel Börse der Sparkassen in Deutschland und Europa zu registrieren.

Der Startschuss ist heute gefallen. Wer also Lust hat, mit einem virtuellen Startkapital (Schüler 50.000 EUR/Studenten 100.000 EUR) in der Finanzwelt mitzumischen und sich seine Chance auf wertvolle Geld- und Sachpreise sichern möchte, sollte sich so schnell wie möglich anmelden.

Spielstart: 5. Oktober
Halbzeit: 10. November
Spielende: 15. Dezember

Weitere Informationen gibt es für Schüler hier, für Studenten hier sowie in der Pressemitteilung der Sparkassen.

Viel Glück!

Dienstag, 22. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil II

Mit einem schönen finanziellen Polster lässt es sich leichter studieren. Die „großen“ Stiftungen können sich vor Bewerber nicht retten, daher sind hier die Chancen das begehrte Stipendium zu ergattern, nicht sonderlich hoch. Bessere Aussichten auf ein Stipendium hat man bei den „kleinen“ Institutionen. Aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades, hält sich die Bewerberflut hier in Grenzen.

Es lohnt immer, sich mit der eigenen Hochschule oder mit dem Fachbereich in Kontakt zu setzen. Manchmal bestehen sogar schon passende Angebote vor Ort oder es können wertvolle Tipps gegeben werden. Manche Organisation verfügen über das nötige Geld, aber nicht über die entsprechenden Bewerber. Also nur Mut. Fragen kostet nichts!

Folgende Datenbanken erleichtern die Suche nach einem Stipendium ungemein. Hier findet man fast alles, was das Herz begehrt:

A. e-fellows
B. Stipendienlotse
C. Stipendiendatenbank des DAAD (für Auslandsstipendien)


Besonders interessant finde ich diese „Fundstücke“:

  1. Fulbright Kommission
    Das Stipendium wird zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA gewährt. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben. Der Studierende erhält ein Stipendium zur Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu 30.400 USD, bei Teilstipendien bis zu 21.500 USD. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich.Zusätzlich werden transatlantische Reisekosten, eine Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.) sowie eine Kranken-/Unfallversicherung finanziert.

    Formale Voraussetzungen für die Aufnahme:
    • deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt zum Ausschluss)
    • Allgemeine Hochschulreife
    • gute Englischkenntnisse (TOEFL mind. 89 Punkte)
    • mind. 5 abgeschlossene Fachsemester
    • Altersgrenze: 35 Jahre

  2. Absolventa e.V.
    Gemeinsam mit namhaften Sponsoren aus der Wirtschaft hat absolventa e.V. diese Jahr ein 1. demokratisches Stipendium gestartet. Mit diesem Stipendium werden Kosten und Schulden, die beim Studium anfallen, bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 EUR übernommen. Das Stipendium gilt auch als Auslandsstipendium oder Promotionsstipendium. Die Bewerber stellen sich mittels origniellen Motivationsschreiben, Filmen und/oder Präsentationen zur Wahl. Das Gremium besteht aus allen Studenten und Absolventen, die für ihren persönlichen Wunschkandiaten voten.

    Anfang 2010 startet die Registrierung zur nächsten Runde des demokratischen Stipendiums.

Sonntag, 20. September 2009

Studienfinanzierung mit Stipendium Teil I

Bildung ist eine langfristige Investition in die Zukunft und die entsprechenden Kosten sind nicht gerade ohne... Da nicht jeder mit dem goldenen Löffel im Mund zur Welt gekommen ist, müssen sich einige Studierende ganz schön strecken, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Ein Kredit kommt für viele Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Deshalb gehe ich heute auf besonderen Wunsch näher auf den Punkt „Stipendium“ näher ein.

Stipendien werden von verschiedene Organisationen vergeben. Die elf „großen“ Stiftungen kennt fast jeder. Daher ist der Wettbewerb hier ziemlich hoch. Entsprechend sieht es dann mit den Erfolgschancen aus... Bei den „kleinen“ Stiftungen ist genau anders herum. Diese Stiftungen haben tatsächlich das Problem, dass sich kaum jemand bewirbt... Schwer zu glauben, aber wahr. Daher lohnt es sich immer, bei der eigenen Hochschule bzw. dem Fachbereich nachzufragen, ob spezielle Angebote vor Ort oder gar speziell für das Studienfach oder andere passende Kriterien existieren. Aufgrund der niedrigen Berwerberzahlen ist das Auswahlsystem hier deutlich vereinfacht. Weniger Bewerber bedeutet letzendlich deutlich höhere Chancen auf ein Stipendium!

Selbstverständlich erwarten alle Stiftungen ein gewisses Engagement des Geförderten, innerhalb einer Partei, einer Kirche, einem Verein oder speziellen Initiativen.

Die „großen“ Stiftungen fördern im Allgemeinen in der Höhe des BAföG–Satzes mit dem Unterschied, dass mann später nichts zurückzahlen muss. Die konkrete Höhe der Förderung wird wie beim BAföG in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Oft gibt es ein Büchergeld von ca. 80 Euro/Monat hinzu. Außerdem gibt es eine "ideelle" Förderung, wie z. B. mit besonderen Veranstaltungen. Die Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen kann verpflichtend sein. Dies hängt von den Statuten der einzelnen Trägern ab. Auf jeden Fall müssen regelmäßige Berichte zum Studienfortgang angefertigt werden. Hält der Stipendiat sich nicht an diese Vorgaben oder wird das Studium grundlos hinausgezögert, kann die Förderung wieder gestrichen werden.

Heutzutage bieten fast alle Stiftungen eine Förderung ab Beginn des Studiums an. Die Bewerbung sollte daher rechtzeitig erfolgen, d. h. mindestens 6 Monate vorher, am besten noch früher. Einige Stiftungen sind bei der alten Regelung geblieben und übernehmen die Förderung erst nach Studienbeginn.

Mittwoch, 16. September 2009

Studienfinanzierung, aber wie? Teil II

Manchmal gibt es Situationen im Leben, in denen nicht alles so rund läuft wie man es sich wünschen würde. Trotz Sparsamkeit und Nebenjob kann es vorkommen, dass die Kosten den finanziellen Rahmen während des Studiums sprengen. Was tun? Einen weiteren Nebenjob annehmen, um mehr Geld reinzuholen? Einen Kredit aufnehmen, das Studium so schnell wie möglich durchzuziehen, um so schnell wie möglich ins besser bezahlte Berufsleben einzusteigen? Zeit ist Geld und mit knurrendem Magen studiert es sich schlecht...

Außer BaföG, Stipendium, Studienbeitragsdarlehen und Studienkredit gibt es noch weitere Finanzierungmöglichkeiten, die ich heute vorstelle:


1. KfW- Bildungskredit

In Situationen, in denen Studierende durch besondere Umstände einen höheren Finanzbedarf haben oder wo sich keine alternativen Geldquellen mehr anbieten, kann ein Bildungskredit aufgenommen werden. Dieser wird von der KfW-Bank in Zusammenarbeit mit dem Bund angeboten. Die Bewilligung geschieht unabhängig von der Einkommenssituation des Studierenden oder der Eltern. Der Bildungskredit ist für Phasen des Studiums gedacht, in denen kein BAföG mehr gezahlt wird oder in denen aus Studiengründen hohe Kosten anfallen. Folgende Konditionen sind beim Bildungskredit besonders zu beachten:

Anspruch auf den Bildungskredits haben neben Deutschen auch ausländische Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, bei denen ein Elternteil oder Ehepartner deutscher Staaatsangehöriger ist. Berechtigt sind auch Asylberechtigte, Flüchtlinge / Heimatlose, EU-Angehörige sowie Ausländer anderer Staaten, die selbst oder deren Elternteil vor Beginn der Ausbildung 5 bzw. 3 Jahre in Deutschland erwerbstätig waren. Die Voraussetzungen ähneln den Voraussetzungen für BaföG.

Die Altersgrenze liegt bei 36 Jahren. Anspruch auf das Bildungsdarlehen kann nur bestehen, wenn mindestens die Zwischenprüfung bestanden wurde. Ist eine Zwischenprüfung nicht Teil der Prüfungsordnung, muss alternativ eine erbrachte Studienleistung von der Hochschule bestätigt werden. Zusätzlich kann man den Bildungskredit auch für ein Aufbau- oder Zweitstudiengänge sowie das Masterstudium beantragen. Das Darlehen kann sich auch auf Zeiten erstrecken, in denen Praktika absolviert werden. Dies gilt jedoch nur, sofern diese Partika Teil des Studiums sind.

Die maximale Laufzeit des Bildungskredits beträgt 24 Monate. Studierende jenseits des zwölften Studiensemester, erhalten diesen Kredit nicht mehr. Es sei denn, der Betreffende kann nachweisen, dass er nicht nur zur abschließenden Prüfung zugelassen ist, sondern das Studium auch innerhalb der maximalen Kreditlaufzeit erfolgreich beenden wird.

