Kennen Sie das? Endlich das rosa Rezept vom Arzt bekommen, doch die Apotheke nebenan hat bereits geschlossen. Also auf zum nächsten Notdienst...
Obwohl wir als Patient nicht schon genug gestraft wären, erhebt der freundliche Apotheker auch noch eine Nachtgebühr von 2,50 EUR. Das muss nicht sein!
Wenn das Rezept am gleichen Tag ausgestellt wurde und auf der Vorderseite der Arzt das Feld „noctu“ (lat.: nachts / keine Nachttaxe) ankreuzt, muss die gesetzliche Krankenkasse die Gebühr für den Notdienst übernehmen. Im Eifer des Gefechts wird dieser Vermerk aber oft vom Arzt vergessen.
Folgende Worte weisen den Patienten auf der Rückseite des rosafarbenen Rezeptformulars auf diese Bestimmung hin:
„Wird das Arzneimittel während der allgemeinen Ladenschlusszeiten gemäß §3 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss abgeholt, so hat der Patient eine Gebühr (2,50 EUR) zu zahlen, sofern der Arzt nicht einen entsprechenden Vermerk (noctu) anbringt.“
Daher aufgepasst und Geld gespart!
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen