Donnerstag, 13. August 2009

Abgezockt von der eigenen Bank

Blicken Sie noch durch den Gebührendschungel Ihrer Bank durch? Fragen Sie sich auch, ob tatsächlich alles mit rechten Dingen zugeht? Eine kleine Portion Misstrauen an der einen oder anderen Stelle schadet keineswegs!

Trotz eindeutiger Rechtsprechung versucht so manche Bank den Privatkunden mit kleinen Tricks abzukassieren. „Wegen ein paar lächerlichen Euros wird schon niemand vor Gericht ziehen wird.“, so die einhellige Meinung. Leider geht diese Spekulation in den meisten Fällen auch tatsächlich auf:
  • Gebühren für Bargeldabhebung
    Bei Kontenmodelle, bei denen jede Buchung einzeln abgerechnet wird, müssen laut BGH Urteil (Aktenzeichen XI ZR 217/95) monatlich mindestens 5 Bar Ein/Auszahlungen aufs/vom eigenen Konto kostenfrei bleiben.
  • Gebühren wegen Nichtausführung von Lastschriften, Daueraufträgen, Überweisungen und Schecks mangels Kontodeckung
    Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96) entschied, dass die Bank hierfür keine Bearbeitungsgebühr oder Schadenersatzforderung an den Kunden weitergeben darf. Auch die Berechnung von „Kosten“ für die Benachrichtigung des Schuldners ist laut BGH Urteil (Aktenzeichen XI ZR 197/00) untersagt. Die Bank hat mit ihrer Verweigerung zur Zahlung nicht im Sinne des Kunden, sondern ausschließlich im eigenen Interesse gehandelt.
  • Gebühren bei Kontopfändung
    Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 219/98) urteilte, dass Gebühren für die Kontopfändung und für die Benachrichtigung des Schuldners hierüber untersagt sind.
  • Mahnungkosten für rückständige Kreditraten
    Mahnungen aufgrund von Verzug müssen gemäß BGH Urteil (Aktenzeichen III ZR 120/87) sowie Urteil des LG Dortmund (Aktenzeichen 8 O 217/07) kostenfrei bleiben, sobald das Geldinstitut als Verzugsschaden die üblichen Marktzinsen verlangt.
  • Nachforschungsauftrag
    Falls Ihre Überweisung nicht beim Empfänger ankommt, muss die Bank kostenlos Nachforschungen anstellen. Dies entschieden das OLG Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 5 U 116/98) sowie das LG Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2 O 16/99).
  • Gebühren für Depotwechsel
    Vor dem OLG Stuttgart (Aktenzeichen 2 U 112/03) wurde entschieden, dass für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen darf. Eine zusätzliche Gebühr ist gemäß BGH Urteil (Aktenzeichen XI ZR 200/03; XI ZR 49/04) ebenfalls unangemessen, weil die Bank mit der Übertragung lediglich ihre gesetzliche Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere erfüllt.
  • Gebühren für Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen
    Der BGH (Aktenzeichen XI ZR 269/96) entschied, dass solche Gebühren unzulässig sind.
  • Kontoauflösung
    Auflösungen von Girokonten müssen gemäß § 307 BGB kostenfrei durchgeführt werden. Zusätzlich entschied das OLG Frankfurt (Aktenzeichen 1 U 108/99): Im Voraus bezahlte Jahresgebühren für Kredit- und EC-Karten müssen anteilig erstattet werden.
  • Erbabwicklung
    Kontoübertragung und -information an die Erben eines verstorbenen Kontoinhabers haben laut Urteil des LG Frankfurt (Aktenzeichen 2/2 O 46/99) kostenfrei erfolgen.
..........Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Schutzgemeinschaft für Bankkunden,
..................BGB, www.bundesgerichtshof.de


Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und reklamieren Sie unrechtmäßige Gebühren. Sie wissen ja: „Kleinvieh macht auch Mist.“ Alles, was in Ihrer Tasche bleibt, macht Sie ein kleines bisschen reicher.

Übrigens, jede Reklamationsbearbeitung ist gemäß Urteil des LG Köln (Aktenzeichen 26 O 30/00) ebenfalls kostenfrei, selbst dann, wenn die Bank nachweisen kann, dass alles ordnungsgemäß war.

Gemäß §§ 195, 199 BGB muss die Rückforderung innerhalb von drei Jahren erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Sollte sich die Bank auf eine kürzere Frist, z. B. mit Hinweis auf vierteljährliche Kontoabschlüsse berufen, ist dies rechtswidrig. Die Reklamation sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen.

Im Zweifelsfall helfen Ihnen die Ombudsleute der Banken und Sparkassen, Verbraucherzentralen sowie die Schutzgemeinschaft für Bankkunden oder der Bund der Bankkunden weiter.

2 Kommentare:

  1. Also ich muss sagen, der Artikel gefällt mir wirklich. Sehr detailliert und informativ. Hab dich direkt mal verlinkt, mach weiter so :-)

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