Der Bildungskredit ist 4 Jahre tilgungsfrei. Die monatliche Tilgungsrate beträgt 120 EUR. Zusätzliche Tilgungen sind jederzeit bis zur Gesamthöhe der Schulden kostenfrei möglich. Es besteht also keine Verpflichtung zur Zahlung von den sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren für vorzeitige Tilgung wie bei anderen Kreditverträgen.

Wichtig: Bei Rückzahlung des Bildungskredits tritt die Bundesrepublik Deutschland als Bürge ein. Sollte der Absolvent also seiner Tilgung dauerhaft nicht mehr nachkommen können, tritt der Bund ein. Der Bund übernimmt dann die Rolle des Gläubigers und wird das Geld nach einer bestimmten Zeit über das Bundesverwaltungsamt beim ehemaligen Studierenden einfordern.


2. Bildungsfonds

Bei dem Bildungsfonds investieren Kapitalgeber in die Ausbildung von Studenten. Nur ausgewählte Studierende erhalten Auszahlungen aus dem Fonds zur Finanzierung der Studiengebühren an privaten Hochschulen oder ihrer Lebenshaltungskosten während des Studiums. Um Leistungen über den Bildungsfonds zu erhalten, muss sich der Studierende mit den gängigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitszeugnisse) bewerben. Es werden fast alle Studiengänge gefördert. Die Bewilligungssumme sowie Rückzahldauer und -höhe orientieren sich an leistungsorientierten Auswahlkriterien verbunden mit den Karriereaussichten. Es werden individuelle Studienförderverträge abgeschlossen. Der finanzielle Hintergrund der Eltern oder frühere Studienkredite spielen keine Rolle.

Nach seinem Berufseinstieg zahlt der Absolvent den im Studienfördervertrag festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum an den Bildungsfonds zurück. Es besteht die Möglichkeit, dass weniger, genau gleich, oder mehr an Rückzahlungen geleistet werden muss, als die Fördermittel ursprünglich betrugen. Letzteres dient dazu, dass wieder neue Studierende in den Genuss der finanzielle Förderung durch den Bildungsfonds kommen. Wer Gutes erhält, sollte später auch Gutes weitergeben...

Durch die einkommensabhängige Rückzahlung ist das Risiko einer Überschuldung etwas niedriger als bei herkömmlichen Studienkrediten. Im Gegenzug sind die Kriterien zur Förderungsbewilligung aber auch sehr hoch gesteckt.

Die Vertragsbedingungen einiger Bildungsfonds sehen vor, dass sich eine einkommensabhängige Rückzahlung bei Studienabbruch oder einem längeren Arbeitsaufenthalt in einem einkommensschwachen Land zu einer einkommensunabhängigen Tilgung umwandelt. Im Klartext: Es müssen nun festgelegte Tilgungsraten entrichtet werden. Dies sollte man unbedingt bei der persönlichen Studien- und Lebensplanung beachten, damit aus der Studienfinanzierung keine Schuldenfalle wird.


Weitere Informationen:
>>Info I Bildungskredit
>>Info II Bildungskredit
>>Info Bildungsfonds


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Dienstag, 15. September 2009

Studienfinanzierung, aber wie? Teil I

Studiengebühren, Studentenbude, Bücher und Lebensmittel... Heutzutage kann das Leben eines Studenten so richtig ins Geld gehen. Durchschnittlich benötigt jeder Studierende 770 EUR/Monat. Für manche Familien einfach zu viel! Daher gehören Studentenkredite fast schon zum guten Ton. Aber ist dies auch der richtige Weg???

Verfügen Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel, sollte die erste Anlaufstelle das BAföG-Amt sein. Begabte können versuchen, ein Stipendium bei diversen Stiftungen zu erlangen. Und ein Nebenjob ist zwar mühsam, aber immer noch tausendmal besser als sich bei einer Bank komplett zu verschulden!

Trotz allen Anstrengungen und sparsamen Leben bleibt für manche Studenten am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig... Was nun? Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte ein Kredit als Ergänzung in Frage kommen.


1. Studienbeitragsdarlehen

Hochschüler, die nur Ihre Studiengebühren bis zu 500 EUR/Semester abdecken wollen, können ein Studienbeitragsdarlehen in Betracht ziehen. In jedem Bundesland mit Studiengebühren (zurzeit Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, NRW) wird dieses Darlehen von den jeweiligen Landesbanken oder der KfW angeboten. Hierbei zahlt die Bank die Studiengebühren direkt an die Hochschule. Die Höchstgrenze der Verschuldung beläuft sich von 10.000 bis 15.000 EUR je nach Bank.

Ausländische Studierende können dieses Darlehen nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten stammen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, d. h. ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall gibt das jeweilige Landesministerium für Wissenschaft Auskunft.

Für alle Studienbeitragsdarlehen gibt es eine Altersgrenze. Diese liegt überwiegend bei 35 Jahren, kann in einigen Bundesländern aber auch etwas höher sein. Die Altersgrenze kann auf Antrag entsprechend verschoben werden, wenn das Studium z. B. aufgrund Kindererziehung erst später aufgenommen werden konnte.

Eine Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehen muss erst dann erfolgen, wenn der ehemalige Hochschüler als kinderloser Alleinstehender über ein Nettoeinkommen von mehr als 960 € verfügt. Dieser Wert kann e nach Bundesland jedoch auch um 100 bis 300 € variieren. Hinzu kommen weitere 480 € für den Ehegatten und jeweils 435 € für jedes Kind. Einkommen von Ehegatten und Kindern werden selbstverständlich in Abzug gebracht. Die Rückstellung von der Darlehensrückzahlung wegen geringen Einkommens erfolgt nur auf Antrag.


2. Studienkredit

Studierende, die zwar eine Hochschule ohne Studiengebühren besuchen, trotzdem aber mit ihren Lebenshaltungskosten nicht zurecht kommen, können sich Geld mit Studienkrediten von Privatbanken oder der KfW besorgen. Da die Angebote stark variieren, sollte man hier sehr genau auf den effektiven Jahreszins, sowie auf die Zinsstabilität achten.

Grundsätzlich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass trotz der momentan niedrigen Zinsen ein Kredit der allerletzte Ausweg zur Geldbeschaffung bleiben sollte. Denn Kredite können der erste Weg in die Schuldenfalle sein.

Weitere Informationen:
>>Info BaföG
>>Info I Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info II Begabtenförderung im Hochschulbereich
>>Info Studienkredit


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Montag, 14. September 2009

Gezielt Vermögen aufbauen - Fondssparpläne

Vermögen aufbauen mit möglichst geringer monatlicher Belastung. Wer möchte das nicht? Nur ein schöner Traum? Ich denke, nein! Jeder, der die notwendige Disziplin und Geduld mitbringt, sich über Jahre auf einen Fondsparplan einzulassen, kann nach und nach sein Kapital vervielfachen.

Anleger können bereits ab 25 EUR monatlich in viele Fonds investieren, allerdings sollte hierbei auf die richtigen Produkte geachtet werden. Je höher der Anlagebetrag, desto größer die Auswahl an entsprechenden Produkten. Rentenfonds gelten sicherer als Aktienfonds, weisen jedoch eine geringere Rendite auf. Wer die Wahl hat, hat die Qual... Allein auf dem deutschen Markt existieren 8600 Investmentfonds.

Je nachdem, welcher Fonds gewählt wurde, kann der Anleger an der Entwicklung gesamter Branchen, Märkte oder Indizes partizipieren. Durch die breite Streuung auf verschiedene Wertpapiere innerhalb eines Fonds ist das Risiko gegenüber einer Anlage in Einzelwerte deutlich reduziert.

Zurzeit befinden sich die Börsen im Aufwärtswind. „Wer weiß wie lange!“, wäre jetzt das klassische Gegenargument. Doch auch in volatilen Börsenzeiten ist es interessant sich mit Fondsparplänen zu beschäftigen. Hohe Kursschwankungen wirken sich bei Sparplänen sind nicht automatisch nachteilig aus – ganz anders als bei Einmalanlagen. Aufgrund der Tatsache, dass man regelmäßig einen festen Betrag investiert, erreicht man, dass bei fallenden Kursen mehr, bei steigenden Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben werden. Diese regelmäßige Einzahlung fester Beträge über einen längeren Zeitraum hat für den Anleger den Vorteil, dass er die Anteile bei unterschiedlichen Ausgabepreisen zu einem insgesamt günstigeren Durchschnittspreis („Cost Average-Effekt“) kauft. Gerade bei einem langfristigem Investment (Anlagezeitraum: 10 bis 20 Jahre) können größere Kursschwankungen so unter dem Strich sogar zu einer Verbesserung der Rendite führen.

Ein weiterer Vorteil, der von Arbeitnehmern nicht einfach beiseite geschoben werden sollte: Fondssparpläne sind als Vermögenswirksame Leistung (VL) sehr gut geeignet.

Einen kleinen Wermutstropfen hat die ganze Geschichte jedoch: Seit Januar 2009 unterliegen die Kursgewinne der Abgeltungssteuer, d.h. auch nach einer Haltedauer von 1 Jahr können die Gewinne nicht mehr steuerfrei realisiert werden. Mögliche Dividendenzahlungen werden leider auch nicht mehr nach dem Halbeinkünfteverfahren, sondern voll besteuert. Da der bisherige Sparerfreibetrag den gesetzlichen Neuerungen ab Januar 2009 wegfiel, verfügen Anleger nur noch über den Sparerpauschbetrag von zurzeit auf 801 EUR/Jahr (Alleinstehende) bzw. 1602 EUR/Jahr (gemeinsam veranlagten Ehegatten). Mit diesem Pauschbetrag sind sämtliche Werbungskosten vollständig abgegolten. Insbesondere laufende Depotgebühren können so in Zukunft nicht mehr abgesetzt werden. Darum heißt es clever sein, und Depotgebühren vergleichen!

Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte auf Qualität und eine positive Wertentwicklung achten. Mit zunehmender Laufzeit erhält der Sparplan mehr und mehr den Charakter einer Einmalanlage. Je näher das Laufzeitende rückt, desto genauer sollte man den Kurs beobachten. Es wäre beispielsweise sinnvoll das Kapital teilweise aus stark schwankenden Aktienfonds nach und nach in sichere Rentenfonds umzuschichten.

Wer sich für einen Fonds entscheidet, sollte grundsätzlich die Gebühren der einzelnen Anbieter einkalkulieren. Gerade beim Ausgabeaufschlag sollte man mit dem Anbieter verhandeln. Im Allgemeinen werden nämlich zwischen 0,5 bis 6% des Anteilwertes zur Deckung von Gebühren und Verwaltungsaufwand genutzt. Dieser Aufschlag ist wichtig, da der Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag den Ausgabepreis ergibt.

Im Klartext bedeutet dies: Bei einem Rücknahmepreis von 100 Euro, müssen zunächst bei einem Ausgabeaufschlag von 5% pro Anteil 105 Euro gezahlt werden. Der jeweilige Anteil sollte also um mindestens 5% steigen, damit der Rücknahmepreis ebenfalls 105 Euro beträgt. Da wir einen Gewinn anstreben, sollte der Kursanstieg selbstverständlich deutlich über 5% liegen.

Fondssparpläne können direkt bei der Fondsgesellschaft oder bei den bekannten Discount-Brokern abgeschlossen werden. Die meisten Hausbanken verlangen Depotgebühren für die Aufbewahrung der Fondsanteile. Zahlreiche Investmentfondsgesellschaften richten kostenlose Investmentkonto ein. Die Fondsgesellschaften, die Depotgebühren erheben, sind meistens kostengünstiger als die Hausbanken. Ein Vergleich lohnt sich!

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“

Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Holen Sie sich jedoch unterschiedliche Meinungen ein. Informieren Sie sich gründlich über das Produkt für das Sie sich entscheiden. Halten sie sich immer vor Augen: Ihr „Bankberater“ ist in erster Linie Verkäufer und ist am Verkaufsabschluß in Form von Provision, Bonus oder Erfolgsprämie beteiligt.

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Montag, 7. September 2009

Vom Versicherungsmakler abgezockt

Bei manchen Gerichtsurteilen kann man sich nur an den Kopf fassen... Gemäß einem BGH Urteil (Aktenzeichen IV ZR 16/08) sollte man sehr gut aufpassen, wem man seine Lebensversicherungspolice anvertraut.

Im vorliegenden Fall wollte sich ein Versicherungsnehmer seine beiden Lebensversicherungen auszahlen lassen. Zu seinem Schrecken erfuhr er nun, dass dies schon zwei Jahre zuvor passiert sei. Der Versicherungsnehmer erinnerte sich nun, dass er ungefähr zu diesem Zeitpunkt die Originalpolicen seinem Versicherungsmakler ausgehändigt hatte, da dieser die Versicherungen beitragsfrei stellen sollte. Die Versicherungsschein wurden ihm später nicht wieder gegeben. Recherchen ergaben, dass der „gute“ Makler die Policen mit einem gefälschtem Kündigungsschreiben beim Versicherer eingereicht und das Geld auf das Konto eines Dritten hatte überweisen lassen.

Klarer Fall von grober Nachlässigkeit des Versicherers sollte man meinen. Der Versicherungsnehmer klagte gegen die Assekuranz. Doch die Entscheidung fiel anders aus als erwartet.

Wortwörtlich lautet das Urteil:
„Wird mit der Kündigung eines Versicherungsvertrages zugleich der Originalversicherungsschein vorgelegt, der den Kündigenden als Versicherungsnehmer ausweist, und ist die Kündigung mit dessen Namen unterzeichnet, darf der Versicherer grundsätzlich mit befreiender Wirkung an die bezeichnete Zahlstelle leisten, selbst wenn die Unterschrift unter der Kündigungserklärung - wie sich später herausstellt - gefälscht war.“

Nach Meinung des BGH hatte der Versicherungsnehmer mit Übergabe der Originalpolicen an den Versicherungsmakler grob fahrlässig gehandelt. Er könne nun lediglich gegen den unrechtmäßigen Zahlungsempfänger gerichtlich vorgehen.

Im besagten Fall sind die Aussichten jedoch eher miserabel, dass der Geschädigte sein Geld erhält. Der Versicherungsmakler wurde bereits in einem anderen Betrugsfall zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und finanziell ist bei ihm nichts mehr zu holen.

Moral von der Geschichte: Vertrauen ist gut, aber bei Geld hört die „Freundschaft“ auf!

Sonntag, 6. September 2009

Himmlischer Erlass von 50%

Die Wirtschaftskrise und ihre Folgen auf den Arbeitsmarkt sind hinreichend bekannt. Viele Entlassungen jenseits des Presserummels um Arcandor, Quelle und Konsorten werden jedoch kaum beachtet. Für die Betroffenen bedeutet der Arbeitsplatz eine persönliche und finanzielle Tragödie. Zahlungen von Abfindungen sind nur ein kleines Trostpflaster, an der Fiskus jedoch auch noch beteiligt wird. Kirchenmitglieder werden zusätzlich mit der Kirchensteuer belastet, obwohl gerade jetzt jeder Cent nützlich wäre.

Wussten Sie, dass die Kirchen mehrheitlich bereit sind, die Kirchensteuer in diesem Falle um 50% zu reduzieren? Es gibt zwar keinen rechtlichen Anspruch auf einen Erlass der Kirchensteuer, aber Sie haben sehr wohl ein Recht auf Prüfung, ob ein Erlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommt. (FG Köln 09.07.2008, EFG 2008, Seite 1769) Sie müssen lediglich einen schriftlichen Erlassantrag beim zuständigen Kirchensteueramt (Achtung: nicht beim Finanzamt) einreichen und sorgfältig begründen.

Warum also auf Geld verzichten, was Sie in einer unsicheren Zukunft sicherlich gut gebrauchen könnten?

Wer im vergangenen Jahr oder in den Jahren davor eine Abfindung erhalten hat, sollte einen formlosen Antrag bei seiner Diözese (Katholiken) bzw. seiner evangelischen Landeskirche einreichen. Bitten Sie um einen 50%igen Erlass der Kirchensteuer, die auf die Abfindung entfällt. Begründen Sie Ihren Antrag sorgfältig! Jeweils eine Kopie des betreffenden Steuerbescheides sowie der betreffenden Gehaltsabrechnung sollte dem Antrag unbedingt hinzugefügt werden. Personen die in diesem Jahr eine Abfindung erhalten haben, sollten den Antrag im nächsten Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides einreichen.

Samstag, 5. September 2009

Ohne Arbeit bis zu 130 EUR verdienen

*Update 19.09.2009*
Wichtiger Nachtrag für alle, die sich für das Comdirect Konto entschieden haben oder noch entscheiden werden (nur noch bei über comdirect mit Geldvorteil von bis zu 100 EUR möglich):

Der Finanzreport wird monatlich kostenlos in die PostBox eingestellt. Wenn dieser Report nicht innerhalb eines Monats gelesen wird, wird er gegen Gebühr per Post nach Hause gesandt.

Also regelmäßig PostBox checken und Geld sparen!
*Update Ende*


*Update 14.09.2009
*
Heute ist die Aktion bei GMX abgelaufen. Alle, die dieses lukrative Angebot verpasst haben, können aber noch bei comdirect die 100 EUR "mitnehmen".









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Zum Angebot
*Update Ende*



Wie kann man seine Finanzen schnell und ohne Arbeit aufstocken? Auf der Suche nach dem ultimativen Schnäppchen, bin ich auf folgenden Slogan von comdirekt gestoßen:

________„50 EUR wenn Sie uns mögen...
_______...100 EUR wenn nicht.“

Comdirect schenkt allen Neukunden 50 EUR für die Eröffnung eines kostenlosen Girokontos. Bedingung: In den ersten 3 Monaten nach Kontoeröffnung müssen mindestens 5 Transaktionen über jeweils mindestens 25 EUR werden. Die Prämie in Höhe von 50 EUR wird dann im 4. Monat auf dem neuen Girokonto gutgeschrieben. Als Neukunden gelten übrigens alle Personen, die in den letzten 6 Monaten nicht Kunde bei comdirect waren.

Alle Personen, die nicht dauerhaft zufrieden sind und ihr Girokonto frühestens 12 (spätestens 15 Monate) nach Eröffnung unter Nennung der Gründe kündigen, erhalten zusätzlich 50 EUR. Weitere Bedingung hierfür ist , dass das Konto aktiv genutzt wurde. Will heißen: Neben den bereits erwähnten 5 Transaktionen in den ersten 3 Monaten müssen ab dem 4. Monat mindestens 5 Transaktionen pro Monat über jeweils mindestens 25 EUR durchgeführt werden. Dies sollte wirklich kein Problem sein, da als Transaktionen alle Ein- und Auszahlungen, Überweisungseingänge und -ausgänge, Zahlungen per Lastschrift, Abhebungen am Geldautomaten, Wertpapierkäufe und -verkäufe, Kartenumsätze, Sorten- und Reisescheckkäufe gelten.

GMX-Mitglieder erhalten zusätzlich einen Gutschein über 30 EUR von Media Markt.

Kein Mitglied? Kein Problem! Da sich jeder bei GMX einen kostenlosen Email Account (FreeMail) einrichten kann, ist dieses Hindernis sofort überwunden.



Solche Angebote sind grundsätzlich von sehr kurzer Dauer. Interessierte sollten deshalb schnell zuschlagen.

Einfacher kann man wirklich nicht an Geld kommen!

Donnerstag, 3. September 2009

Geldanlage mit Köpfchen

Die Altersvorsorge ist das wichtigste Sparziel der Deutschen. Gemäß einer Umfrage zum Sparverhalten von TNS Infratest in Bielefeld benennen rund 62 % der Befragten die Altersvorsorge als ihr erstes Sparziel. Kein Wunder, die Rentenkassen sind praktisch leer! Wer also keine Erbschaft oder sonstige Geldgeschenke in Aussicht hat muss sein Geld gut anlegen.


Das magische Dreieck der Geldanlage verdeutlicht das Zusammenspiel von Sicherheit, Liquidität (Verfügbarkeit) und Rentabilität (Ertrag). Dabei stehen diese Begriffe als Sparziele zueinander, wie die Eckpunkte in einem Dreieck.

Maximale Rendite, minimales Risiko und schnelle Verfügbarkeit: Der Traum eines jeden Anlegers. Doch Anlagen, die alle drei Kriterien auf einmal erfüllen, gibt es nicht. Deshalb sollte man über seine persönliche Anlagestrategie sehr gut nachdenken. Je risikoreicher die Geldanlage, desto höher wird Ihre Rendite ausfallen. Wenn Sie großen Wert auf die Verfügbarkeit Ihrer Vermögensposition legen, dann wird die Rendite geringer ausfallen. Längere Bindung bedeutet eine höhere Rendite.

  1. Rentabilität

    Um später böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Geldanlagen nicht ausschließlich nach ihren Brutto- oder Nominalrenditen beurteilen. Wichtig ist, was am Ende tatsächlich herauskommt!

    Von Gewinnen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen) sollte man in erster Linie alle Kosten des Kaufs und Verkaufs der Anlageform abziehen. Nun wäre es fatal seine Finanzplanung ohne den Wirt (sprich: dem Finanzamt) zu machen. Neben dem Renditekiller „Steuern“ sollte man zusätzlich die Inflationsrate berücksichtigen. Danach ergibt sich folgende Rechenformel:

    Gewinn nach Steuern / Kapitaleinsatz x 100 / Inflationsrate = Nettorendite


  2. Sicherheit

    Können Sie nachts gut schlafen? Seit der Finanzkrise ist bei den meisten privaten Anlegern das Thema „Sicherheit“ wieder stärker ins Blickfeld gerückt. Anleger, die das Verlustrisiko scheuen, werden sicherlich einige Abstriche bei der Rendite in Kauf nehmen müssen.


  3. Liquidität

    Wie schnell kann ich meine Anlage wieder in Bargeld umwandeln? Viele Anlagen können aufgrund vertraglicher Bindungen schlecht oder nur mit großen Verlusten aufgelöst. Je nach Lebenssituation sollten immer Reserven (z. B. Termingeld) zur Verfügung stehen.


Rendite ist nicht alles! Jeder sollte für sich seine eigene Anlagestrategie finden, dabei aber nicht alles auf eine „Karte“ setzen. Kluges Abwägen schützt vor Verlusten. Anlageberatern, die hohe Renditen bei geringem Risiko und schneller Liquidität versprechen, sollte man grundsätzlich nicht vertrauen.

Samstag, 29. August 2009

Kindergeld auch für volljährige „Nichtschüler“

Und schon wieder verlor die Familienkasse einen Rechtsstreit vor dem BFH:

In diesem Fall verließ eine volljährige Schülerin im Januar 2001 vorzeitig die Jahrgangsstufe 13 ihres Gymnasiums, um in Paris ein Studium für Französisch und französische Kultur aufzunehmen. Sie kehrte im Sommer 2002 zurück und meldete sich im darauffolgendem Herbst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Abiprüfung für Nichtschüler an. Die schriftlichen Prüfungen fanden im Februar 2003 und die mündlichen Prüfungen im Juni 2003 statt. Das Schicksal nahm seinen Lauf: Im Juni 2004 musste die „Nichtschülerin“ noch einmal zur Nachprüfung antreten, welche sie dann aber letztendlich bestand.

Nun verweigerte die Familienkasse jedoch ab Sommer 2002 die Kindergeldzahlung mit der Begründung, dass die „Abiturprüfung für Nichtschüler“ keine Ausbildung sei.

Nix da, entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen III R 26/06): „Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist – zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung – als Berufsausbildung anzusehen.“

Weiter heißt es: „Bereitet sich ein Kind ernsthaft auf das Abitur für Nichtschüler vor, ist es nicht gerechtfertigt, im Hinblick auf die fehlende schulische Mindestorganisation eine Berufs- bzw. Schulausbildung des Kindes zu verneinen und kein Kindergeld zu gewähren; denn in solchem Fall wird die Leistungsfähigkeit der Eltern durch Unterhaltsaufwendungen für das Kind ebenso gemindert wie bei der Abiturvorbereitung auf einem Gymnasium.“

Achtung: Auch hier gilt der Grenzbetrag aller Einkünfte des volljährigen Kindes von zurzeit 7.680 EUR (Stand 08/2009). Die weiteren Voraussetzungen zum Kindergeldanspruch für Eltern von volljährigen Kindern finden Sie in meinem Beitrag „Kindergeld in Gefahr“.

Artikel mit ähnlichem Thema:
Kindergeld auch nach verpatzter Ausbildung

Mittwoch, 26. August 2009

Ohne Risiko an der Börse zocken

Die Börse ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei sind gerade Aktien und Aktienfonds ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Geldanlage. Bei der aktiven und eigenverantwortlichen Finanzplanung spielen sowohl die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zusammenhänge als auch das Abwägen von Chancen und Risiken eine wesentliche Rolle. Ohne Risiko in der Finanzwelt mitmischen und dabei Geld gewinnen, wer möchte das nicht?

Schüler und Studenten haben nun die Gelegenheit spielerisch die Höhen und Tiefen des Börsianers kennenzulernen und dabei wertvolle Preise abzusahnen.


Planspiel Börse der Sparkassen in Deutschland und Europa

Spielstart: 05.10. 2009
Halbzeit: 10.11.2009
Spielende: 15.12.2009


Schüler- und Studententeams, die das strategische Vorgehen an der Börse praxisnah erleben wollen, können sich ab dem 16. September bei den teilnehmenden Sparkassen anmelden.

Weitere Informationen gibt es für Schüler hier, für Studenten hier sowie in der Pressemitteilung der Sparkassen.

Viel Glück!

Montag, 24. August 2009

Kindergeld auch nach verpatzter Ausbildung

Dass es sich lohnt, für sein Recht zu kämpfen, beweist wieder ein mal das jüngste Urteil des BFH (Aktenzeichen III R 85/08) zum Thema Kindergeld:

Im vorliegenden Fall wurde die Ausbildung eines volljährigen Kindes formal vom Lehrbetrieb beendet, da der Azubi seine Prüfung nicht bestanden hatte. Der Azubi gab nicht auf, sondern meldete sich daraufhin bei der Berufsschule zur Nachprüfung an und paukte in Eigenregie. Letzteres hätte eigentlich schon großes Lob verdienen müssen! Die Familienkasse strich jedoch das Kindergeld für den Zeitraum von 6 Monaten mit der Begründung, dass es keinen Nachweis für einen regelmäßigen Besuchs der Berufsschule gäbe. Eigeninitiative soll also bestraft werden???

Der Bundesfinanzhof schob diesem Gebaren jetzt einen Riegel vor und entschied:
  1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht.

  2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat.

Achtung: Auch hier gilt der Grenzbetrag aller Einkünfte des volljährigen Kindes von zurzeit 7.680 EUR (Stand 08/2009).

Die weiteren Voraussetzungen zum Kindergeldanspruch für Eltern von volljährigen Kindern finden Sie in meinem Beitrag „Kindergeld in Gefahr“ vom 9. August 2009.